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AW: Bilderdiebstahl, was tun?
Das habe ich zum Bilderklau gefunden:
Unterlassungsanspruch geltend machen zu einer Urheberrechtsverletzung:
Um eine Wiederholungsgefahr Ihrerseits zu verhindern, werde ich Ihnen bei Wiederholung und weiterer unberechtigter Verwendung eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch meinen Anwalt zukommen lassen.
Weiterhin haben Sie das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt, indem Sie mein Bild ohne meinen Namen verwendet haben.
Bis Streitwert unter 5000 Euro ist kein Anwalt nötig.
Die Beweispflicht der eigenen Urheberschaft ist sehr schwierig.
Ich schreibe auch die Betreiber der Internetseite wegen einer Löschung an. Das hat manchmal auch Erfolg. Denn vom ersten Dieb werden die Bilder gewöhnlich auch wieder gekaut und so weiter.
Viele Grüße von Lothar
http://www.l-seifert.de/
Das habe ich zum Bilderklau gefunden:
Unterlassungsanspruch geltend machen zu einer Urheberrechtsverletzung:
Um eine Wiederholungsgefahr Ihrerseits zu verhindern, werde ich Ihnen bei Wiederholung und weiterer unberechtigter Verwendung eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch meinen Anwalt zukommen lassen.
Weiterhin haben Sie das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt, indem Sie mein Bild ohne meinen Namen verwendet haben.
- Ohne Genehmigung
- Ohne Namensnennung
Bis Streitwert unter 5000 Euro ist kein Anwalt nötig.
Die Beweispflicht der eigenen Urheberschaft ist sehr schwierig.
Ich schreibe auch die Betreiber der Internetseite wegen einer Löschung an. Das hat manchmal auch Erfolg. Denn vom ersten Dieb werden die Bilder gewöhnlich auch wieder gekaut und so weiter.
Viele Grüße von Lothar
http://www.l-seifert.de/