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Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

kamil1983

Amateur-Fotograf

Auf die Gefahr hin, dass ich auf bereits existierende Forumeinträge zu diesem Thema verwiesen werde, möchte ich dennoch wieder einmal das Recht in der Fotografie ansprechen bzw. etwas dazu erfragen:

Ich bin heute wieder einmal mit meiner Kamera durch die Gegend gestreift, um nach interessanten Motiven Ausschau zu halten. So hat es mich dann in den Universitäts-Bezirk verschlagen (Uni, Studentenwohnheime, Park etc.), und Motive waren genug vorhanden. Da ich gegen Ende der Session den Film endlich vollkriegen wollte und nur noch zu ein paar unbedeutende Testaufnahmen angesetzt habe, sprang auf einmal der Hausmeister eines Studentenwohnheimes aus einer Tür und fragte mich, was ich denn da mache... Ich wollte schon antworten, dass ich Klavier spiele, blieb dann aber doch bei der Wahrheit :D, wunderte mich allerdings zugleich, als er mir mitteilte, dass dies ein Privatgelände sei und bla bla bla... Zwar war er einverstanden mit meinen Aufnahmen, allerdings sagte er sinngemäß: "In letzter Zeit hängen hier so komische Typen mit ner Kamera rum und da weiss man ja nie..."

Also zum einen war ich erschüttert darüber, dass es Leute gibt, die den Ruf des Fotofrafen (Hobby, Amateur, Semi etc.) damit in den Dreck ziehen, dass sie sich wohl eine Kamera zum Stalken anschaffen; und zum anderen war ich ein wenig darüber irritiert, dass man doch sehr eingeschränkt in der Ausübung der Fotografie ist. Außerdem: Da dies seitdem ich mich der Fotografie gewidmet habe - und das ist immerhin schon mehrere Jahre her - der erste Vorfall dieser Art war, habe ich mich gefragt, was denn überhaupt erlaubt sei? Na jedenfalls hatte ich für diesen Tag die Lust weiterzumachen verloren :hmpf: Wie auch immer, ich wäre dankbar wenn mir mal jemand einen Link zu Recht in der Fotografie oder sowas in der Art zukommen lassen kann. Muss das dann ja wohl mal lesen bevor ich mich wieder nach draußen wage. :D

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

jenni

Forum-Gottheit

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

ich hab zwar keine Ahnung von

aber das sagt doch eigentlich das Wort schon aus Privatgelände :uhm:

theoretisch hast du doch darauf nichts zu suchen geschweige etwas zu fotografieren
Bäume auszugraben, Fensterscheiben einzuschlagen usw. :D
 

kamil1983

Amateur-Fotograf

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

ich hab zwar keine Ahnung von

aber das sagt doch eigentlich das Wort schon aus Privatgelände :uhm:

theoretisch hast du doch darauf nichts zu suchen geschweige etwas zu fotografieren
Bäume auszugraben, Fensterscheiben einzuschlagen usw. :D


Ja, das mit dem "Privatgelände" ist mir schon klar. Obwohl es kein Privatgelände, sondern eine private Einrichtung ist. Das Gelände selbst ist für jeden zugänglich. Meine Frage ging eher in die Richtung, was denn überhaupt noch erlaubt sei. Der Vorfall sollte eher meinen Unmut verkünden, welches wohl der eine oder andere Fotograf hier nachvollziehen kann.. :) Na jedenfalls habe ich mehr und mehr das Gefühl mich bei der Arbeit verstecken zu müssen bzw. aus dem Hinterhalt fotografieren zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tt

Kamera-Sklave

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Viel kann man wirklich nicht mehr ohne Genehmigung fotografieren. In deinem Fall war es ein Privatgelände. Selbst wenn kein Zaun drum wäre, dürftet du da nicht fotografieren.Ob es öffentlich zugänglich ist spielt keine Rolle. Du darfst nur von der öffentlichen Straße aus fotografieren. Leiter oder sonstiges ist auch verboten.
In öffentlichen Gebäuden wie Kirchen, Festhallen, Museen, Uni, Schule etc. gilt das Hausrecht des oder der Eigentümer.
Das könnte man endlos fortsetzten.

Gruß Thomas
 

mikra

Noch nicht viel geschrieben

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Privatgelände hat ja nichts mit der freien Zugänglichkeit zu tun. Auf einem Bahnhof darf auch nich unbedingt geknipst werden, obwohl er frei zugänglich is.
Hausrecht is wohl hier das Stichwort, wer hat das Hausrecht und wie weit reicht es, räumlich gesehen.
lg mikra
 

Snoopystar

Aktives Mitglied

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Auch wenn das Gelände für jeden zugänglich zu sein scheint, kann es Privatgelände sein. Wenn es Privatgelände ist, musst du die Erlaubnis einholen, dass du auf dem Privatgelände fotografieren darfst (gilt vorallem, wenn du die Fotos veröffentlichen willst).
Ohne Erlaubnis darf man von allgemein zugänglichen Orten fotografieren. Dazu habe ich folgendes gefunden ():

"Frage: Darf ich fremde Grundstücke und Gebäude fotografieren?

Antwort:
Wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks gemacht wird: ja. Wenn das Grundstück oder Gebäude für die Aufnahme betreten wird, dann nur mit Einwilligung des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers."


Auszug aus einer anderen Quelle:

"In der Regel gilt also, daß man Aufnahmen von Gebäuden veröffentlichen kann, solange das Foto von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel gemacht wurde und ein eventuelles Privatgrundstück nicht unrechtmäßig betreten wurde." ()


weitere Quellen zum Nachschlagen wären:


Fotorecht - fotocommunity.de



und natürlich:
Google

LG,
Snoopystar
 

bluenote

pixelBREEZER

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Vorab, ich bin kein Anwalt und diese Info ist aus einem Workshop des BFF an dem ich letztes Jahr teilnehmen konnte, also keineswegs rechtsverbindlich.
Entscheidend ist, ob Du Dich auf einem Privatgelände befunden hast, oder nicht. Wenn dies der Fall war durftest Du nicht ohne zu fragen fotografieren. Befandest Du Dich allerdings auf öffentlichem Grund und konntest ohne weiteres das Gebäude von dort fotografieren, durftest Du das. So blöd wie's klingt, wenn Du dadurch, dass Du z. B. 3 m weiter zurück gehst auf öffentlichen Grund kommst, kann Dir keiner mehr verbieten das Gebäude zu fotografieren. Du darfst dazu allerdings dazu keine Hilfsmittel wie z. B. Leitern benutzen oder etwa Löcher in Hecken schneiden. Sollte der freie Blick behindert sein, darfst Du nichts unternehmen um diese Behinderung zu beseitigen.
Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um ein Gebäude von besonderem künstlerischen Wert z. B. den von Christo verhüllten Reichstag. Den konnte man zwar von vielen Seiten problemlos sehen, nur fotografieren war verboten, da die Installation urheberrechtlich geschützt war. Den Eifelturm darfst Du bei Nacht nicht fotografieren, wenn du vor hast die Fotos zu veröffentlichen, da die Lichtinstallation noch ca. 70 Jahre geschützt ist.
Es gibt wohl eine Liste mit sogenannten "Royalte Free", deutsch fälschlich "lizenzfrei". Wenn Du Bilder von Produkten, Gebäuden, Logos, Kunstwerken dieser Liste veröffentlichst, musst Du eine Gebühr entrichten um die Erlaubnis zu erhalten.
Ich hab hierzu noch dies gefunden Forum - piqs.de - Bilddatenbank, Bilder kostenlos und lizenzfreie Fotos (Slideshow und Bildergalerie)

Jens

Da war jemand schneller ...
 

kamil1983

Amateur-Fotograf

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Gottchen, das ist ja schlimmer als ich dachte... :D

Naja, aber erstmal ein dickes Dankeschön an die ausführlichen Antworten. Gesetze haben ja auch ihren Sinn, aber schränken jemanden eher ein, der der Fotografie verfallen ist. Schaneinend :D wird dann wohl auch mehr geduldet als das es erlaubt ist, nur weiss man es selbst nicht immer. Zumindest ging es mir so. Jedenfalls war es in all den Jahren der erste Vorfall für mich. Ich finde es trotzdem schade, wenn nicht gar ätzend, dass man eigentlich nicht mehr viele Freiheiten zum Fotografieren hat, obwohl die Motive ja dazu da wären. Auf der anderen Seite haben auch viele Personen dazu beigetragen, dass einem Menschen, der eine Kamera in der Hand trägt, wohl ein schlechter Ruf anhaftet. Schade um die Kunst... Na jedenfalls habe ich keine Lust mir ein 500mm Teleobjektiv zu kaufen, um aus dem Gebüsch am anderen Flussufer heraus zu belichten, und somit nicht immer fragen zu müssen, bevor ich eine Aufnahme mache, die wirklich nur der Kunst dient und nicht irgendwelchen bösen Machenschaften :D

Nun, wie sieht es denn dann mit allen anderen Arten von Fotografien aus: Menschenfotografie - Straßenfotografie - Natur/Landschaftsfotografie... Na elles andere halt... Welche einschränkenden Gesetze gibt es hierzu? hab da wohl einiges nachzuholen... :D
 
Zuletzt bearbeitet:

bluenote

pixelBREEZER

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Wenn Dich das Thema interessiert arbeite doch mal die Links durch die hier schon gepostet wurden, oder melde Dich beim BFF und frage nach dem nächsten Seminar "Bildrechte". Das war wirklich richtig spannend und interessant und die ca. 180 Euro waren sehr gut investiert. Ich bin jedenfalls nicht dümmer raus gekommen ;)
Im ernst, der Stoff ist eigentlich staubtrocken, aber der Anwalt (Dr. W. Maaßen) der das Seminar geleitet hat hat's sehr unterhaltsam und kurzweilig rüber gebracht.
Ist auf jeden Fall eine lohnende Investition wenn Du's beruflich brauchen solltest.

Jens
 

BoW

γ - Ray Bur.st

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Weitere Einschränkungen sind mir aus der Architektur bekannt.

Man darf zB nicht einfach ein Gebäude photographieren, da evtl der Architekt oder das Architektenbüro Rechte hält. Photographieren ist da nur mit ausdrücklicher Lizenz erlaubt die im sehr glücklichen Fall kostenlos einzuholen ist oder, meistens, gegen ein Endgeld zu erwerben ist.

Photographieren im Zoo: Da muss man sich direkt beim Zoo, in dem man Bilder machen will informieren. Das ist recht unterschiedlich ob es generell untersagt, kostenlos oder wieder gegen ein Endgeld erlaubt ist.


Finde das echt schlimm, dass man für alles eine Lizens erwerben muss. Da bleibe ich bei Pfanzen im Garten, Wald oder Wegesrand. Tiere in der freien Wildbahn wie Vögel dürften auch nichts dagegen haben abgelichtet zu werden. Landschaftspanos dürften, meines Wissens nach, auch immer gehen.
 

kamil1983

Amateur-Fotograf

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Finde das echt schlimm, dass man für alles eine Lizens erwerben muss. Da bleibe ich bei Pfanzen im Garten, Wald oder Wegesrand. Tiere in der freien Wildbahn wie Vögel dürften auch nichts dagegen haben abgelichtet zu werden. Landschaftspanos dürften, meines Wissens nach, auch immer gehen.

Nur das ist erlaubt? Echt? Ihr wollt mich doch nur fertigmachen.. "seufz" :D :D :D
 
Zuletzt bearbeitet:

bluenote

pixelBREEZER

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Jupp, aber nur gucken, nicht anfassen! :p:lol:
Aber Du hast Recht, wenn's nicht so traurig wär, möchte man schier brüllen vor lauter "Unsinnigkeiten".

Jens
 
Zuletzt bearbeitet:

kamil1983

Amateur-Fotograf

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Ok, ich kauf mir nen Tarnanzug oder besser noch, so einen Anzug der das was hinter mir ist nach vorne hin in Echtzeit projiziert, und dann kann ich wieder Foddos machen... :D
 

thexe

ein Albtraum

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Da bleibe ich bei Pfanzen im Garten, Wald oder Wegesrand.
Sind Wälder nicht auf Privatgrundstücke, jedoch für jedermann zugänglich (lt. Forstgesetz)?

Irgendwann gehts noch soweit, dass man für abgebildete Studiohintergründe ne Lizenz benötigt :rolleyes:
 

blackout

Schaf im Wolfspelz

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Verboten ist nichts, nur sich dabei erwischen zu lassen. Soviel zu meinem Rechtsverständnis.
In der Chip Foto-Video war mal vor nem Jahr eine Serie über Fotorecht, ich vermute aber mal, dass die was dagegen haben, wenn ich dir das zukommen lasse.
Edit: In Ausgabe 06/2007 geht's los, 8 Folgen.
 

northC

Hat es drauf

AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?

Ich meinte meinen Garten und den öffentlichen Wald.
Wald und Wiesen sind auch im Besitz eines Eigentümers. Entweder Privat, Gemeinde, Stadt oder Land. Auch der Weg auf dem du läufst hat einen Eigentümer. Alles gehört jemandem und nichts gehört der Allgemeinheit. Wir sind ja nicht im Sozialismus ;)
Öffentlich bedeutet immer öffentlich zugänglich und nicht das man dort machen kann was man will.
Für solche Rechtsfragen würde ich ein Buch wie dieses empfehlen:


Gruß
 
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