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Fotografieren auf Messen?

steve2585

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo, dieses Wochenende ist mal wieder die FIBO, dieses Mal in Köln,
und da ich da hin gehe, stellt sich mir natürlich die Frage,
wie ich dort am besten fotografiere, mit welchen Einstellungen?
Am besten mit Blitz oder ohne?
Werde natürlich in RAW fotografieren.
gruß

Stefan
 

Fotografie

D

derwerner

Guest

AW: Fotografieren auf Messen?

Du wirst wohl keinen Blitz brauchen, denn gerade auf Messen, wo jeder "gesehen" werden will, ist meist Licht ohne Ende vorhanden. Allerdings solltest Du Dich davon überzeugen, dass das Fotografieren an einzelnen Ständen auch erlaubt ist: In den meisten Fällen hat der Messeveranstalter Fotorechte fest vergeben und die Security reagiert auf "Wilderer" äußerst ungehalten...
 

steve2585

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotografieren auf Messen?

Also ich hab letztes Jahr dort schon Bilder gemacht, und es hat keiner was gesagt.
Andere Leute machen ja auch Fotos, auch wenn das nicht unbedingt heißt, das
man es dann darf.

Aber wie gesagt, keine Probleme gehabt.
 

cebylon

IBM5120-Oldie

AW: Fotografieren auf Messen?

"Letztes Jahr habe ich das auch gemacht und keiner hat was gesagt" ist dieses Jahr kein Gewohnheitsrecht - am Besten gleich die netten Hostessen am Eingang fragen, bzw. sich mal die Bedingungen durchlesen, die dort meistens ausliegen.
ISO-Empfindlichkeit auf 400-600 stellen - dann ist die mögliche Körnung noch gut ausgleichbar im RAW. Für Detailaufnahmen würde ich die ISO-Werte den Lichtverhältnissen anpassen - und Stativ mitnehmen.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

"Letztes Jahr habe ich das auch gemacht und keiner hat was gesagt" ist dieses Jahr kein Gewohnheitsrecht - am Besten gleich die netten Hostessen am Eingang fragen, bzw. sich mal die Bedingungen durchlesen, die dort meistens ausliegen.

Nö, genau das würde ich nicht machen. Wenn es nicht auf der Eintrittskarte steht, dann ist das "Fotografieverbot" auch nicht "Vertragsbestandteil".

Die Eintrittskarte ist das Vertragsdokument. Natürlich, wenn der Veranstalter dich auffordert, das Fotografieren zu unterlassen, dann ist es sein Hausrecht.
Aber ich würde nicht gezielt danach fragen, was mir nicht gestattet ist.
Wenn es gestattet ist, wird auch keiner kommen und von dir verlangen, es zu unterlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Merline

Nebel am See, Sonne im Herzen

AW: Fotografieren auf Messen?

Wenn Messeveranstalter oder einzelne Aussteller das Fotografieren verbieten, ist es normalerweise auf den Eintrittskarten, an den Halleneingängen oder direkt am jeweiligen Stand vermerkt. Manche Messen bieten den Ausstellern sogar spezielle Verbotsschilder zum individuellen Gebrauch an.

Was willst Du mit den Bildern machen?
Wenn Du konkrete Standfotos professionell verwerten willst (Werbung o.ä.), solltest Du auf jeden Fall den jeweiligen Standbetreiber um Erlaubnis fragen.

Ich fotografiere seit mehreren Jahren auf Messen, bisher ist es mir nur ein einziges Mal passiert, dass mich ein Aussteller direkt gebeten hat, keine Aufnahmen zu machen. Belichtungstechnisch am liebsten ohne Blitz und im Raw-Format, passt bei der überall reihenweise verwendeten und meistens kräftigen Beleuchtung bestens.
 

aring

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotografieren auf Messen?

Fotografieren ist auf der Messe Köln grundsätzlich nur akkreditierten Fotografen gestattet.
Mittlerweile wird das an vielen anderen Messestandorten auch praktiziert. An den Eingängen und auf dem Messegelände wird mit Piktogrammen auch immer wieder darauf hingewiesen.
Selbst die Standbetreiber müssen um eine Genehmigung ersuchen, wenn Sie Ihren eigenen stand fotografieren wollen.

Gruß
Alexander
 

HansjoergOtt

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

Hallo,

ich kann "aring" nur beipflichten. Das Fotografieren wird oft geduldet, aber meist ist es verboten, weil viele Standbetreiber auch Angst haben, dass man ihre Produkte fotografiert, um sie dann nachzubauen - Stichwort: Produktpiraterie

Herzliche Grüße
Hans-Jörg
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

Generell gilt die Panoramafreiheit - ich nenne es mal vereinfacht, die Erlaubnis zum Rumfotografieren inkl. Nutzungsrecht - doch ohnehin nur auf öffentlichem Grund. Da ist doch völlig irrelevant, ob bei innen unter fremdem Eigentum stehenden Räumlichkeiten die ohnehin eingeschränkte Rechtslage auf der Karte nochmal adressiert oder gar ausgeführt wird oder nicht. Selbstverständlich gilt das Hausrecht. Nur weil es nicht auf Karte steht, darf ich doch auch ebensowenig auf die Wände malen, selbst wenn ich es bei mir Zuhause sogar dulde. Es gibt keine Narrenfreiheit nur weil manche Dinge nicht auf Karten stehen.
Pragmatisch: Solange man nur rumknipst, geht es doch ohnhin nur um eine Rüge. Wenn man das Material wirklich nutzen will, weil sich irgendein wildes Ding toll auf der eigenen Website oder einem Flyer macht, wird's gefährlich. Da ist es das kleinste Problem, ob man das Foto machen durfte - da schöpft der Anwalt leicht jeglichen Gewinn und noch mehr ab, WEIL man es nutzt. Einfach mal ein Bild vom ICE (Design geschützt) oder der Reichstagskuppel von innen (außerhalb der Panoramafreiheit) machen - kleinste Übung - und diese ärgerlicherweise numal geschützten Objekte bei Fotolia etc. einreichen. Keine Agentur nimmt sowas an.
Schon nach dem ersten Anwaltsbrief verflucht man so ein Foto recht schnell.
Ausnahmen sind Agenturen mit Editorial/Journalismus-Bereich, im Rahmen der Berichterstattung ist mehr erlaubt - aber auch nur dafür, da darf dann auch, hoppla, keine Werbung draus werden.
Solange man sich das Zeug nur auf dem heimischen Monitor anguckt, kräht später natürlich auch kein Hahn mehr danach.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dagaz

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

Wenn es nicht auf der Eintrittskarte steht, dann ist das "Fotografieverbot" auch nicht "Vertragsbestandteil".

Die Eintrittskarte ist das Vertragsdokument.

Was auf der Eintrittskarte steht ist das egalste am ganzen Vertrag, weil man die in der Regel erst nach Vertragsschluss bekommt. Was auch immer da drauf steht, ist in aller Regel nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden.

Interessanter ist eher, ob AGB aushängen (wie auch immer man sie vor Ort nennt) oder ob bei Kauf woanders (Netz, Vorbestellte Karten etc,) AGB wirksam einbezogen wurden.

In dem Zusammenhang auch noch mal für den OP:
Ich würde anfangen, mich da ernsthaft drum zu sorgen, wenn Du die Bilder "gewerblich" (achtung, "gewerblich" ist juristisch ein sehr viel weiter Begriff als "mit Gewinnerziehlungsabsicht"!) nutzen willst oder sie veröffentlichen willst. Oder man Dich bittet es zu lassen.
 

lemmi65

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

Falls es erlaubt ist,dann nehme ein Aufsteckblitz zum aufhellen mit.Sicher ist sicher!
lg lemmi65
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

AW: Fotografieren auf Messen?

Ich würde (um sicher zu gehen) erstmals beim Veranstalter kontaktieren und einfach danach fragen... Fragen darf man ja, oder?
Ansonsten, wenn die Veranstaltung -Messe- öffentlich stattfindet (was hier der Fall ist), dann ist ja erlaubt. Was an Blitzen angeht, ich würde lieber vorher fragen, um so ärger zu sparen.
Tja, fragen kostet halt nichts...
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

AW: Fotografieren auf Messen?

...
Ansonsten, wenn die Veranstaltung -Messe- öffentlich stattfindet (was hier der Fall ist), dann ist ja erlaubt. ...

Tschuldigung, das ist nonsens, die Messe ist nicht öffentlich, es werden ja Eintrittskarten verkauft. Somit ist sie weder auf öffentlichem Grund noch öffentlich zugänglich. Lediglich eine Messe im Freien darf von öffentlichem Grund aus fotografiert werden, sofern kein Sichtschutz aufgestellt wurde.
Zuerst greift wie schon geschrieben das Hausrecht des Veranstalters, falls da keine Einschränkungen gemacht werden, mögliche Schutzrechte des Ausstellers. Und auch die Sache mit der Eintrittskarte, die Karte ist rechtlich gar nicht bindend, bindend sind die AGBs, die irgendwo zugänglich sein müssen. Die Karte rechtlich ist nur ein Medium, einen bezahlten Betrag zu dokumentieren. Ob die Dokumentation als Stempel auf die Hand, als Bon oder als ausgegebenes Sektglas erfolgt, liegt im Ermessen des Herausgebers.
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

AW: Fotografieren auf Messen?

Tschuldigung, das ist nonsens, die Messe ist nicht öffentlich, es werden ja Eintrittskarten verkauft. Somit ist sie weder auf öffentlichem Grund noch öffentlich zugänglich. Lediglich eine Messe im Freien darf von öffentlichem Grund aus fotografiert werden, sofern kein Sichtschutz aufgestellt wurde.
Zuerst greift wie schon geschrieben das Hausrecht des Veranstalters, falls da keine Einschränkungen gemacht werden, mögliche Schutzrechte des Ausstellers. Und auch die Sache mit der Eintrittskarte, die Karte ist rechtlich gar nicht bindend, bindend sind die AGBs, die irgendwo zugänglich sein müssen. Die Karte rechtlich ist nur ein Medium, einen bezahlten Betrag zu dokumentieren. Ob die Dokumentation als Stempel auf die Hand, als Bon oder als ausgegebenes Sektglas erfolgt, liegt im Ermessen des Herausgebers.
Nichts für Ungut...
Rechtlich gesehen ist richtig was du sagst.
Aber was ich meinte, -entschuldige daß ich mich nicht richtig ausgedruckt habe- mit öffentlich wollte ich nur sagen, wenn man in einer Messe reingehe und Eintritt bezahle, dann ist das doch öffentlich; dafür hat man ja bezahlt.
Bitte nochmals entschuldige der Nonsens... :(
 

lemmi65

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

Tschuldigung, das ist nonsens, die Messe ist nicht öffentlich, es werden ja Eintrittskarten verkauft.
Entschuldigung,aber es ist eine öffentl.Veranstaltung und wenn es nicht ausdrücklich verboten ist,dann darfst Du fotografieren.
Meine ich zumindest :)
Frage einfach an der Kasse oder am Infostand und wenn Du ganz sicher gehen willst,kannst Du auch jeden einzelnen Aussteller fragen !
lg
 

Merline

Nebel am See, Sonne im Herzen

AW: Fotografieren auf Messen?

Interessante Diskussion!

Ich hab mich jetzt mal durch die Webseiten der Messe Köln & der FIBO geklickt, da steht zwar jede Menge zu Datenschutz der Webseiten-Daten und Verwendungsrechte der dort angebotenen Fotos, aber nichts zum Fotografieren auf der Messe.

Verbunden mit den gegensätzlichen Aussagen hier ist dies für mich ein Hinweis, dass wir uns bei diesem Thema in einer klassischen Grauzone bewegen. Wenn Du die Fotos für mehr als den heimischen Bildschirm nutzen willst, wäre Nachfragen beim Veranstalter auf jeden Fall angebracht - das kannst Du auch schon vor der Messe machen, auf der Homepage gibt es Ansprechpartner für die Presse.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Fotografieren auf Messen?

Entschuldigung,aber es ist eine öffentl.Veranstaltung und wenn es nicht ausdrücklich verboten ist,dann darfst Du fotografieren.
Meine ich zumindest
Bei solchen Sachen finde ich das Level "Meine ich" etwas unangebracht. Danke trotzdem, dass Du dies zumindest als Meinung kennzeichnest und damit fair signalisierst, dass Du Dir auch unsicher bist.
Meine Kritik geht dahin, dass bei diesen rechtlichen Punkten schlichtweg Regeln oder Urteile existieren (gut - oder eine Lücke) und nur die (... oder die Lücken) sind maßgeblich.
Am Ende hilft bei Strafe ein "mein Kumpel hat gesagt, ich darf hier parken" ja nix, wenn die offizielle Regel nunmal anders ist. Will sagen: Wenn man sich bei so einer (Jura-) Diskussion beteiligen will, dann sollte man sich auch die Mühe machen, für eine solche Meinung mal kurz eine Regelung nachzusurfen. Scheinbar haben wir ja alle Internet, sonst wären wir auch nicht beisammen.

Zum öffentlichen Raum: es gibt meines Wissens überhaupt nur eine Erlaubnis zum Fotografieren und das ist in einigen Ländern - darunter auch Deutschland - die sog. Panoramafreiheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit). Öffentlich ist danach ganz klar nur draußen UND frei/ohne Absperrung etc. zugänglich. Wie mittlerweile entschieden wurde, fällt selbst der eigentlich frei zugängliche aber formal über eine Kette abgrenzbare Bereich des ganzen Parks Sanssouci nicht mehr darunter. Kein Fotograf macht seit den Prozessen () dort noch gerne Fotos.
Wie man sich denken kann, wird es innen keineswegs besser als in einem Park unter freiem Himmel. Da fällt grundsätzlich die eine (Panorama-)Ausnahme weg, nach der man drauflos fotografieren darf. Wohlgemerkt: ich gehe hier immer von einer möglichen Nutzung der Fotos aus - einfach knipsen kann man immer alles. Aber die Fotos sollen einem ja nicht im Halse stecken bleiben.
Genau genommen darf man ohne Erlaubnis nicht einmal in den eigenen vier Wänden drauflos arbeiten. Denn formal hat hier der Architekt das Urheberrecht. Das mag bei einer einfachen Wand vor der Portraits gemacht werden mangels Schöpfungshöhe praktisch irrelevant sein. Wenn da aber ein abgefahrene Glasboden durch alle Etagen geht und das Ding im eigenen teuer bezahlten Haus für Fotos genutzt ist, kann er Architekt die Fotos untersagen, Lizenzgebühren einfordern etc. Das gilt selbstverständlich für jede Messehalle, die erkennbar ist, für jeden Messestand (Urheberrechte jedes Stand-Designers, jedes Produkt-Designers etc.). Wenn man natürlich nur eine Neonröhre fotografiert, mag das egal sein. Fragt sich natürlich, warum man das dann ausgerechnet dort macht.
Wenn jemand diese Urheberrechte (natürlich hat er auch das Hausrecht und vieles mehr - aber das erste reicht zum Untersagen bzw. Abmahnen ja schon völlig) hat, muss er auch nicht auf einer Eintrittskarte darauf hinweisen. Widerrechtliches bleibt widerrechtlich und wird es doch nicht erst, wenn man das nochmal wohin schreibt.
Fotografieren in fremden Räumen/innen ist grundsätzlich höchstens toleriert. In keinem Zoo, Museum, Theater, Konzert, Dom (ist ja alles strukturell öffentlich wie eine Messe) kann man einfach mal so mit Stativ loslegen. Im besten Falle wird man nicht erwischt und darum nicht verjagt. Aber auch da gilt: wehe dem, der dann im Internet das Zeug auf seiner Website hat oder gar noch zum Verkauf anbietet. Die einzigen Ausnahmen, die ich kenne sind Pressefotos (im Rahmen der Pressefreiheit/Berichterstattung) und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung (befreit im Rahmen von Zitaten von einer Gebührenpflicht, Zitate sind natürlich dann keine Fotosammlungen, die man mal eben zu Wissenschaft erklärt).
Das Abmahn- und Kostenrisiko hatte ich aber beim ersten Post hierzu schon erläutert.
 
Zuletzt bearbeitet:
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