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Rechtliche Frage zu Verkauf von Filmaufnahme: Schulauftritt Zirkus

kkc1945

Aktives Mitglied

Hallo liebe Community und lieber Leser,

gerne möchte ich mich an dem Verkauf von Filmmaterial und dessen rechtliche Rahmen erkundigen. Was alles muss ich beim Verkauf von Schulauftritten an die Elternschaft beachten, z.B. Musikrechte? - die im Zirkus abgespielt worden sind, Persönlichkeitsrechte etc.
Ich würde mich sehr über noch so scheinbare "kleine" Information freuen.

Liebe Grüße

kkc
 

dcmagie

Auf der Suche

Eine Beratung hinsichtlich von Rechte eigene und anderer kann und darf dir hier glaube ich keiner geben. Dafür sollten man einen in diesem Bereich kundigen Rechtsanwalt befragen denke ich.
 

kkc1945

Aktives Mitglied

Vielen Dank für die Antwort.
Heißt es letztendlich, wenn ich den Auftritt kostenfrei in Form von DVDs für jedermann zur Verfügung stelle, dass ich dann keinerlei Schwierigkeiten bekomme, da ich nicht gewerblich tätigt bin?
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Verschenken kannst Du im Prinzip was und wie Du willst - solange Du dabei nicht die Rechte anderer verletzt! :)
Ob Du für diesen speziellen Fall alle eventuell nötigen Rechte und Genehmigungen hast, das weiß ich nicht ...


LG
Frank
 

Mats_tias

Nicht mehr ganz neu hier

Schau doch mal im Netz z.B. gibt es von Blende 8 von Galileo-Design auch frei ansehbare Videos zum Thema Bildrechte. Und es gibt auch Bücher von ihnen dazu.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

wenn ich den Auftritt kostenfrei in Form von DVDs für jedermann zur Verfügung stelle, dass ich dann keinerlei Schwierigkeiten bekomme, da ich nicht gewerblich tätigt bin?

Der Knackpunkt ist nicht "kostenfrei", sondern "jedermann zur Verfügung stellen".

Dass hier von Nicht-Juristen keine verbindliche Aussage getroffen werden kann, wurde ja schon gesagt. Ich kann aber in kurzen Worten zusammenfassen, was unser betrieblicher Compliance-Beauftragter, seines Zeichens Jurist, zu einem ähnlichen Fall [1] gesagt hat:

FINGER WEG!

[1] Im Rahmen unserer betrieblichen Weihnachtsfeier traten 2 Artisten aus dem Harald Wohlfahrt Palazzo auf. Laut Aussage unseres Juristen sind diese Aufführungen als solche schon urheberrechtlich geschützt. Dazu kommen noch die Persönlichkeitsrechte der Artisten.

Unser Compliance-Beauftragter hat selbst von der internen Veröffentlichung eventuell von den Auftritten gemachter Bilder oder Filme abgeraten.

In Deinem Fall stellt sich auch die Frage, ob Du überhaupt im Zirkus hättest filmen dürfen.
 

kkc1945

Aktives Mitglied

Großartigen Dank für Eure rege Diskussionen.
In Deinem Fall stellt sich auch die Frage, ob Du überhaupt im Zirkus hättest filmen dürfen.

Mir wurde im Auftrag der Schule gestattet im Zirkus aufnahmen zu machen.
Von den Artisten wurde ich herzlich empfangen und mir wurden auch "Sonderrechte" eingeräumt, wie vorne Platz zu nehmen, während der Generalproben Aufnahmen zu machen etc.. Die Direktorin erwähnte mich namentlich vor der ganzen Zuschauerschaft sowie Artisten, dass ich für die Videoaufnahmen verantwortlich sei.
Rund um kann ich sagen, dass ich in Hinsicht der Zirkus Show im Allgemeinen sowie von der Schule aus keinerlei rechtliche Schwierigkeiten zu fürchten brauche.
Mir geht es -wie schon zuvor erwähnt- eigentlich um dem Vertrieb bzw darum, diese zu verschenken.
 

dcmagie

Auf der Suche

Großartigen Dank für Eure rege Diskussionen.


Mir wurde im Auftrag der Schule gestattet im Zirkus aufnahmen zu machen.
Von den Artisten wurde ich herzlich empfangen und mir wurden auch "Sonderrechte" eingeräumt, wie vorne Platz zu nehmen, während der Generalproben Aufnahmen zu machen etc.. Die Direktorin erwähnte mich namentlich vor der ganzen Zuschauerschaft sowie Artisten, dass ich für die Videoaufnahmen verantwortlich sei.
Rund um kann ich sagen, dass ich in Hinsicht der Zirkus Show im Allgemeinen sowie von der Schule aus keinerlei rechtliche Schwierigkeiten zu fürchten brauche.
Mir geht es -wie schon zuvor erwähnt- eigentlich um dem Vertrieb bzw darum, diese zu verschenken.

Du solltest meiner Ansicht nach die Hinweise von Digicam beachten. Oder ist mit deinen Sonderrechten wie du sagt auch sichergestellt das du das Bildmaterial zu deinem Gunsten verkaufen darfst. Filmen und Fotografieren des Schulauftrag ist das eine Vermarkten das Andere. Wenn du sicher gehen willst Anwalt fragen und dich bei der Schule und dem Zirkus absichern am besten schriftlich.
 
A

annabellkiara

Guest

Was alles muss ich beim Verkauf von Schulauftritten an die Elternschaft beachten, z.B. Musikrechte?
Man kann natürlich aus einer Mücke einen Elefanten machen ... Schule und Zirkus haben doch Grünes Licht gegeben. Und wenn ich richtig verstehe, willst Du den Auftritt von Schüler im Zirkus auf DVD bannen und dieses Machwerk an die Eltern der Teilnehmer "verkaufen" - als Andenken. Und für deine Auslagen verlangst Du eine Aufwandsentschädigung. Ist doch in Ordnung.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Wenn es im von @annabellkiara beschriebenen Rahmen bleibt, sehe ich das auch eher unkristisch.

So weit, so gut.

Wenn Du es aber öffentlich verkaufen möchtest, kann ich @dcmagie nur zustimmen. Da Du vom Zirkus die Zustimmung schon mündlich hast, sollte der schriftliche Part nur noch Formsache sein.

Was die Kinder angeht (auch nur für den Fall des öffentlichen Verkaufs):
Kinder haben eigene Meinungen und Rechte. Du brauchst zwar die Zustimmung der Eltern als deren gesetzliche Vertreter. Aber man sollte auch die Kinder selbst fragen. Wenn der eine oder die andere der Schüler/in nicht veröffentlicht werden will, sollte man das respektieren. Egal, ob die Eltern zugestimmt haben.

Dann kommt noch der Auftraggeber. Wenn Du von der Schule den Auftrag hattest, hast Du zwar die Urheberrechte. Die Verwertungsrechte können jedoch bei der Schule liegen.

Das kann ich aber mangels juristischer Kenntnisse nicht beurteilen. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder. --> Anwalt fragen.
 

geia1

Aktives Mitglied

Ich nehme an du hast den Auftritt des Zirkus "ZappZarap" in der Schule aufgenommen, und willst für die Eltern und deren Angehörigen zum Selbstkostenpreis den Auftritt weitergeben.
Seitens des Zirkus gibt es keine Probleme und seitens der Schule wie du sagst auch nicht.
Dann mach es.
Das wird, glaub ich, bei jeder Veranstaltung des Zirkus gemacht.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

@geia1
Probleme entstehen meist im Nachhinein. Und was einst klar und geregelt erschien, wird dann ganz schnell vor Gericht verhandelt, und es wird immer schlimmer. Was dann nicht beweisbar vorzulegen ist, sei es per Vertrag, Genehmigung, irgendeinem Papier mit gültiger und rechtsverbindlicher und vor allem auch autorisierter Unterschrift, könnte zum Eigentor werden. Muß natürlich nicht so kommen, aber es kann passieren ...

LG
Frank
 

Rapfa

Aktives Mitglied

Zum Thema Recht kann ich Dir :
" Recht für Fotografen " von Wolfgang Rau empfehlen.

Ich würde in Deinem Fall, auch mit dem Lehrer/in sprechen.
Frag nach, ob evtl. Eltern ( u. a. aus einem anderen Kulturkreis ) gegen die Filmaufnahmen
sein könnten.
Die Aussage " Sie fotografieren mein Kind nicht ! " Hatte ich schon mal bei einer Schulfeier.
Ich musste dann leider auf einige Aufnahmen verzichten, da besagtes Kind bei diversen Aufführungen mit auf der Bühne war.
Alle anderen Eltern waren dankbar, daß ich fotografiert habe.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

@kkc1945

Man könnte jetzt den Eindruck gewinnen, daß die Bedenken, die hier geäußert wurden, vielleicht etwas übertrieben erscheinen angesichts der Sache, um die es eigentlich geht. Früher hätte man gar nicht erst groß gefragt sondern einfach gemacht und fertig. Wenn sich dann jemand aufgerät hätte, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit eine einfache Lösung gefunden worden (das nehme ich jetzt einfach mal so an). In der heutigen Zeit, wo man gerne bei Fratzenbuch und Co seine intimsten Privatsphären über den Haufen wirft und gleichzeitig aber jeden verklagt, auf dessen Foto man ungefragt gelandet ist (man könnte jedenfalls diesen Eindruck bekommen), würde ich da wirklich etwas vorsichtiger sein. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann und wird es hier nicht geben, daher hast Du die Wahl, es einfach darauf ankommen zu lassen oder aber Du läßt Dich entsprechend von einem Fachmann beraten, was alles zu beachten ist, um das Ding wenigstens einigermaßen "rechtssicher" über die Bühne zu bringen. ;)


LG
Frank
 
E

essdreipro

Guest

frau/man(n) kann das natürlich prima ins 'Lächerliche' ziehen...
schließlich ist frau/man(n) ja auch nicht betroffen...

wenn die 'Künstler' ihr Veto einlegen, kannst Du - obwohl ja alles
'nur' kostenfrei an die Eltern weitergegeben werden soll - nichts
machen...

schon die Musik kann/wird rechtebeladen sein und einen Urheber
haben ...

inzwischen müssen Schulfeten bei der GEMA anfragen, wer die
Rechte der dort gespielten Musik hat und was das kostet..

also, ich würde es NICHT machen...
 

virra

lazy lizzard

Die Frage scheint mir zusein, wieviel Kopien davon gemacht werden und welchem Kreis die zur Verfügung gestellt werden. So kann ees sich durchaus um eine Privatkopie handeln und ist damit rechtens, denn soweit ich weiß, hat die GEMA dann auch nix zu sagen. Anders sieht es aus, wenn eine Vervilefältigung im größeren Maßstab angestrebt wird. Ich würde mal die GEMA anrufen und die Geldeintreiber da befragen. Wenn du ganz viel Glück hast, erhältst du da eine Auskunft, die sogar stimmt … EVTL ist das Ganze mit der Entrichtung der GEMAgebühren für den Auftritt schon abgegolten, wenn nur 30 Kopien oder so an die Eltern gehen sollen.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Ich kann nur Digicam beipflichten: Finger weg! Aus meiner Erfahrung geht das ziemlich nach hinten los, weil im Vorfeld nichts verbindlich geregelt wurde und bereits Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

und es wird immer schlimmer
Und warum?

Weil Werte, Aufrichtigkeit, Respekt und Ehre (ja, große Worte) immer mehr ins Hintertreffen geraten.
Weil keiner mehr Rückgrat hat, sich an gesprochene Vereinbarungen zu erinnern.
Weil jeder durch eine Abmahnung inkl. Klage das große Geld riecht.

Und (das ist leider auch der Fall) weil man zu recht Angst haben muss, dass die Bilder/Filme doch irgendwie illegal ins Web kommen.

Was ist das für eine Welt, in der man ohne Anwalt (bald) nicht mal mehr ein Brot kaufen kann?

Ist jetzt zwar latent off topic, aber ein anderer Fall zeigt, wie absurd unsere Welt geworden ist:

A macht während eines Workshops ein Bild mit der Kamera von B und zeigt es zur Besprechung auf seiner Homepage. B geht zum Anwalt, weil das Bild mit seiner Kamera gemacht wurde und er das Verwertungsrecht deshalb bei sich wähnt. Im Gegenzug untersagt A als Urheber des Bildes dem B die Nutzung desselben in der Öffentlichkeit.

Es folgt eine wochenlange Forumsdiskussion über die Schöpfungshöhe des Bildes. Da das Bild von niemandem gezeigt werden darf, eine eher müßige Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:

kkc1945

Aktives Mitglied

Ich erkenne hier schon, dass die überwiegende Meinung dazu tendiert sehr vorsichtig zu sein. Ich werde mich am Montag mit der Direktorin an einem Tisch setzen und die Fragen, die hier gestellt wurden, wie GEMA-Gebühren, Persönlichkeitsrechte etc. besprechen.

Mich trübt es ein wenig zu erfahren, dass man so viel Aufwand betreiben muss, wogegen Erinnerungen etwas wertvolles sind, dann verstehe ich aber auch auf der anderen Seite, dass manche nicht auf Aufnahmen erscheinen wollen - jeder hat das Recht dazu- es ist also immer ein schmaler Grad zwischen legal und illegal, zwischen erlaubt und nicht erlaubt sein...

Um dies alles abschätzen zu können muss ein Gespräch mit der Direktorin stattfinden um auch das Recht jedes einzelnen zu wahren.

Danke nochmals an jeden Schreiberling :)
 
Zuletzt bearbeitet:
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