AW: Wieviele Fotos weitergeben?
Seitdem Fotograf ein zulassungsfreier Beruf ist, darf sich jeder so nennen, nachdem er sich so angemeldet (!) hat. Die Anmeldung darf einem auch ohne Ausbildung nicht verwert werden (wegen EU, da ist Fotograf nicht geschützt). ABER: Mit der Anmeldung werden Abgaben fällig (z.B. an die Handwerkskammer), die man als "Fotodesigner" oder anders gearteter Künstler nicht hat.
Bin jetzt kein Rechtsexperte, habe es mal so gelesen:Hab mal bei Wikipedia nachgeschlagen.
Dort heißt es, daß zwar der Fotograf als Berufsbezeichnung geschützt ist, die Ausübung aber zu den zulassungsfreien Berufen zählt.
(Geht zurück auf eine Änderung der Handwerksordnung vonn 2003).
Wenn das so stimmt, dürfte jeder auch Hochzeiten photographieren, sich aber eben nicht Fotograf nennen. Sondern Fotodesigner o.ä..
Oder nicht?
Seitdem Fotograf ein zulassungsfreier Beruf ist, darf sich jeder so nennen, nachdem er sich so angemeldet (!) hat. Die Anmeldung darf einem auch ohne Ausbildung nicht verwert werden (wegen EU, da ist Fotograf nicht geschützt). ABER: Mit der Anmeldung werden Abgaben fällig (z.B. an die Handwerkskammer), die man als "Fotodesigner" oder anders gearteter Künstler nicht hat.