Da hast du einerseits recht. Die Urheberrechte sind gegeben. Natürlich, denn die hat der Urheber. Und nur und ausschließlich der Urheber.
Andererseits kann dir bzw euch das Urheberrecht niemals verloren gehen - ihr hattet es nie und ihr werdet es auch nie bekommen können. Das einige was ihr vielleicht "hattet" und verlieren könnt, ist ein Nutzungsrecht. Wenn ihr das allerdings verliert, dann macht ihr euch bei einer weiteren Nutzung strafbar. Auch Überarbeitungen oder Vergrößerungen durch euch oder Dritte sind ohne Nutzungsrechte nicht statthaft und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Rechteinhabers.
Aber das können dir Fachanwälte für Medienrecht oder im schlimmsten Fall ein Richter viel besser und genauer erklären.
Ich stimme Dir ja vom Grundsatz zu, lieber
@mm100.
Zu Bedenken möchte ich allerdings geben, daß
dieses „Logo“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die für eine Schutzwürdigkeit notwendige
Schöpfungshöhe erreicht (hat[te]).
Das „Logo“ wurde mit ebenso großer Wahrscheinlichkeit in den 90ern aus einem jener massenhaft unters Volk geschmissenen Pixelbibliotheken zusammengeklickt, nicht mehr, nicht weniger. Aus der „Kreativleistung“ hektischer Mausbewegung wird sich zwar kein neues „Werk“ begründen lassen, die „gedankliche Leistung“
begründet aber dann doch wieder einen Urheberrechtsanspruch.
Schwierig, gelle...!?
Einfach neu zusammmenklicken und fettisch!
Lieber Gruß
Rata
...und ich hoffe mal zuversichtlich, daß in diesem Text nichts zu finden ist, das @Matthias wieder für löschenswert erachtet