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Wir hatten hier ja schon öfters mal Fragen zu TFP-Verträgen (TFP=time for print) und deren ausgestaltung.
In diesem zusammenhang könnte vielliecht ein Urteil des LG Frankfurt insteressant sein, wo es unter anderem auch um die spätere Bearbeitung der Bilder geht:
https://www.kanzlei.biz/zur-reichwe...-lg-frankfurt-am-main-17-05-30-2-03-o-134-16/
(In den Entscheidungsgründen Nr. 1) Ganz konkret wurde bemängelt, dass Aktbilder für die Facebook-Zensur mit einem "Stinkefinger" über den Brüsten zensiert wurden. Eine solche Bearbeitung war nicht zulässig und führte zu einer Entschädigungszahlung:
Daneben geht es auch noch um Fragen der Nachweisbarkeit von Absprachen, Vergütungsbestandteilen etc. Die Lektüre des Urteils lohnt für TFP-Fotografen und (-Models) schon alleine deshalb, weil es noch einmal deutlich macht, worauf man bei der Vertragsgestaltung und späteren Nebenabreden alles achten muss und was man lieber trotzdem schriftlich dokumentieren sollte.
In diesem zusammenhang könnte vielliecht ein Urteil des LG Frankfurt insteressant sein, wo es unter anderem auch um die spätere Bearbeitung der Bilder geht:
https://www.kanzlei.biz/zur-reichwe...-lg-frankfurt-am-main-17-05-30-2-03-o-134-16/
(In den Entscheidungsgründen Nr. 1) Ganz konkret wurde bemängelt, dass Aktbilder für die Facebook-Zensur mit einem "Stinkefinger" über den Brüsten zensiert wurden. Eine solche Bearbeitung war nicht zulässig und führte zu einer Entschädigungszahlung:
Der zwischen den Parteien geschlossene Model-Release-Vertrag (Anlage B2, Bl. 109 d.A.) umfasst nämlich nicht das Recht zur Bearbeitung der Fotografien in der hier streitgegenständlichen Art und Weise. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Montage eines „Stinkefingers“ auf die Brust der Klägerin eine erhebliche Veränderung der Fotografie darstellt, die über eine übliche Nachbearbeitung oder Retusche von Fotografien deutlich hinausgeht.
Daneben geht es auch noch um Fragen der Nachweisbarkeit von Absprachen, Vergütungsbestandteilen etc. Die Lektüre des Urteils lohnt für TFP-Fotografen und (-Models) schon alleine deshalb, weil es noch einmal deutlich macht, worauf man bei der Vertragsgestaltung und späteren Nebenabreden alles achten muss und was man lieber trotzdem schriftlich dokumentieren sollte.