In Bayern ist das Thema aber schon zwei Jahre alt. Wir Schulleiter wurden schon im vorletzten Schuljahr vom Kultusministerium davor gewarnt, Zuwendung an die Schule (es geht NICHT um die PERSÖNLICHE Bereicherung!) im Zuge von Fotoaktionen entgegenzunehmen. Auch der Förderverein darf dies NICHT. Leider gibt es inzwischen schon eine ganze Reihe von staatsanwaltschaftlichen Strafverfahren gegen Kollegen, die auch dienstrechtliche Konsequenzen haben. Es ist also nicht rechtens, einen Beamer für die Schule oder sogar Klebestifte für die Kinder (!) von einem "Fotostudio" anzunehmen, wenn diese Firma dafür einen Auftrag erhält.
Dies betrifft übrigens auch die sog. Wunschkartenaktion, die seit diesem Schuljahren an bayerischen Schulen vom Kultusministerium sogar ausdrücklich VERBOTEN wurde. Dort erhält die Schule eine Rückzahlung von der Firma.
An meiner Schule handhabe ich das so: Ein Schülervater, der Fotograf ist, fertigt im Auftrag der ELTERN Fotografien an (Elternsprecher wurden alle befragt). Mit der Abrechnung haben wir NICHTS zu tun, das zahlen die Eltern per Überweisung. Wir helfen nur bei der Verteilung der Bilder, bekommen aber auch nichts dafür. So ist das erlaubt.