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bild recht

littl

Aktives Mitglied

hi;
möchte einige bilder verkaufen und auf CD weitergeben wie sieht es da rechtlich aus was muss ich dem käufer schriftlich mitgeben das er weis für ws er es verwenden darf

Rechte bleiben bei mir

er kann sie als profilbild oder in foren modelkarteien usw. verwenden

und darf sie drucken für den privat gebrauch

gibt es dafür vorlagen?
 

Fotografie

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: bild recht

hi;
möchte einige bilder verkaufen und auf CD weitergeben wie sieht es da rechtlich aus was muss ich dem käufer schriftlich mitgeben das er weis für ws er es verwenden darf

Hallo,

eine verbindliche Beratung wird es hier im Forum nicht geben, aber
das Thema gibt es öfter. Suche einfach mal nach Urheberrecht, Nutzungsrecht usw.

hi;
Rechte bleiben bei mir

Das Urheberrecht bleibt nach dem Gesetz immer bei Dir.

Bezüglich des Nutzungsrecht kannst Du freie Vereinbarungen treffen.

Eine Vorlage ist mir so nicht bekannt, aber schau einfach bei den
Bilderportalen, die haben in ihren Nutzungsbedingungen das alles
geregelt. Dort kannst Du abschreiben, was Du benötigst bzw. haben
möchtest.
 
Zuletzt bearbeitet:

MyBad

localhorst

AW: bild recht

Es gibt da glaube ich ein "eingeschränktes Nutzungsrecht" (Verwendung der Bilder für einen bestimmten Zweck) und "uneingeschränktes Nutzungsrecht" (Bilder können für jeden Zweck verwendet werden). Ich würde auf jeden Fall im vertrag aufnehmen, dass die Bilder im Urzustand nicht weiterverkauft werden dürfen.
 

mondspeer

Out of my mind ...

AW: bild recht

Ja, darüber musste ich auch nachdenken.

Auch ein juristischer Text (wie z.B. Nutzungsbedingungen) unterliegt ab einer gewissen Schöpfungshöhe dem Urheberrecht.

Ein "Abschreiben" kann dann schon ein Rechtsverstoß sein.

Gruß,
Mondspeer
 

creadiva

Klugscheißer

AW: bild recht

Hier findest du gaanz sicher die Informtionen zum Nutzungsrecht, die du suchst: Was sind Nutzungsrechte | DESIGNERDOCK

Was du für die einzelnen Nutzungsrechte berechnest liegt in deiner Hand.
Urheberrechte lassen sich nicht übertragen, sie bleiben immer bei dir, sind also unverkäuflich, selbst wenn du die Fotos verkaufst (dann verkaufst du nur die entsprechenden Nutzungsrechte).
 

maibs

Noch nicht viel geschrieben

AW: bild recht

Ich wurde nicht groß einen vertag machen nur mitteilen bei der Übergabe was er darf und was nicht.
oder eine dreizeiler aufstzen und ihn unterschreiben lassen.

denn die rechte liegen bei dir und er darf nichts ohne deine zusimmung
 

littl

Aktives Mitglied

AW: bild recht

ja im großen und ganzen ging es mir darum da es microstock fotos waren die ich von der person anefrtigt habe!
hab´s jetzt aber schon hinbekommen danke euch allen!

wie im letzten beitrag erwähnt! kurzen vierzeiler mit dem wo er sie verwenden darf!
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: bild recht

...
wie im letzten beitrag erwähnt! kurzen vierzeiler mit dem wo er sie verwenden darf!

Hin und wieder heult hier im Forum jemand rum, weil ihn oder sie ein
böser Mitmensch über's Ohr gehauen hat - "war mündlich vereinbart,
kann ich nicht beweisen".

Deine vier Zeilen kannst Du im Zweifelsfall auch nicht beweisen. Weiter
sind sie eine einseitige Willenserklärung, wenn der Empfänger nicht ein-
verstanden ist, ignoriert er sie einfach.
 

MarionG

Schafzeichner

AW: bild recht

Hin und wieder heult hier im Forum jemand rum, weil ihn oder sie ein
böser Mitmensch über's Ohr gehauen hat - "war mündlich vereinbart,
kann ich nicht beweisen".

Deine vier Zeilen kannst Du im Zweifelsfall auch nicht beweisen. Weiter
sind sie eine einseitige Willenserklärung, wenn der Empfänger nicht ein-
verstanden ist, ignoriert er sie einfach.

Genau! Deshalb macht man die vier Zeilen von vornherein zum Kaufvertragsbestandteil (natürlich schriftlich)!
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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