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"Nur redaktionelle Nutzung"

Mausi89

*Mausi*

Hallo,
ich hab mal eine Frage bezüglich dieser Nutzung, und zwar:

In einem anderen Forum schreibt einer Folgendes um die "Nur redaktionelle Nutzung" zu erklären.

Sagt doch schon das Wort an sich. Redaktionell -> Redaktion -> Berichterstattung -> Informationsverbreitung ohne den Zweck ein Produkt oder eine Arbeit an den Mann zu bringen. Eine Zeitung besteht aus dem redaktionellen Teil (den Artikeln und Berichten) und dem kommerziellen (Anzeigen von Firmen)

Nimmst du ein Bild von einem Piloten in Zusammenhang einer Fluggesellschaft wird dieses Bild wohl zu 99,9% als kommerzieller Zweck eingesetzt. Nimmst du das Gleiche Bild in einen Bericht über z.B. Löhne - Wer verdient was ist das redaktionell da sich in dem Moment niemand mit Hilfe des Bildes bereichern kann ausser das schlecht bezahlte Menschen den Beruf wechseln wollen würden, wenn sie sehen was andere verdienen *zwinker*
Jetzt meine Frage, und zwar:

Dürfte man in E-Learnings eigentlich Bilder, verwenden mit nur "Nur redaktionelle Nutzung".
Wie genau wird den das in diesem Fall eigentlich gesehen?
Schließlich versucht man in einem E-Learning auch nicht neue Kunden durch Werbung zu gewinnen, sondern stehlt lediglich Informationen für den "Auftraggeber" bereit.

Für eine Antwort würde ich mich freuen.

MfG
Mausi89
 
Zuletzt bearbeitet:

clemense1988

Nicht mehr ganz neu hier

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

Ja die Sache mit der redaktionelle Nutzung, ich denke (ohne Gewähr) das E-Learning redaktionell ist. So lange die Fotos nur zum besseren Verständnis der Artikel dienen, so
hab ich das zumindestens mal irgendwo gelesen. Wenn das E-Learning etwas kostet
könnte man natürlich sagen die Bilder machen das Angebot interessanter und steigern so den Umsatz.

Ich finde das bei redaktionelle Nutzung immer etwas schwer. Der sicherste Weg ist den Bildeigentümer zu schreiben und ihn zu Fragen ob du das Bild auf der entsprechenden Seite/ im entsprechendem Umfang nutzen darfst.

So würde ich es zu mindestens machen, viele Grüße
Clemens
 

Mausi89

*Mausi*

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

Hi,

danke für die Antwort. Ich hätte das nämlich auch so verstanden, wollte aber lieber noch ein paar andere Meinungen dazu hören.

Ich denke ich werd auch sicherheitshalber lieber noch den Eigentümer fragen.

Danke noch mal.

LG
Mausi89
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

Nutzung bleibt Nutzung! Ob redaktionell oder kommerziell.
Im Gegenteil die Redaktion zahlt für veröffentlichte Bilder an den Fotograf. Dort entscheidet die aktualität, der platz (seite1 bild) über den Preis! So kommt 1 Bild auf seite 1 schon mal an einen 5stelligen betrag!

Darf sie die Bilder redaktionell nutzen entscheidet die Redaktion drüber wo und in welchem Zusammenhang wie oft das bild erscheint und darf sie ja nutzen. sie darf sie auch weiterverkaufen. Wer bekommt dann die kohle?

die rechte sind ja schon bei der redaktion...

Du bist dran.
 

virra

lazy lizzard

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

Redaktionelle Nutzung verstehe ich so:
Begleitetendes, illustratorisches Bildmaterial, welches den Text untermauert, bzw. in Teilen verdeutlicht. Der Text kann auch ohne Bildmaterial existieren, das Bild ist nicht zwingend notwendig, damit der Text für sich genommmen einen Sinn ergibt. Ein Text, der ohne die Illustration nicht auskommt, wäre für mich grenzwertig. Ein Bild, welches für Etwas wirbt, etwas deutlich abbildet um es: zu verkaufen, zu bewerben, eine Erklärung auch ohne den begleitenden Text abgibt – würde ICH nicht als redaktionelles Bild ansehen. Aber das ist nur mein privates Verständnis der Sache. Allerdings gehst du mit dieser Interprätation auf jeden Fall auf Nummer sicher.
 

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

@Bambamungipa

Danke für den Artikel.
Insbesondere der Abschnitt "Rechtliches" hat mich etwas amüsiert. Einleuchtend, dass ein Pressefotograf nicht all diese Model-Vertäge beibringen kann, oder ein Release für das Weiße Haus an sich.

Aber was mir bei dieser Erklärung durch den Kopf ging, sorry an den TE, wir diskutierten ähnliche Situationen für den Bereich Street. Und dann ist es also an sich eine Sache des Fotografen, die entstandenen Fotos als "Redaktionelle Fotos" zu stempeln und schon ist man fein aus der Sache mit dem Recht am eigenen Bild heraus?!

Etwas provokant, aber zur Vedeutlichung:

Ich kann also ganz frei jedem ins Gesicht knipsen mit der Begründung "...danke, ist redaktionell!"???
 

Babamungipa

grumpy

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

Etwas provokant, aber zur Vedeutlichung:
Ich kann also ganz frei jedem ins Gesicht knipsen mit der Begründung "...danke, ist redaktionell!"???

Das darfst Du natürlich nicht.

Redaktionelle Nutzung ist kein Freibrief. Vorgeschobene redaktionelle Nutzung (schnell mal "stempeln") schon gar nicht.

Grundsatz ist nach wie vor das Recht am eigenen Bild. Um bei dem Beispiel des Präsidenten zu bleiben - er darf im Rahmen redaktioneller Berichterstattung bei einer Rede abgebildet werden, weil bei ihm als sg. Person der Zeitgeschichte in diesem Fall dieses Recht gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an Information zurücktritt. Da braucht's kein Model-Release.

Wenn Du dagegen als Privatperson lustig angetrunken und mit zwei jungen Kolleginnen am Arm über den Weihnachtsmarkt schwankst, dann darf ich ein Bild das ich davon mache auch nicht als Illustration zu einem (wie auch immer solide recherchierten, fundierten und ernsthaften) Artikel über die "Verfall der Sitten auf deutschen Weihnachtsmärkten" verwenden. Auch nicht, wenn ich Dir nach dem Auslösen ganz laut:"Redaktionelle Verwendung" zurufe. Außer Du erlaubst mir den Abdruck (natürlich erst, sobald Du wieder nüchtern bist) ausdrücklich.

Das Recht am eigenen Bild hat schon viele Gerichte beschäftigt - denk' nur mal an heimlich aufgenommene Bilder aus der Privatspäre von Prominenten in der Revolver- und Skandalpresse. Das mag mit sehr viel gutem Willen sogar noch als "redaktionelle Nutzung" durchgehen - zulässig ist es deswegen noch lange nicht.
Und es gibt spezialisierte Anwälte, die derartige Fälle oft sehr teuer werden lassen.

Caroline von Monaco läßt grüßen
smile.gif
 

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

@Bambamungipa

genau das wollte ich lesen!

Das kam in dem verlinkten Beitrag nämlich sehr reduziert beschrieben rüber. Am Rande einer Grauzone zu arbeiten ist daher auch nicht mein Lieblingsgebiet.

Hach, ich wollte ich hätte diese Not mit den Präsidentenfotos!

Und Caroline, grüß mal zurück bei Gelegenheit! Mann, is die nett.

Schurz beiseite´, hab ich schon verstanden!

Grüße
 

virra

lazy lizzard

AW: "Nur redaktionelle Nutzung"

Grundsätzlich kann man die Nutzungen/Erlaubnisse/Verbote staffeln.

Als oberstes gilt das Hausrecht. Dann kommt das Recht auf eigene Bild. Damit gleich setzen würde ich das Urheberrecht an einem Kunstwerk. Dann kommt die Gemeinfreiheit oder Panoramafreiheit (in Deutschland). Dann kommt das Markenrecht (was z.B. die Nutzung von Bildern mit Logos drauf für komerzielle Zwecke ausschließt).

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Aber so in der Reihenfolge etwa muss sich eines dem andern ggfs. unterordnen. Wie man sehen kann ist die Sache mit der Marke ganz schön weit unter dem Recht aufs eigene Bild angesiedelt. Das darf der Hausherr übrigens auch nur unter Vorankündigung außer Kraft setzen, nicht einfach ungefragt (z.B. in einer Disco, in einer Bank).
 
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