Um was geht es?
Ein Webseitenbetreiber hat ein Foto aus dem Stockportal Pixelio verwendet und auch, wie verlangt, den Urheber neben dem Bild genannt. Das reichte aber dem Fotografen nicht aus. Er bestand darauf, dass er innerhalb des Fotos namentlich genannt wird, weil das Foto an sich über eine Direkt-URL aufgerufen werden kann, und dann steht keine Information zum Urheber. Das erste Urteil vom Landgericht kam zur gleichen Meinung wie der Fotograf und brummte dem Webseitenbetreiber 6000 Euro Strafe auf. Der wiederum war damit verständlicherweise überhaupt nicht einverstanden und ließ das ganze vom Oberlandesgericht prüfen. Und dabei kam heraus, das sie der Argumentation seiner Kollegen nicht folgen.
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Weitere Details im t3n-Beitrag. Meine Meinung dazu: Ich bin erleichtert und froh, dass es doch noch Richter mit einem gesunden Menschenverstand gibt
Wie ist eure Meinung?