AW: Fotografieren auf Messen?
Entschuldigung,aber es ist eine öffentl.Veranstaltung und wenn es nicht ausdrücklich verboten ist,dann darfst Du fotografieren.
Meine ich zumindest
Bei solchen Sachen finde ich das Level "Meine ich" etwas unangebracht. Danke trotzdem, dass Du dies zumindest als Meinung kennzeichnest und damit fair signalisierst, dass Du Dir auch unsicher bist.
Meine Kritik geht dahin, dass bei diesen rechtlichen Punkten schlichtweg Regeln oder Urteile existieren (gut - oder eine Lücke) und nur die (... oder die Lücken) sind maßgeblich.
Am Ende hilft bei Strafe ein "mein Kumpel hat gesagt, ich darf hier parken" ja nix, wenn die offizielle Regel nunmal anders ist. Will sagen: Wenn man sich bei so einer (Jura-) Diskussion beteiligen will, dann sollte man sich auch die Mühe machen, für eine solche Meinung mal kurz eine Regelung nachzusurfen. Scheinbar haben wir ja alle Internet, sonst wären wir auch nicht beisammen.
Zum öffentlichen Raum: es gibt meines Wissens überhaupt nur eine Erlaubnis zum Fotografieren und das ist in einigen Ländern - darunter auch Deutschland - die sog. Panoramafreiheit (
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit). Öffentlich ist danach ganz klar nur
draußen UND frei/ohne Absperrung etc. zugänglich. Wie mittlerweile entschieden wurde, fällt selbst der eigentlich frei zugängliche aber formal über eine Kette abgrenzbare Bereich des ganzen Parks Sanssouci nicht mehr darunter. Kein Fotograf macht seit den Prozessen () dort noch gerne Fotos.
Wie man sich denken kann, wird es
innen keineswegs besser als in einem Park unter freiem Himmel. Da fällt grundsätzlich die eine (Panorama-)Ausnahme weg, nach der man drauflos fotografieren darf. Wohlgemerkt: ich gehe hier immer von einer möglichen Nutzung der Fotos aus - einfach knipsen kann man immer alles. Aber die Fotos sollen einem ja nicht im Halse stecken bleiben.
Genau genommen darf man ohne Erlaubnis nicht einmal in den eigenen vier Wänden drauflos arbeiten. Denn formal hat hier der Architekt das Urheberrecht. Das mag bei einer einfachen Wand vor der Portraits gemacht werden mangels Schöpfungshöhe praktisch irrelevant sein. Wenn da aber ein abgefahrene Glasboden durch alle Etagen geht und das Ding im eigenen teuer bezahlten Haus für Fotos genutzt ist, kann er Architekt die Fotos untersagen, Lizenzgebühren einfordern etc. Das gilt selbstverständlich für jede Messehalle, die erkennbar ist, für jeden Messestand (Urheberrechte jedes Stand-Designers, jedes Produkt-Designers etc.). Wenn man natürlich nur eine Neonröhre fotografiert, mag das egal sein. Fragt sich natürlich, warum man das dann ausgerechnet dort macht.
Wenn jemand diese Urheberrechte (natürlich hat er auch das Hausrecht und vieles mehr - aber das erste reicht zum Untersagen bzw. Abmahnen ja schon völlig) hat, muss er auch nicht auf einer Eintrittskarte darauf hinweisen. Widerrechtliches bleibt widerrechtlich und wird es doch nicht erst, wenn man das nochmal wohin schreibt.
Fotografieren in fremden Räumen/innen ist grundsätzlich höchstens toleriert. In keinem Zoo, Museum, Theater, Konzert, Dom (ist ja alles strukturell öffentlich wie eine Messe) kann man einfach mal so mit Stativ loslegen. Im besten Falle wird man nicht erwischt und darum nicht verjagt. Aber auch da gilt: wehe dem, der dann im Internet das Zeug auf seiner Website hat oder gar noch zum Verkauf anbietet. Die einzigen Ausnahmen, die ich kenne sind Pressefotos (im Rahmen der Pressefreiheit/Berichterstattung) und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung (befreit im Rahmen von Zitaten von einer Gebührenpflicht, Zitate sind natürlich dann keine Fotosammlungen, die man mal eben zu Wissenschaft erklärt).
Das Abmahn- und Kostenrisiko hatte ich aber beim ersten Post hierzu schon erläutert.