AW: DMC-TZ7 EU-Version?!
Ergänzend möchte ich die Antwort vom Panasonic-Support mitteilen.
Meine Frage an den Support:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir die Kamera DMC-TZ7 kaufen. Im Internet werden teilweise zwei unterschiedliche Versionen angeboten. Bei einer Version steht "Achtung EU-Ware" dabei, bei der anderen Version fehlt dieser Zusatz. Was bedeutet "EU-Ware" bzw. wo liegt der Unterschied? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
wurde wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre e-mail sowie Ihr Interesse an Panasonic.
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass seitens
Panasonic Deutschland die komplette Bezeichnung für die Digitalkamera DMC-TZ7EG-S, DMC-TZ7EG-K, DMC-TZ7EG-T und DMC-TZ7EG-R lautet.
Der Zusatz "EG" in der Modellbezeichnung steht für Europe Germany und bedeutet, dass diese Kamera für den deutschen Markt entwickelt und freigegeben wurde.
Desweiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der weitere Zusatz für die Farbe (S=Silber, K=Schwarz, T=Chocolate, R=Rot) des Gerätes steht.
Viele Händler verwenden eine verkürzte Schreibweise für ein Produkt, wie zum Beispiel DMC-TZ7, DMC-TZ7-S. Es handelt sich bei diesen Produktbezeichnungen u.U. um das gleiche Produkt mit den gleichen Merkmalen und Eigenschaften.
Sollte jedoch eine andere Endung angegeben sein, so ist dies ein Hinweis, dass das Gerät für ein anderes Importland bestimmt ist. In diesem Fall können Ausstattung, Garantiebestimmungen, Sprache von Menüführung, Bedienungsanleitung und Software abweichen.
Eine Garantieleistung erfolgt immer nach den Bedingungen der mitgelieferten Garantiekarte. Liegt dem Produkt eine "PAN European Guarantee"-Karte bei, besteht Anspruch auf 24 Monate Garantie in Deutschland und in anderen europäischen Länder gemäß den dort angegebenen Bedingungen, wenn die Modellbezeichnung auf der Rechnung eindeutig dem erworbenen Produkt zugeordnet werden kann. Weiterhin sollte die Garantiekarte vom Händler ausgefüllt und abgestempelt werden. Bei einem Anspruch der Garantie in einem anderen Land als dem Erwerbsland ist dieses zwingend notwendig.
Sollte das Produkt nicht für den europäischen Markt vorgesehen sein und demzufolge keine "PAN European Guarantee"-Karte beiliegen, tritt die weltweite Garantie in Kraft, wenn die "Limited Worldwide Warranty" beiliegt. Diese muss vom Händler ausgefüllt und abgestempelt sein und gilt nur zusammen mit dem Kaufbeleg. Beachten Sie die dort aufgeführten Bedingungen z.B. 1 Jahr Lohn, 1 Jahr Material.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Panasonic Customer Care Team