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Bilder aus dem Internet - Rechte?

M

mick1114

Guest

Hi Leute,
ich bin neu hier im forum und habe gleich eine frage :D
Ich versuche mich seit längerem schon an der bildbearbeitung (für flyer, usw..). ich habe immer versucht mir alle grafiken die ich benötige selbst zu machen, aber irgentwann kommt es auch mal vor, dass ich grafiken benötige, die ich nicht selbst herstellen kann.

wie ist das, wenn ich bilder aus dem internet nehme? wann kann ich sie bedenkenlos verwenden? muss ich immer den autor angeben, egal bei welcher lizenz? (auf einem flyer sieht das nämlich ziemlich komisch aus)?
es gibt ja gefühlt 1000 lizenzen und kostenlos heist ja auch nicht immer lizenzfrei, so wie ich das im internet gelesen habe.
also alles in allem bin ich mittlerweile ziemlich verwirrt und habe, je mehr ich mich informiere, mehr angst überhaupt irgendetwas aus dem netz zu verwenden. gibt es irgenteine "faustregel" die mir sagt wann ich etwas verwenden darf?

im moment mach ich für eine band eine webseite dafür würde ich gerne folgende zwei bilder in einem artwork verwenden:
1. dieses bild ist unter der "public domain" lizenz, so wie ich das verstanden habe, darf ich damit alles machen, auch ohne der angabe des autors? lieg ich da richtig?
http://en.wikipedia.org/wiki/File:Living_Legends.jpg

2. mit diesem bild darf ich auch alles machen, aber ich muss den autor angeben? muss der autor auf der webseite sichtbar sein (ich dachte mir ich schreibe ihn rechts unten ins bild und überdecke das irgentwie, sodass, wenn die grafik gespeichert oder alleine angezeigt wird, der autor wieder sichtbar ist)
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:RIAN_archive_44732_Soviet_soldiers_attack_house.jpg
als zusatz steht hier noch, es soll nicht so aussehn, als würde mich der autor unterstützen - wie mach ich das? und wie setz ich das bild wieder unter die gleiche lizenz?

(die band ist gegen krieg, ich möchte mit artwork einen kontrast darstellen)

ist jetzt mehr text geworden, als ich vor hatte, aber ich fühle mich so als würd ich einen anwalt benötigen, um nichts falsches zu mache.

vielen dank für das lesen und vielen dank für die hilfe im vorraus.

mit freundlichen grüßen
mick
 

virra

lazy lizzard

Erstmal ein herzliches Willkommen! Schön, dass du dir Gedanken um die Lizenzen machst, denn das kann durchaus sonst üblen Ärger geben.


also alles in allem bin ich mittlerweile ziemlich verwirrt und habe, je mehr ich mich informiere, mehr angst überhaupt irgendetwas aus dem netz zu verwenden. gibt es irgenteine "faustregel" die mir sagt wann ich etwas verwenden darf?
Ja, gibt es: Finger weg, es sei denn, es steht extra dran, dass du darfst! Und wenn es dran steht: Immer die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Urhebers beachten!!

Es ist eben so, dass es von „eingekauft und trotzdem muss der Fotograf dran stehen“ bis „kost’ nix und man muss den Urheber nicht mal nennen“ alles gibt. Und wenn der Urheber dich verpflichtet an die Welthungerhilfe zu spenden, damit du das nutzen darfst, dann wäre das auch so.

Zu deinen Beispielen:
So, wie ich das sehe, musst du im 1. Fall niemanden nennen, das ist richtig.
Im 2. Fall musst du den Urheber nennen. WIE genau, ist mir unklar, eine reine Sichtbarkeit des Urhebers beim (illegalen) Speichern der Datei oder der Ansicht in isolierter Darstellung ist aber mit Kennzeichnungspflicht eigentlich niemals gemeint. Ich denke mal eine Nennung im Impressum mit eindeutiger Zuordnungsmöglichkeit des Autors zum Bild sollte in dem Fall reichen.

Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn du das Bild wiederum zur Nutzung/zum Download anbietest. Nutzt du es einfach nur, entfällt der Passus.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn du das Bild wiederum zur Nutzung/zum Download anbietest

Da wäre u.U. zu beachten, ob im Netz gezeigte Bilder (also auch auf der eigenen Homepage) möglicherweise von Usern/Nutzern über entsprechende Social Media Buttons geteilt und dadurch weiter verbreitet werden könnten, auch da kann Ärger drohen ... ;)

Mit liebem Gruß
Frank
 

virra

lazy lizzard

Was das Fratzenbuch angeht, so erfolgt schon mit der Einstellung eines Bildes auf die Plattform eine Lizensierung an FB mit der Genehmigung zur Unterlizensierung, weshalb auch die meisten Stockbildagenturen eine Verwendung bei FB ausschließen.

Ich frage mich zwar, wie ein 13-jähriges Kind, welches auch nach irischem Recht noch nicht geschäftsfähig ist, das bewerkstelligen soll, so ein Bild zu lizensieren, aber naja …
 

Rata

Nach einem herzlichen Willkommen die angefragte Faustregel:

  • 1) Urheberrecht gilt weltweit, es nennt sich nur unterschiedlich, in den angelsächsischen Ländern „Copyright“, in manchen Ländern ist es übertragbar, bei uns nicht
  • 2) Aus dem Vorgenannten heraus benötigt man immer eine Erlaubnis oder Lizenz, mit Kosten verbunden oder auch nicht
  • 3) Es gibt Autoren, die diese Erlaubnis (Lizenz) vorab erteilen; das geschieht in der Regel nach den Regeln der Creative Commons Organisation und ist entgegen weit verbreiteter Annahme kein (!) Freibrief. Die Lizenzen unterscheiden sich, hier z. B. eine gut verständliche Auflistung auf Deutsch
  • 4) An diese erteilte Lizenz hat man sich als Verwerter genauestens (!) zu halten, wenn nicht erlischt das Recht zur Nutzung ersatzlos


Du solltest also alle Bedingungen ohne Wenn und Aber einhalten, nicht einfach darauf vertrauen, das werde „schon in Ordnung sein“ ;)
Bei unklaren Vereinbarungen besser die Finger weg und bei CC-Lizenzen immer einen Screenshot und den Download der Lizenzvereinbarung vornehmen. Diese Unterlagen aufbewahren!


Lieber Gruß
Rata
 

Rata

Was das Fratzenbuch angeht, so erfolgt schon mit der Einstellung eines Bildes auf die Plattform eine Lizenzierung an FB mit der Genehmigung zur Unterlizenzierung, weshalb auch die meisten Stockbildagenturen eine Verwendung bei FB ausschließen.

Ich frage mich zwar, wie ein 13-jähriges Kind, welches auch nach irischem Recht noch nicht geschäftsfähig ist, das bewerkstelligen soll, so ein Bild zu lizenzieren, aber naja …

Im Zweifel hat da FB Pech, weil es nicht berechtigt lizenziert wird ;)


Lieber Gruß
Rata
 

patrick_l

Hat es drauf

Im Zweifel hat da FB Pech, weil es nicht berechtigt lizenziert wird ;)
FB muss sich dem Rechteinhaber (i.d.R. der Urheber) beugen, und entsprechenden Content löschen. Belangt werden kann FB so erst einmal nicht. Nicht ohne Grund ist ein entsprechender Passus in den Nutzungsbedingungen und/oder AGB vorhanden. Selbiges findet man auch bei Image-Hostern und der Gleichen.
in manchen Ländern ist es übertragbar, bei uns nicht
Stimmt so nicht ganz. Auch bei uns ist das Urheberrecht übertragbar, jedoch nicht im Ganzen. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte können sehr wohl an dritte übertragen werden. Lediglich die Persönlichkeitsrechte des Urhebers bleiben bei selbigen. Jedoch gibt es auch dort Ausnahmen. Beispielsweise Rechteübertragung in andere Länder.

Liebe Grüße, Patrick
 

Laura1976

Anfängerin

Hätte eine andere Frage dazu. Das zweite Bild hat eine Auflösung von 600 Pixel, ist dies nich ein wenig klein? Was wäre wenn man das Bild digital verfremdet, so wie es bei Composings hier gemacht wird?
 

dcmagie

Auf der Suche

Vielleicht hilft das weiter über Lizenzen von fremden Bildern.



Was ich so im Internet gelesen habe bestimmt der der das Urheberrecht hat wo der Hinweis stehen muss. Oft ist es auch so wenn man sich von bestimmten Stockseiten die Bilder lädt das man nicht nur den Urheber nennen muss sondern auch ein Link auf die Seite von der man dieses Bild hat setzten muss.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

FB muss sich dem Rechteinhaber (i.d.R. der Urheber) beugen, und entsprechenden Content löschen. Belangt werden kann FB so erst einmal nicht. Nicht ohne Grund ist ein entsprechender Passus in den Nutzungsbedingungen und/oder AGB vorhanden. Selbiges findet man auch bei Image-Hostern und der Gleichen.
Da kann ich Dir aus erster Hand versichern, dass dies nicht so ist. Kein Anwender von Lizenzen kann sich gegenüber dem Urheber entziehen, auch wenn die Bilder vermeintlich "lizenziert" wurden. Daher kann jeder, auch Facebook, belangt werden, wenn dort erlaubte Bilder erscheinen!
Will heißen: Lizenziert jemand die Nutzung von Material (BIld, Text, Musik) ist am Ende der Lizenznehmer dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der/die Lizenzgeber/in auch berechtigt war/ist eine Nutzung zu lizenzieren.
Ansonsten hat der/die Urheber/in jegliche aus der Urheberschaft abgeleiteten Ansprüche gegenüber den Verwertern. Egal, ob es Facebook, ein Verlag oder ein privater Nutzer ist.
Warum ist es so?! Der Urheber unterhält keine Beziehung mit Facebook. Daher gelten zwischen dem Urheber und Facebook keinerlei AGB (denen beide Seiten im Vorfeld der Nutzung zustimmen müssen). Somit kann Facebook auch die Ansprüche eines Urhebers in den AGBs NICHT ausschließen! Verbreitet Facebook unerlaubt Material ist Facebook dafür auch verantwortlich. Klasse, oder?! :D
 
G

Gelöschtes Mitglied 266326

Guest

Hätte eine andere Frage dazu. Das zweite Bild hat eine Auflösung von 600 Pixel, ist dies nich ein wenig klein? Was wäre wenn man das Bild digital verfremdet, so wie es bei Composings hier gemacht wird?
Das würde mich auch interessieren! Wie ist es mit den Rechten, wenn ich ein Foto durch digitales Painting verändere?
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Auch für das Verändern (und veröffentlichen/kommerziell nutzen) eines Bildes braucht es die Zustimmung des Urhebers! Einfach ein beliebiges Bild aus dem Netz saugen, ein wenig verändern und dann meinen, es sei ein eigenes Werk mit eigenen Verwertungsrechten entstanden ist keine gute Idee und könnte u.U. sehr teuer werden ...


Mit liebem Gruß
Frank
 
M

mick1114

Guest

Wow, vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten!

  • 4) An diese erteilte Lizenz hat man sich als Verwerter genauestens (!) zu halten, wenn nicht erlischt das Recht zur Nutzung ersatzlos

Ich habe mir mal deine Links angeschaut, wäre es dann rechtens wenn ich das:

Code:
“RIA Novosti archive, image #44732 / Zelma / CC-BY-SA 3.0” von Zelma / Георгий Зельма
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:RIAN_archive_44732_Soviet_soldiers_attack_house.jpg
Das Bild ist unter der Creative Commons lizenz lizenziert:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Die Datei wurde von [meine daten bzw name] editiert und wird unter der gleichen Lizenz weitergegeben.
Der Autor distanziert sich von der Verwendung des Werkes.
oder das:
Code:
Das Bild mit dem Namen "“RIA Novosti archive, image #44732 / Zelma / CC-BY-SA 3.0”" im Artwork zu finde stammen von Zelma / Георгий Зельма / Wikipedia und ist unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
in das Impressum der Seite einfügen würde? Eventuell noch mit einem Link zu der bearbeiteten Datei? Die Vorlage für die erste Quellenangabe habe ich von hier bezogen. Die Vorlage für die zweite Quellenangabe habe ich in dem Impressum einer anderen Seite gefunden, als ich auf der Suche nach Vorlagen für die Quellenangabe war :D

Was ich so im Internet gelesen habe bestimmt der der das Urheberrecht hat wo der Hinweis stehen muss. Oft ist es auch so wenn man sich von bestimmten Stockseiten die Bilder lädt das man nicht nur den Urheber nennen muss sondern auch ein Link auf die Seite von der man dieses Bild hat setzten muss.
Im Bezug auf meine beiden Beispielbilder:
Das zweite Bild verwendet diese Lizenz, dort steht nichts darüber, wo die Nennung Erfolgen soll. Ist dann die Nennung im Impressum legitim? Im weiter oben genannten Impressum wurde dies ja auch so gelöst, jedoch weis ich nocht ob diese verwendung rechtens ist, aber es steht ja auch keine Vorgabe für den Ort der Angabe dabei. Eine Nennung direkt unter dem Bild wird schwer möglich sein, da ich geplant habe damit ein Hintergrundbild der Seite zu erstellen.
Ich hoffe ihr könnt mir diese Frage beantworten, das würde mich, zumindest was das Internet angeht, um einiges weiter bringen. Vielen Dank im Vorraus.

Zusatzfrage:
Wie würde das mit der Angabe der Quelle zum Beispiel bei Flyern aussehn? Ich habe noch nie einen Flyer gesehen (zumindest nicht bewusst), der für das verwendete Hintergrundbild einen Uhrheber angegeben hat.

Nocheinmal vielen Dank für die Antworten und die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Mick
 

dcmagie

Auf der Suche

Wow, vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten!



Ich habe mir mal deine Links angeschaut, wäre es dann rechtens wenn ich das:

Code:
“RIA Novosti archive, image #44732 / Zelma / CC-BY-SA 3.0” von Zelma / Георгий Зельма
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:RIAN_archive_44732_Soviet_soldiers_attack_house.jpg
Das Bild ist unter der Creative Commons lizenz lizenziert:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Die Datei wurde von [meine daten bzw name] editiert und wird unter der gleichen Lizenz weitergegeben.
Der Autor distanziert sich von der Verwendung des Werkes.
oder das:
Code:
Das Bild mit dem Namen "“RIA Novosti archive, image #44732 / Zelma / CC-BY-SA 3.0”" im Artwork zu finde stammen von Zelma / Георгий Зельма / Wikipedia und ist unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
in das Impressum der Seite einfügen würde? Eventuell noch mit einem Link zu der bearbeiteten Datei? Die Vorlage für die erste Quellenangabe habe ich von hier bezogen. Die Vorlage für die zweite Quellenangabe habe ich in dem Impressum einer anderen Seite gefunden, als ich auf der Suche nach Vorlagen für die Quellenangabe war :D


Im Bezug auf meine beiden Beispielbilder:
Das zweite Bild verwendet diese Lizenz, dort steht nichts darüber, wo die Nennung Erfolgen soll. Ist dann die Nennung im Impressum legitim? Im weiter oben genannten Impressum wurde dies ja auch so gelöst, jedoch weis ich nocht ob diese verwendung rechtens ist, aber es steht ja auch keine Vorgabe für den Ort der Angabe dabei. Eine Nennung direkt unter dem Bild wird schwer möglich sein, da ich geplant habe damit ein Hintergrundbild der Seite zu erstellen.
Ich hoffe ihr könnt mir diese Frage beantworten, das würde mich, zumindest was das Internet angeht, um einiges weiter bringen. Vielen Dank im Vorraus.

Zusatzfrage:
Wie würde das mit der Angabe der Quelle zum Beispiel bei Flyern aussehn? Ich habe noch nie einen Flyer gesehen (zumindest nicht bewusst), der für das verwendete Hintergrundbild einen Uhrheber angegeben hat.

Nocheinmal vielen Dank für die Antworten und die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Mick

Hallo Mick,

keiner hier im Forum wird dir sagen du kannst das machen. Keiner wird die Verantwortung dafür übernehmen und ggfs. riskieren das du abgemahnt wirst und dafür viel bezahlen musst im schlimmsten Fall.
Das Forum kann und darf dir keine Rechtsberatung geben. Alles hier sind nur gut gemeinte Ratschläge. Was du daraus machst bleibt dir überlassen und liegt in deiner Verantwortung.
Nochmals nur weil unter dem Bild nichts steht heißt das nicht dam man jetzt alles darf. Lies dir die Nutzungsbestimmungen der Webseite durch. Einige verlangen neben Nennung des Urhebers auch die Verlinkung auf diese Seite.
Es gibt sogar ein Urteil eines Kölner Gericht die besagt das die Nennung des Urhebers im Bild zu erfolgen hat. Bilder kostenlos nutzen zu dürfen heißt noch nicht das man sie auch verändern darf , es sei denn du hast ausdrücklich die Genehmigung des Urhebers dafür.
Lies dir die Lizenzbestimmungen durch und handel danach .

Internetrecht und Bildrechte ist ein nicht einfaches Thema. Ich kann da nur sagen suche bei Fragen und um sicher zu gehen einen Anwalt auf der sich mit Internetrecht und Bildrechte auskennt. Nur der Anwalt kann dich in diesen Fragen rechtsverbindlich beraten.

Der einfachste Weg ist , du machst die Bilder selber.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Habe jetzt nicht alle Links geöffnet und nach Details zur Nennung gesucht. Aber das Problem der Nennung als solches ist nicht neu. Hilfreich ist dabei vielleicht ein Fall, den es im Zusammenhang mit einer Bildbörse gab, aus der man die Bilder kostenlos nutzen darf - aber als Bedingung eben die Nennung des Urhebers erfüllen muss (pixelio). Ein Fotolieferant hatte relativ vehement nach seinen kostenlos zur Verfügung gestellten Bildern gesucht und intensiv (und gar nicht mehr kostengünstig) abgemahnt, wenn diese Nennung nicht erfolgt ist ... oder nicht so, wie der Fotolieferant sich das vorgestellt hat.

Nachdem das Kölner Amtsgericht dem Lieferanten recht gegeben hat, sah es als Konsequenz erst einmal so aus, als wäre die sicherste Maßnahme: das Bild um einen Schreibbereich erweitern und dort die Informationen (wer, woher etc.) so statisch wie möglich ans Bild schreiben. Selbst das Amtsgericht hatte Alles nach diesem Muster umgebaut (Seite ist hier ein Layout-Beispiel - vergiss den Inhalt, den meine ich nicht): http://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Kostenrechner_Hilfen/index.php (hier allerdings mit einem HTML-Bereich um das Bild). Zum Glück ist dieses Urteil wieder kassiert worden. Egal - wenn diese Autorenangaben dazu sollen, ist das also das, was sich die ganzen Rechtskenner (... ein Amtsgericht ...) als Lösung überlegt hatten. Und die wollten es, wegen des Urteils im eigenen Hause natürlich schon so machen, dass sie nach den Maßstäben im Urteil nachtmittags nicht selbst abgemahnt werden können (auch ein Gericht ist kein rechtsfreier Raum).

Hilfreich ist sicherlich, was Pixelio seinen Bildanwendern empfiehlt, da diese Nennung eben deren Haupt"bezahlung" ist - da kann man zumindest damit argumentieren, dass man sich im Anbieter-Umfeld informiert hat. Einen echten Abmahner interessiert das allerdings einen Kehrricht - der will Geld für neue Sportfelgen von Dir, that's it.

Ich empfehle übrigens für so etwas regelmässig Bilder der großen Anbieter wie Fotolia, Shutterstock etc. Einerseits weil da kleines Geld kostet, anderseits weil ich da ein zahlender Kunde bin und man Streitigkeiten mit guten Kunden immer lösen wollen wird. Nenn' es eine Versicherung. Bei Fotolia steht z.B. klipp und klar auf den FAQs, dass für deren Bilder eine Nennung der Urheber erwünscht, aber nicht verpflichtend ist (redaktionelle Berichte separat) und auch auf einer Impressumsseite o.ä. erfolgen kann (https://de.fotolia.com/Info/Faq/Customers#b06).
Diese Rechtssicherheit ist 1-2 Euro (bei den meisten Werken für Webprojekte) wert. Bei Webprojekten für Kunden sind das nebenbei Spesen, die ich dem Kunden (nach Rücksprache) in Rechnung stelle. Da gibt's aufgrund der klaren Vertragsregelung dann auch keine Überraschungen wie damals bei Pixelio (denen der abmahnende Nutzer auch nicht recht war, gegen den die außer Rauswerfen nix machen konnten - der hat aber seine Bildrechte trotzdem weiter eingeklagt).

Für das Geld habe ich selbst meine Kamera nicht mal angemacht (wäre deutlich teurer), geschweige denn die Objekte poliert. Falls da ein Kunde über die Preise jammet: Wer sich 10, 20 Bilder (also ca. 25 Euro) für prima Bilder nicht leisten kann, sollte möglichst keine Designer beauftragen und dem Netz am Besten fernbleiben (habe ich aber noch nie gehabt).

Gut - zuletzt hast Du mit den Geschichtsbildern natürlich Pech. Da musst Du im Zweifelsfalle nach der Pfeife derer Tanzen, die die Rechte haben. Aber wie oben schon gesagt wurde: möglichst niemals einfach optimistisch annehmen, dass eine Bildnutzung schon ok wäre. Es sind so viele Abmahntrolle unterwegs (wie Abofallen, Dialer etc. seinerzeit) - die sehen anfangs alle lieb und sachlich aus, sonst fiele ja keiner draufrein.

Vergiss auch die irischen Jugendlichen unter 13 - gerade solche Unwissenden haben Abmahner besonders gerne. Mit solchen hat der berühmte (und nun tote, nicht alle sind traurig) Günther Freiherr von Gravenreuth viele seiner Kampagnen angefangen.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Hallo Mick,

keiner hier im Forum wird dir sagen du kannst das machen. Keiner wird die Verantwortung dafür übernehmen und ggfs. riskieren das du abgemahnt wirst und dafür viel bezahlen musst im schlimmsten Fall.
Das Forum kann und darf dir keine Rechtsberatung geben.
[...]

... und wie ich diese Klausel bei allen Rechtsfragen hier hasse. Dafür kannst Du aber nix.

Aber: wenn wir uns rechtlich schon schadlos halten wollen, dann sollten wir dem TO auch keinen anderen Floh ins Ohr setzen. AUCH ein Gang zum Anwalt schützt vor einer Abmahnung oder Klage zunächst einmal überhaupt nicht. Keine Illusionen bitte. Wenn einem anderen Anwalt etwas nicht passt, weiß der im Zweifelsfalle ja nicht mal, dass man selbst beraten wurde (und wie qualifiziert die Beratung war, weiß man auch erst 20 Jahre später, wenn man durch alle Instanzen gewonnen hat - ein Anwalt muss schließlich auch Deutschlands dümmstes Exemplar sein).
Das haben wir z.B. bei den Redtube-Klagen letztes Jahr 10.000er Weise alle sehen können: auch ein juristisch durchaus beratenes Unternehmen (oder deren Nutzer, das war ja hier der Kniff) kann von einem anderen Anwalt mit einer anderen ekelhaften und opportunen Rechtsauffassung selbstverständlich auch abgemahnt oder gar verklagt werden.

Es ist also noch schlimmer: man kann natürlich versuchen eine Sache gut zu machen und offensichtliche Fallstricke zu vermeiden (da mag ein Anwalt natürlich hilfreich sein). Kurz gesagt gilt aber: es gibt keine Sicherheit dafür, dass Du keine Abmahnpost oder gar Klage bekommst - auch nicht, wenn Du selbst zu einem Anwalt gehst. Wie sollte das auch gehen?
Ein Ausnahme wäre ein Anwalt, der tatsächlich eine Vertretungs-Garantie im Abmahnfall anbietet. Der wird Dir aber vermutlich diktieren, was Du noch schreiben und zeigen darfst (viel wird nicht übrig bleiben) - fast alle seriösen Versicherungen dieser Art, wollen ja den Regressfall verhindern und gerade nicht in Anspruch genommen werden. Andersfalls würde der de facto anbieten, dass er für jegliche Deiner Aussagen und Handlungen blind bürgt. Ich wüßte keinen Menschen mit nicht-dysfunktionaler Denkeinheit, der das ohne unendlich viele Ausschlüsse anbietet. Falls doch, wäre das schon wieder ein Grund erst richtig misstrauisch zu werden.
 

patrick_l

Hat es drauf

Da kann ich Dir aus erster Hand versichern, dass dies nicht so ist.
Kein Anwender von Lizenzen kann sich gegenüber dem Urheber entziehen, auch wenn die Bilder vermeintlich "lizenziert" wurden. Daher kann jeder, auch Facebook, belangt werden, wenn dort erlaubte Bilder erscheinen!
Dem ist doch so ;) Du hast mich lediglich falsch verstanden. Selbstverständlich kann man sich dem Urheber nicht entziehen geschweige denn darüber hinwegsetzen (kleine Ausnahme gibt es). Ich hätte also wohl dazu schreiben sollen, das sich die AGB und Nutzungsbedingungen auf den Uploader und nicht auf den Urheber beziehen. Dieser (der Uploader) also schon diese verletzt, nicht einhält.

Dort steht in der Regel alles sehr detailliert, unter anderem auch des Uploades betreffend. Mit Passus ist jener gemeint, der explizit darauf hinweist, das nur Inhalte hochgeladen werden dürfen, dessen Rechte man auch besitzt. Was bei Bildern Dritter so erst einmal nicht der Fall ist. Eine "Unterlizenzierung" zwischen Uploader und FB ist also wegen der fehlende Rechte gar nicht erst möglich, da dieser wenn überhaupt lediglich eingeschränkte oder exklusive Nutzungsrechte besitzt.

Wenn wir jetzt nur mal bei der deutschen Rechtsprechung bleiben, ist Facebook nach wie vor für den rechtswidrigen Upload vorerst nicht belangbar, sondern der Uploader (Verletzung der Nutzungsbedingungen/AGB einerseits, sowie die Verletzung der Urheberrechte). Zudem ergibt sich dies schon aus §10 des TMG. Haftbar wird FB erst dann, wenn der Betreiber (FB) vom rechtswidrigen Upload Kenntnis erlangt und diesen nicht entfernt. Der BGH (Az.: VI ZR 101/06) hat sich auch schon damit befasst.

Kurze Zusammenfassung, deinen Worten nicht widerspreche, im Bezug auf meinen Post mich lediglich missverstanden hast. :rolleyes:

Liebe Grüße, Patrick
 
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