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Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Hulud

Aktives Mitglied

Moin ihr,

ich hab da mal ne Frage:
Wie schaut es eigentlich mit Künstlern / Rednern aus, die öffentlich unentgeldlich auftreten. Also beispielsweise Feuerschlucker bei nem Straßenfest oder ein "Redner" im Speakers Corner.

Darf man da Bilder veröffentlichen ohen einen Modelreleasevetrag zu machen?
Spielt komerziell / nicht kommerziell da eine Rolle?

Bei Politikern auf einer Marktplatzrede gehts ja schon eher in die Richtung Person öffentlichen Lebens, aber bei den o.g. ja eher nicht, oder doch?

Bin da grad ein wenig ratlos.
 

Fotografie

Septembergrau

Noch nicht viel geschrieben

AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Bilder bei öffentlichen Veranstaltungen:
dürfen veröffentlicht werden, denn auf öffentlichen Veranstaltungen gehen die Künstler, Redner usw. davon aus, das sie auch fotografiert werden (Ausnahme ist der Veranstalter, dieser könnte es unterbinden, wenn mit ihm keine Einigung getroffen wurde, meist reicht auch eine CD mit den Bilder für diesen aus, damit er selbst kostenloses Werbematerial hat).
geschlossene Veranstaltungen: wie es schon gesagt wird, diese Bilder sind nicht ohne weiteres einfach zu verwenden, vor allem wenn es keine Personen des öffentlichen Rechts betrifft
 

CarnivalOfLight

Noch nicht viel geschrieben

AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Bilder bei öffentlichen Veranstaltungen:
dürfen veröffentlicht werden, denn auf öffentlichen Veranstaltungen gehen die Künstler, Redner usw. davon aus, das sie auch fotografiert werden (Ausnahme ist der Veranstalter, dieser könnte es unterbinden, wenn mit ihm keine Einigung getroffen wurde, meist reicht auch eine CD mit den Bilder für diesen aus, damit er selbst kostenloses Werbematerial hat).
geschlossene Veranstaltungen: wie es schon gesagt wird, diese Bilder sind nicht ohne weiteres einfach zu verwenden, vor allem wenn es keine Personen des öffentlichen Rechts betrifft

Nur, weil eine Person davon ausgehen muss (warum eigentlich?), dass sie fotografiert wird, heißt das nicht, dass sie auch mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Das Fotografieren in der Öffentlichkeit ist unproblematisch, aber eine Veröffentlichung ohne Einverständnis ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Bilder mit mehreren Personen (mind. 8, wenn ich mich nicht irre), wobei nicht eine einzelne Person davon als Hauptmotiv herausragen darf.

Im Zweifelsfalle würde ich davon eher abraten, vor allem, wenn die Bilder auch noch kommerziell genutzt werden sollen. Einfach nett fragen und ggf. die Bilder dem Künstler zur Eigennutzung zur Verfügung stellen. Dann würde ich aber schon einen kleinen Vertrag aufsetzen, in dem genau geklärt ist, wer die Bilder wie nutzen darf. Musterverträge gibt es im Netz.

Was verstehst Du unter einer Person des öffentlichen Rechts? Dies sind normalerweise Kirchen, Stiftungen, Körperschaften etc.
 
AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Gelernt habe ich mal, dass Menschenansammlungen bei öffentlichen Veranstaltungen veröffentlicht werden dürfen. Unser Medienrechtler meinte ketzerisch, dass 2 Leute bereits eine Versammlung darstellen, vielleicht gibt es da ja aber auch inzwischen eindeutige Rechtssprechungen.

Für mich sind auftretende Künstler relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen damit veröffentlicht werden. Insbesondere unproblematisch ist es dann, wenn sie sich konkludent verhalten und das kann man meist provozieren, indem man an die Bühne geht und sie mit der Kamera kokettieren lässt. Dann haben sie eindeutig die Kamera wahrgenommen, mit ihr interagiert und keinen Einspruch Dir gegenüber geltend gemacht.

Bei Publikum wie gesagt keine Einzelpersonen, Ausnahme wäre, dass der Veranstalter mit Aushang darauf hinweist, dass Filmaufnahmen/Foto gemacht werden oder es in seiner Hausordnung festlegt, dass diese dann auch verwendet werden dürfen, beim Besuch der Veranstaltung.

Grundsätzlich: keine Kinder ohne Einverständnis und keine für die Person diskreditierenden Posen (beim Pinkeln am Busch, vor Alkoholrausch brechend auf der Straße...), das kann sonst Ärger geben.
 

pwfoto

Moin!

AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Es kommt darauf an, was du mir den Fotos machen möchtest. Man darf z. B. für einen Pressebericht über das Stadtfest einen solchen Künstler ablichten. Für jede andere Veröffentlichung sollte man es immer mit der Person klären - nicht nur aus Rechtsgründen, sondern auch aus Gründen des Anstands. (Und für einen Pressebericht gibt er dir wahrscheinlich auch noch gerne seinen Namen - er will schließlich in die Öffentlichkeit)
 

Hulud

Aktives Mitglied

AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Ersteinmal vielen Dank für die ganzen Tipps.
Klar sind mir Menschen als bildunwesentliche Anteile, Personen des öffentlichen Lebens, Presse usw.

@Picturehunter: schöne Links, viele Seiten von denen ich einen Großteil durchgelesen habe. Nur der von mir angesprochene Fall wird entweder nicht angesprochen oder ich habe nachdem ich diverse Seiten gelesen habe, was ich schon weiß zu früh gedanklich abgeschaltet....
@Hanshansa: Vielen Dank für den Hinweis auf Google, ist besonders praktisch da in den Treffern eben zu meiner Frage auch kein vernünftiger Beitrag zu finden war.
@finweis:
Das konkludente Verhalten sich fotografieren lassen zu wollen hat überhaupt nichts mit einem Einverständnis der Veröffentlichung zu tun.

Zum Thema "frag doch einfach": Das reicht nicht weil wenn man dann ein Bild veröffentlicht und der Künstler "erinnert" sich nicht mehr dran dann hat man nichts in der Hand und zahlt.
Weiterhin um beim Beispiel Straßenfest zu bleiben: die dort auftretenden dutzende Künstler werden sich bedanken wenn ich alle frage, ob ich beispielsweise die Fotos hier zur Diskussion stellen darf. Ist nicht wirklich durchführbar.

Insgesamt hatte ich einfach gehofft dass jemand hier im Forum die Antwort weiß, und nicht glaubt oder Ideen hat wo man das vielleicht finden könnte ;)
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Wie schaut es eigentlich mit Künstlern / Rednern aus, die öffentlich unentgeldlich auftreten. Also beispielsweise Feuerschlucker bei nem Straßenfest oder ein "Redner" im Speakers Corner.

Kommerzielle Nutzung:
Nur mit Release Vertrag, sei es Model oder Property bei Gebäude etc.
Bei Stockagenturen geht das soweit, das auch von einem Selbstbildnis
ein Modelrelease vorhanden sein muss.
Abweichend davon Personen die in der Öffentlichkeit stehen
zum Beispiel Politiker wie Frau Merkel , der Bürgermeister usw.
So darf jedoch nichts was die Ehre verletzt ,veröffentlicht werden
spätestens hier wird es spitzfindig und Sache der Anwälte *g
und manches schützt trotzdem nicht vor Privatklagen.

Ein Strassenkünstler zeigt ja Kunst (wie immer das auch definiert wird von Anwälten, Gerichten)
hier spielt es keine Rolle ob die gegen Gage oder unentgeldlich auftreten.
Zeigt dein Feuerschlucker noch die staunenden Passanten drum herum
z.B. auf einer privaten Page als Doku eines Strassenfestes, dürfte das
rechtlich kein Problem darstellen, wie du siehst schreib ich dürfte,
denn Du bist nunmal keine Tageszeitung und es wird immer die Unsicherheit
bleiben was denn da ein Gericht entscheiden würde.
Bei Presse gilt die Faustregel ab drei Personen, ein Bekannter hat die Anweisung
nach Möglichkeit immer fünf Personen sollten aufs Bild, man sieht selbst
hier ist die Presse auf dünnem Eis.
Bei einem Feuerschlucker denke ich kommst du da raus, bei einem dieser
angemalten menschlichen Standfiguren kann es nicht der Fall sein,
denn er ist ja ein Kunstobjekt, durch das angemalte.

Wie diffizil das ganze sein mag: ein Landschaftsbild, vorne ein Weidezaunpfahl
der Bauer hat diesen Pfahl schön angemalt, dies kann , wenn es denn ein Richter
so sieht, ein Kunstobjelt sein und Bedarf einer Genehmigung.
Schönstes Beispiel ist da der Eifelturm, nachts ist er beleuchtet und gilt als
ein Kunstwerk und darf nicht mit dieser Beleuchtung veröffentlicht werden.

(Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten, ich erhebe dazu keinerlei
künstlerischen Anspruch :D
 

lee_black

viel input viel output

AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Für eine dokumentarische Berichterstattung brauchst du niemals einen model release. Ebenso wenig wenn die Personen generisch sind, also austauschbar.
z. b. wenn Du einen Wartesituation an einer Haltestelle ablichten willst, ist die Person generisch. Wer da sitzt ist für die Situation egal. Wenn Du aber Person XY zeigen willst, wie gerade er an der Haltestelle wartet, brauchst Du von Ihm ein model release. Alles klar? ;)
 
AW: Recht am Bild bei öffentlichen Auftritten

Sorry, ja, bei mir bin ich auch davon ausgegangen, dass es im Rahmen einer Berichterstattung genutzt würde. An Stockvideoverwendung oder gar Werbezwecke (z.B. für eine Limonade) habe ich nicht gedacht. Für zweiteres brauchst Du definitiv die Zustimmung des Abgelichteten, für ersteres auch, da Du ja nicht ausschließen kannst, dass es für zweiteres genutzt wird.

Ansonsten für Berichterstattung gilt ein konkludentes Verhalten als Einverständnis zur Aufnahme und der Abgelichtete muss davon ausgehen, dass das Material auch veröffentlicht wird.

Es wäre in der Tat aber unmoralisch, Clown Pippo von Stadtfest Posemuckel für den nächsten Kola Koka Werbespot zu nutzen, ohne ihn dafür angemessen zu entlohnen.
 
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