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Impressum im Katalog Pflicht?

ullihantke

B2B Design e.K.

Hallo Freunde,

ich darf für meine Firma den Katalog 2013 erstellen, bis jetzt wurde er immer in England erstellt.

Meine Frage, ist es gesetzlich geregelt, dass in einem Katalog (für Deutschland) ein Impressum ähnlich wie bei einer Homepage sein muss?

Danke.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

ich denke, da ist es wohl ähnlich wie in Magazinen... und da gibt es ein Impressum...
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

grundsätzlich denke ich dass du hier auch ein Impressum benötigst, allerdings würde ich mich an deiner Stelle hier anwaltlich beraten lassen.
 

Anina

Pixelschubserin

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Ich stimme den anderen zu. Wobei rechtliche Beratung wohl das sicherste wäre. Oder du machst einfach eins rein - dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Dort kann man ja dann auch diesen Standardsatz: "Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Weiterverwendung der Beiträge/Bilder oder der Werbung nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Firma blabla." unterbringen.

lg
Anina
 
A

Anne2009

Guest

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Nach privater juristischer Rückfrage im Bekanntenkreis (unverbindlich) ist unserer Meinung nach ein Impressum auch hier Pflicht.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Hallo,
ein mal eine ganz bescheidene Gegenfrage: Ein Katalog ohne Adresse der herausgebenden Firma? Hä?
Wenn ein Kunde einen solchen Katalog in die Hand nimmt, ihn anschaut und findet keine Adresse, bei der er etwas schriftlich per Post bestellen kann, weil das "Impressum" fehlt?
Der Sinn eines Papierkataloges ist es ja gerade, dass ich ohne Internet etwas bestellen kann aus meinem Katalog für mich als Kunde Deiner Firma!
Deswegen ist Deine Frage keine juristische sondern ein vertriebliche Frage und die Antwort somit klar: Ja, ein Impressum mit allen Angaben: Postadresse, Email, Homepageadresse
(w w w. Deine Firma. c o m z.B.), Telefonnummer, Faxnummer, facebook, Twitter, google+ um nur einige Daten im Papierkatalog zu nennen. Am besten gleich eine Bestellformular mit Adresse und Faxnummer bereits ausgefüllt!

Grüße
 

ullihantke

B2B Design e.K.

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Es ist etwas schwieriger als man denkt, die Kataloge sollen nicht mit dem Lable meiner Firma (ich bin Angestellter) an die gewerblichen Kunden (Händler) gehen, da sie die an ihre Kunden als Händler weitergeben.

Heisst, man darf nicht sehen, dass es von meiner Firma kommt.
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Naja, in dem Falle bist du (also deine Firma) ja der Hersteller, und ihr vertreibt eben über den Händler - der Hersteller darf (und sollte) ja wohl genannt sein, oder?

Und dann machst du ein "Adressfeld", in das der Händler seine Adresse eintragen/einkleben kann - oder (je nach Auflage) ihr druckt sie ihm gleich mit hinein - und drüber steht dann vielleicht noch dass die Artikel eben über den Fachhandel zu beziehen sind, wie z.B. siehe "Adressfeld"
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

man darf nicht sehen, dass es von meiner Firma kommt.

Entschuldige, aber wie sinnvoll ist es dann ein Impressum zu setzen?

Ist das jetzt ein Katalog Eurer Produkte, der von Euren Händlern an den Endkunden weitergegeben wird? Warum soll dann der Endkunde nicht wissen, dass es Eure Ware ist?

Oder ist das ein reiner Händler-Katalog, den der Endkunde nicht in die Finger bekommt?

Abgesehen davon:
bis jetzt wurde er immer in England erstellt.
Warum das Rad neu erfinden, wenn es schon Räder gibt? Halte Dich doch einfach an das Muster aus England. Die alten Kataloge sollten ja korrekt gewesen sein. Ist da ein Impressum drin?
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Ich habe mich zwar nicht auf Deinen Betrag bezogen sonder auf das Topic. Aber wenn es "klar" ist, warum nennst Du dann keinen Verweis auf die einschlägigen Rechtsnomen? Bislang lese ich nur Vermutungen und persönliche Einschätzungen, die den TE nicht weiterbringen.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Es ist etwas schwieriger als man denkt, die Kataloge sollen nicht mit dem Lable meiner Firma (ich bin Angestellter) an die gewerblichen Kunden (Händler) gehen, da sie die an ihre Kunden als Händler weitergeben.

Heisst, man darf nicht sehen, dass es von meiner Firma kommt.

Jeder "Verwender" eines Kataloges, Prospektes etc., kann das Medium mit einem Impressumstempel, Aufkleber etc. selbst labeln. Es gibt keine Vorschrift wie das Impressum angebracht wird, sondern was es beinhalten muss.
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Na das passt ja. Im heutigen Newsletter der IHK fand ich diesen Artikel:



Danach reicht es also nicht, nur seine Filiale aufzuführen. Man muß auch den Hauptsitz des Unternehmens nennen.

Verpixelte Grüße
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

@RalliRaser
Du schreibst:
Ergibt sich bereits aus den jeweiligen Landespressgesetzen.

Worauf ich antworte, dass mir das klar ist.
Deine diesbezügliche Antwort:

Aber wenn es "klar" ist, warum nennst Du dann keinen Verweis auf die einschlägigen Rechtsnomen?

Wenn Du mir sagst, wo ich die für Deine Aussagen wirkenden Rechtsnormen finde, kann ich gerne darauf verweisen. ;)

Noch ein Tip:
Wenn Du nicht auf den Post über Dir antwortest, leite Deine Antworten mit "@<username>" ein, dann gibt es keine Mißverständnisse. :)
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Bemühen wir jetzt die Wortklauberei? Wenn Dir klar ist, dass die jeweiligen Landespressgesetze die Rechtnormen stellen, dann weißt Du doch wo Du suchen mußt - in den Landespressegesetzen - jedes Bundesland hat ein eigenes. So "klar" kann es Dir nicht gewesen sein. Zielführend ist es auch sich zusätzlich an der aktuellen Rechtsprechung zu orientieren. Daher habe ich den Link mit einer (griffigen) Rechtsmeinung eines Anwaltes mit den Veweisen auf die Rechtsprechung verlinkt.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Na das passt ja. Im heutigen Newsletter der IHK fand ich diesen Artikel:



Danach reicht es also nicht, nur seine Filiale aufzuführen. Man muß auch den Hauptsitz des Unternehmens nennen.

Verpixelte Grüße

Eben, aber man muss hier unterscheiden zwischen Hersteller und Vertreiber. Beispielsweise ein Autohaus: Das nennt seinen Namen, Anschrift etc. als Impressum - nicht aber zwingend den Sitz des Herstellers des Fahrzeuges - z.B. im Prospekt - der meist gestempelt oder mit einem Klebetikett versehen ist. Betreibt dieses Autohaus z.B. als Generalhändler Fillialen, dann ist weiter zu unterscheiden, ob es sich um Fillialen mit selbstständigem (autarkem) Charakter handelt oder vom Stammsitz aus gesteuert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

berniecook

Photo-Fan

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Es ist etwas schwieriger als man denkt, die Kataloge sollen nicht mit dem Lable meiner Firma (ich bin Angestellter) an die gewerblichen Kunden (Händler) gehen, da sie die an ihre Kunden als Händler weitergeben.

Heisst, man darf nicht sehen, dass es von meiner Firma kommt.

Hallo,
nochmal ein Hinweis meinerseits:
1. Ich weiß leider nicht, um welche Produkte es sich handelt.
2. Falls es sich um Produkte handelt, die das CE Zeichen tragen, unterliegen diese den EU-Richtlinien.
3. Falls diese den EU-Richlinien unterliegen, inbesondere der Maschinen und der EMV Richtlinie, dann halte ich das Verhalten für rechtlich äußerst bedenklich, da Deine Firma der Hersteller dieser Produkte ist und nicht die Händler. Ihr seit auch die in den Richtlinien aufgeführten "Inverkehrbringer", da Ihr Eure Produkte durch den Verkauf an die Händler in den Verkehr bringt und nicht der Händler.
4. Durch das Verteilen eines Kataloges sichert Ihr Euren Kunden (in dem Fall den Händlern) ebenfalls bereits schon Eigenschaften zu.

Auf jeden Fall ist hier eine Prüfung erforderlich, da es sich gemäß Deiner Posts es um Ware innerhalb der EU handelt. Das CE Zeichen ist sozusagen der Pass, der der Ware freien zugang zum EU-Markt ermöglichen soll. Diesen gibt es aber nur, wenn die EU-Richtlinien eingehalten werden. Wird der Hersteller einer Ware verheimlicht, so ist das nur möglich, wenn Eure Händler die vollen Pflichten der EU Gesetzgebung übernimmt, er sozusagen der Hersteller wird. Ich bezweifle, dass das Eure Händlerkunden mitmachen. Die wollen nur mit Euren Produkten Handel treiben und keine Herstellerpflichten übernehmen.

Grüße
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

@RalliRaser:

Bemühen wir jetzt die Wortklauberei?
Nein.

Wenn Dir klar ist, dass die jeweiligen Landespressgesetze die Rechtnormen stellen, dann weißt Du doch wo Du suchen mußt
Ganz ehrlich? Mir persönlich ist das so was von Wursscht, weil ich nicht der TO bin. ;)

Ich habe lediglich den Tip gegeben, die in England für den deutschen Markt erstellten Kataloge als Vorlage zu nehmen.

Und bevor sich unsere Diskussion weiter und unnötig erhitzt:
Ich will mich mit Dir nicht streiten. Im Gegenteil. Wahrscheinlich reden wir nur aneinander vorbei. *hand-reich*
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

@ Digicam

Passt schon - war nicht böse gemeint. ;)

@ berniecook

Was soll das CE Zeichen mit dem Impressum zu tun haben? Die einschlägigen EU Richtlinien haben ebenfalls nichts mit dem Impressum zu tun. Der Vertreiber wird schon selbst prüfen, was er vertreiben möchte.

Worin siehst Du "rechtliche Bedenken"? Die Rechtslage in Bezug auf das Impressum ist einfach.

Alles andere ist ein gänzlich andere Baustelle, die hier nicht in Rede steht.
 
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