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Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,
Wer kennt sich aus oder kennt wieder jemanden der dieses Thema inhaltlich gut kennt. Es geht hier zunächst um Rechtsfragen zur Verwendung oder digitalen Bearbeitung von Bildmaterial aus Büchern, Zeitschriften, Journalen, usw. also allen Printmedien.

Was heißt genau Copyright by..X? Wie eng gefasst ist dieser Begriff bezogen auf eine Bildverwendung oder Verwertung durch eine andere Person, bzw. was darf man und mit welcher Beachtung mit dem Foto eines Urhebers machen?

Urheberrechtlich geschütze Fotos sind dann z.B. nicht mehr geschützt wenn diese substanziell verändert werden, so habe ich das in Formulierungen einer großen Fotodatenbank gelesen.
Ist ein Bild demnach bereits substanziell verändert wenn ich es z.B. spiegelverkehrt benutze?
Ab wann wird eine Veränderung eines Fotos bereits als Substanziell betrachtet?

Reicht es z.B. aus wenn man ein Foto eines Künstlers verkauft indem man dann seinen Namen und sein Copyright rückseitig erwähnt?

Dann geht es um Rechtsfragen zu allen Fotos in Webdatenbanken die öffentlich zugänglich sind und um deren Ver-bzw. Bearbeitung.

Gibt es da eindeutige Rechtsprechungen zur Zeit die diese beiden Themenkreise und deren Nutzung erfassen?

Ich denke um Abmahnungen entgegenzuwirken macht es Sinn für jeden Fotodesigner sich gründlich um Rechtssicherheit auf dem Gebiet zu bemühen.:uhm:
 

Fotografie

spacefront

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Das ist ein heikles Thema.

Interessiert es Dich als Fotograf oder als einer der die Bilder bearbeiten will.
Im Zweifelsfall würde ich immer da nachfragen wo Du die Bilder runtergeladen hast. Ich denke das ist/kann immer ein bisschen anderes ausgelegt sein.

Gruß
space
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Was heißt genau Copyright by..X?
Im deutschen Rechtsraum gar nichts. Das Copyright ist ein angloamerikanisches Rechtskonstrukt und ÄHNELT dem deutschen Urheberrecht.

Wie eng gefasst ist dieser Begriff bezogen auf eine Bildverwendung oder Verwertung durch eine andere Person, bzw. was darf man und mit welcher Beachtung mit dem Foto eines Urhebers machen?
Du darfst per se Bilder, deren Rechteinhaber Du nicht bist (wir sprechen hier von Nutzungsrechten) gar nicht verwenden, ohne die Erlaubnis dazu eingeholt zu haben.

Reicht es z.B. aus wenn man ein Foto eines Künstlers verkauft indem man dann seinen Namen und sein Copyright rückseitig erwähnt?
Nein, s.o. Ohne eine explizite Genehmigung zu haben, darfst Du mit Bildern anderer GAR nichts tun.
 
A

andemande

Guest

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Bei Printmedien einfach lesen was im Buch, Katalog, Zeitschrift etc dazu steht.
Der Antwalt deines Vertrauens kann spezielle Punkte für dich abklären. In Foren sind es nur "Meinungen".

Du scheinst ein Faible für Rechtsfragen zu haben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

leveler

00110100 00110010

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Ist ein Bild demnach bereits substanziell verändert wenn ich es z.B. spiegelverkehrt benutze?
Stichwort--> Schöpfungshöhe. In genanntem Falle wird dieser nicht ausreichend vorliegen, um es zu Deinem Werk zu machen.
 

TheBugs

smells like teamspirit

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

In der Tat ein heikles und vor allem sehr komplexes Thema, wie ich finde. Leider kenne ich mich auch nicht 100%ig damit aus.

In vielen Fällen sind die Werke auch z.B. durch die creative commons lizensiert, da sieht man dann schnell, ob und wie man diese nutzen kann/darf.
Wenn du unsicher bist, oder keine Lizenzangaben findest: direkt beim Urheber nachzufragen, dann weißt du auf jeden Fall Bescheid und bist auf der sicheren Seite.
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Hier verweise ich an einen Anwalt. Fragen wie:
"Wie eng gefasst ist dieser Begriff bezogen auf eine Bildverwendung oder Verwertung durch eine andere Person, bzw. was darf man und mit welcher Beachtung mit dem Foto eines Urhebers machen?"

oder

"Ist ein Bild demnach bereits substanziell verändert wenn ich es z.B. spiegelverkehrt benutze?"

oder auch

"Ab wann wird eine Veränderung eines Fotos bereits als Substanziell betrachtet?"

schreien geradezu nach einer Rechtsberatung.

Und Du schreibst es ja selbst:
"Dann geht es um Rechtsfragen zu ....."
"Gibt es da eindeutige Rechtsprechungen ....."
"Ich denke um Abmahnungen entgegenzuwirken ....." -->> Genau deshalb solltest Du einen Anwalt befragen.


Verpixelte Grüße
 

Garion67

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Ich schliesse mich allen Vorrednern an, die Dir den Gang zum Anwalt empfehlen.
Wenn Du ein spezielles Projekt hast, such Dir einen Fachanwalt für Medienrecht in Deiner Nähe und frag ihn was ein Beratungsgespräch kostet. Ich habe vor nem Jahr 80 Euro gezahlt, das war es mir aber auch Wert um Rechtssicherheit zu haben. Vor allem wenn Du damit ja anscheinend Geld verdienen willst, da Du schreibst "Reicht es z.B. aus wenn man ein Foto eines Künstlers verkauft ..."
Das einfachste und fairste wäre allerdings, wenn Du den Urheber oder Rechteinhaber anschreibst. Denn die fraglichen Fotos scheinen ja mit einem Copyright versehen zu sein.
 

mMontag

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Wenn Du recht studiertst, kann ich deine Frage nachvollziehen.
Andernfalls gegenfrage: Du erstelltst ein für Dich so tolles Bild das Du es mit einem
Copyright vermerk wo hinstellst. Wie fühlst Du Dich wenn jemand dein Bild nimmt, es Spiegelt und als seines verkauft?
Du stellst ja auch fragen im Forum, warum also nicht einfach und offen den Bild- (Rechte) inhaber fragen was Du vorhast, ihn sogar mit einbinden eventuellist er sogar begeistert und wenn nicht, such Dir ein anderes Bild.
 

Redgrisu

Fotofreak

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Am besten ist wohl wie schon oft geschrieben der Gang zum Anwalt.

Wenn du dich weiter aber informieren willst, der Foto-Podcast "Blende 8"
gibt auch eine gute Einsicht. Siehe die Folgen aus dem Jahr 2012.
In einigen Folgen gibt ein Anwalt Auskunft.

Grundsätzlich solltest du mit der Verwendung fremder Bilder vorsichtig sein.
Eine widerrechtliche Nutzung kann teuer werden.

LG
 

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Hallo, ja was ist heikel?
Als Fotograf kann mich dieses Thema nicht berühren da ich ja dann Urheber selbst wäre eines Werkes. Meine Frage geht doch deutlich in die Richtung von bereits bestehenden Bildwerken.
Ihr Begriff heikel besagt ja, denke ich, das es verschiedenen Bearbeitern von Bildmaterial nicht klar zu sein scheint wie man damit umzugehen hätte.
Um aber eine grundsätzliche Rechtssicherheit zu erlangen zu einer Bildbearbeitung dazu ist es ja gar nicht nicht unbedingt notwendig den Urheber eines Fotos zu befragen.
Der kann ja z.B. bereits gestorben sein in manchen Fällen, oder wie gesagt es genügen ja bereits Veränderungen an dem Bild, wie ich ja bereits erwähnte und das ist unstrittig.

Da gälte für mich zunächst einmal eine zu beachtende pauschale Rechtslage die dann auf ALLE Urheber eines Fotos egal welches, zu träfe.

Heikel wie sie es ausdrücken ist das Thema doch nur so lange wie es mit etwas nebulösem behaftet ist, also das da eine allgemeine Unsicherheit zu diesem Thema eher vorhanden ist. Darin sollte aber gerade der Reiz bestehen dieses Thema weiter zu thematisieren.
Darum will ich mehr darüber wissen, wie man sorgfältig einerseits aber auch unbefangen andererseits damit umgehen kann. Also wer redet mit und weiß etwas dazu. Wer hat z.B. Literatur selbst oder diese zu empfehlen die dort Klarheiten schaffen kann.
Welcher Autor ist ein Fuchs und hat sich damit befasst. Wo gibt es Urteile zu diesem Thema. Jeder kennt angebliche Abmahnungsgrößen in Höhen bis zu angeblichen 3000,00 € und mehr von findingen Anwälten die sich auf vermeintlich unwissende Bildcheneinfüger in irgendwelchen Websites stürzen.
Das geistert doch bei ziemlich jedem als Phobie im Kopf herum der sich umschaut und ein Bild von irgendwoher nehmen möchte.
Eine derartige Zahlung z.B. stünde doch in gar keinem Verhältnis zu einem Straftatbestand den diese zu zahlende Summe aber ausdrücken würde.

Ich finde da gibt es viel Klärungsbedarf.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Der Klärungsbedarf wurde u.a. schon in den links, die ich Dir genannt habe, erschöpfend beantwortet. Bitte informiere Dich mal entsprechend, dann dürften sich viele unnötige Spekulationen erübrigen. Es durfte bekannt sein, daß Recht und Rechtssprechung selten konform beurteilt werden, deshalb sind Pauschalantworten und Diskussionen, die auf Meinungen beruhen, wenig hilfreich. Zudem wurde das hier im Forum schon x-mal angesprochen, die Thematik ist schließlich nicht neu. ALSO NOCHEINMAL: Für verbindliche Aussagen einen Fachmann zu Rate ziehen! ;)


Gruß
Frank
 

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Ja, da stimme ich zu.
Recht und Rechtsprechung sind durchweg verschiedene Dinge. das wir hier sicherlich ein weites Feld berühren könnten wird klar sein. Dennoch scheint mir das Bemühen um eine gewisse Transparenz auf diesem Gebiet absolut legitim und verständlich. Wenn du von von Links redest, die ich dazu erhalten hätte so kann ich zunächst dazu nichts sagen. Meinungen und auch Rechtsprechungen sind natürlich völlig verschieden, solange das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Eine Meinung kann jeder haben, das ist nicht das was sich suchen würde hierzu.
Rechtsprechungen, z.B. durchgeführte Urteile können allerdings Parallelen bilden oder Brücken, die es einem ermöglichen hier mehr Klarheiten zu finden.
Der von ihnen genannte Fachmann wäre ja demnach hier ein Fachanwalt.
 

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

Vielleicht ist das ja schon mal eine gute Antwort. Klingt irgendwie plausibel. Okay.

Also heißt das das Erwähnen des Urhebers jeweils sich als ausreichend darstellt um rechtlich nicht belangt werden zu können?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Manchmal frage ich mich wirklich, wozu die Mühe, wenn die vorhandenen Informationen nicht gelesen werden ..., nocheinmal der Hinweis auf den link s.o.


Gruß
Frank
 

Hinterwaeldler

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

1. Copyright oder (c) gibt es im deutschen Recht nicht. Wir sind hier nicht in den USA! In Deutschland gilt das Urheberrecht. Mit diesem wird jedes Foto geschützt. Darüber gibt es ausreichend Abhandlungen im Internet. Frage an Google: "Fotorecht" Schon in den ersten Treffern wirst du an Anwaltskanzleien verwiesen. So schwer kann es doch nicht sein!

2. Benutze deine eigenen Bilder zum "bearbeiten" statt die Anderer zu zermurksen. Sind dir deine Bilder dazu zu schade? Seit es Digicams gibt, sind eigene eBilder kein Problem. Die billigsten Cams gibt es schon ab ca. 20 Eus auf dem Krempelmarkt. Du musst dann nur noch paar Persönlichkeits- und andere Rechte beachten. Du kannst bsw den Eiffelturm für deine Schuhkartonsammlung ablichten, aber darfst keine Postkarte draus machen und in den Handel bringen. Er ist ein geschütztes Kunstwerk. Ebenso bekommst du bei Bildern Rechtsprobleme, wenn diese über die Panoramafreiheit hinaus gehen usw. usf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein

Verehrter Herr Zwen,
sie verweisen immer so auf nicht Gelesenes oder auf angebliche existierende Links und lassen ein wenig durchscheinen daß man selbst nicht auf den Trichter käme um das alles zu lesen was es dazu gäbe hier im Forum nehme ich an.
Nun, bin ich natürlich neben dem Hinweis das es dieses Füllhorn an Wissen bereits gibt auch dankbar dafür wo es denn zu finden ist?
Wenn ich ihren Link anklicke lande ich auf dieser Seite und nirgend wo anders wo das profane Wissen übers Urheberrrecht angeblich nur so sprudelt?
 
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