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Impressum für Fotobuch

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anitahartner

Guest

Hallo liebe Schreiber hier,

könnt Ihr mir sagen wie und wo ich rausfinde, was alles in einem Impressum für ein Fotobuch stehe muss?
Bis auf einige Bilder ist alles Eigenproduktion. Der Fotograf muss als genannt werden, das ist mit klar. Aber der Rest?

Danke für die Hilfe :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 345460

Guest

Zum Thema Impressum gab es schon mehrere Themen hier. Auch hilft die Suche in Google nach Impressumspflicht.

Generell ist zu unterscheiden, ob Du damit Geld verdienst und ob es nur Privat genutzt wird.... , oder es nur eine private Seite zur Info ist, womit weder Werbung für irgendwen oder irgendwas gemacht wird (ohne Werbung jeglicher Art, dazu zählt auch Pflichtwerbung vom Hostinganbieter).

Zum Thema "Fotograf muss genannt werden" kommt es drauf an, wo Du die Bilder her hast und wie diese verwendet werden dürfen. (Lizenzrechte ect)
Wenn die Bilder von einem Fotografen stammen, den Du kennst, und der das mit Dir so abgesprochen hat, gut. Aber evt kurz schriftlich niederlegen zur Sicherheit.

Das ist zumindest mein Wissensstand, was ich mit der Zeit hier so angelesen habe...
Und als Info allgemein gilt wie immer, hier gibt es keine Rechtsberatung, sondern nur Hinweise und Ratschläge. :)

EDIT..
Teilweise gestrichen... Gedanklicher Fehlschlag... ^^ ....Tschuldigung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Generell ist zu unterscheiden, ob Du damit Geld verdienst, oder es nur eine private Seite zur Info ist,

Lesen, mein Lieber, lesen ... Es geht um ein Fotobuch! Und da ist erst mal die nur die Frage, ob es zum Privatgebrauch oder zur Veröffentlichung bestimmt ist. Bei Privatgebrauch dürfte wohl jegliche Impressumspflicht entfallen. Und das sagt Wikipedia zum Impressum eines Buches:

https://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Ort_und_Inhalt

PS: Ach ja - herzlich willkommen im Forum @anitahartner. :D Hat ja von der Anmeldung bis zum ersten Beitrag nen bisserl gedauert.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 345460

Guest

Lesen, mein Lieber, lesen
Ja. Und wenn das Fotobuch privat ist, und nicht öffentlich zu sehen ist, braucht man auch den Fotografen nicht unbedingt zu nennen. Ist es öffentlich und der Fotograf ist genannt, macht man irgendwie auch Werbung für den Fotograf. Und vlt soll das Fotobuch ja auch als Druck zu bestellen sein? Oder soll für etwas oder jemanden werben, der dann Geld verdienen will? Man kennt zur Zeit kaum hintergründe, deshalb hab ich mal einfach einige Hinweise in den Raum gestellt :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Hat ja von der Anmeldung bis zum ersten Beitrag nen bisserl gedauert.
Entschleunigung ist hier das Zauberwort! :daumenhoch

Ist es öffentlich und der Fotograf ist genannt, macht man irgendwie auch Werbung für den Fotograf.
Dafür hat er vermutlich auch hart gearbeitet!

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass das Fotobuch in Eigenkreation entstehen soll und vermute, dass ein Onlineservice oder lokales Fotogeschäft (oder auch Drogeriemarkt) die Produktion, sprich: Druck, übernehmen wird.

Da es tatsächlich nicht so leicht ist, Informationen zu aktuellen, rechtsverbindlichen Pflichtangaben in einem Fotobuch zu finden...
<IRONIE>@anitahartner ist immerhin seit 8 Jahren auf der Suche</IRONIE>
...würde ich die Druckerei, oder auch mehrere, einfach einmal anschreiben. Immerhin haben sie typischerweise eigene Software für die Erstellung von Fotobüchern und weder im Programm, noch in den Anleitungen finden sich derartige Informationen oder Vorlagen. Zumindest nicht bei denen die ich kenne!

Ich stelle mir eine Anfrage so vor:
Möchte Fotobuch "bei Ihnen" bestellen, bei Gefallen möglicherweise in höherer Stückzahl und diese u.U. vertreiben. Was sind die rechtlichen Pflichtangaben und Anforderungen an das Impressum.

Entweder bekommt man kompetente Auskunft oder eine Aussage wie: "Nicht unser Problem, wir drucken nur!". Was hat man zu verlieren?

Wikipedia beschränkt sich hier aber, in diesem Fall, leider, nicht auf die Pflichtangaben.

@anitahartner
Gibt es Resultate, gerne posten - würde mich interessieren!
 

mobbytec

Aktives Mitglied

Jedes Bundesland hat sein eigenens Landespressegesetz. Dort ist geregelt, was im Impressum stehen muss. Suche dir also das Pressegesetz aus deinem BL und alle unklarheiten sollten bezüglich des Impressum beseitigt sein.

Hier zum nachlesen
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Gilt nicht für Bücher.
Laut der Webseite schon:

Danach kommt also das Telemediengesetz zur Anwendung? Die Frage ist, ob nicht auch der Rundfunkstaatsvertrag da reinspielt. Vermutlich wird aber in beiden nur auf Nennung von Name und Anschrift verwiesen.
Angaben zu ISBN und anderen Pflichtangaben (zumindest beim Vertrieb) werden auf der o.g. Website leider nicht gemacht.

Fürchte, mir wird das zu kompliziert und beschränke mich nun aufs stille Mitlesen!
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Meine Recherche hat nun Folgendes ergeben. Es handelt sich um einen Self-Publishing Verlag (https://tredition.de/). Hier lässt sich Alles rund um die Buchveröffentlichung in Erfahrung bringen und es existieren auch Formatvorlagen mit Empfehlung zu Gestaltung und Angaben:



Screenshot Seite 4 der Formatvorlage (Impressum):

 
Zuletzt bearbeitet:

mobbytec

Aktives Mitglied

Bitte alles/genau lesen:
Impressum in anderen Medien

Nachdem sich das Internet in den 1990er Jahren der breiten Öffentlichkeit öffnete und das World Wide Web populär wurde, ergab sich die Forderung nach einem eindeutigen Impressum im deutschsprachigen Raum etwa im Jahre 2002.


Deutschland

Zeitungen und Zeitschriften

In Deutschland ist die Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Bitte auch hier lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Presserecht

Ich bin kein Jurist und werde hier mich nicht zu einer Rechtsberatung hinreißen lassen.
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Bitte auch hier lesen: ...

Tut mir leid, aber ein "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" ist mir in einem Fotobuch oder in der Belletristik noch nicht untergekommen. :D Und der Screenshot reicht ja wohl zur Abklärung der Pflichtangaben. Wer sollte das besser wissen als der Verlag selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

annabellkiara

Guest

Seit über vier Stunden schaut ihr in eure jeweilige Glaskugel. Entschleunigen, hat weiter oben der @tynick geraten. Vielleich gehen wieder acht Jahre vorbei, bis sich was tut?
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

...würde ich die Druckerei, oder auch mehrere, einfach einmal anschreiben. Immerhin haben sie .................. weder im Programm, noch in den Anleitungen finden sich derartige Informationen...........!
Wieso auch? Verantwortlich ist im Zweifelsfall immer der/diejenige welche/r veröffentlicht.

Ob kommerziell oder eher privat (z. Bsp. innerhalb eines Vereines), zur Wahrung des Urheberrechts (UHG) empfiehlt sich die Quellenangabe zum Schutz vor Mißbrauch - besonders im Webgebrauch.

Das Pressegesetz bezieht sich auf Printprodukte (in der BRD länderspezifisch).
Im Onlinebereich gilt das Telemediengesetz (bundesweit). Auch hier rate ich zur Wahrung des UHG. Dies bedeutet noch keine Werbung.
Als Werbung kann es allerdings verstanden werden sobald kommerzielle Absichten erkennbar werden. In diesem Fall kann ein mangelhaftes oder fehlendes Impressum zur Abmahnung einladen.
Eine ISBN-Nr. macht Sinn bei kommerziellen Presse- bzw. Printprodukten mit höheren Auflagen für eine breite Öffentlichkeit.
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Als Service des Anbieters, so wie es z.B. bei vielen Homepage-Baukästen der Fall ist. Ist im Prinzip ja das Gleiche: Bilder und Text reinpacken - Rest übernimmt Software oder Skript.

Mit dem Link in Post #12 hat @buerzel übrigens, meines Erachtens alles drin, bezüglich der Frage der Starterin, vorausgesetzt man hat MS Word! :mad:

EDIT: Nehme alles zurück, mein LibreOffice schafft das auch! :happy:
EDIT2: War wohl nichts mit dem stillen Mitlesen, Mist! :neee:
 
E

essdreipro

Guest

also, ich möchte da unterscheiden...

Auszug_aus_dem Startpost schrieb:
Bis auf einige Bilder ist alles Eigenproduktion.
Der Fotograf muss als genannt werden, das ist mit klar.
Aber der Rest?

meiner Meinung nach, reine private Nutzung - Impressum nicht erforderlich...

auch wenn ich das Buch veräußere, muss ich unterscheiden... als Nutzung
eines Privatmannes - auch hier nicht unbedingt nötig... kleiner Hinweis, ja...
als eigene Werbung...

wenn ich es kommerziell veräußere an Kunden, die es wiederum als, z.B. Werbung
einsetzen, würde ich schon einen Hinweis auf mich integrieren... aber bei einem
Fotobuch verpflichtend ein Impressum?

ich bin da unsicher, ob das notwendig ist...
 
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