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Wieviele Fotos weitergeben?

rbecker

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Wieviele Fotos weitergeben?

Hab mal bei Wikipedia nachgeschlagen.
Dort heißt es, daß zwar der Fotograf als Berufsbezeichnung geschützt ist, die Ausübung aber zu den zulassungsfreien Berufen zählt.
(Geht zurück auf eine Änderung der Handwerksordnung vonn 2003).

Wenn das so stimmt, dürfte jeder auch Hochzeiten photographieren, sich aber eben nicht Fotograf nennen. Sondern Fotodesigner o.ä..

Oder nicht?
Bin jetzt kein Rechtsexperte, habe es mal so gelesen:

Seitdem Fotograf ein zulassungsfreier Beruf ist, darf sich jeder so nennen, nachdem er sich so angemeldet (!) hat. Die Anmeldung darf einem auch ohne Ausbildung nicht verwert werden (wegen EU, da ist Fotograf nicht geschützt). ABER: Mit der Anmeldung werden Abgaben fällig (z.B. an die Handwerkskammer), die man als "Fotodesigner" oder anders gearteter Künstler nicht hat.
 

Fotografie

SempervivumTec

Querkopf

AW: Wieviele Fotos weitergeben?

leider wird das ziemlich eng ausgelegt.. und gerade die Paradisziplin Hochzeit wo das meiste Geld fließt.. ist... HANDWERK! und diese ist o Wunder geschützt..




Ich rate also zur Vorsicht..

Auszug HWO §§ 51 ff

Und wer z.B. als Selbständiger die Erstellung von Hochzeitsfotos anbietet, ohne Fotografenmeister zu sein, der täuscht nach der Ansicht der Rechtsprechung die Kunden, die annehmen, dass jemand, der eine derartige Leistung anbietet, auch Fotografenmeister ist. Wegen einer solchen irreführenden Werbung können kostenpflichtige Abmahnung von den alteingesessenen Handwerksfotografen drohen, die um ihr angestammtes Geschäft bangen.


Ganz unten auf der Seite (Deinem Link folgend), steht folgende Änderung:

Fotografen können jetzt (ab 01.01.2004) handwerkliche Tätigkeiten auch ohne Meisterbrief ausüben, sind dann aber normalerweise in der HwK = Handwerkskammer (und müssen wohl auch Beiträge zahlen).

Das müßte eigentlich Hochzeitsfotografie einschließen.
Dummerweise kenne ich nur ausgebildete Photographen, die das mal gemacht haben.




Bin jetzt kein Rechtsexperte, habe es mal so gelesen:

Seitdem Fotograf ein zulassungsfreier Beruf ist, darf sich jeder so nennen, nachdem er sich so angemeldet (!) hat. Die Anmeldung darf einem auch ohne Ausbildung nicht verwert werden (wegen EU, da ist Fotograf nicht geschützt). ABER: Mit der Anmeldung werden Abgaben fällig (z.B. an die Handwerkskammer), die man als "Fotodesigner" oder anders gearteter Künstler nicht hat.

Da war Wikipedia offenbar veraltet.
Möglicherweise gibt es eine Umsatzuntergrenze, die von Zahlung an die Hwk befreit.
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Wieviele Fotos weitergeben?

@semper

lies die Emfpehlung aus der HWO es um das vortäuschen bei Hochzeitsfotos von einem Meisterbrief.. nicht um das Anfertigen der Bilder!!! Die Kunden nehmen bei einem Hochzeitsfotogragen automatisch an, er wäre ein Meister.. so deren HWO Auffassung.. da liegt der Hase im Pfeffer.. nicht im Bilder machen..
 

Schmaid

Nikonianer

AW: Wieviele Fotos weitergeben?

Das würde aber auch bedeuten, ich dürfte mich Fotograf nennen, auch wenn ich keinen Meisterbrief habe. Allerdings müsste ich bei Hochzeitsfotos darauf hinweisen das ich kein ausgebildeter Fotograf bin und keinen Meisterbrief in der Fotografie besitze. Wenn ich dann trotzdem gebucht werde ist alles rechtens?
 

daniel2015

Aktives Mitglied

AW: Wieviele Fotos weitergeben?

.....Und wer z.B. als Selbständiger die Erstellung von Hochzeitsfotos anbietet, ohne Fotografenmeister zu sein, der täuscht nach der Ansicht der Rechtsprechung die Kunden, die annehmen, dass jemand, der eine derartige Leistung anbietet, auch Fotografenmeister ist.......
ja ja, deutschland ..... hier musste nicht gut sein oder was können, du brauchst nur einen schein, dann biste der beste.... :lol:

als wenn ein schein der garant dafür ist, dass es qualität gibt - was für eine lachnummer. abgesehen davon kenne ich niemanden, der bei einem fotografen davon ausgeht, dass er meister ist - so ein blödsinn kann nur von .... naja lassen wir das lieber, sonst krieg ich auch noch ne abmahnung..... :rolleyes:

und abmahnen kann in deutschland ja leider gottes jeder *PIEP*, insbesondere die, die bedingt durch ihre fachliche inkompetenz nicht anderst geld verdienen können, ausser mit abmahnungen - siehe die berühmten abmahnanwälte bei ebay.

natürlich ist es in manchen situationen auch richtig, regeln muss es geben, aber da werden ja wirklich unsinnige kleinigkeiten bemängelt und unmögliche konstrukte geschaffen, die weit ab der realität sind.


aber mal nachdenken.....
wenn ich im vertrag und/oder der werbeanzeige reinschreibe, dass ich KEIN meister bin, sondern AUTODIDAKT und ggf. Fotodesigner, müßte ich das problem doch umgehen können - dann kann doch keiner mehr sagen *..der kunde ist davon ausgegangen, dass...*!?

vor allem was für ein schwachsinn, wenn ich hochzeiten fotografiere, geht also jeder davon aus, dass ich meister bin, wenn ich aber ein studio habe und top composings mache, dann kann ich auch willi der masseur sein.......

die rechtssprechung kann man gar net mehr wirklich ernst nehmen - leider - ich meine in einem land wo täter besser behandelt werden als opfer.... du einem einbrecher in deinem haus etwas weh tust und dafür eine anzeige wegen körperverletzung bekommst, weil du ja den armen einbrecher net anfassen darfst (ist net mir passiert, gabs nur vor einiger zeit einen bericht bei akte zu)..... wer soll so eine rechtssprechung komplett ernst nehmen....:muede:

also mal ehrlich, ich glaube kaum, dass alle, die bei myhammer hochzeiten fotografieren, "meister" sind.......

fazit:

also fotodesigner darf ich mich nennen, toll, klingt eh besser als fotograf und ich muss net ma in eine überflüssige kammer geld einzahlen, supi :rolleyes:


PS. von der ursprünglichen frage die hier gestellt wurde, haben wir uns allerdings in der tat sehr weit entfernt.....:p
 
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