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Genau richtig. Berufsfotografen besprechen solche Dinge mit dem Kunden und überlassen so etwas nicht dem Anwalt. Das sollte selbstverständlich sein und dient ja letztendlich auch dem eigenem Empfehlungsmarketing.
Offensichtlich wurde der Kunde vorab nicht informiert. Dann sollte der Fotograf aber zufrieden sein, wenn der Kunde den Fehler korrigiert. Ihn dafür auch noch vor Gericht zu zerren ist nicht angemessen.
Naja, da man so pingelig ist, wäre es an der Zeit - so wie bei Banken - ein Beratungsprotokoll für Berufsfotografen gesetzlich vorzuschreiben, in dem dann auf die Rechte und besonders die "Nicht"rechte hingewiesen wird. Damit könnte man eine Menge Ärger und Streitereien von vorn herein vermeiden.