Kamera-Sklave
AW: Urheberrechtsverletzung
Urherber bleibt er, ob er Verwertungsrechte hat oder nicht. Um diese Rechte hätte sich die Zeitung kümmern müssen, aber nicht der Fotograf.
@hardi
Na ja als Zeugen wird er wohl die Band haben, die waren ja wohl dabei als fotografiert wurde.
Im übrigen reicht ein Originalfoto. Oft kann man in den Exifs sogar Kamera Nr und sogar Objektiv Nr. herauslesen.
Ich denke da wird nichts zu machen sein. Sich etwas ärgern und die Sache abhaken.
Gruß Thomas
Hmm?
und du hast dir im Vorfeld mit einem Schriftstück die Verwertungsrechte gesichert?
;-)
Urherber bleibt er, ob er Verwertungsrechte hat oder nicht. Um diese Rechte hätte sich die Zeitung kümmern müssen, aber nicht der Fotograf.
@hardi
Na ja als Zeugen wird er wohl die Band haben, die waren ja wohl dabei als fotografiert wurde.
Im übrigen reicht ein Originalfoto. Oft kann man in den Exifs sogar Kamera Nr und sogar Objektiv Nr. herauslesen.
Ich denke da wird nichts zu machen sein. Sich etwas ärgern und die Sache abhaken.
Gruß Thomas
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