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Highsmith vs. Getty Images: Rechtsstreit um Copyright-Ansprüche beendet

Es ging um 1 Milliarde USD

Im Juli dieses Jahres stellte Fotografin Carol M. Highsmith fest, dass ihre Fotos von Getty Images zur Lizenzierung angeboten wurden – ohne ihr Einverständnis. Noch interessanter wurde die Angelegenheit für sie, als sie selbst für ihre eigenen Bilder zahlen sollte, weil sie diese auf ihrer Webseite nutzte. Als Reaktion darauf reichte sie Klage ein und forderte für insgesamt 18.755 von Getty Images genutzte Bilder eine hübsche Entschädigung von 1 Milliarde USD. Nicht unerheblich ist bei diesem Hin und Her der Fakt, dass Highsmith ihre Bilder im Jahre 1988 der Library of Congress zur Verfügung stellte, man könnte auch sagen: schenkte.

Am 28. Oktober entschied ein Richter namens Judge Jed S. Rakoff, dass alle das Bundesgesetz betreffenden Copyright-Ansprüche der Fotografin schlichtweg fallen gelassen werden. Was blieb, waren drei staatsgesetzliche Ansprüche, über die sich Highsmith mit Getty Images schließlich in einem Vergleich einigte. (PDNPULSE)

Kurzum: Die Klage hatte keinen Erfolg. Vom Gericht gibt es hierzu keine weiteren Ausführungen, doch gemutmaßt werden darf, dass Getty Images mit folgendem Argument überzeugte: „Public domain works are routinely commercialized – e.g., publishers charge money for their copies of Dickens novels and Shakespeare plays, etc.“ (Quelle: PDNPULSE), also in etwa: „Arbeiten von Public Domains werden regelmäßig kommerzialisiert – Verlage zum Beispiel verlangen Geld für ihre Kopien von Dickens-Romanen und Shakespeare-Stücken, etc.“

Bedeutet also – zumindest in diesem Fall und dort vor Ort: Verschenkt und in eine Public Domain gepackt ist zugleich Verzicht auf Copyright und Verlust an jeglicher Kontrollmöglichkeit, mag man auch noch sehr der Urheber des Werkes sein.

 

Euer Jens

Bildquelle Vorschau und Titel: Pixabay

 

Highsmith vs. Getty Images: Rechtsstreit um Copyright-Ansprüche beendet

draupnir

Moderator

Teammitglied
US-Recht kennt nur das Copyright und keine Urheberrecht wie in der Bundesrepublik Deutschland. Der Vergleich mit Dickens-Romanen hinkt in meinen Augen, da diese Urheber tot sind und somit keine Mitsprache oder Ansprüche mehr gelten machen können. Außerdem erzeugt ein Nachdruck eines alten Romans nicht unerhebliche Kosten und beinhaltet auch ein unternehmerisches Risiko. Es schon schon Verlage mit Re-Prints Pleite gegangen. Bei digitalen Fotos sind die Kosten und die Kosten für die Bereitstellung viel geringer. Ich finde die Aneignung und Ausbeutung von Fotos, die von der Fotografin als Public Domain bestimmt waren. Sehr bedenklich. Großen Konzernen wird in diesen Fragen nach meiner Meinung zu oft und zu viel zugesprochen zum Nachteil von Einzelnen oder der Allgemeinheit. Ganz aktuell gibt es in Deutschland die Fragen darf man als Händler den Begriff "Black Friday" nutzen oder riskiert man eine Abmahnung weil ein "schlauer" Konzern sich diesen Begriff als Marke hat eintragen lassen. Was kommt als nächstes? Lizenzrechte für "Merry Chrismas" an Coco Cola?
 
Es riecht hier nach einer Schlacht der amerikanischen Rechtsanwälte.Getty-Images ist ein Milliarden Dollar Unternehmen.Bei solch einer Klagesumme kann sich ein Großkonzern wie Getty-Images ein Rudel Anwälte leisten.Getty-Images hat Übung in solchen Streifällen.https://de.wikipedia.org/wiki/Getty_Images
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Ich glaube, der Fall hat juristische Tiefen neben der scheinbar eindeutigen Lage. Zum einen gibt es in den USA tatsächlich nur das explizit beantragte und dann eingetragene Copyright, während wir hier das Konzept des naturgegebenen Schöpfers im Urheberrecht haben. Erste juristische Feinheit: ich habe keine Ahnung, was die Fotografin seinerzeit hat eintragen lassen. Spielt aber - weil US-Recht - sicher eine Riesenrolle. Wenn sie die Werke quasi gemeinfrei gestellt hat, kann und darf natürlich jeder - auch ein Laden wie Getty - diese Werke bei sich vertreiben. Das ist dann ähnlich wie bei einem Foto des Brandenburger Tors: kann und darf ich selbst machen, ebenso kann mir aber auch jemand eine Postkarte damit gegen Geld anbieten. Gemeinfrei heißt nicht, dass das niemand kommerziell betreiben darf. Ja - ist bei den ganzen Reclam-Büchern ja auch so, dass die nicht verschenkt werden müssen. Jetzt ist die Crux dabei: wenn solche gemeinfreien Texte publiziert werden - wie etwa beim Projekt Gutenberg - dann wird man dabei aber von anderen Nutzern (eben Reclam z.B.) nicht verklagt. So etwas in der Art hat ja nun Getty versucht. Allerdings dürfte man auch ein Reclam-Buch nicht einfach klauen, nur weil der Text gemeinfrei ist. Das Beispiel wird jetzt allerdings krumm, weil sich die Gemeinfreiheit auf den Inhalt und der Diebstahl eher auf den Träger/das Druckwerk bezieht. Auf jeden Fall würde auch Schiller für ein Recklam-Exemplar seiner Räuber bei Huggendubbel bezahlen müssen.Scheinbar ist es so etwas (nächste juristische Feinheit), was Getty hier anführt - irgendeine "Vercleverung", die das Business ermöglicht. Wenn die das z.B. mit einem digitalen Wasserzeichen versehen und hosten, womöglich digital in irgendeiner Form sogar aufbereitet haben, können sie damit argumentieren, dass sie es gegenüber der frei erhältlichen Library-Variante ja "gepflegt" haben. Würde die Urheberin aus Bequemlichkeit nicht ihr Exemplar scannen sondern das Getty-Exemplar irgendwo herunterladen um es auf ihre Website einzubinden, könnte Getty mit der unautorisierten Nutzung der angereicherten Arbeit von Getty argumentieren. Machen sie scheinbar ja auch. Ich muss das nicht mögen, kann aber schlucken, dass das nach US-Recht eben so sein könnte. Läuft meinem Rechtsempfinden extrem zuwider, muss man aber wohl nicht mit der Verkomplizierung von Gesetzen sondern durch eigene Vorgaben lösen.Nach heutigen Gepflogenheiten würde es den Willen der Urheberin besser abbilden, wenn sie eines der Creative Common-Modelle genommen hätte. Da kann man dann ja auch ein Modell wählen, dass nur eine freie Weitergabe autorisiert. Ob man das dann macht, ist eine andere Frage - dann tauchen ja die Werke womöglich nicht bei Getty auf. Manchmal kommt ja der Erfolg aus der Verbreitung und danach erst die Einnahmen wegen der Bekanntheit und Verbreitung.Gut, diese Gedanken gab es ohne solche Communities damals eben noch nicht so, auch das Bewusstsein für die Konsequenzen dahinter nicht.
 
@DotorG - Besser hätte ich es nicht beschreiben, erklären können. Wenn überhaupt.Meine grauen Zellen sind in so etwas nicht geschult.Fakt ist, das wir nicht alle Inputs zur Hand haben.Ein Zitat aus: Ambrose Bierce - Des Teufels WörterbuchEin Anwalt - Eine Person, die weiß wie man das Recht vereitelt.ps:Fallen Zitate unter Copyright ??
 

Anatoli

Noch nicht viel geschrieben

Unabhängig von der Rechtslage, von der ich leider keine Ahnung habe, finde ich die Situation, für seine eigenen Fotos ggf. sogar nach gültigem Recht noch zahlen zu müssen, total verwerflich!
 
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