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logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

kiam96

Noch nicht viel geschrieben

Moin,
wollte mal wissen ob ich ein erstelltes Logodesign, was nicht vom Kunden genommen(Gekauft) wurde, in mein online Portfolio stellen kann -
lch denke da ich es erstellt habe kann ich es auch veröffentlichen oder??
 
B

Bleccer

Guest

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

Edit: Hab mich verlesen

Ja klar darfst du das sobald das aber ein Kunde kauft darfst du das soweit ich weiß nicht mehr drin haben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

midgard18

Nicht mehr ganz neu hier

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

@bleccer

öhm, hast du mal den Beitrag richtig durchgelesen???

@kiam96 du darfst!!!
 

ben3plus

Member

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

Seid mal nicht so voreilig. Es kommt auch darauf an,
was für ein Rahmenvertrag mit dem Kunden besteht.
Ich arbeite u.A. für Zeiss. Alles was im Zusammen-
hang mit ihren Projekten entsteht, also auch abgelehnte
Zweit-, Dritt- oder Viertvorschläge, auch solche, die
es nicht einmal zur Ausarbeitung geschafft haben,
darf ich ohne deren Zustimmung nicht zeigen und das
Copyright liegt sowieso immer bei denen.
Die Zustimmung gibt es wenn überhaupt auch nur
sehr eingeschränkt. Für Printanwendungen gibt es
Größen- und Platzierungsauflagen und im Web-
bereich durfte ich in seltenen Fällen nur mit einem
kleinen Vorschaubild verlinken.
Beim kleinen Handwerker um die Ecke spielt das
ja keine Rolle, aber bei den großen Marken solltet
ihr lesen, was Ihr unterschrieben habt.
 

Dennis

aka denyo111

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

und das
Copyright liegt sowieso immer bei denen

Müll...

1. Copyright gibt es in Deutschland nicht, wir haben ein Urheberrecht
2. Sofern auf einem Werk ein Urheberschutz liegt, dann beim Urheber und nicht beim Auftraggeber
3. Bei einem Logo wird in der Regel keine Schöpfungshöhe erreicht, so dass urheberrechtlich ohnehin nichts zu holen ist


Was markenschutzrechtlich zu beachten ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt.


aber bei den großen Marken solltet
ihr lesen, was Ihr unterschrieben habt.

Umgekehrt genauso.
Man kann sich durchaus über seine AGB das Recht einräumen seine Werke als Referenz zu nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

kiam96

Noch nicht viel geschrieben

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

Hmm sehr Interessant
Also AGBs oder Vorverträge gab es soweit nicht. Es gab legentlich ein einfaches
Briefing mit wünschen für die Gestaltung.

Das ganze für eine eher kleine/Mittelständische Firma die mein Entwurf zwar gut fand aber nicht gekauft hat.
Also Urheberrechtlich mein Eigentum? oder den Firmennamen abändern?
Es geht ja nur darum das eigentliche Design zu zeigen .. Hmm
 

ben3plus

Member

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

Urheber bleibt immer Urheber. Aber dass Du Urheber bist,
heißt nicht gleich, dass es Dein Eigentum ist. Aber ich
erkläre das vielleicht besser nicht. Frage mal lieber denyo111

@denyo111

Als Marketing Manager weißt Du doch sicherlich, was in
Rahmenverträgen so alles steht und was man oftmals so
alles an Rechten abtreten muss, oder?!
Und dass zu heftiges Wedeln mit den eigenen AGBs
einer Auftragserteilung im Wege stehen kann, kannst
Du Dir doch bestimmt auch vorstellen. Zumindest
was die Liga der Global Player betrifft, kann ich
es mir nicht leisten, lieber meinen AGBs treu zu bleiben
als einen Rahmenvertrag zu unterschreiben und ein
paar Jahre mit Aufträgen versorgt zu sein.
Wenn Du eine Möglichkeit siehst, solche Projekte doch
einfach zu veröffentlichen, dann lass es mich doch bitte
wissen. Ich würde sie gerne ins Portfolio packen.
 

Dennis

aka denyo111

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

Zumindest
was die Liga der Global Player betrifft, kann ich
es mir nicht leisten, lieber meinen AGBs treu zu bleiben
als einen Rahmenvertrag zu unterschreiben und ein
paar Jahre mit Aufträgen versorgt zu sein.

Keiner hat gesagt, dass du das musst.

Ich habe lediglich einen Hinweis gegeben, dass sich ein Auftragnehmer ebenso das Recht sichern kann, seine Arbeiten als Referenz zu nutzen.
 

ben3plus

Member

AW: logodesign vorschlag im portfolio erlaubt?

Das ist wohl war.
Und somit noch eine Bemerkung zu Bleccers Beitrag:
Bloß weil ein Kunde ein bereits existierendes Logo
kauft, heißt das noch lange nicht, dass man es nicht
mehr zeigen darf. (s. denyos111 Beiträge)
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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