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Eiffelturm bei Nacht

Bluesbrother3591

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen
Ich stelle ab und an meine Bilder auf eine Foto-Community. Da ich auch in Paris habe hab ich einige Bilder vom Eifelturm gemacht. Ich denke er ist millionenfach fotografiert worden. Ich habe auch den Turm nachts fotografiert und eines der Bilder auf die Community-Seite gestellt. Nun erhielt ich eine Nachricht vom Betreiber der Seite, dass ich Urheberrechte verletzt hätte. Weiter erklären sie mir das der Eiffelturm taghsüber wohl fotografiert werden kann aber nur Nachtzeit solche Aufnahmen nicht erlaubt seien um sie zu veröffentlichen. Ich kann sowas gar nciht glauben da dieses Wahrzeichen von Paris Allgemeingut sein müsste, das jeder ablichten kann wie er will.
Hat jemand damit Erfahrung?
 

Fotografie

sunny_76m

Hat es drauf

Hmm gute Frage...
Ich kann mir nicht vorstellen,dass der Eifelturm in der Nacht fototechnisch geschützt wäre... Hab das selbst vor Jahren fotografiert,damals bei leider sehr miesem Wetter...
Gibt es Quellen für diese "Erkenntnis"?
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Eiffelturm bei Nacht

doch gehört habe ich auch schon von

das hat irgendwie was mit dem Licht wohl zutun, da dieses als Kunst oder so eingestuft wird
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Eiffelturm bei Nacht

Hallo,

in der Tat verhält es sich mit dem Eiffelturm so.
Nachts wird er beleuchtet - diese Beleuchtung ist eine speziell designte Lichtshow. Und diese Lichtshow steht unter Urherberrechtsschutz.
Das heißt, du brauchst dafür eine Genehmigung, um den Eiffelturm bei Nacht zu zeigen.
Die anderen Bilder, die du gesehen hast, waren entweder mit dem Einverständnis und Lizenz durch den Rechteinhaber erstellt worden, oder wurden dort gehostet, wo man es eben nicht so genau nimmt. Es ist ja so, die Tatsache, dass Dinge im Internet einsehbar sind, heißt nicht, dass das auch erlaubt ist...
Hinzu kommt noch, dass in Frankreich auch geringfügig abweichende Gesetze gelten, was das Urheberrecht betrifft. Auch in D gab es ja um das Fotografieren öffentlicher Gebäude und spezieller Architektur schon genug Diskussionen - daher gehe ich darauf gar nicht ein...

Jedoch ist es in der Tat so, der Eiffelturm bei Nacht darf aufgrund der Lichtinstallation dort, die als eigenständiges Design zählt und für die keine gemeinfreie Lizenz gilt, nicht abgebildet werden, es sei denn, man hat die ausdrückliche Genehmigung.

Das soll natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft sein - da sind Anwälte kompetent und es ist ihnen vorbehalten, verbindlich zu beraten.

Lieber Gruß
 

Bluesbrother3591

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Eiffelturm bei Nacht

Hallo,

in der Tat verhält es sich mit dem Eiffelturm so.
Nachts wird er beleuchtet - diese Beleuchtung ist eine speziell designte Lichtshow. Und diese Lichtshow steht unter Urherberrechtsschutz.
Das heißt, du brauchst dafür eine Genehmigung, um den Eiffelturm bei Nacht zu zeigen.
Die anderen Bilder, die du gesehen hast, waren entweder mit dem Einverständnis und Lizenz durch den Rechteinhaber erstellt worden, oder wurden dort gehostet, wo man es eben nicht so genau nimmt. Es ist ja so, die Tatsache, dass Dinge im Internet einsehbar sind, heißt nicht, dass das auch erlaubt ist...
Hinzu kommt noch, dass in Frankreich auch geringfügig abweichende Gesetze gelten, was das Urheberrecht betrifft. Auch in D gab es ja um das Fotografieren öffentlicher Gebäude und spezieller Architektur schon genug Diskussionen - daher gehe ich darauf gar nicht ein...

Jedoch ist es in der Tat so, der Eiffelturm bei Nacht darf aufgrund der Lichtinstallation dort, die als eigenständiges Design zählt und für die keine gemeinfreie Lizenz gilt, nicht abgebildet werden, es sei denn, man hat die ausdrückliche Genehmigung.

Das soll natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft sein - da sind Anwälte kompetent und es ist ihnen vorbehalten, verbindlich zu beraten.

Lieber Gruß



Genau so wurde es mir sinngemäß erklärt . Ich werde mich mal in das Thema reinlesen.
Danke
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

Man darf ihn schon bei Nacht fotografieren, muss aber eine Gebühr an die SNTE zahlen.
Aus:

Nur das französisches Recht in Deutschland nicht anwendbar ist. Leider sind immernoch zahlreiche Plattformen im Bereich der Fotografie rechtlich schlecht - oder gar nicht - beraten. Zahlen muss man dann, wenn man dieses Bild in Frankreich veröffentlichen will.
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Eiffelturm bei Nacht

Nur das französisches Recht in Deutschland nicht anwendbar ist. Leider sind immernoch zahlreiche Plattformen im Bereich der Fotografie rechtlich schlecht - oder gar nicht - beraten. Zahlen muss man dann, wenn man dieses Bild in Frankreich veröffentlichen will.
Klar: Frankreich hat territoriale Hoheit und darf damit selbstverständlich andere Gesetze erlassen und durchsetzen, als Deutschland.
@ RalliRaser Wie kann man das nun interpretieren? Wenn du es in FR nicht ohne Lizenz veröffentlichen darfst, in D dann aber schon?
In diesem Artikel vom RA Dr. Bücker kam im Prinzip das gleiche Fazit raus, dass man zwischen D und FR unterscheiden muss - also das, was du auch gesagt hast, wenn ich dich richtig verstanden habe...
Leider ist das mit dem Internet reichlich kompliziert, denn im Internet wird publiziert und die Natur des Internets ist es ja, zumindest vorbehaltlich einschränkender Maßnahmen (Extremfall: Zensur) auch über territoriale Grenzen hinweg zugänglich zu sein. Mir persönlich wäre die Sache immer noch zu heikel, ganz ehrlich. Wenn der Urheber in F sagt, Veröffentlichung untersagt, dann würde ich es in D trotzdem nicht veröffentlichen - wenn die Seite auch in F abrufbar ist...

Lieber Gruß
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

Was will der französische Kläger machen? In Deutschland Klagen? Da wird er keinen Richter finden, der seine Klage nicht abweisen würde. Hier mangelt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage.

In Fronkraisch gegen einen Deutschen Klagen? Kann er, wenn er Spaß in den Backen hat. In Frankreich ist ein Klageverfahren aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich, weil die Verletzung nicht in Frankreich stattgefunden hat. In diesem Fall ist es unerheblich, wo die Veröffentlichung abgerufen wurde. Es ist maßgeblich, wo die Veröffentlichung stattgefunden hat. Hier würden alle Klagen ins Leere laufen.

Im Zweifel ist es immer sinnvoll etwas zu unterlassen, wenn man sich nicht sicher ist. Man muss auch fairerweise darauf hinweisen, dass diese rechtlichen Einschätzungen grundsätzlich - auch von Herrn Dr. Bücker - nur persönliche Rechtsauffassungen sein können. Wobei man in diesem Fall auch schreiben könnte, dass der Sachverhalt "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" so von den jeweiligen Gerichten gewürdigt wird, ohne dabei in unseriöse Gefilde abzudriften.
 
Zuletzt bearbeitet:

itzi

bitzi

AW: Eiffelturm bei Nacht

es gibt ja auch noch europäische Gerichte die das entscheiden können. ich würde mich da auch an den Rechteinhaber wenden, wenn ich das Bild verwenden möchte oder ich lass es einfach. weil so ein rechtsweg kann auch teuer werden und ob sich das dann auch lohnt und angemessen ist, sollte jeder für sich entscheiden.
 

Andre_S

unverblümt

AW: Eiffelturm bei Nacht

... muss aber eine Gebühr an die SNTE zahlen.
Um nichts anderes geht es dabei - Abzoke!
Schon die ganze aufdringliche Lichterinstalation ist ein Armutszeugniss für Paris.
Noch nicht mal der Eifelturm in Las Vegas leuchtet derart kitschig.
Warum färben sie nicht gleich die Haare von Mona Lisa Pink, das währe auch ein neuer Look.
LG André
 

GerdB56

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

Hallo,
es ist rechtlich verboten und kann teuer werden, den Eifelturm beleuchtet (Urherberrechtsschutz) zu veröffentlichen.
 

Gismor

übt noch...

AW: Eiffelturm bei Nacht

Kann man das als Fazit so zusammenfassen, dass es rein grundsätzlich schlauer wäre, die sicherlich sehr schöne Aufnahme vom nächtlichen Eiffelturm einfach aus dem Netz zu nehmen, um weiteren wie auch immer gearteten Ärger zu vermeiden??? :)
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

es gibt ja auch noch europäische Gerichte die das entscheiden können. ich würde mich da auch an den Rechteinhaber wenden, wenn ich das Bild verwenden möchte oder ich lass es einfach. weil so ein rechtsweg kann auch teuer werden und ob sich das dann auch lohnt und angemessen ist, sollte jeder für sich entscheiden.


Es gibt auch schöne Bäume.

Du solltest vielleicht mal diese Gerichte konkret benennen und die jeweiligen Rechtsgrundlagen, auf die Du Bezug nimmst. Vor allem solltest Du Dich mit der Zuständigkeit der jeweiligen Gerichtsbarkeiten vertraut machen.

Ohne Begründung ergben solche Beahuptungen keinerlei Sinn. Sie verwirren und verunsichern nur.

Was die Foto-Community Betrifft: Ich muss lachen, wenn ich lese, dass man sich dort angeblich ins Zeug gelegt haben will, um den Usern das Posten der Bilder vom Eifelturm zu ermöglichen. Aber es gibt ja das Heer der Leichtgläubigen in dem auch Abmahner regelmäßig ihre Opfer finden.
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

das hier könnte eventuell doch interessant für dich sein :uhm:

http://www.dforum.net/showthread.php?t=476639

Was der Rechteinhaber verlangt ist nicht relevant. Relevant ist, was die Gestzgeber der jeweiligen Länder dazu sagen.

Übrigens:

Es ist doch sehr beachtlich, dass der Rechtinhaber in Frankreich seine Klagen gegen französische Fotografen mit Erfolg durchsetzt, deutsche Fotografen aber unbehellig lässt und sogar "erlaubt" dass man diese Bilder in Massen veröffentlicht . Warum nur?
icon_nick.gif



Weil ihm nichts anderes übrig bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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