Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Nebenberuflich Fotogafieren ..

Fotografie

C

carlos1904

Guest

AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..

Hallo zusammen... einfach der HWK ein formlosen brief zukommen lassen das man im jahr nicht mehr als 100h mit diesem gewerbe zubringt und schon bist du beitragsfrei..... :) muss aber auch der wahrheit entsprechen ;)
 

NDiaye

Disorganizer

AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..

HWK: Sobald man was mit Fotos macht ( Fotodesinger , Fotograf , Fotomahler , Bildermacher , u.s.w.) muß man erst ein Foto machen ... sobald man ein Foto macht ist man ein Handwerker also muß man in die HWK.

So pauschal kann man das nicht sagen - das ist auch das Problem an der Angelegenheit; es ist eine rechtliche Grauzone.

Als Fotodesigner kann jemand auftreten, der Bilder retuschiert oder manipuliert. Als solcher kann er dann gebucht werden. Mit der Entstehung des Fotos hat er nichts zu tun. Damit ist er dann künstlerisch tätig und kann sich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden.

Ob man Freiberufler ist oder nicht, entscheidet das Finanzamt - im Zweifelsfall sagen sie einem, dass man für seine Tätigkeit einen Gewerbeschein braucht.
Ich habe im engsten Umfeld jedoch eben diesen Fall erlebt: Zum Finanzamt gegangen --> als Fotodesigner angemeldet --> künstlerisch tätig --> Freiberuf.

Ob man dann noch Fotos macht, sei mal dahingestellt. Solange man das nicht auf die Rechnung schreibt...

Ergo ist diese Frage, ob Handwerkskammer, Handelskammer oder gar nichts von alledem, nicht so pauschal zu beantworten.

Okay. Thread ist uralt :D
 

NDiaye

Disorganizer

AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..

geht so ;)
So auch bei der Eintragung in die Handwerksrolle die Frage nach %-Angaben zur Umsatzaufteilung auf Handwerk u. Handel.

Quelle:

Über dem ganzen steht doch immer die Frage: Freiberuf oder Gewerbe.
Der Schritt Foto"designer" --> Freiberuf ist möglich. Für Freiberufler besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer nur dann, wenn man zu einem kammerfähigen Freien Beruf zählt:


Für einige freie Berufe gilt in der Regel eine Pflichtmitgliedschaft in einer zuständigen Kammer. Diese so genannten "kammerfähigen Freien Berufe" sind: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Beratende Ingenieure.

www.existenzgruender.de

Das entscheidende ist ja erstmal: Freiberuf oder Gewerbe. Die Einschätzung dazu hängt davon ab, was das Finanzamt entscheidet - und wie man dem FA gegenüber mit seiner Geschäftsidee auftritt.
 

henryfeuerlein06

Noch nicht viel geschrieben

AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..

Ich hab auch lange überlegt wie ich es mache, wollte ja nur zur sicherheit angemeldet sein da ich ja auch Geld verlange. Also am einfachsten anmelden, die paar € zahlen. Ich geb alle Rechnungen an was ich für mein "Hobby" an Geld ausgebe und am Jahresende bin ich auf Null. Also hab ich auch noch keine Steuern darauf bezahlt.
Is aber interessant wie aktuell doch so ein altes Thema sein kann :)
 

NDiaye

Disorganizer

AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..

hmmm?
Fotodesigner der Kraft seiner "Anmeldung" oder durch ein entsprechendes Studium den Titel Designer tragen darf?
Selbst dann.....

Berechtigte Frage. Der Begriff "Fotodesigner" ist nicht geschützt - nichtmal "Fotograf" ist es meines Wissens mehr. Grundsätzlich muss man den Nachweis einer Qualifikation erbringen. Der simpelste Nachweis: ein Studium oder eine Ausbildung.
Aber: es gibt auch andere Nachweise. So zB Selbststudium/Autodidakt. Kontrollen gibt es keine, jedenfalls in dem konkreten Fall Fotodesigner (s.o.) gab es keine. Die Person beschäftigt sich seit Jahren mit Fotografie und Bildbearbeitung, das hat wohl den Menschen vom Finanzamt überzeugt. Allerdings sind die Hürden hier tendenziell gering, da das Finanzamt natürlich auch ab einem gewissen Maße von der Arbeit profitiert.

Ein Nachweis der Qualifikation kann jedoch im Zusammenhang mit der Künstersozialkasse KSK aufkommen. Die nehmen wohl nicht jeden auf. Wenn man als Fotodesigner künstlerisch tätig ist, so kommt es wohl vor, dass die KSK Nachweise dafür sehen will, wenn man sich bei ihr anmelden möchte.
 

NDiaye

Disorganizer

AW: Nebenberuflich Fotogafieren ..

Fotograf ist ein zulassungsfreier Beruf HWO/Anlage B
Kein weiterer Nachweis nötig. ;)



Desinger ist geschützt

Da muss man, meine ich, auch differenzieren wie man denn tatsächlich auftritt.
Ich kann mich als Designer anmelden, die Hürde Finanzamt ist ja gering. Wenn ich meine Firma dann aber öffentlich "NDiayes Retuschestübchen" nenne, so interessiert sich kein Mensch dafür, ob ich Designer bin oder nicht. Anders wäre der Fall gelagert, wenn ich mich "NDiaye - Fotodesigner" nennen würde.

Im übrigen wäre ich mir nichtmal sicher, ob "Designer" wirklich geschützt ist. Einfach aus dem Grund, weil das ganze Thema Fotografie + Drumherum (Bildbearbeiter, Assistent, etc.) schlichtweg nicht exakt vom Gesetzgeber ausformuliert ist. Das ist alles eine enorm dichte Grauzone.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.565
Beiträge
1.538.066
Mitglieder
67.488
Neuestes Mitglied
Andrew56524
Oben