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Bildrechte - Norwegen

1A_Photoshop

Nicht mehr ganz neu hier

Ich weiß nicht, ob das hier die richtige Kategorie ist.
Ich soll ein Musik-CD-Cover gestalten, mit einigen norwegischen Fotos darauf.

Meine Kunde sagte aber, er wisse nicht, ob ich die Bilder (sind von ihm) verwenden darf. Weil er gehört habe, man darf norwegische Landschaftsaufnahmen nicht für kommerzielle Zwecke benutzen.
Man muss irgendwo in Oslo eine Lizenz dafür erwerben.

Ich habe von so etwas noch nie gehört. Weiß jemand etwas darüber?
Oder wo kann man sich darüber informieren?
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Bildrechte - Norwegen

Hat er denn die Bilder selbst fotografiert? Das wäre schon mal die erste Rückfrage...

Ansonsten hab ich von sowaw auch noch nicht gehört, dass man selbst fotografierte Landschaften eines Landes nicht verwenden dürfte - allerdings: im Zweifelsfall frag hier lieber noch mal nach einer juristisch einwandfreien Meinung.
 

1A_Photoshop

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte - Norwegen

Hat er denn die Bilder selbst fotografiert? Das wäre schon mal die erste Rückfrage...
Ja sagte ich bereits, die Bilder sind von ihm fotografiert.
Er meinte, das es bereits mehre Länder gibt in denen man so eine Lizenz erwerben muss. Ich kenne so etwas nur von bestimmten Plätzen, aber nicht halt von Fjorden oder so.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrechte - Norwegen

Ein Verwertungsverbot für Landschaftsaufnahmen kann ich mir nicht vorstellen, wer sollte da irgendwelche Rechte haben?!

In Norwegen gilt jedoch eine eingeschränkte "Panoramafreiheit". Während man hier in D öffentlich erreichbare und ohne Hilfsmittel zugängliche Gebäude, Skulpturen und andere rechtlich geschützte Kunstwerke fotografieren und die Bilder nutzen darf, gilt dieses recht in Norwegen ausschließlich für Gebäude.
 

1A_Photoshop

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte - Norwegen

Ein Verwertungsverbot für Landschaftsaufnahmen kann ich mir nicht vorstellen, wer sollte da irgendwelche Rechte haben?!
In Norwegen gilt jedoch eine eingeschränkte "Panoramafreiheit".
Na evtl. der Staat Norwegen, als zuzätzliche Einnahme Quelle. Die Auswirkung von Gier sind doch jetzt bereits sehr Skuril. :schmoll:

Das mit der eingeschränkten Panoramafreiheit wusste ich auch nicht.
Vielleicht hat er es damit verwechselt.
Vielen Dank
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte - Norwegen

Das ist doch das Problem deines Kundens. Ein Bearbeitungsverbot ist mir nicht bekannt. Wenn der diese veröffentlichen will, muß er sich auch darum kümmern. Es sei den er bezahlt dich für diese Recherche.
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Bildrechte - Norwegen

Das Schutzlandprinzip sagt im Prinzip nur, dass das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Urheberrechtsanspruch geltend gemacht wird.

Beispiel: in Deutschland wäre die Abbildung eines Opernhauses von einer öffentlichen Straße aus grundsätzlich erlaubt. Jenes Gebäude wurde aber nicht in D, sondern zB. in Kasachstan fotografiert, wo auch öffentlich zugängliche Gebäude unter Urheberrechtsschutz stehen. Daher könnte man von kasachischer Seite Ansprüche geltend machen.
Kasachstan wäre hier das Schutzland, denn es gewährt den Schutz des Urheberrechtes auch für Gebäude auf seinem Territorium. Dort dürfen Bilder von Gebäuden im Sinne der "Panoramafreiheit" nur veröffentlicht werden, wenn sie strikt "nicht-kommerziell" genutzt werden.
Auch wenn das also vom Deutschen Recht abweicht, sobald das Schutzlandprinzip geltend gemacht wird, muss man die Regeln des anderen Landes beachten.
Im Internet wird das alles komplizierter. Es ging bei diesem Abkommen wohl darum, Regelungen zu schaffen, wie unterschiedliche Urheberrechtsauffassungen international zu behandeln sind.

Das führt immer wieder zu Verwirrung.

Dies soll nur ein Versuch einer allgemeinen Darstellung sein. Daraus leitet sich natürlich keine juristische Beratung ab.

Lieber Gruß
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte - Norwegen

randacek_pro, danke für die Erklärung. Diese Korinthenkakerei der Winkeladvokaten ist einfach unerträglich. Sowas müsste mal international geregelt werden. Aber nicht von Juristen, sondern von halbwegs normal denkenden Menschen.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrechte - Norwegen

sobald das Schutzlandprinzip geltend gemacht wird, muss man die Regeln des anderen Landes beachten.

Und das aber auch in beide Richtungen...

Wenn wir bei deinem Opernhaus bleiben, dann heißt dieses, dass auf Basis des Schutzlandprinzips auch deutsches Recht zur Anwendung kommen kann - wenn dieses Bild in Deutschland veröffentlicht wird und bei der Aufnahme die Grundsätze unserer Panoramafreiheit beachtet wurden...
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Bildrechte - Norwegen

Richtig, es geht in beide Richtungen - nur hast du halt das Problem: Urheberrecht auf Bauwerk in Kasachstan gegen Urheberrecht am Lichtbild (Deutscher Staatsbürger) und Veröffentlichung in D - so was nennt man dann wohl "Kollisionsrecht"...

Und dann kommen wieder beide Seiten mit ihren Ansprüchen und der ganze Spaß kann losgehen ;)
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Bildrechte - Norwegen

Wie gesagt, bin kein Jurist und daher gebrauche ich das "umgangssprachlicher" (es wird manchmal von "Kollisionsregeln" in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip geschrieben)...
Bist du Jurist @denyo111? Kann dich zwar nicht zwingen :lol: (will ich ja auch gar nicht), aber mal ne echte Juristenerklärung zu hören, wäre durchaus erhellend :)

Lieber Gruß
 

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrechte - Norwegen


Ja

Ich dachte es gilt in dem Falle das Recht in dem Land man sich befindet.

Nein, so einfach nicht...
Es gilt immer das Recht des Landes in dem Schutz beansprucht wird.
Das heißt - um beim Beispiel dieses Opernhauses zu bleiben: wenn Kasachstan in Kasachstan vor Gericht zieht, weil es in Deutschland auf Grund eines Bildes dieses Opernhaus seine Rechte verletzt sieht, muss das Gericht, dem Schutzlandprinzip folgend, deutsches Urheberrecht anwenden.

Wurde dieses Bild nun in Kasachstan kommerziell veröffentlicht, der Prozess wäre aus irgendeinem Grund jedoch in Deutschland anhängig, kommt hier kasachisches Recht zum Tragen.

@randacek: kein Jurist, nur einige Semester Jura und privates Interesse
 

1A_Photoshop

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte - Norwegen


ist echt der Hammer, wenn es so ist.

Treffen sich also zwei Fotografen vor der Oper in Oslo. Der eine aus Kasachstan und der andere aus Deutschland, dann darf der Deutsche die Oper fotografieren und zu Hause veröffentlichen, während der Kasache es eigentlich nicht mal fotografieren darf, wenn er sein Gesetzt im Kopf hat.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte - Norwegen

Bist du sicher? Ich dachte es gilt in dem Falle das Recht in dem Land man sich befindet.
Auch das Hundertwasserhaus in Österreich taugt für einen populären Fall: es wurde in Ö von einem Balkon aus von einem D Fotografen geknipst - in Ö im Rahmen der Panoramafreiheit auch erlaubt. In D gilt diese Freiheit nur von öffentlichem Grund aus.
Nun wurde also dieses Foto aber auch in D vertrieben. Das laut Ö Recht völlig korrekt aufgenommene und verwertbare Foto ist nach D Recht aber eben so nicht sauber - da hätte man ja nicht auf einem Balkon stehen dürfen. Das Urteil hat dann bestätigt, dass das Bild hierzulande nicht korrekt ist, da es hier in D so nicht hätte verwertet werden dürfen (privat gemacht ja, es ging aber um die kommerzielle Verwertung).
 

1A_Photoshop

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte - Norwegen



sprich, man hätte als deutscher Fotograf nur in Österreich hätte produzieren lassen dürfen? Ist dann der Import nach Deutschland auch verboten. Oh, oh ich seh schon ... ;-)
 
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