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Erledigt - Rechtsprechung kurios: Urheberhinweise im Bild verpflichtend, ...

Rata

...will man eine Abmahnung umgehen!?


Auf ein wirklich bemerkenswertes Urteil des LG Köln weist heute Ra. Thomas Schwenke in seinem Blog hin; scheint ihn wirklich sehr erregt zu haben, so, wie der Artikel mit Fipptehlern gespickt ist...
zahnlos.gif


Kölner Richter sind der Auffassung, daß die aus § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) verpflichtende Urhebernennung bei jedwedem Bildaufruf erfolgen muß.

Lest bitte selber!





Lieber Gruß
Rata

8)

Nachtrag

...weil es sonst zu leicht überlesen wird: Das Urteil im Einstweiligen Verfügungs-Verfahrens als PDF



Edit 4.40h:

...im vermeintlich vorherrschenden publizistischen Chaos [sic!] wurde der ursprüngliche Link zur „geschwärzten“ Entscheidung verändert.
Das Urteil liegt derzeit hier als PDF:
http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-Köln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

Habe das gerade über fb gelesen und dachte, ... nein, das sage ich hier lieber nicht. Aber wieviele Bilder sind eigentlich weltweit im Net, die nach dem Urteil dieses Richters bindend mit einem Urhebernachweis versehen werden müssten???
Bis jetzt betrifft das Urteil erst mal pixelo (?) und es kann dem Urteil noch wiedersprochen werden.
 

d4y

Pixel schupser

Ich hoffe das die Fotografen die Bilder fuer Ausweise machen dann mal anfangen die ausstellenden Behörden abzumahnen( hab da noch nie nen Quellennachweis gesehen.

Im Impressum schreibt man das es untersagt ist Bilder direkt aufzurufen.

Wie ist das mit Suchmaschienen.....

Jetzt weiss ich auch warum man eine positive Wirtschaftsprognose fuer Deutschland voraussagt: Es werden neue Gerichtsgebäude gebaut....

Da fällt mir nur noch eine Frage ein: wie ist das mit thumbnails???
 
Zuletzt bearbeitet:

owieortho

Aktives Mitglied

LG Köln, ah ja.... das waren ja auch die berobten Profis, die gerade wieder ihr Urteil zur Redtube-Datenrausgabe kassiert haben. Mal sehen wie lange sie hier brauchen.
 

Rata

Der PDF-Link ist "not found".

Danke für den Hinweis, Diefa, die scheinen alle (noch) ein wenig planlos vorzugehen in den Kanzleien.
Den nun gültigen Link habe ich im Eröffnungsbeitrag editiert.


Hinter dem Urteil kann ich sogar einen Sinn erkennen: in letzter Konsequenz würde auch der Firma Google mit ihrer für Bildagenturen fatalen neuen Bildersuchmaschine endlich mal auf die Finger geklopft :nick:

Bedauerlich wäre eben, daß auch ein Forum wie dieses hier seinen Nutzern nicht mehr erlauben dürfte, Textlinks zu Bildern als Anschauungsmaterial zu publizieren.
Selbst wenn man (hier im Thread!) unter dem Link den Urheberrechtsinhaber nennen würde, im separaten Fenster würde dieser ja nicht mehr genannt.
Es gibt ja noch die „Störerhaftung”...
hangman.gif


Die ganz häufigen Fragen nach »wie wurde das gemacht?« würden obsolet, müßten sofort gelöscht werden.

Fatal, fatal!

Und alles nur, weil die Damen und Herren Volksvertreter :ironie: europaweit zwar die lebenswichtigen Angelegenheiten „Glühbirnen”, „Rauchverbot”, „Tabak-” und „Duftaromen-Kastration” – um nur einige zu nennen – geschmeidig geregelt bekommen, bis zu so unwichtigen Regelungsbedarfen wie „einheitliches Urheberrecht” und „Datenspeicherungsvorgaben” für die gesamte EU aber wegen Arbeitsüberlastung nicht vordringen.

idiot.gif


Das Leben gleicht mehr und mehr einer Farce und ich wiederhole an dieser Stelle gerne meinen Satz aus dem Erscheinungsmonat des iPhone®:

»Wir entwickeln uns zurück auf die Bäume, mit viel-viel Technik in der Hand!«
[© Rata, 10.Januar 2007]
Der sollte mal wieder in meine Signatur :dasnehmenwir:

Lieber Gruß
Rata

8)
 

dkc_user

Aktives Mitglied

Wenn dieses Urteil wirklich bestehen bleiben sollte, was ich mal nicht hoffe, wie gehts dann weiter? Mal abgesehen der Folgen für die anderen Stockarchive. Was ist mit den Fotos die ich für Verkäufe in der Bucht oder in Kleinanzeigenmärkten im I-Net benutze. Was mit den Fotos auf meiner privaten Homepage. Zumindestens auf dem Arbeitsmarkt in der Juristenbranche ist dann für die nächsten Jahre reichlich zu tun. Die Abmahnwelle die das I-Net übberrollen würde, würde jede noch so grosse Tsunami in den Schatten stellen.

:ironie:
Na ja, wenn man in Zukunft wirklich auf alle seine Bilder den Namen drauf tackern muss, werde ich vielleicht ja als begnadeter Fotograf entdeckt:rolleyes:
 

studio24

Homo Nikoniensis

Kann es sein, dass es heute Morgen zu früh für mich ist? Ich sehe das Problem nicht. Erst mal wird kein Fotograf genötigt, seinen Namen auf die Bilder zu tackern. Zum anderen klagt ja auch fast jeder Fotograf, wenn Bilder von ihm in einer Zeitung ohne Namensnennung veröffentlicht werden.

Ich lese aus dem Golem-Beitrag, dass da jemand ein Bild von Pixelio in seinem Blog genutzt, sich aber nicht an die Nutzungsbedingungen gehalten hat. Und die sehen nun mal eine Quellenangabe mit Urhebernennung und für Onlinenutzung einen Link nach Pixelio vor. Der Blogger hatte sich nicht dran gehalten und der Fotograf eine Unterlassungserklärung verlangt, m.E. zu Recht.

Schließlich haben ja auch schon viele ihren Doktortitel verloren, weil sie keine Quellenangaben gemacht haben.

In der Konsequenz könnte man das Ganze aber auch rumdrehen. Wenn jemand den Schlüssel im Auto lässt und das wird geklaut, hat er ja zumindest ne Teilschuld. Die könnte man dann auch den Fotografen und Bilderhostern anlasten, die Bilder ohne permanenten Urheberrechtshinweis veröffentlichen. Man könnte das ja durchaus als Aufforderung zum Diebstahl ansehen. Von daher stehen hier wohl zunächst mal die Bilderhoster in der Pflicht, wenn das Urteil Rechtswirksamkeit erlangen sollte.

Im Übrigen finde ich die Pixelio Nutzungsbedingungen ohnehin etwas merkwürdig:
- oben: Gestattet ist sowohl die redaktionelle, als auch die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.
- unten: Nicht übertragen werden insbesondere das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials.......... oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche das Bildmaterial darstellen (z.B. Poster, Postkarten, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Mousepads, Buttons etc.)

Ja watt denn nu??????
 

berniecook

Photo-Fan

.... Aber wieviele Bilder sind eigentlich weltweit im Net, die nach dem Urteil dieses Richters bindend mit einem Urhebernachweis versehen werden müssten???
.....

Hallo,
Antwort: Alle!

Meines Erachtens müßte der Gesetzgeber den Urheber selbst verpflichten auf seinen Werken einen Vermerk anzubringen.
Das Urteil ist auf jeden Fall extrem schwer umzusetzen. Als Verurteilte Firma würde ich hier dem Lizenzvertrag kündigen, mein bezahltes Geld zurückverlangen und dies nötigenfalls vor Gericht durchsetzen.

Was lernen wir aus dem Urteil?
Setze keine Links auf Bilder, die nicht eindeutig mit einem Urheberhinweis gekennzeichnet sind!
Verzichte darauf bei Firmen wie Pixelo irgendwelche Bilder zu beziehen, da man nicht weiß, ob man sich anschließend vor Gericht mit dem Urheber streiten muss um Ärger Zeit und Geld zu sparen!
Mache Dein Bildmaterial lieber selbst, dann bist DU der Urheber!
Sei Dir nie sicher, dass Du in eine urheberechtliche Falle tapst, wenn Du irgendwelche Bilder bei pixelo oder fotolia für Dich oder jemanden anderen lizenzsierst!

Noch etwas:
Die Schwärzung der Links in dem PDF zeigen eindeutig, dass da jemand Angst bekommt bei pixelo rauszufliegen. Den das untergräbt die Existenz solcher Bilderlieferanten!

Grüße
 
A

annabellkiara

Guest

Verstehe jetzt gerade die Aufregung der Fotografen nicht. Bisher hat sich doch fast jeder beklagt, wenn Fotos "geklaut" wurden. Ist diesem Tun durch das Urteil - zumindest ein weiterer Riegel - doch vorgeschoben worden?

Anna
 

bustler

nature life time

Ich möchte hier mal danke sagen, dass es User gibt, die diese Informationen posten. Da lernt man neben der Technik in Photoshop gleich noch ein bißchen Recht und Ordnung. Vielen Dank!
 

Rata

coolsmiley.gif
Kann es sein, dass es heute Morgen zu früh für mich ist? Ich sehe das Problem nicht.

Definitiv!
tongue.gif



Ich hab das nicht umsonst im Web-Bereich gepostet...

Ja watt denn nu??????

...und will es Dir mal anders verdeutlichen, damit Du wach wirst :nick:


Stellen wir uns doch mal vor, das Bild in diesem (meinem) Beitrag wäre von einem Stockholder erworben, darunter wäre auch brav mein Name und der des Stockholders entsprechend dessen und/oder meiner AGB aufgeführt:

[Sammelthread] Euer schönstes Tierfoto 2013

So, soweit alles gut für die Betreiberin dieses Forums hier, Stefan und Matthias könnten ruhig schlafen, wäre da nicht der Umstand, daß sich dasselbe Bild auch so aufrufen lässt: http://tu-vida-loca.net/bilder-staedte/DSC9468-dammwild-web600.jpg

Jetzt steht da nix mehr von „Rata” und „Stockholder”
shocked.gif
Dieser Umstand ist nach dem Urteil aus der Einstweiligen Verfügung abmahnfähig.



Jetzt verstanden?
Das wüchse sich zu einem echt gravierenden Problem für Webseiten-Betreiber aus, wenn das Urteil entweder rechtskräftig wird oder in den Folgeinstanzen bestätigt werden sollte.



Lieber Gruß
Rata

coolsmiley.gif



PS: Das Beispiel hinkt – wie viele Beispiele – nur deshalb ein wenig, weil (hier!) in beiden Beispielen das Originalbild von meinem Server abgerufen wird. In der Praxis liegt das Bild aber auf dem Server desjenigen, der die Nutzungsrechte vom Stockholder erworben hat.


Edit

@ berniecook: Daaaaanke, Du hast es verstanden

@ Anna: Lies bitte nochmal, Du hast es (noch) nicht verstanden, es geht
nicht um die Fotografen, die klagen können, sondern um die Problemstellung für die Webbetreiber, die Nutzungsrechte für das Bild rechtmäßig erworben haben und trotzdem abgemahnt werden können.

@ bustler: Gerne doch!
cool.gif
 
Zuletzt bearbeitet:

dorleeins

PSD-Fan

Kann es sein, dass es heute Morgen zu früh für mich ist? Ich sehe das Problem nicht. Erst mal wird kein Fotograf genötigt, seinen Namen auf die Bilder zu tackern. Zum anderen klagt ja auch fast jeder Fotograf, wenn Bilder von ihm in einer Zeitung ohne Namensnennung veröffentlicht werden.

Es geht doch hier nicht darum, ob ein Fotograf seinen Namen auf den Bildern anbringt, sondern darum, dass auf vielen Webseiten Bilder von z.B. Pixelio oder anderen Stockarchiven verwendet werden und dies vor allem die Webseiten-Betreiber betrifft, die derartige Bilder verwendet haben. Auch wenn diese "ordnungsgemäß" einen "Urheber-Vermerk" gesetzt haben.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann man nur hoffen, dass eine Berufung das Urteil wieder aufhebt.
 

cebito

undefined

Recht und Ordnung
Wolltest wohl Irrsinn und Behördenwillkür damit sagen?

Egal, macht euch nicht so heiß. Dieses "Urteil" ist prädestiniert dafür von der nächsthöheren Instanz kassiert zu werden, wie schon einiger ähnlicher Unsinn vorher.

Man denke sich allein mal, dann müsst ich auf jedem schmückenden Beiwerk-Bild einen Vermerk haben (Hintergrundgrafiken z.B.). Unter diesen Gesichtspunkten und mit diesem Urteil ist die Webseite des LG Köln selbst abmahnwürdig.

Ach, und wer war noch mal das LG Köln? Waren das nicht diese Deppen die in der Redtube-Affaire einer Briefkastenfirma auf den Leim gingen und schon dort gezeigt haben, das sie von der Materie keine Ahnung haben.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Die "Auswüchse" der Rechtsprechung sind für Nichtjuristen nicht mehr nachvollziehbar

Doch doch, wenn Du angeschrieben wirst, dann bekommst Du das ganz genau aufgelistet, was Du alles noch nicht wußtest und wofür Du trotz Unwissenheit an den Pranger gestellt wirst. ;)
Man mag wirklich nichts mehr machen, ohne vorher einen Anwalt zu fragen, ob es da nicht schon wieder einen juristischen Fallstrick geben könnte. Rechtsprechung scheint immer mehr zu einem Wirtschaftsfaktor zu werden und die Unwissenheit des "nicht Juristen" ist ein prima Argument dafür. Welt 3.0 ...

Gruß
Frank
 

jochen_muc

Noch nicht viel geschrieben

Wirklich seltsames Urteil, aber, so hoffe ich, noch kein Grund zur Sorge. Es gibt schließlich 115 Landgerichte in Deutschland und dieses Urteil bindet zunächst nur einmal die beiden beteiligten Parteien.
Ich habe immer noch die Hoffnung, dass ein anderes Landgericht eine andere Entscheidung fällt und dann irgendwann der BGH letztinstanzlich eine Klärung bringt.
 
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