AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..
HWK: Sobald man was mit Fotos macht ( Fotodesinger , Fotograf , Fotomahler , Bildermacher , u.s.w.) muß man erst ein Foto machen ... sobald man ein Foto macht ist man ein Handwerker also muß man in die HWK.
So pauschal kann man das nicht sagen - das ist auch das Problem an der Angelegenheit; es ist eine rechtliche Grauzone.
Als Fotodesigner kann jemand auftreten, der Bilder retuschiert oder manipuliert. Als solcher kann er dann gebucht werden. Mit der Entstehung des Fotos hat er nichts zu tun. Damit ist er dann künstlerisch tätig und kann sich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden.
Ob man Freiberufler ist oder nicht, entscheidet das Finanzamt - im Zweifelsfall sagen sie einem, dass man für seine Tätigkeit einen Gewerbeschein braucht.
Ich habe im engsten Umfeld jedoch eben diesen Fall erlebt: Zum Finanzamt gegangen --> als Fotodesigner angemeldet --> künstlerisch tätig --> Freiberuf.
Ob man dann noch Fotos macht, sei mal dahingestellt. Solange man das nicht auf die Rechnung schreibt...
Ergo ist diese Frage, ob Handwerkskammer, Handelskammer oder gar nichts von alledem, nicht so pauschal zu beantworten.
Okay. Thread ist uralt