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Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Sansieju

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo ihr Lieben!

Wie man ja weiß, darf man nicht einfach so wild in der Gegend Domains anlegen, deren Namen mit Firmen, Produkten (anderer Inhaber) etc. bestückt sind.

Jetzt frage ich mich aber wie es rechtlich aussieht, wenn ich eine Domain schon vor mehr als 10 Jahren registriert habe und erst jetzt vor kurzem ein Spiel (App fürs Iphone) mit gleichem Namen heraus gekommen ist, ob ich jetzt in die Möhren schaue, bzw. demnächst irgendwie mit Ärger rechnen muss.

Hat da einer von euch eventuell Erfahrungen schon gemacht oder kennt dahingehend die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
 

leveler

00110100 00110010

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Jetzt frage ich mich aber wie es rechtlich aussieht, wenn ich eine Domain schon vor mehr als 10 Jahren registriert habe und erst jetzt vor kurzem ein Spiel (App fürs Iphone) mit gleichem Namen heraus gekommen ist
Nutzt Du die Domain aktiv oder "liegt sie auf Halde"?
 

leveler

00110100 00110010

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

"Nutzen" bedeutet nicht, dass eine Webseite erstellt werden sein
Wie Du meinen? :)
Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn sich die fragende Person selbst dazu äusserte,
inwiefern sie die Domain nutzt. Einfach nur ein Bild raufklatschen - stimmt - das mag zu wenig sein. Möglicherweise aber auch nicht.
 
AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

...ob ich jetzt in die Möhren schaue, bzw. demnächst irgendwie mit Ärger rechnen muss.

Hat da einer von euch eventuell Erfahrungen schon gemacht oder kennt dahingehend die Rechtslage?

Ich denke, dass du nicht mit Ärger rechnen musst.
Zur rechtlichen Beurteilung wird dir nur eine Patentanwalt verhelfen können.
Der wird dir auch eventuelle raten, den Namen schützen zu lassen, wenn das noch nicht geschehen ist.
 
D

DJ Fotoart

Guest

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Der wird dir auch eventuelle raten, den Namen schützen zu lassen
Würde ich in dem Falle rein präventiv schon mal machen. Lustig wird es nämlich wenn der App Hersteller sich den Namen schützen lässt.
 

NINNICK

naja - nicht mehr ganz so neu

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

...ich würde dem App-Heini nen Preis machen....

Wenn die Domain vor 10 Jahren eingerichtet wurde, und jetzt einer mit dem Namen auf der Matte erscheint, siehts doch wohl eher so aus, dass der eher Schwierigkeiten vom Domaininhaber zu erwarten hat ....

Ich würd mich da mal an einen Anwalt für Medienrecht wenden.
Ne einfache Rechtsberatung kost nid die Welt, - aber - eigentlich auch nur dann, wenn der Domainname in irgendeiner Weise einen Hinweis auf eine spezielle Zuordnung enthält.

Passieren kann erstmal garnix, m.E. nach.
Man kann niemandem zumuten, ständig alle Stellen danach abzusuchen, ob irgendwer auf die Idee gekommen ist, etwas zu erstellen, dass so heißt wie meine Domain und ich dann auch noch dafür Platz machen soll.

Dann eher umgekehrt.

Um sich einen Namen schützen zu lassen, muß vorher geprüft werden ob dieser Namen nicht bereits anderweitig benutzt wird.

Sorum wird da eher n Schuh draus.

m2c Nick
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Passieren kann erstmal garnix, m.E. nach.
[...]
Um sich einen Namen schützen zu lassen, muß vorher geprüft werden ob dieser Namen nicht bereits anderweitig benutzt wird.
Na ja, na ja. Da gibt es leider Urteile in alle Richtungen.
Jemand hatte sich vor vielen, vielen Jahren eine Domain wie www eklasse de oder ähnlich (weiß nicht genau mit/ohne Bindestrich, c oder k im konkreten Fall) angemeldet. Und NICHT genutzt, darum geht die Eröffnungsnachfrage wohl schon auch in eine richtige Richtung. Zwar hatte Daimler bis dahin keine E-Klasse, aber sehr wohl eine A-Klasse, C-Klasse u.a. Das Kalkül - mit "E" und Klasse könnte ja noch was kommen - fanden die Richter mangels Nutzung schon nachvollziehbar. Soweit ich mich erinnere, wurde darum vom Gericht schon ein Verstoß des Namensrechts von Daimler erwogen (wie der Fall ausging weiß ich aber nicht mehr, bei Bedarf googeln). Ob das dann von denen mal in Benutzung war etc. weiß ich nicht (widerum bei Bedard mal im Google-Cache oder so nachsehen).
Genau anders herum ist es mit Gmail, dass in Deutschland ja - anders als im Rest der Welt - Googlemail hieß. Tatsächlich hatte hier jemand ein eigenes laufendes Business mit diesem Namen laufen - lange bevor Google und Konsorten überhaupt auf die Idee kamen solche Services auch zu machen. Nach wohl rund 7 Jahren hat der Inhaber vor einigen Monaten nun die Domain an Google verkauft. Da war z.B. nicht im Ansatz an "wir sind größer, sind näher am Namen, also klagen wir den weg" zu denken.
Das ist sicher der wahrscheinlichere Fall. Wahrscheinlichkeit nützt Dir aber im konkreten Fall leider nix.
Im übrigen wollen wir mal auch nicht vergessen: anders als in der kranken Welt des Abmahnanwalts von Gravenreuth können sehr wohl mehrere Firmen und Leute auch einen Namen teilen und koexistieren. Der war ja der Meinung, dass selbst ein von Microsoft etablierter Allgemeinposten wie "Explorer" nur seinem Mandaten in der gesamten IT-Welt zustehe. Allerdings kenne ich zahlreiche nur durch Bindestrich oder so unterschiedene Seiten mit unterschiedlichen Inhabern. Jeder Pizza-Service in jeder größeren Stadt muss damit leben, dass andere vielleicht auch "Pizza" und "Berlin" + irgendwas mit Sonderzeichen verketten. Da sagen sich einige berechtigt: das Geld ist in SEO besser investiert als in einen Anwalt. Die andere Partei weiß ja auch nicht, mit welchem Pfund Du womöglich wuchern kannst und ist womöglich ähnlich unsicher.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hinterwaeldler

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Erst einmal, eine Domain wird niemals doppelt vergeben. Ich denke aber auch das es eher sinnlos ist sich darüber aufzuregen und Probleme wirst du nicht bekommen. Dein Hoster wird nachweisen können, wie lange du schon den Namen besitzt.

Probleme bekommst du höchstens dann, wenn du diesen Namen verkaufen willst.
 

leveler

00110100 00110010

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Ich denke aber auch das es eher sinnlos ist sich darüber aufzuregen und Probleme wirst du nicht bekommen. Dein Hoster wird nachweisen können, wie lange du schon den Namen besitzt.
Nö, Du musst im Zweifelsfall schon ein berechtigtes Interesse nachweisen können, sollte hinter der URL kein Inhalt stecken. Einfach so Domains sichern, um evt mal Profit damit zu machen - so läufts eben auch nicht. Aber die/der TO schweigt sich dazu ja beharrlich aus :)
 

papaman

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Bei Domains gilt grundsätzlich: First in, first right.
Du hast deine Domain vor 10 Jahren eintragen lassen.
Wenn das nicht kalkuliert war (vgl. DoktorG, oben), dann musst nicht du dir Sorgen machen, sondern derjene, der jetzt deine Domain als Marke braucht.
Denn: hätte er mit Sorgfalt gearbeitet, hätte er mit einer einfachen Recherche feststellen können, dass da schon Rechte einer Domain bestehen. Keiner erstellt heute eine Marke, ohne dass nicht auch die Domain verfügbar ist.
Du kannst aber, wenn du deine "Marke", die nur in einer Domain besteht, aber nicht passiv bleiben. Du musst deine Rechte anmelden. Insbesondere, wenn sich eure Marktinteressen oder gar Marktgebiete überschneiden.
Sonst kann sich der andere später darauf berufen, dass du es akzeptiert hättest …
Also: Wenn du die Domain brauchst, plus sich die Märkte überschneiden, den App-Hersteller rügen, ihm sagen, dass er sich was anderes einfallen lassen muss.
Oder, wenn du die Domain nicht brauchst, kannst du vielleicht wenigstens die Domaingebühren (von 10 Jahren) wieder hereinholen …
 

NINNICK

naja - nicht mehr ganz so neu

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Bei Domains gilt grundsätzlich: First in, first right.
Du hast deine Domain vor 10 Jahren eintragen lassen.
Wenn das nicht kalkuliert war (vgl. DoktorG, oben), dann musst nicht du dir Sorgen machen, sondern derjene, der jetzt deine Domain als Marke braucht.
....

....
Oder, wenn du die Domain nicht brauchst, kannst du vielleicht wenigstens die Domaingebühren (von 10 Jahren) wieder hereinholen …

.... eben so hatte ich das gemeint.

und mit meiner Äußerung "dem App-Heini" nen Preis machen, hatte ich so gemeint, dass der/die TO vielleicht eher auf seine/ihre Domain verzichten kann und dann der "App-Heini" gerne bereit ist was dafür locker zu machen.

Sowas funzt in der Regel auch - man muß nur auf dem Boden der Realität bleiben.

Bei Domains gilt grundsätzlich: First in, first right.
Du hast deine Domain vor 10 Jahren eintragen lassen.
Wenn das nicht kalkuliert war (vgl. DoktorG, oben), dann musst nicht du dir Sorgen machen, sondern derjene, der jetzt deine Domain als Marke braucht.

Wobei ich die Mercedesgeschichten natürlich auch kenne - aber da gabs eben auch im Vorfeld Verhandlungen und der Domaininhaber hatte einfach den Bogen völlig überspannt, bis Mercedes eben dann alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt hat.

Dabei hatte der ursprüngliche Domaininhaber aber trotzdem noch "angemessene" Kohle für seine Domain bekommen,- nur, das versickert dann in den Infos. Es war nicht so, dass Mercedes kam und sagt,- gib mir mal die Domain weil wir die jetzt brauchen, such Dir einfach ne andre. So gehts auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sansieju

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Hallo ihr Lieben.
Mann, das ist ja ne große Resonanz auf meine Frage. öö

Also zur Frage, ob die Domain genutzt wird: Ja! Sie wird genutzt.
Es geht um den Namen A N I T O P I A
Diesen habe ich damals mir "zusammengesetzt" aus den Worten Anime und Utopia, da das Forum, das dieser Domain zugeordnet ist, sich mit dem Thema Anime, Fantasy, RPG und eben Kreativem beschäftigt.

Was den Interessenkonflikt angeht: Also ich habe kein Problem damit, wenn jemand anderes sein Produkt so nennt.
Ich habe auch kein Interesse an einer "Gewinnbeteiligung".
Jedenfalls so lang, wie die ganze Sache für die der Name benutzt wird eben jungendfrei bleibt, da ich zum Teil auch Kinder als User habe und daher nicht unbedingt will, dass etwas "Schmuddeliges" oder gar Illegales mit meiner Domain verbunden wird.

Nur hatte ich jetzt eben bedenken, dass ne Firma mich eben verklagen könnte, weil die das ganze geschäftsmäßig betreiben. Oder dass die sogar meine Domain einfordern können.

Was die App angeht, so scheint es wohl irgendwie ein Spiel zu sein, ähnlich wie Sims oder so.
 

d4y

Pixel schupser

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Mach aus deinem Namen ein logo mit (TM) dahinter, veröffentliche es z.B. bei design protect, pack das Logo auf die Seite...
 

GIdata

Lernender

AW: Rechtliche Frage zum Domain-Namen

Bei Domains gilt grundsätzlich: First in, first right.

So würde ich das ebenfalls beurteilen.
Das könnte schlussendlich sogar so herauskommen, dass der App Entwickler dir Die Domain abkaufen muss wenn er sie denn benutzen möchte.

Ich würde mir da nicht zu grosse Sorgen machen...
 
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