AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit mal eine Unterhaltung mit dem Sicherheitsdienst bei uns in der Firma.
Solange der Fotografierende sich ausserhalb des Geländes befindet, kann er soviel unsere Gebäude fotografieren wie es lustig ist ( Veröffentlichung sieht anders aus ).
Erst wenn er auf unserem Gelände ist, gilt das Hausrecht und somit auch abolutes Fotografie-Verbot.
Hintergrund: Bei uns am Rechenzentrum war einer Munter den Neubau am fotografieren.
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit mal eine Unterhaltung mit dem Sicherheitsdienst bei uns in der Firma.
Solange der Fotografierende sich ausserhalb des Geländes befindet, kann er soviel unsere Gebäude fotografieren wie es lustig ist ( Veröffentlichung sieht anders aus ).
Erst wenn er auf unserem Gelände ist, gilt das Hausrecht und somit auch abolutes Fotografie-Verbot.
Hintergrund: Bei uns am Rechenzentrum war einer Munter den Neubau am fotografieren.