Mal ne Frage an die Leute die sich mit den Rechten auskennen:
Ein Beispiel, bei dem evtl. versch. Gesetzespunkte kollidieren:
Angenommen da wäre ein Gebäude,
z.B ein Rathaus oder ne Kirche (meist "öffentlich")
oder
ein Schloss (meist wie "Privat").
Dieses soll für kommerzielle Zwecke fotografiert und veröffentlicht werden.
Die Aufnahmen sind erstmal -vom öffentlichen Standort aus- durch die sogn. Panoramafreiheit erlaubt, selbst eine kommerzielle Verwendung.
Beim Schloss könnte es sein, dass andere Regelungen dagegen sprechen, dies mal aussen vor gelassen, bleiben wir beim Rathaus/Kirche oder einem anderen Gebäude auf dem keine "Verbote" lasten, in Form von Urherberschutzverboten ( des Architekten, etc.).
Um das Gebäude besser/schöner zu erfassen, könnte man in eine dem Gebäude gegenüberliegende Wohnung gehen und dort, z.B. aus dem 4. Stock aus dem Fenster knipsen.
Dafür benötigt man zumindest ein Property Release und ich gehe davon aus, dass man dafür mind. beide Unterschriften, vom Wohnungsmieter und vom Hausbesitzer benötigt, oder ?
ABER:
Darf man das Foto dann auch veröffentlichen und kommerziell nutzen, da es ja NICHT vom öffentlichen Grund und Boden aufgenommen wurde ?
Danke Euch für Aussagen, oder nen Tipp wie oder wo man sowas harausfinden könnte (ohne gleich einen teuren Fachanwalt zu bezahlen).
liebe Grüße,
Sabine
Ein Beispiel, bei dem evtl. versch. Gesetzespunkte kollidieren:
Angenommen da wäre ein Gebäude,
z.B ein Rathaus oder ne Kirche (meist "öffentlich")
oder
ein Schloss (meist wie "Privat").
Dieses soll für kommerzielle Zwecke fotografiert und veröffentlicht werden.
Die Aufnahmen sind erstmal -vom öffentlichen Standort aus- durch die sogn. Panoramafreiheit erlaubt, selbst eine kommerzielle Verwendung.
Beim Schloss könnte es sein, dass andere Regelungen dagegen sprechen, dies mal aussen vor gelassen, bleiben wir beim Rathaus/Kirche oder einem anderen Gebäude auf dem keine "Verbote" lasten, in Form von Urherberschutzverboten ( des Architekten, etc.).
Um das Gebäude besser/schöner zu erfassen, könnte man in eine dem Gebäude gegenüberliegende Wohnung gehen und dort, z.B. aus dem 4. Stock aus dem Fenster knipsen.
Dafür benötigt man zumindest ein Property Release und ich gehe davon aus, dass man dafür mind. beide Unterschriften, vom Wohnungsmieter und vom Hausbesitzer benötigt, oder ?
ABER:
Darf man das Foto dann auch veröffentlichen und kommerziell nutzen, da es ja NICHT vom öffentlichen Grund und Boden aufgenommen wurde ?
Danke Euch für Aussagen, oder nen Tipp wie oder wo man sowas harausfinden könnte (ohne gleich einen teuren Fachanwalt zu bezahlen).
liebe Grüße,
Sabine