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Festanstellung + Kleingewerbe

DavidCaspar

Webdesigner

Hallo Leute, in der Hoffnung das sich hier jemand findet, der das ausübt was ich vorhabe :)

Ich bin festangestellter Grafik-und Webdesigner und möchte nun nebenher am Wochenende mir immer mal noch was kleines dazuverdienen in eigener Sache.
(Mal ne Visitenkarte oder Fleyer etc.)
Also nix was mich jetzt groß zeitlich beanspruchen würde, aber immer mal so 200-300€ zusätzlich alle 1-3 Monate bedeuten würde.

Also möchte ich zu diesem Zweck ein Kleingewerbe anmelden, vorteile sind bei dieser Form keine Gewerbesteuer, kein monatlicher Papierkram und lediglich eine Ausgaben-Überschuss Rechnung einmal im Jahr zusammen mit der Steuererklärung. (als Kleinunternehmer kann ich leider keine Umsatzsteuer verrechnen und deshalb nichts absetzen beim finanzamt.) Soweit alles klar.

Angenommen ich habe ein Einkommen aus der Festanstellung, sagen wir mal 26000 / Jahr (brutto). (Steuerklasse 1)

Angenommen ich verdiene jetzt zusätzlich 1500€ (brutto) durch meine Nebentätigkeit dazu (also mein Umsatz), von denen auch 1500€ mein Gewinn sind.

Also hätte ich jetzt, beides zusammengerechnet, ein Gesamteinkommen von 27500€ (brutto) im Jahr.

Die 26000€ aus der Festanstellung wurden bereits komplett versteuert, meine Frage wäre jetzt, wie rechne ich den nun den noch zu versteuernden Betrag der zusätzlichen 1500€ aus meiner Nebentätigkeit aus?

Damit ich abschätzen kann, was das Finanzamt eventuell dann an Steuernachzahlung mir berechnen wird.

Wäre super wenn das hier jemand weiss :)

Viele Grüße
 

fototake

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AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Es gibt im Netz etliche Einkommenssteuerberchnungstabellen. Die Nimmst Du einfach mit Deinem Gehalt und Deinem Nebenverdienst. Lediglich die Sozialabgaben werden dann falsch angezeigt weil die ja nur auf das Gehalt fällig werden. Aber um einen Überblick über die zu zahlende Einkommenssteuer zu bekommen wird`s das wohl tun.

Claus
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Danke aber ich verstehe dennoch nicht ganz wie ich damit ausrechnen kann, welchen Betrag ich dann eventuell an das Finanzamt nachzahlen muss.. :(
 

gonzo6969

Internetschrauber

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Grob überschlägig:
Du schaust in der Einkommenssteuertabelle (findest du mit Tante Google) nach deinem Jahreseinkommen und nach deinem Jahreseinkommen inkl. Nebenverdienst. Die beiden Steuerbeträge merken. Dann ziehst Du den kleineren von dem größeren Betrag ab, et voilà, deine ungefähre Steuernachzahlung.
Vergiß aber nicht, alle Beleg zu sammeln die du für deinen Nebenjob brauchst, kannst du alles von deinem Umsatz abziehen....
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Grob überschlägig:
Du schaust in der Einkommenssteuertabelle (findest du mit Tante Google) nach deinem Jahreseinkommen und nach deinem Jahreseinkommen inkl. Nebenverdienst. Die beiden Steuerbeträge merken. Dann ziehst Du den kleineren von dem größeren Betrag ab, et voilà, deine ungefähre Steuernachzahlung.
Vergiß aber nicht, alle Beleg zu sammeln die du für deinen Nebenjob brauchst, kannst du alles von deinem Umsatz abziehen....

hi gonzo dein vorschlag klingt logisch, aber auf mein nebeneinkommes-betrag (z.B. die 1500€) fällt dann doch nur eine einkommenssteuer an oder auch noch andere sozialabgaben/steuern? Umsatzsteuer darf ich ja leider keiner verrechnen als Kleinunternehmer, kann leider nix absetzen beim Finanzamt.
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

So ich hab das jetzt mal so gemacht wie du gesagt hast Gonzo,
nach deiner Kalkulation muss ich von den 1500€ Nebeneinkommen ganze 800€!! dem finanzamt an steuern nachzahlen! Mehr als die Hälfte! Kraaaassss übelster mist! :<
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Umsatzsteuer darf ich ja leider keiner verrechnen als Kleinunternehmer, kann leider nix absetzen beim Finanzamt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Umsatzsteuer berechnest Du Deinem Kunden, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist und musst diesen Betrag auch ans Finanzamt weiterleiten.
Wenn Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, kannst Du jedoch dennoch Deine Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) mit einbeziehen und verminderst somit Deinen Gewinn um die Summe Deiner kleingewerbebedingten Ausgaben. Das geht von der benötigten Hardware (Abschreibungen berücksichtigen!) bis zur Glühbirne an Deinem Arbeitsplatz.
 
AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Nicht nur das Finanzamt kann Dir gefährlich werden. Du bist da im gleichen Segment wie Dein Arbeitgeber unterwegs. Da solltest Du Deinen Arbeitgeber drüber informieren. Sollte die Situation oder der Anschein entstehen, dass Du Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst, kann der Dich dafür feuern.
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

kleingewerbebedingten Ausgaben. Das geht von der benötigten Hardware (Abschreibungen berücksichtigen!) bis zur Glühbirne an Deinem Arbeitsplatz.

hi pixel, ja da hast du recht aber kann ich denn meine Software und Hardware die ich vor 1-3 Jahren gekauft habe dann jetzt noch geltend machen? Eigentlich hätte ich keinerlei Ausgaben (arbeite ja dann von zuhause und bin auch voll ausgestattet) vielleicht bis auf den Strom den mein Rechner verbraucht also keine kosten ^^ aber das lässt sich ja schlecht berechnen :uhm:

@Diefa:

Da hast du ebenfalls recht, darum habe ich mich aber schon gekümmert und habe eine offizielle Arbeitserlaubnis bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Festanstellung + Kleingewerbe

[...]kann ich denn meine Software und Hardware die ich vor 1-3 Jahren gekauft habe dann jetzt noch geltend machen? [...]
Du kannst es versuchen, mehr als ablehen wird Dir das Finanzamt erstmal nicht antun. Ich glaube jedoch nicht, dass Du ´ne Chance hast. Wenn Du sonst keine besonderen Kosten hast und das Ganze im kleinen Rahmen bleibt, dann könntest Du günstiger fahren, wenn Du gar nichts abschreiben lässt und das Ganze als Liebhaberei laufen lässt. Sicherer ist es in jedem Falle einen Steuerberater hinzu zu ziehen! Im Steuerrecht ist alles irgendwie relativ, das Eine bedingt das Andere. Nur ein Profi, der Einsicht in Deine ganzen Umstände hat, wird Dir da verlässlicher raten können, denke ich.
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Ja vielen Dank jedenfalls euch allen, habe es jetzt denke ich verstanden und leider ist es wohl tatsächlich so, dass wenn man sich entscheiden sollte nebenbei etwas als Kleinunternehmer verdienen zu wollen, es schon einen gewissen Umsatz erfordert damit sich das ganze lohnt. Bei einem jährlichen zusatz umsatz von 1500€ zum beispiel lohnt sich der Aufwand ja kaum da 60% von dem dazuverdienten wieder zurück ans finanzamt wandern :'(

Das Finanzamt interessiert nämlich nur das Gesamteinkommen pro Jahr, also alles was zusammenkommt aus Lohn, Freiberuflichkeit, wenn man etwas vermietet usw. wird in einen einzigen topf gemischt und dann versteuert wenn ich das jetzt richtig verstanden hab ... :hmpf:


wenn Du gar nichts abschreiben lässt und das Ganze als Liebhaberei laufen lässt.

Klar könnte man auch "schwarz" arbeiten, aber das ist riskant und es kommt auch doof wenn du eine kundenanfrage hast und dann sagen musst, ja bitte nur bar auf die hand und es gibt keine rechnung. Da brauch dir nur einer etwas böses wollen und dich melden und dann ist die kake am dampfen ^^ Das Finanzamt schöpft auch mal bei kleineren Beträgen die auf dein Konto imer mal wieder wandern Verdacht. :/
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pixelverwender

Guest

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Bei einem jährlichen zusatz umsatz von 1500€ zum beispiel lohnt sich der Aufwand ja kaum da 60% von dem dazuverdienten wieder zurück ans finanzamt wandern :'(

Ich kann Dich beruhigen: Einen Spitzensteuersatz in Höhe von 60% gibt es in D nicht – aich nicht für Nebenverdienste. :D

Und noch ein enfacher Tipp: Ruf beim Finanzamt an. Die haben Deine aktuellen Steuerunterlagen und können Dir sagen, wieviel übrig bleiben würde, wenn Du beispielsweise 1.500,- p.a. als Nebenverdienst angeben müsstest.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Ich kann Dich beruhigen: Einen Spitzensteuersatz in Höhe von 60% gibt es in D nicht :D

Außerdem ist das viel zu pauschal. Es hängt vom Gesamteinkommen ab und wieviel Prozent davon es sind, was an sonstigen Ausgaben geltend zu machen sind usw. usw...
Ich kann nur wiederholen: Wirklich beraten kann einen da nur ein Steuerberater oder das Finanzamt. Jawohl, auch die kann man fragen!
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

hi pixel, ja da hast du recht aber kann ich denn meine Software und Hardware die ich vor 1-3 Jahren gekauft habe dann jetzt noch geltend machen? Eigentlich hätte ich keinerlei Ausgaben (arbeite ja dann von zuhause und bin auch voll ausgestattet) vielleicht bis auf den Strom den mein Rechner verbraucht also keine kosten ^^ aber das lässt sich ja schlecht berechnen :uhm:
das wird wohl nix werden, software abschreiben, die du vor firmengründung gekauft hast. den finanzbeamten möchte ich haben der das unterschreibt. du hast immer ausgaben. dein arbeitszimmer, papier, bleistift, tinte, benzin, arbeitskleidung... man muß es nur verkaufen können. der steuerberater weiß einfach was alles möglich ist, ohne zu bescheißen. ist immer ne gute investition.

gruß karsten
 

ckaiser

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AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Mal ne andere Idee.

Festanstelllung und Kleingewerbe vs. Festanstellung und steuerfreier und sozialversicherungsfreier Minijob.

Oder ist das so abwegig?
 

gonzo6969

Internetschrauber

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Also 60% kommen mir auch suspekt vor. Ich habe bei dem Abgabenrechner des Finanzministeriums deine anvisierten Gesamteinkünfte eingegeben:
27.500 € zu versteuerndes Einkommen = 5.117,80 € Steuer
26.000 € zu versteuerndes Einkommen = 4.642,00 € Steuer
verbleibt Steuer 475,80 €, ist auch noch ein Brocken, aber keine 60%

(zu versteuerndes Einkommen = Gesamtumsatz abzgl alles Mögliche)
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Stimmt Gonzo, danke ich hatte den Fehler gemacht noch Sozialabgaben mitzuverrechnen! So ist es natürlich nichtmehr ganz so krass, danke :)

Aber Ausgaben hat man bei einer reinen PC-Tätigkeit die man von zu Hause aus ausführt wirklich kaum, das einzige was man da geltend machen könnte wären doch nur Software und Hardware..Visitenkarten vielleicht auch noch :)
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Mal ne andere Idee.

Festanstelllung und Kleingewerbe vs. Festanstellung und steuerfreier und sozialversicherungsfreier Minijob.

Oder ist das so abwegig?

Das geht glaube ich leider nicht, sobald du eine gewisse Jahreseinkommensgrenze überschreitet musst du alles versteuern, auch Minijobs usw.

Reine Minijobber sind ja nur steuerfrei, weil sie unter einer gewissen Einkommensgrenze im Jahr liegen.
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Aber Ausgaben hat man bei einer reinen PC-Tätigkeit die man von zu Hause aus ausführt wirklich kaum, das einzige was man da geltend machen könnte wären doch nur Software und Hardware..Visitenkarten vielleicht auch noch :)
du hast kunden zu besuchen und somit benzin ausgaben, oder öfffentliche verkehrsmittel. für den kundenbesuch benötigst du kleidung.
bei den den gestaltungen der verschiedenen flyer machst du mehrere entwürfe, welche du druckst und dem kunden vorlegst. somit tinte und papier. wie gesagt du mußt es nur verkaufen können, das ist kein bescheissen. alles nachvollziehbare posten, in einem büro. ich rate dir wirklich mal zu einem steuerberater besuch.

gruß karsten
 
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