AW: Künstlername
Hallo,
so wie ich es kenne müssen ein paar Werke die auch unter das Kunsturheberschutzgesetz fallen würden unter dem Künstlernamen vertrieben worden sein.
Nur ein oder 2 Werke Werk reichen dort glaube ich nicht aus. Weiterhin bin ich der Meinung das dies ein Gang ist der ganz...