AW: Fotorecht
Dass der Fotograf seine Bilddaten auf CD rausgibt, ist noch längst nicht selbstverständlich. Früher hat er ja auch nur die Abzüge verkauft und das Negativ selber behalten. Wenn jemand dann noch weitere Abzüge wollte, konnte er sie beim Fotografen kaufen. Wenn also die Bilddaten mit rausgegeben werden, gibt es dazu i.d.R. eine Erklärung über die genehmigte Nutzung.
Und zum Thema Motorrad: Man hat in Deutschland (! das ist wichtig, den woanders ist das anders geregelt !) zwar das Recht auf eigene Bild, nicht jedoch das Recht aufs Bild vom eigenen Gegenstand. Ist der Gegenstand ein Kunstwerk, kann es sich dabei anders verhalten. Allerdings gilt in Deutschland die Panoramafreiheit, das bedeutet, dass auch Kunst, soweit sie im öffentlichen Raum steht frei fotografiert werden darf.
Die Nutzung der selbsterstellten Bilder ist dabei von der Erlaubnis sie zu schießen getrennt zu sehen: Will beispielsweise der Eigentümer eines Motorrades sein selbstgemachtes Bild kommerziell verwenden, kann er gegen geltendes Recht verstoßen ? hier greift das Recht des Herstellers (meistens das Gebrauchsmusterrecht), der erlauben oder verbieten kann, ob sein Produkt verwendet werden darf. Im privaten Bereich dagegen ist die Verwendung der Fotos problemlos.
Soweit ich weiß, sieht das in den USA ganz anders aus: hier kann man als Eigentümer dem Fotografen das Fotoverbot erteilen. und z.B. in Italien gibt es die Panoramafreiheit nicht ?
Ist also noch viel viel komplizierter, als auf den ersten Anblick!