Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Bildrechte Vertrag

Herziiiie

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon das Internet durchsucht, aber leider nichts brauchbares gefunden. Wenn man als Verein eine Broschüre mit Fotos aller Mitglieder veröffentlicht und die Bilder ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht werden, dann braucht man doch einen Vertrag, den alle unterschreiben und wer den nicht unterschreibt, dessen Fotos dürfen nicht veröffentlicht werden oder?
Jetzt die Frage, was genau muss das für ein Vertrag sein und was muss alles drin stehen? Oder reicht da eine einfache Einverständniserklärung??

Vielen Dank schonmal
 

Fotografie

DigitalMike

Whoop whoop!

AW: Bildrechte Vertrag

Hallo Herziiiie,

du hast von mir eine PM bekommen. Darin findest du eine Vorlage wie ich sie verwende. Bis jetzt bin ich damit immer gut gefahren und hatte nie Rechliche probleme.

Gruss DigitalMike
 

Michel1966

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte Vertrag

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon das Internet durchsucht, aber leider nichts brauchbares gefunden. Wenn man als Verein eine Broschüre mit Fotos aller Mitglieder veröffentlicht und die Bilder ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht werden, dann braucht man doch einen Vertrag, den alle unterschreiben und wer den nicht unterschreibt, dessen Fotos dürfen nicht veröffentlicht werden oder?
Jetzt die Frage, was genau muss das für ein Vertrag sein und was muss alles drin stehen? Oder reicht da eine einfache Einverständniserklärung??

Vielen Dank schonmal
Das fällt unter die Rubrik Datenschutz im Verein

Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit:


Dieses Dokument wird allgemein in ganz Deutschland als Richtlinie anerkannt und als "Bibel der Vereinsrechtdatenschützer" bezeichnet.


Wenn ein Verein oder Verband Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen erhebt, verarbeitet oder nutzt, dies mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung oder in herkömmlichen Mitgliederkarteien, muss stets beachtet werden, dass für den sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einschlägig sind. Einmal unabhängig, ob ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist (e. V.) oder ob es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein handelt – auch für Vereine gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 11, 27 – 38a, 43 und 44 BDSG.​
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Bildrechte Vertrag

.....Wenn man als Verein eine Broschüre mit Fotos aller Mitglieder veröffentlicht ....l
Ich empfehle Vereinen, die unwiderrufliche Einverständniserklärung in die Satzung mit aufzunehmen. Dann spart man sich bei Neumitgliedern die Arbeit von Einzelvereinbarungen. Dabei sollte aus dem Text der Sinn der Vereinbarung (Verwendungszweck: Vereins-HP, Printmedien, Flyer) hervorgehen.

Auch die nachträgliche Vereinbarung sollte unwiderruflich sein oder zumindest mit einer ausreichenden zeitlichen Beschränkung ab Erstveröffentlichung.

Stell dir vor, der Verein lässt einen Flyer herstellen, einer der abgebildeten tritt aus oder überwirft sich mit dem Vorstand und widerruft deshalb sein Einverständnis, dann hat der Verein die Druckkosten am Bein und haufenweise unnutzbare Flyer rumliegen.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Bildrechte Vertrag

Ich empfehle Vereinen, die unwiderrufliche Einverständniserklärung in die Satzung mit aufzunehmen.


Hallo,
Dein Ansatz ist gut, nur in einer Hinsicht überhaupt nicht: Unwiderruflichkeit!
Unwiderruflich heißt, dass sich selbst nach einem Austritt aus dem Verein beispielsweise die Veröffentlichung eines Fotos von mir zugestimmt habe. Daher würde ich nicht in einen solchen Verein eintreten. In der Satzung sollte diese Einverständniserklärung aufgeführt sein aber bitte nur so lange bis man wieder aus dem Verein austritt.
Ich bezweifle aus rechtlicher Sicht, ob eine solche "Unwiderufbarkeit" vor Gericht bestehen könnte. Inbesondere dann, wenn ich eben nicht mehr Vereinsmitglied bin!
Es muss eine Widerifrecht vorhanden sein, besonders dann, wenn ich mit diesem Verein nichts mehr zu tun haben möchte!

Grüße

PS: Das Risiko von unbenutzbaren "Flyern" muss der Verein schon eingehen.
Ich würde (wenn ich in so einem Verein wäre) bei einem Austritt auf jeden Fall klagen, wenn mir die Entfernung meines Fotos aus den Vereinunterlagen verweigert werden würde!
 
Zuletzt bearbeitet:

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Bildrechte Vertrag

......

PS: Das Risiko von unbenutzbaren "Flyern" muss der Verein schon eingehen.
Ich würde (wenn ich in so einem Verein wäre) bei einem Austritt auf jeden Fall klagen, wenn mir die Entfernung meines Fotos aus den Vereinunterlagen verweigert werden würde!
Na ja, die Rede ist ja hier vermutlich nicht Verein im Sinne von Bayern München. Es gibt z.B. viele Vereine, die sozial engagiert und alles andere als finanziell auf Rosen gebettet sind. Für die wäre eine Produktion für die Tonne schon fast ruinös.

Meine Modelreleases sind alle zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich. Das wäre auch für Vereine der Idealfall. Da ich aber deine Bedenken durchaus teile sollte zumindest eine angemessene Zeit für den Fall des Widerrufes akzeptabel sein. Sofortiger Widerruf wegen schwerwiegender Gründe, z.B. Sittenwidrigkeit, muss natürlich möglich sein. Aber nur, dass jemand sagt "ich habe jetzt ein anders Hobby/wechsele den Verein " sehe ich das nicht als ausreichenden Grund an. Schließlich gibt es auch heute noch Bilder von Oskar Lafontaine aus SPD- oder von Otto Schily aus Grünen-Zeiten.
 

Joe-Icebaer

Digigraph mit viel Spass

AW: Bildrechte Vertrag

Hallo,

bevor hier weiter problematische Tipps raus posaunt werden, lest wirklich mal dieses Papier:



da steht alles lesbar drinn!

(z.B. auch was zur Veröffentlichung von Bilder im Internet
=> ohne widerrufliche Zustimmung
=> NO GO!)

Ich kann DIr nur raten damit wirklich vorsichtig zu sein, denn das kann für dich rechtlich heftige Folgen haben.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann frag einen Anwalt, den rechtliche Auskünfte dürfen hier eigentlich überhaupt nicht zun Besten gegeben werden.
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Bildrechte Vertrag

.....
bevor hier weiter problematische Tipps raus posaunt werden, lest wirklich mal dieses Papier:



da steht alles lesbar drinn!

(z.B. auch was zur Veröffentlichung von Bilder im Internet
..........
Dann liest du mehr daraus als drin steht. Bis auf Seite 25, wo Fotografien erwähnt sind, ist nirgendwo von Bildern/Fotografien die Rede, lediglich von personenbezogenen Daten. Und die sind vorher klar definiert:

1.2 Begriffsbestimmungen

Personenbezogene Daten
sind nicht nur die zur Identifizierung einer natürlichen Person
erforderlichen Angaben, wie etwa Name, An
schrift und Geburtsdatum, sondern darüber
hinaus sämtliche Informationen, die etwas über
persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen
Person (Betroffener) aussagen (§ 3 Abs.
1 BDSG), wie beispielsweise Familienstand,
Zahl der Kinder, Beruf, Telefonnummer, Ei-
gentums- oder Besitzverhältnisse, persönliche
Interessen, Mitgliedschaft in Organisatio-
nen, Datum des Vereinsbeitritts und dergleichen.

Liest du da was von Bildern? Natürlich kann man Modelreleases unwiderruflich vereinbaren, das ist gängige Praxis. Wieso sollten das ausgerechnet bei Vereinsmitgliedern anders sein?

Unabhängig davon gebe ich dir allerdings recht, dass eine verbindliche Auskunft nur ein RA erteilen kann.
 

Michel1966

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte Vertrag

Gut das in Deutschland alles geregelt ist!
Zum Datenschutz habe ich ja schon einen Link gepostet (ganz weit oben - Joe-Icebaer hat ihn ja nun nochmal gepostet).
Auch für die rechtliche Seite habe ich einen Link zu den Gesetzen gepostet (inkl. den entsprechenden Paragraphen). Da steht genau drin, was man darf und was nicht.

Wenn jemand denkt sich über das Gesetz zu stellen, dann ist das seine Sache. Aber bitte gebt den Leuten keine schwammigen oder unqualifizierten Tipps wie:
das mache ich schon immer so und hatte noch nie Probleme
oder
mach es doch so ....

Postet einen Link zu einer seriösen Quelle. Gerade im rechtlichen Bereich sollten keine dubiosen Tipps gegeben werden, die dem Fragesteller ernste Probleme bereiten können!

Da in Deutschland alles Gesetzlich oder per Richtlinien oder Datenschutz oder Recht am Bild (Urheberrechtsgesetz) geregelt ist, gibt es kein: mach es doch so.

Rechtlich gibt es nur entweder RICHTIG oder FALSCH.

Dann liest du mehr daraus als drin steht. Bis auf Seite 25, wo Fotografien erwähnt sind, ist nirgendwo von Bildern/Fotografien die Rede, lediglich von personenbezogenen Daten.
??? Hää ??? Um genau diese Seite 25 geht es doch!

Und nix anderes hat Joe-Icebaer geschrieben:
Hallo,

bevor hier weiter problematische Tipps raus posaunt werden, lest wirklich mal dieses Papier:



da steht alles lesbar drinn!

(z.B. auch was zur Veröffentlichung von Bilder im Internet
=> ohne widerrufliche Zustimmung
=> NO GO!)

Ich kann DIr nur raten damit wirklich vorsichtig zu sein, denn das kann für dich rechtlich heftige Folgen haben.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann frag einen Anwalt, den rechtliche Auskünfte dürfen hier eigentlich überhaupt nicht zun Besten gegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.564
Beiträge
1.538.064
Mitglieder
67.487
Neuestes Mitglied
MichaelSEivy
Oben