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Fotorecht

enigma1973

CS5+Nikon D5100 +Creo Elements

AW: Fotorecht

dh. wenn ich das richtig verstehe, darf ich Bilder die ich selbst fotografiert habe, auch wenn es zb. das Motorrad von neben an ist, bearbeiten und nur für mich selbst verwenden, aber nicht zb. als selbst bearbeitetes Bild verkaufen, aber ich darf das Bild denoch auf meiner Seite Zeigen ?

@ tut mir leit aber ich kann dein text nicht ganz folgen

aber am sichschersten binn ich, wenn ich den Bezitzer des Gegenstandes frage, ob ich ein Foto machen bearbeiten und mit machen darf was ich will

dan wird der mir ja schon sagen was ich darf und was nicht


ein bekanter von mir hat mir ja mal ein Foto von sich zum bearbeiten geschickt, da weis ich ja sicher, das ich den erst fragen muß ob ich es hier auch zeigen darf
 

Photoshop

truckerfrank8800

unsterblich

AW: Fotorecht

Ich habe ja ein eigenes Fotostudio, jedoch biete ich meine Fotos sowieso immer inklusive Bildbearbeitung an.

Wie schon meine Vorredener sagten, liegt das Urheberrecht beim Fotografen (wenn nicht anders Vertraglich geregelt).

Ich persönlich erlaube nicht das meine Bilder vom Kunden nachbearbeitet werden, denn ich kann im Voraus nicht "riechen" wie gut der jenige Bilder bearbeitet...

Wenn diese Bilder bearbeitet in den Umlauf gelangen würden und diese ziemlich "verhauen" wären, würde dies ein schlechtes Licht auf mein Unternehmen werfen. Aussenstehende wissen nicht ob meine Ausgangsbilder eine gute Qualität hatte, was zählt ist das was man sieht! Falls dieses Bilder z.B. schlecht bearbeitet wurden, könnte dies ziemlich Imageschädigend für mich sein.

In der Regel ist es ja so, das viele Leute eher weniger Ahnung von Bildbearbeitung haben, ein bissel an den Bildern rumspielen und gucken was dabei raus kommt... ich beziehe diese Aussage nicht auf Nutzer dieses Forums sondern normale Privatpersonen die ins Studio kommen um einfach ein paar schöne Fotos von sich zu bekommen.

Lg
Exeria

Na da frag ich mir, warum ich der Fotogrfin mein Einverständnis geben mußte, das sie die Bilder, auf deutsch gesagt, machen kann was sie will.

Hintergrund: Ich hatte im August 08 in ihrem Studio als erster geheiratet und sie fragte mich ob sie, wie gesagt ich der 1. war, die Foto's für ihr Studio verwenden darf.
 

ManniC

Pixelquäler

AW: Fotorecht

Ich zitiere mal aus meinen Shootingverträgen:
Eine Bearbeitung der Bilder durch das Modell ist zulässig, eine Veröffentlichung dieser bearbeiteten Bilder bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Wenn ich die Bildbearbeitung nicht von mir geschossener Fotos für ein Model übernehme frage ich immer selbst direkt beim Fotografen an.
 

Exeria

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Gute Frage, aber ich frage meine Kunden auch immer ob es Ihnen recht ist Ihre Fotos als Referenz zu verwenden, z.B. auf meiner Hp, Fotomappe etc.

Ob ich das muss oder nicht ist mir eigentlich egal, meine Kunden bezahlen schließlich für Fotos und manch einem sind diese Fotos vielleicht zu privat (je nach Shooting). Ich sehe das als Vertrauenssache an den Kunden zu fragen ob es ihm recht ist das ich diese veröffentlich...

Bei manchen Shootings gibts dann auch Rabatt... wenn ich etwas z.B. noch nicht unter meinen Referenzen habe.

Lg
Exeria
 

ManniC

Pixelquäler

AW: Fotorecht

Gute Frage, aber ich frage meine Kunden auch immer ob es Ihnen recht ist Ihre Fotos als Referenz zu verwenden, z.B. auf meiner Hp, Fotomappe etc.

Und DAS ist zwingend erforderlich, denn:

  1. der Fotograf hat das "Urheberrecht"
  2. der (abgelichtete) Kunde hat das "Recht am eigenen Bild"
Und ohne entsprechende (zweckmäßig schriftliche) Vereinbarung können sich beide die Fotos über die (private) Kloschüssel hängen und keinesfalls veröffentlichen.

Worüber wir in diesem Fall reden ist das "Nutzungsrecht".
 

virra

lazy lizzard

AW: Fotorecht

dh. wenn ich das richtig verstehe, darf ich Bilder die ich selbst fotografiert habe, auch wenn es zb. das Motorrad von neben an ist, bearbeiten und nur für mich selbst verwenden, aber nicht zb. als selbst bearbeitetes Bild verkaufen, aber ich darf das Bild denoch auf meiner Seite Zeigen ?

@ tut mir leit aber ich kann dein text nicht ganz folgen

aber am sichschersten binn ich, wenn ich den Bezitzer des Gegenstandes frage, ob ich ein Foto machen bearbeiten und mit machen darf was ich will

dan wird der mir ja schon sagen was ich darf und was nicht


ein bekanter von mir hat mir ja mal ein Foto von sich zum bearbeiten geschickt, da weis ich ja sicher, das ich den erst fragen muß ob ich es hier auch zeigen darf

Du darfst: den Gegenstand, der einem anderen gehört ohne zu fragen fotografieren (soweit du dafür nicht sein Grundstück/Haus etc betreten musstest).
Du darfst mit dem Foto machen, was du willst (wenn es rein privat ist). Also auch auf deiner Hompage abbilden.
Du darfst NICHT: mit dem Gegenstand (sofern es ein besonders Design ist) Werbung machen oder sowas (Beispiel: Playmobilfiguren, geschütze Designs wie z.B. Autos, besondere Möbel etc). DAFÜR bräuchtest du die Genehmigung des Designers (oder der entsprechenden Firma).

Ist im Falle von erkennbarem Design nicht so einfach und leider auch nicht so eindeutig. Ist es aber ein Gegenstand ohne besonderes Design (Büroklammer, Pappbecher, 0/8/15 Möbel etc.) entfällt der besondere Schutz. Es kommt immer ein bissl drauf an, ob für das Ding ein Gebrauchsmusterschutz eingetragen wurde.


Na da frag ich mir, warum ich der Fotogrfin mein Einverständnis geben mußte, das sie die Bilder, auf deutsch gesagt, machen kann was sie will.

Hintergrund: Ich hatte im August 08 in ihrem Studio als erster geheiratet und sie fragte mich ob sie, wie gesagt ich der 1. war, die Foto's für ihr Studio verwenden darf.

Das ist so, weil:
Wenn Menschen drauf abgebildet sind, gibt es 2 Rechte. Das des Fotografen (Urheberrecht) und das der abgebildeten Person (Recht am eigenen Bild).

Deswegen muss der Fotograf den Abgebildeten fragen, ob er das Bild z.B. in Schaufenster stellen darf. Der Abgebildete muss den Fotografen fragen, ob der das Bild vervielfältigen oder verändern darf.
 

DreamEmotion

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Mann sollte aber auch dazu sagen.

1: Man darf wirklich alles Fotografieren, und alles bearbeiten, solange es Privat bleibt und nicht ausgestellt wird.

2: wenn man "nur" austellen will darf auch fast alles fotografieren, und man darf auch die eigenen Bilder bearbeiten auch wenn darauf ein Porsche zu sehen ist.

3: wenn man die Bilder verlaufen will oder Gewerblich nutzt, brauch man wirklich für jeden Bleistift der erkennbar ist einen Vertrag, und zwar ohne Ausnahme.

4: Bilder von fremden Fotografen darf nur mit deren Erlaubnis bearbeiten und ausstellen, man kann sie allerdings auch in der BA kaufen, aber da darf man auch nur eingeschränkt bearbeiten, das fertige Bild darf nie Hässlicher sein als vorher :)
Sonst darf der Fotograf dagegen klagen.

PS ich biete meine Bilder zur Kostenlosen Bearbeitung an, allerdings mit Regeln und nur an Nutzer von PSD.
Schaut hier.



Gruß Oliver
 

enigma1973

CS5+Nikon D5100 +Creo Elements

AW: Fotorecht

ich habe mir mal die Seite angeschaut, sind das alles auch deine Bilder ? ich mag jetzt nicht Bilder bearbeiten wenn es Bilder sind die man irgend wo gefunden hat

5: Alle Kommerziellen Rechte verbleiben wie üblich beim Fotografen.


Gruß Oliver

nur wie geht das ? hast du denn jeden gefragt, das man die Bilder verändern darf ?

und ich verstehe nicht, das man denoch noch die Bilder kaufen kann wenn man nur die Bilder haben will

nur welche Bilder werden denn verkauft, die Originalbilder oder auch die bearbeiteten Bilder ? aber das Würde ja heißen

zb. ich lasse mir ein Bild von dir geben, ich bearbeite das dann, und du verkaufst es dann oder wie ?

aber heist das hier
5: Alle Kommerziellen Rechte verbleiben wie üblich beim Fotografen.


Gruß Oliver

das man die nicht verkaufen darf ?


hat der die 3000 alle selbst fotografiert ?

und was geschiet mit dem Foto das man dann Bearbeitet zu rück schickt ?
 
Zuletzt bearbeitet:

DreamEmotion

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Hi,

Zu den Fragen.
Ja alle bilder von den beiden Links sind zu 100% von mir und ich besitze von jeden Model/Objekt Verträge, habe noch ca 7000 weitere in anderen Agenturen.
Natürlich verbleiben die Rechte beim Fotografen, ist immer so.
Ihr könnte meine oder auch andere Bilder bei fotolia kaufen, Aber auch dann bleiben die Rechte beim Fotografen, ihr bekommt nur ein Nutzungsrecht.

Also ob ihr sie kauft, oder bei mir kostenlos ordert, die rechte sind gleich.

Was mich dazu bewegt ist: Ich fange selbst gerade an mit PS effektiver zu arbeiten, und so bekomme ich neue ideen, direkt an meinen Bildern. das Angebot wird es nur begrenzt geben. Mich hat einfach der Reiz gepackt aus den Bildern 200% rauszukitzeln, ich bin da völlig offen von der Bearbeitungsart.

Wir schwenken von Thema ab wer mehr wissen will, soll mir per SN schreiben oder im anderen Thema.

Gruß Oliver
 

virra

lazy lizzard

AW: Fotorecht

Mann sollte aber auch dazu sagen.

1: Man darf wirklich alles Fotografieren, und alles bearbeiten, solange es Privat bleibt und nicht ausgestellt wird.…
Solange man nicht in irgendeiner Form gegen das Hausrecht verstößt, oder sich in einem Land mit entsprechender entgegengesetzter Gesetzgebung befindet.

…2: wenn man "nur" austellen will darf auch fast alles fotografieren, und man darf auch die eigenen Bilder bearbeiten auch wenn darauf ein Porsche zu sehen ist.…
Da wäre ich vorsichtig, ich habe gehört dass z.B. Playmobil mit der Veröffentlichung von Produktbildern absolut keinen Spaß versteht. Auch auf privaten Homepages.

… 3: wenn man die Bilder verlaufen will oder Gewerblich nutzt, brauch man wirklich für jeden Bleistift der erkennbar ist einen Vertrag, und zwar ohne Ausnahme.…
Soweit ich weiß, stimmt das so nicht. Es kommt wohl auf die Schöpfungshöhe oder ein eingetragenes Gebrauchsmuster an.
 

DreamEmotion

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Ja stimmt schon, ausnahmen gibt es immer.

Es ist wirklich ein sehr schweres Thema, selbst die Rechtsprechung ist sich meistens nicht sicher was erlaubt ist, und was nicht.

Siehe Neuschwanstein

Gruß Oliver
 

soulja_lukin

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

JA denn werd ich die Bilder halt nur für mich bearbeiten und sie nicht veröffentlichen. Aber wie man sieht ist das ein Thema mit viel potezial.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Fotorecht

Hallo,
Das Wort Urheber bezeichnet denjenigen, der als erster etwas noch nicht dagewesenes erschafft, alos praktisch "urhebt". Er erwirbt mit der Erstellung das alleinige Eigentum daran. Davon abweichen tut man allerdings, wenn man im Rahmen seines Berufes etwas für seinen Arbeitgeber "urhebt".
Meiner Meinung nach ist das alles. Ich kann also auf Fotos, die ich selbst gemacht habe, auf mein "Urheberecht" pochen, sofern ich diese nicht im Auftrag meines Arbeitgebers erstellt habe.
Grundsätzlich wäre es sinnvoll, wenn einmal ein begeisteter PSD Anhänger UND Rechtsanwalt mal hier ein kurze Stellungnahme posten würde.
Vielen Dank,
Grüsse
 

virra

lazy lizzard

AW: Fotorecht

Im UhG steht nix von einer Abtretung des Urheberrechtes an den Arbeitgeber. Das ist in Deutschland nicht vorgesehen. man wird zum Miturheber, so ist das. Anders ist es beim Gebrauchsmusterschutz, der gehört dem, der eingetragen ist. Dafür entseht das Urheberrecht von alleine und man kann es auch nicht verkaufen, verschenken oder sonst wie loswerden. Was Anderes ist es mit den Nutzungrechten an dem Ding, das man "urgehoben" hat. DIE kann man verkaufen, vertraglich abtreten etc.

Achja: Nicht automatisch alle Dinge unterligen dem UhG – egal wie einmalig und nie dagewesen sie auch sein mögen. Einfach mal nachlesen, ist recht einfach geschrieben:
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Fotorecht

Im UhG steht nix von einer Abtretung des Urheberrechtes an den Arbeitgeber. Das ist in Deutschland nicht vorgesehen. man wird zum Miturheber, so ist das. Anders ist es beim Gebrauchsmusterschutz, der gehört dem, der eingetragen ist. Dafür entseht das Urheberrecht von alleine und man kann es auch nicht verkaufen, verschenken oder sonst wie loswerden. Was Anderes ist es mit den Nutzungrechten an dem Ding, das man "urgehoben" hat. DIE kann man verkaufen, vertraglich abtreten etc.

Achja: Nicht automatisch alle Dinge unterligen dem UhG ? egal wie einmalig und nie dagewesen sie auch sein mögen. Einfach mal nachlesen, ist recht einfach geschrieben:
Hallo,
danke für Dein Posting und den Link. Genau so etwas wollte ich.
Grüsse
 

palaber1974

Bastel Wastel

AW: Fotorecht

...

3: wenn man die Bilder verlaufen will oder Gewerblich nutzt, brauch man wirklich für jeden Bleistift der erkennbar ist einen Vertrag, und zwar ohne Ausnahme.

....

Moin moin,

Man ist das ein verwirrendes Thema, aber ich kann mir nicht vorstellen, das ich eine erlaubniss haben, oder sogar Verträge machen muss wenn ich einen Straßenzug oder einen Hafen Fotografiere. Wo fürt das denn hin.

In der Strasse stehen z.B. ein Hummer ein Golf ein Astra, an der Fassade ist noch das Jever Logo etc.etc.etc.etc.
ne ne ne das glaub ich nicht.

Wenn das so währe, dann würde ich sofort ein Fernstudium zum Anwalt machen und dem einen oder anderen gehörig auf den Zahn fühlen.

Gruß und Tach auch
 
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