Pixelmonster
Hallo,
eine Freundin hat mich gebeten für sie ein Logo zu erstellen, dass dann für ihre Firma genutzt werden kann. (Briefbögen, Anschreiben, Ausschreibungen usw)
Ich möchte das sehr gern übernehmen. Mich plagen derzeit nur noch ein paar Fragen, da ich normalerweise nicht auf Auftrag arbeite.
Was nimmt man für eine Logoerstellung. Sie möchte keinen Freundschaftspreis, weil sie sonst das Gefühl hätte mich auszunutzen, ich möchte sie aber auch nicht über den Tisch ziehen und würde ihr gern einen fairen Preis bieten mit dem wir beide leben können *g*
Gibt es eine Art offizielle Rechteverzichtserklärung, ähnlich wie beim Modelrelease, die man nutzen könnte? Wenn ja, wo könnte man schauen, wenn nicht, was muss alles drin stehen, damit sie das Logo anschließend auch nutzen kann.
Da ich sonst eigentlich nur just for fun pixele, habe ich kein Gewerbeschein und ich denke für eine einmalige Sache muss ich auch kein Gewerbe anmelden. Ich würde ihr aber gern eine Rechnung bzw Quittung ausstellen, die sie anschließend auch beim Finanzamt einreichen kann. Muss ich dabei etwas Wichtiges beachten? Die Einnahmen, die ich dafür erhalte, werden selbstverständlich beim FA gemeldet.
Schon mal vielen Dank fürs Lesen
Tamrei
eine Freundin hat mich gebeten für sie ein Logo zu erstellen, dass dann für ihre Firma genutzt werden kann. (Briefbögen, Anschreiben, Ausschreibungen usw)
Ich möchte das sehr gern übernehmen. Mich plagen derzeit nur noch ein paar Fragen, da ich normalerweise nicht auf Auftrag arbeite.
Was nimmt man für eine Logoerstellung. Sie möchte keinen Freundschaftspreis, weil sie sonst das Gefühl hätte mich auszunutzen, ich möchte sie aber auch nicht über den Tisch ziehen und würde ihr gern einen fairen Preis bieten mit dem wir beide leben können *g*
Gibt es eine Art offizielle Rechteverzichtserklärung, ähnlich wie beim Modelrelease, die man nutzen könnte? Wenn ja, wo könnte man schauen, wenn nicht, was muss alles drin stehen, damit sie das Logo anschließend auch nutzen kann.
Da ich sonst eigentlich nur just for fun pixele, habe ich kein Gewerbeschein und ich denke für eine einmalige Sache muss ich auch kein Gewerbe anmelden. Ich würde ihr aber gern eine Rechnung bzw Quittung ausstellen, die sie anschließend auch beim Finanzamt einreichen kann. Muss ich dabei etwas Wichtiges beachten? Die Einnahmen, die ich dafür erhalte, werden selbstverständlich beim FA gemeldet.
Schon mal vielen Dank fürs Lesen
Tamrei