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Recht auf Namensnennung

Fotografie

cjs

VariousDesign

Auch wenn jetzt viele von euch aufschreien werden - ich finde dieses Urteil und auch die Argumentierung falsch. Man muss sich immer vor Augen halten dass es Bilder von einem Hotel sind. Reine Ablichtungen des Bestands damit der eventuelle Kunde weiß was ihn dort erwartet. Ich bin kein gelernter Fotograf aber dafür ausgebildeter Mediengestalter und ich denke ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich sage dass die meisten der von mir erstellten Arbeiten eine weitaus größere Schöpfungshöhe haben als ein Foto eines Hotelzimmers welches nicht von mir gestrichen, möbliert und ausgestattet wurde. Es ist ein Foto eines bestehenden Objekts. Man stelle sich vor ich würde auf jede Visitenkarte, unter jedes Logo und auf jeden Flyer meinen Namen schreiben und auch noch verlangen das dies bei weiterer Benutzung fortgeführt wird.
Ich habe absolut nichts gegen eine Namensnennung für Fotografien solange sie im Impressum steht oder aber auf dem Bild wenn es denn künstlerisch wertvoll ist. Aber für das oben genannte Beispiel habe ich kein Verständnis. Wie soll z.B. eine Reise-Website, welche 10.000de Fotos von verschiedenen Fotografen die rund um den Globus verstreut sind hat, so etwas realisieren. Die Fotos werden in zig verschiedenen Formaten für Online- und Printmedien benötigt. Es ist einfach nicht praktikabel.
 

Rata

Wie soll z.B. eine Reise-Website, welche 10.000de Fotos von verschiedenen Fotografen die rund um den Globus verstreut sind hat, so etwas realisieren? Die Fotos werden in zig verschiedenen Formaten für Online- und Printmedien benötigt. Es ist einfach nicht praktikabel.

Indem sie passend einkauft ;)
Zu erreichen durch klare, nachvollziehbare Vereinbarungen bei Auftragsvergabe und nicht hinterher.

Darum sind die verschiedenen Lizenzen ja auch so wichtig. Auch unter den CC-Lizenzen gibt es welche, die ausdrücklich Namensnennung verlangen :nick:



Lieber Gruß
Rata
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Hätte der Fotograf doch auch machen können.
Nochmals zur Erinnerung.
Der Hotelier hat dem Wunsch des Fotographen entsprochen und den Namen genannt.
Er weigerte sich nur als "Schadenersatz" eine Summe zu zahlen, die der Höhe der Auftragssumme entsprach, quasi die Rechnung zweimal zu zahlen.

Jetzt kann man diskutieren welcher "Schaden" dem Fotographen durch nicht Nennung seines Namens überhaupt entstanden ist.

Das Prinzip T-TiPP. Schadenersatz für fantasierte Gewinnerwartungen.:motz:
 
Zuletzt bearbeitet:

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
ndem sie passend einkauft ;)
Zu erreichen durch klare, nachvollziehbare Vereinbarungen bei Auftragsvergabe und nicht hinterher.
Darum sind die verschiedenen Lizenzen ja auch so wichtig. Auch unter den CC-Lizenzen gibt es welche, die ausdrücklich Namensnennung verlangen :nick:

So isses.
Ich sprach "Treu und Glauben" an.
Als Laie in juristischen Fragen bin ich leider nicht (mehr?) in der Lage, die einfachsten Tätigkeiten wie die, einen Fotografen ohne Rechtsbeistand zu beauftragen mein Häuschen abzulichten.
 

cjs

VariousDesign

Indem sie passend einkauft ;)
Zu erreichen durch klare, nachvollziehbare Vereinbarungen bei Auftragsvergabe und nicht hinterher.

Darum sind die verschiedenen Lizenzen ja auch so wichtig. Auch unter den CC-Lizenzen gibt es welche, die ausdrücklich Namensnennung verlangen :nick:



Lieber Gruß
Rata

Das ist leichter gesagt als getan denn in der Regel erhält so eine Seite die Bilder durch externe Supplier. Das kann das Hotel selbst sein oder das Fremdenverkehrsamt oder ein gelernter Fotograf. Meistens gibt es keinen Vertrag sondern man bekommt die Bilder nahezu wortlos zugeschickt. Nachfragen hilft auch nichts denn von CC-Lizenzen haben viele noch nie etwas gehört. Die nächste Möglichkeit wäre die Bilder nicht zu nutzen. Dann wäre so eine Website allerdings eher mau anzusehen, denn 2/3 der Fotos dürften nicht gezeigt werden.
 

Rata

Das ist leichter gesagt als getan denn in der Regel erhält so eine Seite die Bilder durch externe Supplier. Das kann das Hotel selbst sein oder das Fremdenverkehrsamt oder ein gelernter Fotograf. Meistens gibt es keinen Vertrag sondern man bekommt die Bilder nahezu wortlos zugeschickt. Nachfragen hilft auch nichts denn von CC-Lizenzen haben viele noch nie etwas gehört. Die nächste Möglichkeit wäre die Bilder nicht zu nutzen. Dann wäre so eine Website allerdings eher mau anzusehen, denn 2/3 der Fotos dürften nicht gezeigt werden.

Die Problematik kenn ich wohl, ich widerspreche Dir da nicht.
Will man alles „richtig“ machen, dann nimmt man sich ein Beispiel an dem Verlag, der vor einigen Beiträgen „gescholten“ wurde, der aber nur sehr verantwortungsbewusst zu Werke ging.


No risk, no fun :ironie:


In den seltenen Fällen, in denen ich ein Bild von „woanders“ brauchte, habe ich mir immer entweder Screenshots der verbundenen Lizenzen gemacht und aufgehoben oder eben eine schriftliche „Erlaubnis zum Nulltarif“ erbeten.
Auf versandten Pressefotos wurde sowas früher auf die Rückseite des Abzugs oder auf das Rähmchen gedruckt oder gestempelt. In der digitalen Zeit bekommt man einen „Erklärbärtext“ dazu, was man darf und was nicht.


Lieber Gruß
Rata
 

patrick_l

Hat es drauf

Er weigerte sich nur als "Schadenersatz" eine Summe zu zahlen, die der Höhe der Auftragssumme entsprach, quasi die Rechnung zweimal zu zahlen.
Ich denke das es dem Fotografen nicht allein um Schadenersatz ging. Viel mehr um die Unterlassungserklärung, die vom Hotelier nicht unterschrieben wurde. Den Schadenersatz sehe ich daher eher sekundär. Weil weder Schadenersatz geleistet und/oder die Unterlassungserklärung unterschrieben wurde, ging es in die nächste Instanz.

Mit einer Unterlassungerklärung wird erst einmal versucht, das ganze außergerichtlich ad acta zu legen. Genau darauf - so scheint es - ist der Hotelier nicht eingegangen. De facto ging es in die nächste Instanz. Statt einer außergerichtlichen Einigung wurde es so vor dem Amtsgericht verhandelt.

Ich möchte auch wiederholt darauf hinweisen, das wir den Fall ohne die Fakten zu kennen, schwer bis gar nicht beurteilen können. Wir kenne weder die mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung, geschweige denn die AGB des Fotografen. Sofern dieser überhaupt solche besitzt.

Liebe Grüße, Patrick
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Mit einer Unterlassungerklärung wird erst einmal versucht, das ganze außergerichtlich ad acta zu legen.
Ich möchte auch wiederholt darauf hinweisen, das wir den Fall ohne die Fakten zu kennen, schwer bis gar nicht beurteilen können. Wir kenne weder die mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung, geschweige denn die AGB des Fotografen. Sofern dieser überhaupt solche besitzt.
Wir sind doch längst beim Theoretisieren mit Fakten und Ohne.:D
Der Hotelier hat der Unterlassungserklärung entsprochen und den Namen genannt.
Jetzt will der Rechtsanwalt seine Mäuse haben, dazu braucht er möglichst hohen Streitwert… die Dinge nehmen ihren Lauf. :foto:
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

PS: Mal zum Nachdenken ;) Wenn Du einen Text verwendest, egal wo, mußt Du auch die Quelle benennen, mindestens den Autor.
Frag mal den T-v&z-G, der kann Dir das genau auseinanderklamüsern :D

Wenn ich einen Werbetexter beauftrage, für mein Unternehmen einen Slogan zu entwerfen, dann muss ich gar nichts nennen. Ich habe dafür bezahlt und es ist MEIN Slogan.
 
T

TroPhoto

Guest

Nein, die zusätzliche Geldforderung ist und bleibt in meinen Augen eine hinterfotzige Abzockstrategie, denn einen wirklichen Schaden ist dem Fotografen dadurch nicht entstanden.

wenn dem so war, ist das verhalten des Fotografen nicht ok. Es kann aber auch anders gewesen sein, da ich glaube, das Gericht hatte sonst nicht so geurteilt.

"Soweit in dem Vertrag die "unbeschränkten Nutzungsrechte" dem Hotel eingeräumt werden, ist darin nicht der Verzicht auf die Namensnennung beinhaltet. Grundsätzlich muss der Name des Fotografen genannt werden."

Ein altes Problem, die Nutzungsrechte haben nichts mit den Urheberrechten zu tun und darum ging es. In den Nutzungsrechten wird, wie der Name schon sagt, nur festgelegt wie und wo der Kunde die Bilder verwenden darf. Sollte z.B. der Auftrag so gewesen sein, das es Bilder für den Internetauftritt sein sollen, dürfen diese nicht für Printmedien verwandt werden.

DAS musste der Hotelier nicht wissen können. Wenn man unbeschränkte Nutzungsrechte vereinbart hat, dann kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass es keine Fallstricke gibt. Insofern ist das schon ein Sonderrecht für den Fotografen.

Es gibt keine Sonderrechte für Fotografen! Wie ich schon mal geschrieben habe, nur noch mal, es gilt was vereinbart wurde und das am besten schriftlich. Jeder Fotograf ist gut beraten, wenn er auf die Quellangabe hinweist und ein entsprechendes Formular / Schriftstück in seinen Unterlagen hat. Dann kommt es erst gar nicht zu solchen Problem.
 
T

TroPhoto

Guest

Ich bin kein gelernter Fotograf aber dafür ausgebildeter Mediengestalter und ich denke ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich sage dass die meisten der von mir erstellten Arbeiten eine weitaus größere Schöpfungshöhe haben als ein Foto eines Hotelzimmers welches nicht von mir gestrichen, möbliert und ausgestattet wurde. Es ist ein Foto eines bestehenden Objekts.

da bin ich aber froh, das dieses Fenster ein Geländer hat! Es gibt gute und schlechte Mediengestalter / Fotografen, ich würde mir aber nicht an maßen, so über die Arbeit anderer zu urteilen.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Welchen wirtschaftlichen Vorteil hatte der Hotelier, indem er den Namen des Fotografen nicht genannt hatte? Welchen wirtschaftlichen Nachteil hatte der Fotograf wegen den Nichtnennens?
Ein Anruf des Fotografens beim Hotelier mit dem Hinweis auf die Rechtslage hätte gereicht.
Ich hoffe, dass der Hotelier in Berufung geht. Je mehr ich mich mit der Sache auseinandersetze, desto seltsamer kommt mir diese Geschichte vor.

Und nochmal: das Urteil manifestiert noch lange nicht, dass der Fotograf im Recht ist. Und grundsätzlich gilt das schon gar nicht. Es hat nur Bedeutung auf diesen Einzelfall.
Es wird soviel Schwachsinn an Gerichtsurteilen rausgehauen, dass man grundsätzlich keine rechtssicheren Verallgemeinerungen aus einem üblichen Urteil ableiten kann.
Der Richter einen Saal weiter hätte zu einem ganz anderen Urteil kommen können.
Aus meiner Sicht war der Anwalt des Hoteliers einfach nicht gut genug. Ein anderer hätte das abgeschmettert. Davon bin ich fest überzeugt.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

cjs

VariousDesign

da bin ich aber froh, das dieses Fenster ein Geländer hat! Es gibt gute und schlechte Mediengestalter / Fotografen, ich würde mir aber nicht an maßen, so über die Arbeit anderer zu urteilen.
Ich maße mir aber an so über die fotografische Leistung eines Fotografen zu urteilen. Ich arbeite unter anderem als Freelancer für ein internationales Reiseunternehmen und kenne mich aufgrund dessen sehr gut in diesem Metier aus. Und ich sehe in aktiven Zeiten mehr Hotelzimmer von innen als mir lieb ist. Auch wenn der Fotograf mit zusätzlicher Beleuchtung, einer schönen Bildkomposition und späterer RAW-Entwicklung gearbeitet hat (wozu er in dem Bereich schon zu den Ausnahmen zählen würde), hat er zumindest keine höher anzusetzende Schaffungshöhe als jemand der einen Flyer erstellt. Deswegen bleibe ich auch dabei dass ich es inakzeptabel finde wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
 
T

TroPhoto

Guest

Deswegen bleibe ich auch dabei dass ich es inakzeptabel finde wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Es wird nicht mit zweierlei Maß gemessen, das gleiche Recht haben auch sogenannte Designer. Jeder der ein Kunstwerk (darunter läuft es) hat das Recht auf Namensnennung, nur bei den Fotografen, da regt sich jeder auf und glaub es besser zu wissen! Ich behaupte ja nicht, das dies bisschen Garfikbearbeitung der Designer minderwertige Arbeit ist. Sich so anmaßend über die fotografischen Leistungen zu äussern ohne wirklich den Aufwand zu kennen, ist einfach überheblich.
 
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