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Recht auf Namensnennung

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Genau richtig. Berufsfotografen besprechen solche Dinge mit dem Kunden und überlassen so etwas nicht dem Anwalt. Das sollte selbstverständlich sein und dient ja letztendlich auch dem eigenem Empfehlungsmarketing.

Offensichtlich wurde der Kunde vorab nicht informiert. Dann sollte der Fotograf aber zufrieden sein, wenn der Kunde den Fehler korrigiert. Ihn dafür auch noch vor Gericht zu zerren ist nicht angemessen.

Naja, da man so pingelig ist, wäre es an der Zeit - so wie bei Banken - ein Beratungsprotokoll für Berufsfotografen gesetzlich vorzuschreiben, in dem dann auf die Rechte und besonders die "Nicht"rechte hingewiesen wird. Damit könnte man eine Menge Ärger und Streitereien von vorn herein vermeiden.
 

Fotografie

Rata

Naja, da man so pingelig ist, wäre es an der Zeit - so wie bei Banken - ein Beratungsprotokoll für Berufsfotografen gesetzlich vorzuschreiben, in dem dann auf die Rechte und besonders die "Nicht"rechte hingewiesen wird. Damit könnte man eine Menge Ärger und Streitereien von vorn herein vermeiden.

Nö.

Wenn Du etwas willst, dann mußt Du Dich über die geltende Gesetzeslage informieren.
Die „Beratungsprotokolle“ im Bankwesen sind doch nur ein – nebenbei gesagt hilfloser – Versuch, dem täglichen Rip Off an unbedarften Privatleuten einen Riegel vorzuschieben.

Du willst doch wohl nicht jedem Fotografen Täuschungsabsichten unterstellen wollen, oder doch?



Lieber Gruß
Rata
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Ein paar Gedanken…

Wem "gehören" Auftragsarbeiten?
Ein Fotograf, der ein Hotel im Auftrag fotografiert ist ein Handwerker, der sich eines Werkzeuges (Fotoapparat) bedient, in dem Optik, Software, Ingenieur–KowHow verbaut ist, ohne das er aufgeschmissen wäre.
Er liefert die gleiche Schöpfungshöhe wie ein Taxifahrer.
Ich arbeite seit ewigen Zeiten für Werbung etc. und kann mich kaum erinnern, einmal in Anzeigen oder Werbespots, den Namen des Regisseurs oder Kameramannes aufgeführt zu sehen. Ja, evtl. der Name der Werbeagentur, die der Auftraggeber ist. Das Signieren von Illustrationen kannst du auch vergessen.
Wenn das Ego eines Häuserfotografen größer ist, als der Inhalt seiner Werke…

Meine Ansicht ist nur ein Aspekt, enthält aber eine gewisse Logik.

Liebe Grüße C.
 

patrick_l

Hat es drauf

Hier scheinen auch einige den Fall nicht richtig gelesen zu haben. Mit einer Unterlassungs- und Schadensersatzforderung wurde dem Hotelier das Nennen des Namens beigebracht. Die Unterlassungs- und Schadensersatzforderung wurde vom Hotelier ignoriert, was letztendlich dazu führte, das es vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde. Mit Sicherheit wird der Fotograf die Unterlassungserklärung samt Schadensersatzforderung auch nicht selber verschickt haben. Vielmehr dessen Anwalt.

Um es noch verständlicher zu machen. Wenn man wegen falschem Parken ein Knöllchen bekommst, reicht es auch nicht aus, das Auto einfach umzuparken. Das ausgestellte Bußgeld musst trotzdem gezahlt werden. Oder man verweigert dies, und es geht in die nächste Instanz. Nichts anderes ist hier geschehen.

Man darf hier auch nicht alles in einen Topf werfen. Schon gar nicht wenn es um den »Medienbereich« geht. Wer solche Dienstleistungen (Fotografen, Mediengestalter etc.) in Anspruch nimmt, erwirbt lediglich Nutzungsrechte. Je freier die Nutzung, desto höher fällt der zu zahlende Preis dafür aus. Selbes trifft auch auf die Namensnennung zu. Letztere entfällt meistens beim Erwerb von exklusiven Nutzungsrechten. Ist jedoch nicht per se der Fall. Ob und wie, sollte man als Auftraggeber vorzeitig klären.

Liebe Grüße, Patrick
 

Rata

Wer solche Dienstleistungen (Fotografen, Mediengestalter etc.) in Anspruch nimmt, erwirbt lediglich Nutzungsrechte.

Richtig.

Bei Auftragsarbeiten wird die Ausgestaltung der Modalitäten in einem Werkvertrag festgelegt.
Wird ein ausdrücklicher, vom Gesetz eben abweichender, Verzicht auf die Namensnennung vereinbart, schlägt sich das üblicherweise in der Preisgestaltung nieder ... oder auch nicht, wenn der Fotograf Hunger hat :D

Egal wie groß sein Hunger aber auch sein mag, das Urheberrecht verbleibt bei ihm und das verbriefte Recht auf Namensnennung muß explizit ausgeschlossen werden.



Ist doch eigentlich alles ganz logisch aufgebaut.

Genauso ist auch die Rechtsprechung sehr stringent, wenn überraschender Weise aus einem ganz banal „verkauften“ Bild in den Händen des Nutzungsnehmers etwas ganz anderes, „Großes“, vorher nicht vereinbartes wird. Dann stehen ihm Nachforderungen zu.


Lieber Gruß
Rata
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Nö.

Wenn Du etwas willst, dann mußt Du Dich über die geltende Gesetzeslage informieren.
Die „Beratungsprotokolle“ im Bankwesen sind doch nur ein – nebenbei gesagt hilfloser – Versuch, dem täglichen Rip Off an unbedarften Privatleuten einen Riegel vorzuschieben.

Du willst doch wohl nicht jedem Fotografen Täuschungsabsichten unterstellen wollen, oder doch?



Lieber Gruß
Rata

Ich war selber Fotograf - bis ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen konnte - und hatte für bekannte Künstler fotografiert. Kurz und einfach: es gab NIE einen schriftlichen Vertrag. Und es würde mir im Traum nicht einfallen, jemand zu verklagen. Ich gestatte immer die freie Verwendung der Aufnahmen für den/die Künstler.
Ein Fotograf, der im Nachhinein versucht, noch weiter Geld rauszupressen ist in meinen Augen ein mieser Stümper.

Btw, erst kürzlich rief mich eine bekannte Saxophonistin an und fragte, ob sie ein Foto für ihr Buch, welches sie herausbringt verwenden darf. Ich antwortete: du kannst mit den Bildern machen was du willst.
Sie sagte, dass der Verlag eine schriftliche Genehmigung verlangt.
Solcher Bürokratiescheiß regt mich auf, da es sinnlosle Zeitverschwendung ist.
Mein Gott, was soll dieser ganze Schwachsinn? Ich verwende die Fotos auch als Referenzen, um Aufträge zu bekommen. Da sagt auch keiner "also von dem, was du an dem Auftrag verdienst, möchte ich so und soviel Prozent vom Umsatz haben".

Leben und Leben lassen. Mit Fairplay bin ich immer am Besten gefahren.

Wer klagt, ist einfach nur dumm!
 
Zuletzt bearbeitet:

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
@patrick_I
Stimmt alles. …Wir sind hier im Zivilrecht.
Wie es zu dem Urteil kam, wissen wir nicht. Vielleicht hat der Hotelier aus Unkenntnis Widerspruchsfristen versäumt.
Unsere Justiz ist zum Wirtschaftsfaktor verkommen.
Fotografen, die mehr Geld durch Abmahnungen verdienen als durch den Verkauf ihrer Bilder, werden immer häufiger.

Die einfachsten Dinge im Umgang miteinander, die auf Treu und Glauben basieren, werden verkompliziert.
 
.............. wenn überraschender Weise aus einem ganz banal „verkauften“ Bild in den Händen des Nutzungsnehmers etwas ganz anderes, „Großes“, vorher nicht vereinbartes wird. Dann stehen ihm Nachforderungen zu.

@Rata

Extras / Sonderwünsche sollten selbstverständlich auch honoriert werden. In diesem Fall glaube ich aber nicht daran, dass zunächst die Hotelfotos für das Familienalbum angedacht waren und im Nachhinein plötzlich eine Webseite und oh Schreck evtl. Printmedien erstellt wurden. ;)
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

@patrick_I
Stimmt alles. …Wir sind hier im Zivilrecht.
Wie es zu dem Urteil kam, wissen wir nicht. Vielleicht hat der Hotelier aus Unkenntnis Widerspruchsfristen versäumt.
Unsere Justiz ist zum Wirtschaftsfaktor verkommen.
Fotografen, die mehr Geld durch Abmahnungen verdienen als durch den Verkauf ihrer Bilder, werden immer häufiger.

Die einfachsten Dinge im Umgang miteinander, die auf Treu und Glauben basieren, werden verkompliziert.

Ja, das ist einfach zum K*****!
 

patrick_l

Hat es drauf

…Wir sind hier im Zivilrecht.
Klar, in meinem Bußgeld-Bespiel wären wir beim Strafrecht. Aber dachte mir, das es so für den ein oder anderen vielleicht etwas verständlicher ist. Auch wenn es eigentlich zwei paar Schuhe sind. ;)
Ein Fotograf, der im Nachhinein versucht, noch weiter Geld rauszupressen ist in meinen Augen ein mieser Stümper.
Wie @Cobblepot auch schon schrieb, kennen wir den genauen Fall nicht. Wir wissen nicht, ob der Fotograf in seinen AGB einen entsprechenden Passus stehen hat(te) oder nicht. Auch wissen wir nicht was mündlich oder schriftlich vereinbart wurde. Daher können wir auch das gefällte Urteil schlecht einordnen.
Ja, das ist einfach zum K*****!
Ich bin da auch nicht sonderlich begeistert. Mich trotzdem mit der Rechtslage abfinde und vorbeugend auf dem laufenden halte. Für alles andere eine Rechtsschutzversicherung habe, die mich im Fall der Fälle schützt.

Liebe Grüße, Patrick
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
wenn überraschender Weise aus einem ganz banal „verkauften“ Bild in den Händen des Nutzungsnehmers etwas ganz anderes, „Großes“, vorher nicht vereinbartes wird. Dann stehen ihm Nachforderungen zu.
Im Prinzip richtig.
Ich bestehe gerne auf einer gewissen Allgemeingültigkeit.
Wenn ich auf dem Flohmarkt einen Chagall für 30 Öschies erstehe, muß ich dann erwarten, vom Flohmarkthändler mit Nachforderungen verfolgt zu werden…? :D
 

Rata

Ich war selber Fotograf - bis ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen konnte - und hatte für bekannte Künstler fotografiert. Kurz und einfach: es gab NIE einen schriftlichen Vertrag. Und es würde mir im Traum nicht einfallen, jemand zu verklagen. Ich gestatte immer die freie Verwendung der Aufnahmen für den/die Künstler.
Ein Fotograf, der im Nachhinein versucht, noch weiter Geld rauszupressen ist in meinen Augen ein mieser Stümper.

Btw, erst kürzlich rief mich eine bekannte Saxophonistin an und fragte, ob sie ein Foto für ihr Buch, welches sie herausbringt verwenden darf. Ich antwortete: du kannst mit den Bildern machen was du willst.
Sie sagte, dass der Verlag eine schriftliche Genehmigung verlangt.
Solcher Bürokratiescheiß regt mich auf, da es sinnlosle Zeitverschwendung ist.
Mein Gott, was soll dieser ganze Schwachsinn? Ich verwende die Fotos auch als Referenzen, um Aufträge zu bekommen. Da sagt auch keiner "also von dem, was du an dem Auftrag verdienst, möchte ich so und soviel Prozent vom Umsatz haben".

Leben und Leben lassen. Mit Fairplay bin ich immer am Besten gefahren.

Wer klagt, ist einfach nur dumm!

Da sind wir schon Zwei, nur daß ich einfach keine Lust mehr auf den – oft auch noch unterbezahlten! – Zirkus hatte :p

Auch Deinen letzten beiden Absätzen stimme ich zu, andererseits ich den Verlag sehr gut verstehen kann, sogar für ausgesprochen verantwortungsvoll halte.
Ein Bild in dem Buch, für das es keine Lizenz gibt, kann – wohlgemerkt „kann“ – zum Einstampfen der gesamten Auflage samt Rückrufaktion führen.


Unsere Justiz ist zum Wirtschaftsfaktor verkommen.
Fotografen, die mehr Geld durch Abmahnungen verdienen als durch den Verkauf ihrer Bilder, werden immer häufiger.

Ersteres würde ich nicht unterschreiben, zu zweiterem bemerke ich jetzt aber doch mal an, daß es umgekehrt wohl viel, viel schlimmer ist!
Wieviele Bilder werden einfach geklaut, sozusagen „eigenlizenziert“ :D nach dem Motto, »Pah, verklag mich doch!«


@Rata

Extras / Sonderwünsche sollten selbstverständlich auch honoriert werden. In diesem Fall glaube ich aber nicht daran, dass zunächst die Hotelfotos für das Familienalbum angedacht waren und im Nachhinein plötzlich eine Webseite und oh Schreck evtl. Printmedien erstellt wurden. ;)

Da bin ich ja von meiner Vermutung her auch wieder bei Dir.
Die Richter in München haben aber sehr gerecht abgewogen. Es gab ja nur einen Teil, nicht alles ;)

Es gehört aber doch wohl zum gesunden Unternehmerverstand, daß ich mich rechtlich absichere, oder nicht?
Auch ein Hotelier sollte genug Grips in der Birne haben, das rechtzeitig zu tun.

1.000€ für 19 (!) ausgewählte und -gearbeitete Bilder halte ich übrigens für völlig in Ordnung, ich würde dafür nicht mal die Kamera zum Ort des Geschehens tragen :p
Und der kleine Zuschlag fürs Internet geht auch ok.


Lieber Gruß
Rata
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Richtig.

Bei Auftragsarbeiten wird die Ausgestaltung der Modalitäten in einem Werkvertrag festgelegt.
Wird ein ausdrücklicher, vom Gesetz eben abweichender, Verzicht auf die Namensnennung vereinbart, schlägt sich das üblicherweise in der Preisgestaltung nieder ... oder auch nicht, wenn der Fotograf Hunger hat :D

Egal wie groß sein Hunger aber auch sein mag, das Urheberrecht verbleibt bei ihm und das verbriefte Recht auf Namensnennung muß explizit ausgeschlossen werden.



Ist doch eigentlich alles ganz logisch aufgebaut.

Genauso ist auch die Rechtsprechung sehr stringent, wenn überraschender Weise aus einem ganz banal „verkauften“ Bild in den Händen des Nutzungsnehmers etwas ganz anderes, „Großes“, vorher nicht vereinbartes wird. Dann stehen ihm Nachforderungen zu.


Lieber Gruß
Rata
Im Prinzip richtig.
Ich bestehe gerne auf einer gewissen Allgemeingültigkeit.
Wenn ich auf dem Flohmarkt einen Chagall für 30 Öschies erstehe, muß ich dann erwarten, vom Flohmarkthändler mit Nachforderungen verfolgt zu werden…? :D

Vom Flohmarkthändler nicht. Aber vom Zoll, wenns dumm läuft :) :) :)
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Auch Deinen letzten beiden Absätzen stimme ich zu, andererseits ich den Verlag sehr gut verstehen kann, sogar für ausgesprochen verantwortungsvoll halte.
Ein Bild in dem Buch, für das es keine Lizenz gibt, kann – wohlgemerkt „kann“ – zum Einstampfen der gesamten Auflage samt Rückrufaktion führen.


Mit dem Verlag haben wir in dem Beispiel einen "Branchenprofi" an Board, der seine Kunden/Autoren auch entsprechend beraten muss. Das hatte der auch anscheinend gut getan.

Bei dem Hotelier wissen wir nicht - oder ich habe es überlesen - ob dieser selbst an der Homepage bastelt oder ob er einen Dienstleister dafür beauftragt hatte.
Wenn er selbst rumfrickelt - und wenns der Betreiber vom Waldorf Astoria persönlich wäre - dann hätte es reichen müssen, dass er nachträglich den Namen genannt hat.
Daher finde ich das Urteil nicht ok.
Aber, wie Juristen selbst sagen: wenn man nicht persönlich bei der Verhandlung anwesend war, kann man dazu nichts Sicheres sagen. Das Urteil allein in Schriftform reicht bei weitem nicht aus.
 
T

TroPhoto

Guest

Da sind wir schon Zwei, nur daß ich einfach keine Lust mehr auf den – oft auch noch unterbezahlten! – Zirkus hatte :p

. . . und genau wegen solch einer Einstellung haben es die Fotografen schwer! Die, welche ihre Leistung unter Preis anbieten, da habe ich kein Verständnis für. Da braucht man sich auch nicht zu wundern, daher kommt ja der unterbezahlte Zirkus! Ich keine keinen Autor, der nicht seinen Namen dabei stehen hat, das Theater wird immer nur mit den Bildern gemacht! Was ist so schlimm daran, auch den Namen des Fotografen als Quellnachweis zu führen?
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

Was ist so schlimm daran, auch den Namen des Fotografen als Quellnachweis zu führen?
Weil als nächstes der Architekt des Hotels dann am am Gebäude eine Werbetafel anbringen möchte. Und der Gartenbauer draußen. Und der Koch auf jedem servierten Teller.

Auf Anfrage kann man mit den Infos ja gerne (wahrheitsgemäß) rausrücken. Aber eine Werbefläche für den Fotografen freihalten... Warum gerade für Ihn?

So ganz bin ich da tatsächlich immer noch nicht hintergestiegen.
 

Rata

. . . und genau wegen solch einer Einstellung haben es die Fotografen schwer!

Du verstehst mich falsch!
Ich habe noch nie unterbezahlt gearbeitet :neee:


Die Crux kam mit der Freigabe des Begriffes „Fotograf“ im Jahr 2006. Ich war in den 70ern und Anfang der 80er im Bereich photo design tätig. Hoch bezahlt, ...damals :) Danach habe ich nur noch für eigene Projekte gearbeitet.

Seit über zehn Jahren kann sich ein jeder unter minimalistischen Voraussetzungen „Fotograf“ schimpfen, ob er etwas „drauf hat“ oder ob nicht, spielt keine Rolle.



Lieber Gruß
Rata
 
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