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DMC-TZ7 EU-Version?!

Medinille

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,
ich beabsichtige, mir eine Zweitkamera anzuschaffen. Ich dachte da an die Panasonic DMC-TZ7.
Im Internet habe ich gesehen das bei einigen Angeboten vermerkt ist: "Achtung EU-Version". Hat dieser Hinweis eine besondere Bedeutung?
Ein Shop bietet die Kamera mit diesem Hinweis für 295,-- Euro an und "das gleiche Modell" ohne diesen Hinweis für 306,--.
Wo ist da der Unterschied :?:

Vielen Dank!
 

daddaa

pro-newbie

AW: DMC-TZ7 EU-Version?!

Hallo,

Ich hab mir die DMC-TZ5 gekauft, bei der war es so, dass man drauf achten musste, eine "EG" Version zu haben, da die anderen möglicherweise Grauimporte sind...

Es war da aber mit dem Preis eher andersherum, dass die "nicht-EG" Kameras billiger waren glaub ich. Was ja auch mehr Sinn machen würde.

Du musst darauf achten, dass die Kamera auf dem Typenschild das "CE"-Zeichen hat (sieht man halt erst nach dem Kauf...)

Hoffe, ich konnte helfen.

Gruß, daddaa
 

MysticMagican

Nicht mehr ganz neu hier

AW: DMC-TZ7 EU-Version?!

ACHTUNG! Aufgepasst...

Genau mit dieser "Spar-Problematik" sind damals bei der TZ1 viele - tschuldigung - auf die Fresse geflogen.

Die günstigeren Versionen sind zwar technisch identisch, allerdings nicht für den deutschen Markt bestimmt. Das bedeutet, dass Du bei einem Garantiefall auf die Kulanz des Händlers/Panasonic hoffen mußt. Es besteht keine Verpflichtung, Garantieleistungen zu erbringen. Man kann sich wohl nach dem Kauf mit Panasonic, bzw. dem deutschen Support in Verbindung setzen und ´n Stück Papier anfragen, worauf dann die Garantie für dieses eine Gerät dann bestätigt wird.

Man kann aber recht schnell über den EG/EU/... Code in Erfahrung bringen, für welches Land das Gerät produziert wurde. Wenn man die Kamera "über die Grenze" in Holland, Polen oder wo auch immer gekauft hat, kann man Garantieleistungen dann auch da einfordern.
 

Medinille

Noch nicht viel geschrieben

AW: DMC-TZ7 EU-Version?!

Ergänzend möchte ich die Antwort vom Panasonic-Support mitteilen.

Meine Frage an den Support:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir die Kamera DMC-TZ7 kaufen. Im Internet werden teilweise zwei unterschiedliche Versionen angeboten. Bei einer Version steht "Achtung EU-Ware" dabei, bei der anderen Version fehlt dieser Zusatz. Was bedeutet "EU-Ware" bzw. wo liegt der Unterschied? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

wurde wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre e-mail sowie Ihr Interesse an Panasonic.

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass seitens
Panasonic Deutschland die komplette Bezeichnung für die Digitalkamera DMC-TZ7EG-S, DMC-TZ7EG-K, DMC-TZ7EG-T und DMC-TZ7EG-R lautet.

Der Zusatz "EG" in der Modellbezeichnung steht für Europe Germany und bedeutet, dass diese Kamera für den deutschen Markt entwickelt und freigegeben wurde.

Desweiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der weitere Zusatz für die Farbe (S=Silber, K=Schwarz, T=Chocolate, R=Rot) des Gerätes steht.

Viele Händler verwenden eine verkürzte Schreibweise für ein Produkt, wie zum Beispiel DMC-TZ7, DMC-TZ7-S. Es handelt sich bei diesen Produktbezeichnungen u.U. um das gleiche Produkt mit den gleichen Merkmalen und Eigenschaften.

Sollte jedoch eine andere Endung angegeben sein, so ist dies ein Hinweis, dass das Gerät für ein anderes Importland bestimmt ist. In diesem Fall können Ausstattung, Garantiebestimmungen, Sprache von Menüführung, Bedienungsanleitung und Software abweichen.

Eine Garantieleistung erfolgt immer nach den Bedingungen der mitgelieferten Garantiekarte. Liegt dem Produkt eine "PAN European Guarantee"-Karte bei, besteht Anspruch auf 24 Monate Garantie in Deutschland und in anderen europäischen Länder gemäß den dort angegebenen Bedingungen, wenn die Modellbezeichnung auf der Rechnung eindeutig dem erworbenen Produkt zugeordnet werden kann. Weiterhin sollte die Garantiekarte vom Händler ausgefüllt und abgestempelt werden. Bei einem Anspruch der Garantie in einem anderen Land als dem Erwerbsland ist dieses zwingend notwendig.

Sollte das Produkt nicht für den europäischen Markt vorgesehen sein und demzufolge keine "PAN European Guarantee"-Karte beiliegen, tritt die weltweite Garantie in Kraft, wenn die "Limited Worldwide Warranty" beiliegt. Diese muss vom Händler ausgefüllt und abgestempelt sein und gilt nur zusammen mit dem Kaufbeleg. Beachten Sie die dort aufgeführten Bedingungen z.B. 1 Jahr Lohn, 1 Jahr Material.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Panasonic Customer Care Team
 
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