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Model- / Fotoshooting-Vertrag

Hey @All!

Ich weiss, es handelt sich um ein sehr gern besprochenes Thema.
Für mich ist dieser Aspekt in letzter Zeit immer wichitger geworden, daher hab ich mich mal hingesetzt und was vorbereitet. Das Ergebnis stell ich hier jetzt mal ein:

Ich bin kein Anwalt und ich weiss, dass ich hier keine fundiert juristische Bewertung erhalten werde.
Ich bin aber trotzdem auf Eure Kommentare gespannt!

LG und allzeit "gut Licht"!

der fou
P.S.:
Die Datei liegt eigentlich als Word-Datei vor, natürlich sind da meine Daten schon alle eingetragen. ;-)
 

Fotografie

Rata

Lieber fou,

es zwingt Dich niemand, „Formular-“ oder „Bürokratendeutsch“ zu Papier zu bringen ;) Das mal als Punkt eins.
Will Dir sagen und damit auch raten, den Text in ganz normaler (!) Sprache abzufassen, in Deutschland ist eh alles Mögliche – und auch das Unmögliche – im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt :nick:


Lass’ Formuierungen wie
  • Vertrag (Vereinbarung)
  • er/sie/es wird angehalten (...sollte oder muss oder sagt zu oder härter verpflichtet sich)
  • die Zugänglichmachung der Bilder (das zugänglich Machen einem... Dativ!)
  • etwaig (eventuell, vielleicht, unter Umständen, möglicherweise, womöglich)
einfach weg, ersetze sie durch echte Sprache :) Vorschläge hab’ ich Dir mal in rot dazu geschrieben.


Ein paar weitere Gedanken

  • Es gibt zwar ein „soziales Netz“ ;) Das meintest Du aber nicht, es muß „Soziale Netzwerke“ heißen.
  • Ein Konflikt: einerseits schließt Du kommerzielle Nutzung aus, andererseits bietest Du Kästchen für Schaufenster, Marketing, Printmedien und Werbung an :confused:
  • Daß die Vereinbarung auch für spätere Aufnahmen gelten soll, halte ich für eine gefährliche Formulierung, daraus könnte ein Nichtigkeitsgrund entstehen – der Jurist würde jetzt von „ein Nichtigkeitsgrund erwachsen“ faseln :D

...Bilder des Shootings sowie 10 ausgearbeitete Bilder in digitaler Form also auch Abzug im Format 13x18 cm.

Das Rote ist – mit Verlaub! – sinnloser Quatsch :p
Formuliere das gescheit um Richtung „Ausbelichtungen“, ungefähr so...

...Bilder des Shootings, sowie 10 Ausbelichtungen im Format 13x18 cm.


Es gäb noch einiges mehr zu sagen. Kunde droht aber gerade mit Auftrag :cool:
Schick’ mir den Text mal via DropBox, ich drücke mich schon jahrelang drum herum, sowas abzufassen, bräuchte es ab und zu selbst.

Vielleicht mach ich’s ja mal...

...und die Chancen stehen gut, am Samstag ist Vollmond
rata-64.png



Lieber Gruß
Rata
 
Vielen Dank schon mal für die Hinweise!

@Rata:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wie ich schon geschrieben hab, hab ich die 2 Seiten selber aufgesetzt. Und ja - ich geben zu - es ist teilweise von anderen Vorlagen zusammengefasst. Die Formulierungen hab ich übernommen. Gurndsätzlich bin ich mit Rechtstexten vertraut, daher fällen mir die Formulierungen zwar auf, stören mich aber nicht. ;-)

Der "sinnlose Quatsch" ist tatsächlich Mist - das passiert, wenn ich unterm Schreiben mitdenke. Da hab ich doch wirklich unterm Schreiben den kompletten Satz umgestellt und den atz anders beendet als ich ihn angefangen hatte. Ich hab mir den Text zwar ein paar Mal durchgelesen, aber jedesmal überlesen. *rotwerd*

Danke, dass Du Dir meinen ersten Entwurf zugemutet hast - ich werde die Vorschläge übers Wochenende gleich mal einarbeiten und eine aktualisierte Version bereitstellen.

LG und allzeit "gut Licht"!

der fou
 

herbiemaus

blinkt nur im Kreisel, und zwar nach links ...

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Wirklich wichtig sind bei derartigen Verträgen im Grunde doch nur zwei Dinge: Art und Höhe der Vergütung sowie der Umfang der von der jeweiligen Seite zugestandenen Nutzung. Beides ist mit vielleicht fünf Sätzen und ggf. zwei oder drei Bedarfsfeldern zum Ausfüllen völlig hinreichend zu regeln. Den Rest bestimmt ohnehin das BGB – und wie viele Sicherungskopien das Model erstellt, wirst Du eh nie erfahren und das ist doch auch völlig wurscht. Mein persönlicher Favorit ist allerdings der Satz: "Das Urheberrecht liegt beim Fotografen, das Recht an eigenen Bild beim Model." – ja entschuldige mal, bei wem denn sonst? Meine Empfehlung: Nimm einfach eine der 68.500 model release-Vorlagen und nutz die eingesparte Zeit für was Schöneres.
 
Zuletzt bearbeitet:
@herbiemaus:
Was ist denn an dem von Dir munierten Satz so falsch??? ;-)
Falls jemand meint, dieser Satz wäre nicht zutreffend, kann ihn ja immer noch streichen. *lol*
... hast ja Rech, aber Du glaubst gar nicht, wieviel Unsicherheit und Unwissenheit diesbezüglich in der realten Welt besteht.
Ich nutze dieses Schreiben aber auch, um genau solche Punkte explizit anzusprechen und auf die entsprechende Bedeutung hinzuweisen.

Aber wie Du schon richtig bemerkt hast, gibts so einen Text in allen Varianten.
Und bis ich mir die gefunden habe, die meinen Wünschen und Vorstellungen zu 100% entspricht, nutze ich liebe die Zeit und schreib mir den Text selber.

Inzwischen hab ich einige Anregungen von Rata eingearbeitet. Dann ist mir auch aufgefallen, dass ich das Datum des Shootings noch gar nicht mit aufgenommen hab.

... und es geht weiter! :)

LG und allzeit "gut Licht"!

der fou
 

herbiemaus

blinkt nur im Kreisel, und zwar nach links ...

@herbiemaus:
Was ist denn an dem von Dir munierten Satz so falsch??? ;-)

An diesem Satz ist überhaupt nix falsch, lieber fou, es ist nur eine Selbstverständlichkeit: Das Urheberrecht liegt – per definitionem – immer beim Fotografen und das Recht am eigenen Bild immer bei der abgebildeten Person. Das ist automatisch so und bedarf deshalb keiner Vereinbarung. Du könntest genauso gut vertraglich festlegen, dass der Tag 24 Stunden haben, dass Weihnachten auf den 25. Dezember fallen oder dass Simbach am Inn am Inn liegen soll.

So gesehen wäre bei Deinem geplanten Vertragswerk umfangmässig noch jede Menge Luft nach oben und ich wäre dann vorsichtshalber lieber mal raus ...
 
@herbiemaus:
Das dieser Satz überflüssig ist, ist mir klar. Aber bloss weil´s Dir und mir und vllt. noch dem oder anderen hier im Forum bekannt ist, bedeutet das nicht, dass Max Mustermann mit diesem Sachverhalt vertraut ist.
Ich hoffte durch die 4 ? und dern Smiley auszudrücken, dass ich Deinen Hinweis sehr wohl verstanden hatte. Falls dieser Eindruck nicht entstanden war, entschuldige bitte!

Aber Du has Recht - was wer mit den Bildern machen darf / oder eben nicht, wird Nachfolgend geklärt.
Damit fliegt die Zeile raus!

@Rata:
kommerzielle Nutzung vs. Verwendung für Werbung
Ich mache solche tfp-shootings WEGEN der Eigenvermarktung, sowohl für mich als auch für
Mit diesem Satz will ich den Verkauf der Bilder ausschliessen -> dann werd ich das eben auch so reinschreiben!

Meine aktuelle Version (immer noch im Entwurfsmodus) sieht inzwischen so aus:
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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