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Shutterstock - Bild für Kunden kaufen

afr0kalypse

Allwissendes Karmameerschweinchen!

Hi zusammen,
ich möchte für einen Kunden ein Bild für eine Website bei shutterstock kaufen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf ich das Bild mit einer Standardlizenz beliebig oft für Webseiten nutzen. Aber ich bin ja nicht der Eigentümer der Website, ich erstelle die Website nur für den Kunden.
Letzendlich liegt das Bild dann auf seinem Webspace und er könnte damit machen, was er will...

- Darf ich das Bild an den Kunden weiterverkaufen?
- Kann ich es ihm in Rechnung stellen?
- Bin ich gear***t, wenn der Kunde sonstwas mit dem Bild macht?

Danke für eure Hinweise :)
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Und warum kaufst du es nicht gleich im Namen und auf Rechnung des Kunden (sein Einverständnis vorausgesetzt)?
 

Nedsch

Aktives Mitglied

Gute Fragen. Nur die Frage 2 kann ich beantworten: Klar, kannst du es ihm in Rechnung stellen. Dabei noch die Umsatzsteuer beachten: https://www.haufe.de/finance/buchfu...erbelastung-von-fremdleistung_186_177748.html
https://www.haufe.de/finance/buchfu...erbelastung-von-fremdleistung_186_177748.html
Du könntest ja den Kunden (per Mail) darüber informieren, was er mit dem Bild alles anstellen darf. Damit müsste man doch aus dem Schneider sein, oder?
Auf der anderen Seite: wo kein Kläger, da kein Richter. Kommt eh nicht raus, selbst wenn der Kunde Unfug mit dem Bild macht. Wer soll das prüfen? Shutterstock will ja Bilder verkaufen.
 

Rata

ich möchte für einen Kunden ein Bild für eine Website bei shutterstock kaufen

Richtig: Du möchtest für einen Kunden eine Nutzungslizenz erwerben.


Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf ich das Bild mit einer Standardlizenz beliebig oft für Webseiten nutzen.

Wenn...
Ich glaube nicht daran ;) aber ich kenne die Vertragsbedingungen nicht. Daß Du das darfst, das glaube ich schon, Dein Kunde ist aber jemand anders, er darf es folglich nicht, muß statt dessen eine eigene Lizenz erwerben.

Letzendlich liegt das Bild dann auf seinem Webspace und er könnte damit machen, was er will...

Wenn er eine eigene Lizenzierung vorweisen kann, (im Rahmen der Bedingungen) ja. Wenn nicht, macht er sich strafbar und schadenersatzpflichtig.


- Darf ich das Bild an den Kunden weiterverkaufen?
- Kann ich es ihm in Rechnung stellen?
- Bin ich gear***t, wenn der Kunde sonstwas mit dem Bild macht?

1. Nein!
2. Du kannst Ihm die Aufwendungen 1:1 berechnen (siehe unten)
3. Hahahaaa :D Nur, wenn Du Dich saudumm anstellst.


Und warum kaufst du es nicht gleich im Namen und auf Rechnung des Kunden (sein Einverständnis vorausgesetzt)?

Genau :)
Ein Einverständnis braucht es dafür gar nicht, nennt sich „GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag“.

Lizenziere das Bild, schreib hinzu, wer der Lizenznehmer ist — z. B. in den PayPal-Beleg unter „Mitteilungen“ — und stell Deinem Kunden unter gleichzeitiger Bekanntgabe der AGB und der Bedingungen des Lizenzgebers Deine Aufwendungen in Rechnung.

Hält er sich später nicht daran, kannst Du Dein korrektes Handeln nachweisen.


Auf der anderen Seite: wo kein Kläger, da kein Richter. Kommt eh nicht raus, selbst wenn der Kunde Unfug mit dem Bild macht. Wer soll das prüfen? Shutterstock will ja Bilder verkaufen.

Geht ein Rat noch dümmer? :mad:
So'n Quatsch bin ich von Dir nicht gewohnt :neee: Muß wohl an den tropenähnlichen Temperaturen liegen...



Lieber Gruß
Rata
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

shutterstock hat eine 0800-Support-Rufnummer. Die erklären Dir wie es funktioniert!
 
M

Moin

Guest

Die erklären Dir wie es funktioniert!

... und darüber hinaus gibt es natürlich auch ausführliche Erläuterungen zu den Lizenbedingungen auf der Shutterstock-Seite selbst. Es ist vielleicht nicht jeder Satz so leicht verständlich, es wird aber trotzdem schnell deutlich, was man mit den Bildern tun darf und was nicht.

https://www.shutterstock.com/de/license


Kommt eh nicht raus, selbst wenn der Kunde Unfug mit dem Bild macht. Wer soll das prüfen? Shutterstock will ja Bilder verkaufen.

Shutterstock will Geld verdienen, Bilder verkaufen will der Eigentümer der Bilder und dieser hat einiges Interesse daran, nach eigenen Bildern zu recherchieren. Bilder die auch noch relativ unverändert ins Netz gestellt werden, sind nicht schwer zu finden. Unter Umständen kann das teuer werden.

Als Lizenznehmer trägst Du die Verantwortung, Dein Kunde darf das Bild nur nutzen, wie Du es vorgesehen hast - es sei denn, er kauft es selbst. Ansonsten ist es Deine Aufgabe, ihn über seine Nutzungsrechte aufzuklären.

Die Wahrscheinlichkeit mag sehr klein sein, aber wenn Dein Kunde Unsinn mit den Bildern anstellt und jemand das aufdeckt, wird er sicher mit dem Finger auf Dich zeigen, bevor es ihm Unkosten bereitet und das kann man leicht vermeiden :)

Gruß, MFG
 

liselotte

Bärliner Jung

So das Thema ist ja all gegenwärtig.
In einem anderen Forum gab es dazu eine gute Aussage (war aber Fotolia)
Beitrag von Mark Marx
https://www.mediengestalter.info/fo...datenbanken-fuer-kundenprojekte-181606-1.html
"Hallo in die Runde,
folgende Antwort habe ich von Fotolia erhalten:
ANTWORT
Es gibt zwei klassische Konstellationen:

1. Der Kunde lizenziert als registriertes Fotolia-Mitglied eine Datei und Sie verarbeiten diese erlaubter Weise als Dienstleister im Auftrag des Lizenzinhabers. Ein Vorteil für den Kunden ist, dass er die Datei jeder Zeit eigenständig, gemäß den geltenden Bestimmungen einsetzen, bearbeiten und auch über beliebige Dritte (wie z.B. Web-Agentur, Grafiker, Druckdienstleister etc.) verarbeiten lassen darf. Die finale Archivierung der Feindaten, die Anwendung und Einhaltung des geltenden Download-Vertrages, der Bedingungen sowie der AGBs von Fotolia obliegen auf diese Weise dem Kunden.

2. Sie lizenzieren die Datei über Ihre Anmeldung bei Fotolia und erstellen beispielsweise im Auftrag eine Webseite oder ein Werbemittel und übertragen an den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an dem erstellten Produkt. Bei jeder weiteren Verwendung des Kunden muss ein Auftrag an Sie erfolgen, da nur Sie als Lizenzinhaber über die Feindaten verfügen und gemäß des Vertrages zu Gunsten des Kunden handeln dürfen. Falls ein weiterer Kunde das gleiche Bild verwenden möchte, ist eine erneute Lizenzierung der Datei erforderlich.

Ich habe gestern für eine Kundin ein Bild gekauft bzw. das alles abgewickelt. Habe dann für Sie denn Account angelegt u.s.w. Das war ein großer Akt. Würde ich so nicht mehr machen. Ich bevorzuge Punkt 2.
Viele Grüße
Marcus"

Ist zwar nicht shutterstock aber vielleicht hilft es weiter , wenn nicht Bild bei Fotolia erwerben
MfG
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

- Darf ich das Bild an den Kunden weiterverkaufen?
- Kann ich es ihm in Rechnung stellen?
- Bin ich gear***t, wenn der Kunde sonstwas mit dem Bild macht?
Ich kann Dir aus 1ter Hand folgende Auskunft geben:
1.) nein
2.) nein
3.) ja, weil Dein Kunde das Bild von Dir gar nicht bekommen durfte.

Die Erklärung liegt in den Nutzungsbedingungen
Du musst wissen, dass der Käufer, also Du der Lizenznehmer bist. Du, als Lizenznehmer darfst vieles mit dem Bild machen.
Du darfst die Bilder in verschiedenen Online-Medien - immer nur für DEINE Zwecke - publizieren.
Du darfst das Bild auch drucken lassen (bis zu einer Gesamtauflage von 500.000 Stück).
Du darfst das Bild auch für eine Videoproduktion verwenden (wenn das Gesamtbudget 10.00 USD nicht übersteigt.
Und, als Antwort für Deine Frage, steht dieser Satz:
Für Ihren eigenen persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch (nicht für den Weiterverkauf, Download oder Vertrieb bzw. nicht für jegliche anderweitige gewerbliche Nutzung).
Damit ist besiegelt, dass Du das Bild nur für Deinen persönlichen Gebrauch nutzen darfst. Für alles, was eine Gewinnerzielungsabsicht hat (also gewerblich ist), darfst Du die Standardlizenz nicht verwenden. Vor allem nicht, das seht extra drinnen, die Bilder weiterverkaufen. Und das machst Du, wenn Du sie Deinem Kunden berechnest. Das gilt auch, wenn Du die Bilder 1:1 weiterberechnest. Es ist und bleibt gewerblich.

Daher gibt es nur eine Schlussfolgerung:
Der Kunde soll die Bilder selber kaufen und ist dann auch für deren Nutzen haftbar. Es ist am Ende seine Entscheidung welches Bild er mit welcher Lizenz verwendet.
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Der Kunde soll die Bilder selber kaufen
Na, da wird sich der Kunde aber bedanken!
Es wäre mir neu, sollte es nicht möglich sein Bildlizenzen im Auftrag des Kunden zu erwerben. Bezahlen tut man zunächst selber. Der Betrag über den man in Vorkasse getreten ist, sollte über eine Rechnung an den Kunden weitergegeben werden können, ebenso wie der Arbeitsaufwand für die Lizenzierung. Man wird zu keinem Zeitpunkt selber Lizenznehmer. (Ob man sich in diesem Fall Erfüllungsgehilfe nennen kann, das weiß ich nicht, dazu bin ich im Recht nicht sicher genug. Es kommt dem zumindest sehr nahe.)
Wenn ein entsprechender Auftrag zur Lizenzierung der Bilder vom Kunden vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass shutterstock einen Lizenzvertag ablehnt. Wie sich shutterstock das genaue Vorgehen wünscht, dass lässt sich doch leicht, wie bereits erwähnt, erfragen!

Edit:
Als Lizenznehmer trägst Du die Verantwortung, Dein Kunde darf das Bild nur nutzen, wie Du es vorgesehen hast - es sei denn, er kauft es selbst. Ansonsten ist es Deine Aufgabe, ihn über seine Nutzungsrechte aufzuklären.
Ist man selber Lizenznehmer, darf man das Bild in aller Regel nicht unterlizenzieren. Der Kunde darf das Bild also nicht für eigene Zwecke nutzen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

lachender_engel

Aktives Mitglied

Es wäre mir neu, sollte es nicht möglich sein Bildlizenzen im Auftrag des Kunden zu erwerben. Bezahlen tut man zunächst selber. Der Betrag über den man in Vorkasse getreten ist, sollte über eine Rechnung an den Kunden weitergegeben werden können, ebenso wie der Arbeitsaufwand für die Lizensierung. Man wird zu keinem Zeitpunkt selber Lizenznehmer. (Ob man sich in diesem Fall Erfüllungsgehilfe nennen kann, das weiß ich nicht, dazu bin ich im Recht nicht sicher genug. Es kommt dem zumindest sehr nahe.)
Das ist falsch! Vertragsrechtlich ist der Lizenznehmer der, der den Nutzungsvertrag schließt und damit die Nutzungsrechte erwirbt. Dabei ist der Weiterverkauf ausgeschlossen!
Es ist unerheblich ob das im Auftrag von Dritten geschieht!
Die einzige Lösung ist hier ausschließlich den Lizenzvertrag im Namen des Kunden - also auf seinen Namen - abzuschließen.
Denn der Vertrag kommt zwischen der Bilddatenbank und dem Käufer zu stande. Und der Käufer akzeptiert die Lizenzbestimmungen.

Selbstverständlich darf man das, wenn es zur Erfüllung des Auftrages gehört.
Hatte ich oben in #4 beschrieben, nennt sich GoA.
Nach meinem Wissen greift GoA nur, wenn ich im Namen eines Dritten handel.
Da, wie in diesem Thread angesprochen, der Käufer auf eigenem Namen den Vertrag mit der Bilddatenbank abschließt, greift GoA hier nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Was anderes, @tynick, Du machst mich fettisch!
Lizenz
lizenzieren
Lizenzierung
Mist! Passiert mir gerne mal! Ist kohrägihrt!
Das ist falsch! Vertragsrechtlich ist der Lizenznehmer der, der den Nutzungsvertrag schließt und damit die Nutzungsrechte erwirbt. Dabei ist der Weiterverkauf ausgeschlossen!
Korrekt!
Nach meinem Wissen greift GoA nur, wenn ich im Namen eines Dritten handel.
Genau das soll der TE hier tun und nicht selber eine Lizenz erwerben!
 

Rata

Nach meinem Wissen greift GoA nur, wenn ich im Namen eines Dritten handel.
Da, wie in diesem Thread angesprochen, der Käufer auf eigenem Namen den Vertrag mit der Bilddatenbank abschließt, greift GoA hier nicht.


Nö, er schrieb...

ich möchte für einen Kunden ein Bild für eine Website bei shutterstock kaufen

und ich riet ihm, die Lizenzierung geschäftsführend für den Kunden auf dessen Namen vorzunehmen.

Lizenznehmer ist der Kunde, Bearbeiter (des Bildes im Rahmen seines Auftrags) der TE und der darf natürlich die von ihm vorgelegten Aufwendungen an seinen Kunden berechnen. Wird bei ihm übrigens als sogenannter „durchlaufender Posten“ verbucht.


Lieber Gruß
Rata
 
M

Moin

Guest

Zitat von Moin:
Als Lizenznehmer trägst Du die Verantwortung, Dein Kunde darf das Bild nur nutzen, wie Du es vorgesehen hast ...​
Ist man selber Lizenznehmer, darf man das Bild in aller Regel nicht unterlizenzieren. Der Kunde darf das Bild also nicht für eigene Zwecke nutzen!

Hallo, das war damit auch nicht gemeint. Der Kunde darf das Bild nur in der Art und Weise verwenden, wie ich als Designer es vorgegeben und ihm verkauft habe. Ich spreche nicht von Nutzungsrechten im Sinne einer Lizenzierung.

Hier ein Zitat aus einer Mail vom Shutterstock-Support, die vielleicht ein bißchen Klarheit bringt.

"Wenn Sie ein Bildpaket von der Webseite Buchen, sind Sie als einzelne, natürliche Person Lizenzträger. Sie können an den Rohdaten der Bilder arbeiten um das jeweilige Kundenprojekt umzusetzen. Ihre Kunden besitzen keine Nutzungsrechte an den Bilder wenn ausschließlich Sie die Bilder lizenziert haben. Das heißt Sie können keine Originaldateien schicken, Bilder nicht direkt weiterverkaufen, sondern lediglich in eingebetteter Form im Designprodukt (z.B. Website, Druck-PDF eines Flyer) zur Verfügung stellen. Da Sie die Lizenz erworben haben, haften Sie rechtlich für die richtige Verwendung der Bilder durch Ihre Kunden. Wenn jemand die Bilder für weitere Anwendungen nutzen möchte, müsste er entweder Sie damit beauftragen oder die Bilder selbst lizenzieren."

Am Ende muss der Designer abhängig von seinem Produkt entscheiden, was in dem Fall Sinn macht und richtig ist. Pauschal ist das schwer zu bewerten.

Gruß, MFG
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Am Ende muss der Designer abhängig von seinem Produkt entscheiden, was in dem Fall Sinn macht und richtig ist. Pauschal ist das schwer zu bewerten.
Im Grunde zeigt die Antwort, was wie hier schon erklärt haben: Der Auftragnehmer darf das Bild alleine nicht (weiter-)verkaufen sondern nur als Bestandteil des Gesamtauftrages.
 

RollyRocket

Nicht mehr ganz neu hier

Altes leidiges Thema. Habe gerade auch wieder so einen hartnäckigen Fall mit einem Kunden...
Ich habe nun verstanden das man das Bild weder weiterverkaufen noch weitergeben darf an den Kunden.

"..Das heißt Sie können keine Originaldateien schicken, Bilder nicht direkt weiterverkaufen, sondern lediglich in eingebetteter Form im Designprodukt (z.B. Website, Druck-PDF eines Flyer) zur Verfügung stellen."

Wie sieht es denn aber aus wenn der Kunde sich bei Shutterstock selbst die Bilder holt? Dann darf er uns demnach doch auch gar nicht die Original-Bilder zur Verfügung stellen damit wir sie in seine Website einbauen oder seinen Flyer etc.!?
 

liselotte

Bärliner Jung

Du hast doch gar nichts mit dem Bild zu schaffen
Du platzierst es doch im Auftrag und mit Material des Kunden in seiner Webseite.
Ihr dürft es natürlich nicht weiterverwenden.
Dann darf er uns demnach doch auch gar nicht die Original-Bilder zur Verfügung stellen damit wir sie in seine Website einbauen oder seinen Flyer
Stell Dir einfach vor Du sitzt beim Kunden an seinem Rechner und baust das Zeuch. Aus fertig
Du bastelst das doch im Auftrag des Lizenzinhabers
MfG
 
M

Moin

Guest

Hallo, ich würde Dir empfehlen, einfach mal an den Shutterstock-Support zu schreiben. Die antworten recht schnell und dann weißt Du es sicher. Ich gehe davon aus, dass Du als beauftragter Dienstleister natürlich von Deinem Kunden die von ihm lizensierten Bilder bekommen kannst, um diese genau für den Auftrag und für nix anderes zu verwenden. Es würde keinen Sinn machen, wenn beide Seiten das Bild dafür kaufen müssten. Aber das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage.

Gruß, Nika
 
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