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Fotos von Parkanlagen können verboten werden

Stiftung Preußischer Kulturbesitz gewinnt gegen Fotoagentur OstkreuzIm Streit um die Vermarktung von Fotos aus Potsdamer Parkanlagen hat sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gegen die Fotoagentur Ostkreuz durchgesetzt. Das Landgericht Potsdam verurteilte die Fotoagentur wegen Eigentumsverletzung als Mitstörer.

Mehr Infos:

http://www.golem.de/0901/64437.html

 

Fotos von Parkanlagen können verboten werden

FrankPr

Aktives Mitglied

Mir und niemandem wird ein "Wärterchen" das Photographieren verbieten, in dem Prozeß geht es um die Nutzung der Bilder, nicht deren Erstellung.Ist es eigentlich nur in Deutschland und speziell dessen Internetforen so, daß aus jeder winzigen Mücke ein Riesenelefant gemacht wird? Man kann aber auch jeden noch so unbedeutenden Mist riesengroß aufbauschen.
 

Spiderwitch

Gesperrt

Na ja so ganz einfach gestaltet sich die Sache nicht. Jeder kann auf sein Dach schreiben, Fotografieren nur gegen Gebühr. Das nutzt aber nichts denn es gibt die Panoramafreiheit, solange jemand von der Straße ohne Hilfsmittel wie Leitern, Treppen oder Kräne fotografiert kannst Du nix tun.Bei dem angesprochenen Fall liegt das aber anders, ersten wurden die Fotos innerhalb des Grundstücks fotografiert, das darf auch jeder andere Privatmann verbieten, zum zweiten wurde dem Fotografen ausdrücklich untersagt zu Fotografieren. Somit liegt für mich der Fall klar und so steht es auch in diesem Bericht. Die Höhe eventuelle Abgaben werden wie immer aber wohl recht utopisch übertrieben.
 
K

Knollix

Guest

Wie sieht das den nun mit alten Aufnahmen aus, die zu Zeiten gemacht wurden, als dieser ganze Unfug noch nicht eingerührt wurde? Muß ich die jetzt alle löschen ?
 

berniecook

Photo-Fan

Hoffentlich bleibt es nicht dabei. Ostkreuz hat Revision eingelegt und hoffentlich geht denen nicht die Luft aus, durch alle Instanzen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und europäischen Gerichtshof zu gehen. Öffentliche Parkanlagen gehören ALLEN. Und ALLE können damit auch kommerziellen Nutzen daraus ziehen. Vorschlag: Entzieht der Stiftung preusischer Kulturbesitz alle staatliche Unterstützung. Dann, von mir aus, haben die das Recht auf alleinige kommerziele Nutzung ihrer Anlagen. Ich bin gespannt, wie das weitergeht...Grüsse
 
selbst im sozialistischen kuba muss man fast in jedem museum extra zahlen, wenn man fotografieren will (und der zweck der aufnahmen ist denen dabei völlig egal). grundsätzlich finde ich es ok, wenn die dinge geregelt sind. ich möchte zum beispiel weder mein haus noch mein gesicht in irgendeiner zeitung sehen, ohne dass ich der sache zugestimmt hätte. ob nun die stiftung das recht als eigentümer hat oder nicht ist eine andere geschichte, aber selbst wenn man annimmt, dass das volk letztlich der eigentümer ist, so kann nicht jeder einzelne bestimmte rechte beanspruchen, sondern diese werden allgemeinverbindlich festgelegt. vielleicht ist ja die mehrheit gegen eine kostenlose kommerzielle nutzung.....
 

cetec

Painter

"Hintergrund sind einerseits Ansprüche von Künstlern, die eine Einschränkung der Panoramafreiheit fordern. Für gewerblich genutzte Fotos von öffentlich ausgestellten, urheberrechtlich geschützten Kunstwerken wollen sie entschädigt werden." Kein Ruhmesblatt für meine Zunft. Ist man ein Nobody, kann man gar nicht oft genug in den Medien veröffentlicht werden um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Ist das dann erreicht beginnt das Jammern und Lamentieren. Ich nenne das schon ein wenig Schizophren.
 
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