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Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Ackbar

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Ein Bild gut abzulichten ist nicht unbedingt so leicht, wie man glaubt.. Bei Glas, oder eventuell spiegelnden Farben/Rahmen oder anderen komplikationen ist ein passendes Lichtsetup nicht so einfach.. Hier wird vermutlich mehr die Arbeitszeit des Fotografen als die künstlerische Anstrengung geschützt, aber das macht fürs Gesetz kaum einen Unterschied. Sonst könnte ja jeder einfach ein Bild vom Fotografen machen lassen und hätte dann mit dem Abzug alle Rechte.. Das würde den Fotografen sicher nicht gefallen und die Rechtslage gibt ihnen da recht.
 

Fotografie

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Ich denke, für eine halbwegs sichere Auskunft wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen. Aber nach meiner Meinung ist die Veröffentlichung unter bestimmten Umständen durchaus möglich.
Nach meiner Ansicht muß auch auf den Schutzzweck der Gesetze abgestellt werden und das ist wohl der Schutz des geistigen Eigentums.
Wenn die Fotografin beim Ablichten eigene Kreativität eingebracht hat ist eine Genehmigung zwingend erforderlich. Das ist z.B. der Fall, wenn Statuen etc. fotografiert werden und der Standpunkt, der Bildausschnitt oder die Beleuchtung etc. wichtig für das Ergebnis sind.
Wenn die Bilder aber völlig ohne eigenen Kreativität, also lediglich 100%-Ansicht ohne besondere Beleuchtung, Rahmen etc. abgelichtet, also quasi kopiert wurden, handelt es sich meiner Meinung bei den Fotos nicht um schützenswertes geistiges Eigentum. Eine Genehmigung wäre somit nicht erforderlich, da diese Foto-Kopien schlichtweg gekauft wurden.

Ein Bild gut abzulichten ist nicht unbedingt so leicht, wie man glaubt.. Bei Glas, oder eventuell spiegelnden Farben/Rahmen oder anderen komplikationen ist ein passendes Lichtsetup nicht so einfach.. Hier wird vermutlich mehr die Arbeitszeit des Fotografen als die künstlerische Anstrengung geschützt, aber das macht fürs Gesetz kaum einen Unterschied. Sonst könnte ja jeder einfach ein Bild vom Fotografen machen lassen und hätte dann mit dem Abzug alle Rechte.. Das würde den Fotografen sicher nicht gefallen und die Rechtslage gibt ihnen da recht.

aha? doch eine Lücke?

Es handelt sich einfach um abfotografierte Bilder.
Ohne Glass, ohne Beschnitt, ohne Rahmen ohne alles
es handelt sich nur um die handwerkliche Arbeit, nicht um etwas künstlerisches.

deswegen sagte ich ja , dass Ackbars Vorschlag eine Möglichkeit wäre, es unbeweisbar zu machen, da es sich um keine Schöpfungshöhe handelt.

Aber ich will den(die) Fotografen ja ehr schützen als über den Tisch ziehen. Bis die Farben wirklich so sind (auf dem Bildschirm) wie die Künstlerin meint sie zu sehen, das war schon "harte Arbeit"

ich habe die Bilder einfach draussen gemacht im Schatten, auf einer Staffelei, mit weissabgleichs-karte daneben. Das Fotografieren von 30 Bildern hat keine 30 Min gedauert. bei 30 sek von schöpfungshöhe zu sprechen... (es sei denn man heisst Beuss (Niederrhein Insider ;-)
 
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patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Ich würde mich jetzt so erst einmal den Worten von HansaHansa anschließen.
Was die Frage angeht warum die Fotografien die abfotografierten Werke auf CD mit gegeben hat kann ich nur sagen das es ja schließlich verschiedene Nutzungsrechte gibt. Was ich damit genau meine, ist folgendes. Es kann Beispielsweise sein das die Fotografin dies gemacht hat damit die Kundin nach Wunsch neue Abzüge machen lassen kann. Vielleicht für ein eigenes Album das zu hause aufbewahrt wird. Also nicht für die Veröffentlichung in der breiten Menge. Da es ja ins Internet gehen soll muss man da ja nun wirklich zu 100% Gewissheit haben.

Auch im Internet werden auf verschiedenen Seiten Bilder angeboten deren Nutzung nur eingeschränkt erlaubt sind. Also z.B. ist die Bearbeitung in jeglicher Form vom Rechtsinhaber untersagt. Es gibt halt viele Punkte die man beachten muss.

In deinem Fall würde ich definitiv mit der Fotografin reden und versuchen eine Einigung zu finden. Sollte es überhaupt nicht möglich sein eine Lösung zu finden bleibt dir leider nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten sprich in einem Rechtsstreit zu gehen und das ganze juristisch zu Prüfen oder halt die Bilder neu abzulichten.

Lg DerOtto
 
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Babamungipa

grumpy

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

30 Bilder in 30 Minuten - Klingt schon fast nach Serienaufnahmen ,
während jemand die Bilder auf der Staffelei austauscht :)

Das war die bessere Lösung, denn ein weiterer Gesichtspunkt,
der gegen eine Verwendung ohne vorherige Einigung der beiden gesprochen hätte:

Du schreibst, das Ganze ist 1997 passiert. Wenn sich noch jemand erinnern kann,
wie seinerzeit das Internet aussah, bzw. wie wenig es hierzulande noch verbreitet war,
dann spricht viel dafür, daß diese Nutzungsmöglichkeit damals von den beiden
überhaupt nicht in Betracht gezogen wurde, und allein schon deshalb eine Rechtseinräumung nicht stattgefunden hat.

Man könnte das vergleichen mit der Einführung der Videokassette.
Damals prozessierten einige Regisseure gegen die Studios, um an
der Einnahmequelle beteiligt zu werden, von der ursprünglich auch keiner gewußt hatte,
daß es sie mal geben würde.
 

behemoth65

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Der Fotograf ist der Urheber im Sinne des Gesetzes. Sofern nicht anders vereinbart kann er nach eigenem Gutdünken mit den Rechten an den erstellten Bildern verfahren (solange nicht höherstehende Rechte Dritter verletzt werden).
Ansonsten gilt in Deutschland im Zweifelsfall: "Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" ;-)
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Hallo,
ich würde in diesem Fall auf jeden Fall im Vorfeld einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn:
Urheber der gemalten Bilder ist die Kundin, Urheber der Fotografien ist die Fotografin.
Einen schriftlichen Vertrag bezüglich der Nutzung der Fotografien ist nicht vorhanden und einen zur Nutzung der gemalten Bilder auch nicht. Zeugen sind auch nicht vorhanden. Vorhanden dagegen sind die Bilder auf CD und der Katalog bei der Künstlerin, so dass offensichtlich ist, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde.
Und jetzt ein Gedankenspiel: Die Künstlerin untersagt der Fotografin, die Fotografien ihrer Kunstwerke zu nutzen. Umgekehrt untersagt die Fotografin der Künstlerin, die Fotografien zu nutzen. Daraus folgt: Keine der beiden hat etwas davon. Die Künstlerin ist insofern im Vorteil, dass diese nachträglich noch einmal fotografieren oder scannen lassen kann, während die Fotografin nur von ihren Fotos das Urheberrecht hat.
Also würde ich hier auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, sofern man nicht bereit ist, den Aufwand des Scannens oder erneuten fotografieren auf sich zu nehmen.
Aber: Die Künstlerin könnte das Risiko eingehen und die Fotografien nutzen und eine Klage der Fotografin ins Auge sehen. Denn dann bräuchte diese auf jeden Fall einen Anwalt!
Grüsse
 

steinmannn

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Die Grundfrage, die ich mit einem Anwalt besprechen würde ist, bestehen überhaupt Rechte des Fotografen?
Beispiel: Ich nehme ein Gemälde, lege dieses auf einen Scanner, mache den Scan und gebe diese gescannten Bilder an den Künstler der Gemälde. Ich soll als Scanneroperator jetzt Rechte an den Scans haben? Und wenn die Scans nun mit einem Fotokamera gemacht wurden, sollen plötzlich andere Rechte bestehen? M.E. kann die Gemälde-Künstlerin über den Inhalt der CD verfügen, da diese als Original ihr vorliegt und in einem Scan keine künstlerischen Werte liegen.
Sollte der Fall anders liegen, dann bin ich jetzt schon reich (mindestens US-$-Millionär), wenn ich an die unzähligen Scans denke, die ich seit den 80-ziger Jahren ausführte und die heute in etlichen Internetseiten auftauchen.
Etwas mehr Rechtssicherheit über Anwalt, aber ...
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Die Grundfrage, die ich mit einem Anwalt besprechen würde ist, bestehen überhaupt Rechte des Fotografen?
Beispiel: Ich nehme ein Gemälde, lege dieses auf einen Scanner, mache den Scan und gebe diese gescannten Bilder an den Künstler der Gemälde. Ich soll als Scanneroperator jetzt Rechte an den Scans haben? Und wenn die Scans nun mit einem Fotokamera gemacht wurden, sollen plötzlich andere Rechte bestehen? M.E. kann die Gemälde-Künstlerin über den Inhalt der CD verfügen, da diese als Original ihr vorliegt und in einem Scan keine künstlerischen Werte liegen.
Sollte der Fall anders liegen, dann bin ich jetzt schon reich (mindestens US-$-Millionär), wenn ich an die unzähligen Scans denke, die ich seit den 80-ziger Jahren ausführte und die heute in etlichen Internetseiten auftauchen.
Etwas mehr Rechtssicherheit über Anwalt, aber ...

ach jaaaaaaaaaaaaaaaa
das müsste man wirklich mal einen Anwalt fragen...
mal schauen ob ich da jemanden erwische ;-)
 

fcharon

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Also mit einem Einigungsversuch machst Du nix falsch! So oder so darfst Du die Bilder nicht im Netz zeigen. Also könntst Du eigentlich nur gewinnen. Falls die Fronten so verhärtet sind nehmt einen Mediator..... oder zwei.

LG
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

sooooooooooooooooooo
gute Nachrichten,
sie konnten sich einigen.

UPDATE:

jetzt habe ich aber noch mal Nachschlag:
Abgebildete Personen haben sich ja von Ihr malen lassen, als Freundschaftsdienst. (Freunde und Bekannte)
Die können das Bild besonders günstig kaufen, oder halt der Künsterlin überlassen.
Alle stimmen (nicht schriftlich ) zu dass die Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.

Da muss sie nicht jetzt jede unterschreiben lassen, dass sie das Bild ins Netz stellen darf, oder?
Natürlich kann jede widersprechen und sagen: mach es aus dem Internet raus,
aber verklagen könnte man sie deswegen nicht, oder?

Hey ich weiss: so etwas gehört VORHER man drüber nachgedacht, konnte ja nicht wissen das sie das alles per handschlag macht.

Lucky
 

Ackbar

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Wenn die Bilder als Kunst anerkannt werden fällt das Recht am eigenen Bild flach. Das ist schon mal der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, das ein Gemälde selten so exakt ist wie eine Fotografie und ich deshalb mal davon ausgehen würde, das die Leute nur in den wenigsten fällen wirklich zu 100% identifiziert werden können..

Also da hätte ich persönlich keine Bedenken.
 

habari

-sw freund-

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

sooooooooooooooooooo
gute Nachrichten,
sie konnten sich einigen.

UPDATE:

jetzt habe ich aber noch mal Nachschlag:
Abgebildete Personen haben sich ja von Ihr malen lassen, als Freundschaftsdienst. (Freunde und Bekannte)
Die können das Bild besonders günstig kaufen, oder halt der Künsterlin überlassen.
Alle stimmen (nicht schriftlich ) zu dass die Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.

Da muss sie nicht jetzt jede unterschreiben lassen, dass sie das Bild ins Netz stellen darf, oder?
Natürlich kann jede widersprechen und sagen: mach es aus dem Internet raus,
aber verklagen könnte man sie deswegen nicht, oder?

Hey ich weiss: so etwas gehört VORHER man drüber nachgedacht, konnte ja nicht wissen das sie das alles per handschlag macht.

Lucky
Ohne Unterschrift würd ich mich nicht drauf verlassen, wie schnell sind bekannte oder Freunde nicht mehr gut miteinander? Den Rest kannst dir dann ja ausmalen :)
Und das man auf einem Gemälde nicht Hundertpro identifiziert werden kann halt ich glatt für ein Gerücht ;)
 

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

edit: also was Ackabar da sagt, ist frech und gewagt, nicht erlaubt aber eine aber eine dunkel dunkel grauzone.
Drucke ich die Bilder aus und fotografiere sie ab, könnte der Fotograf nichts mehr beweisen, da der Fotograf ja nicht das Recht auf das Bild was das Bild zeigt hat.
Falsch. Ob das Bild direkt verwendet wird, gescannt, gedruckt oder sonstwie über einen "dritten Weg", ist egal. Ein Abdruck wäre bereits im Sinne des UrhG die Reproduktion. Zweimal kopieren macht das nicht legal.

Die Überlassung der CD spielt überhaupt keine Rolle. Wozu die CD gedacht war, kann nicht ohne Vertrag bewiesen werden. Die Gerichte reagieren auf "Zeugen", die Jahre hinterher (gerade wenn es zwischen Fotograf und Auftraggeber Knatsch gab!) sehr, sehr zurückhaltend.

Es hilft daher nur, die Nutzungserlaubnis für die gewünschten Bilder schriftlich einzuholen. Wird die versagt, dürfte es allemal billiger sein, als mit illegalen Scans und ähnlich uneleganten Tricks auf die Nase zu fallen (und dann 100% Honoraraufschlag für unberechtigte Verwendung zu zahlen).

Nur mal so: die Honorare fürs Web PRO BILD betragen nach MFM-Tabelle 360 Euro (unbegrenzte Nutzung). Das sind die Tabellen, die von den Gerichten für den Schadenersatz (genau: "Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie") herangezogen werden. Auf diese Sätze wird bei unerlaubter Verwendung 100% aufgeschlagen. Es gibt Urteile, die den Satz nochmals erhöhen, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird oder die Urheberschaft unrichtiger Weise bestritten wurde.

Wäre ich der Fotograf, würde ich mich riesig über Leute freuen, die ich a) sowieso hasse und b) auch noch meine Bilder unerlaubt verwenden. Soviel Honorar ist gut verdientes Geld. Wäre ich aber der Rechtsanwalt des Fotografen :D, so würde ich mich über den Streitwert und einen guten Teil des Urteils freuen: denn 2x BRAGO plus Gerichtskosten kommen zum Ende ja auch noch drauf. Für ein Bild kann dann mal ein Tausender zusammenkommen ...:'(
 

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Wenn die Bilder als Kunst anerkannt werden fällt das Recht am eigenen Bild flach.
Nein. Nur wenn die Person überhaupt nicht mehr identifiziert werden kann. Wir haben in Deutschland auch keine "Kunstgerichte", die eine solche Einstufung vornehmen könnten. Vermutungen und Meinungen helfen dem Fragesteller nicht; weniger Rat wäre hier billiger, wenn es schiefgeht. :eek:
 

Ackbar

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Ich wüsste gerne, wie du deine Meinung belegst, denn ich kann meine belegen:
"Kunstfreiheit

Schließlich gibt es noch die Vorschrift des §23 Abs. 1 Nr. 4 KUG: Wenn ein höheres Interesse der Kunst vorliegt, dürfen Bilder oder Bildnisse auch ohne die Einwilligung der Betroffenen in eben diesem "höheren" Interesse zur Schau gestellt oder verbreitet werden, es sei denn, der oder die Betroffene hätte die Bilder bestellt (Auftragsarbeit).
"





Die Einschränkung, dass das Gemälde als Kunst eingestuft wird, habe ich oben gemacht.



Für das Abfotografieren habe ich leider gerade keinen passenden Link. Da ist es nur meine Erinnerung von etwas gelesenem, wobei ich mich auch irren könnte.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Hi Andreas.
Alles gut und richtig.
Es handelt sich dabei aber nicht um irgendwelche hoch sensiblen tollen Fotografien, die hier einfach aus dem Internet gesaugt werden und arglistig als eigene Werke ausgegeben werden, sondern darum das die Kundin den Fotografen gebeten hat Bilder ab zu fotografieren, damit sie die Bilder benutzen kann für Kataloge, Einladungen in Ausstellungen (wenn das originale Bild verkauft wurde)
das hat er gemacht, wurde dafür bezahlt, und hat der Kundin die Bilder auf CD gebrannt zur Weiterverwendung.

Es dann zusätzlich ins Internet zu stellen, ...

also das Gericht möchte ich sehen, dass dem Fotografen, der keinerlei neues Werk geschaffen hat, die Bilder zur veröffentlichung und Ausstellung frei gegeben hat, für das fotografieren bezahlt wurde,
dann eine strafe von 30.000 euro verhängt, weil die eigenen Kunstwerke ins Internet gestellt wurden,
angemerkt: wo sie zur Veröffentlichung vom Fotografen frei gegeben wurden.


edit: habs ja bereits geschreiben, der Fotograf wurde kontaktiert, und hat gesagt:
ja , passt, Bilder sind ja bezahlt, dafür haste die Cd ja.
 
Zuletzt bearbeitet:

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

Schließlich gibt es noch die Vorschrift des §23 Abs. 1 Nr. 4 KUG: Wenn ein höheres Interesse der Kunst vorliegt, dürfen Bilder oder Bildnisse auch ohne die Einwilligung der Betroffenen in eben diesem "höheren" Interesse zur Schau gestellt oder verbreitet werden, es sei denn, der oder die Betroffene hätte die Bilder bestellt (Auftragsarbeit)."
Zitat muß korrekt lauten - soeben mit Cut & Copy aus juris geholt:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Die Einschränkung, dass das Gemälde als Kunst eingestuft wird, habe ich oben gemacht.
Wenn das mit einem hingeworfenen Satz so einfach ist, bittesehr. Üblicherweise sind das im Zivilrecht dann die Aufträge für das Parteigutachten und nachher den vom Gericht bestellten Gutachter.
Für das Abfotografieren habe ich leider gerade keinen passenden Link. Da ist es nur meine Erinnerung von etwas gelesenem, wobei ich mich auch irren könnte.
Ich hab auch mal gelesen, daß es im Internet gar kein Urheberrecht gibt! Was sagt man dazu! Anyway, viel Spaß beim Suchen und falls es dann beim nächsten AG landet, Gruß an die Kollegen. Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte ist ein weitläufiges Feld. Meine juris-Recherche warf 730 Quellen zu diesem Thema aus, nur § 23 ...

dann eine strafe von 30.000 euro verhängt
letztes Statement von mir dazu: es wird im Zivilprozeß keine "Strafe" geben, und die Zahl 30.000 kommt auch nicht von meiner Seite des Internets. Das mit "Strafe" und "Urteil" muß man als juristischer Laie auch nicht unbedingt wissen. Ich weiß, was ich schreibe, weil ich damit mein täglich Brot verdiene.

Aber da Du das alles ja wohl nicht lesen magst, schönen Tag noch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Babamungipa

grumpy

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Der kleine, hitzige Exkurs hat jetzt von der Frage abgelenkt, die eigentlich
ansteht:

Wenn die auf den Gemälden abgebildeten Personen ihr vorab mündlich erteiltes
Einverständnis zur Veröffentlichung widerrufen, weil sie sich die Sache später anders
überlegt haben - was dann?

Ich bin auch hier ein Freund der gütlichen Einigung. Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer,
sein Portrait (doch) nicht (mehr) im Netz sehen möchte, dann nimmt man's raus.
Man muß dann sicherlich auch keine Diskussionen über
den Kunstbegriff im deutschen Zivilrecht führen.
(Weil man's vielleicht doch drinlassen dürfte, wenn's denn Kunst sein sollte...)

Ich kann mir nach dem von Lucky geschilderten Sachverhalt nicht vorstellen,
daß die Malerin von ihren Modellen plötzlich mit Klagen überzogen werden wird....
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Nur mal so: die Honorare fürs Web PRO BILD betragen nach MFM-Tabelle 360 Euro (unbegrenzte Nutzung). Das sind die Tabellen, die von den Gerichten für den Schadenersatz (genau: "Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie") herangezogen werden. Auf diese Sätze wird bei unerlaubter Verwendung 100% aufgeschlagen. Es gibt Urteile, die den Satz nochmals erhöhen, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird oder die Urheberschaft unrichtiger Weise bestritten wurde.

letztes Statement von mir dazu: es wird im Zivilprozeß keine "Strafe" geben, und die Zahl 30.000 kommt auch nicht von meiner Seite des Internets. Das mit "Strafe" und "Urteil" muß man als juristischer Laie auch nicht unbedingt wissen. Ich weiß, was ich schreibe, weil ich damit mein täglich Brot verdiene.

Aber da Du das alles ja wohl nicht lesen magst, schönen Tag noch.

?????????
warum bist du so gereizt?
wir diskutieren doch hier.
du schreibst oben 360 € + 360 € und das Gericht schlägt noch mal was auf. Da es sich um ca 40 Bilder handelt würde da eine Summe von ca 30.000 euro rauskommen.

Wäre ich der Fotograf, würde ich mich riesig über Leute freuen, die ich a) sowieso hasse und b) auch noch meine Bilder unerlaubt verwenden. Soviel Honorar ist gut verdientes Geld. Wäre ich aber der Rechtsanwalt des Fotografen :D, so würde ich mich über den Streitwert und einen guten Teil des Urteils freuen: denn 2x BRAGO plus Gerichtskosten kommen zum Ende ja auch noch drauf. Für ein Bild kann dann mal ein Tausender zusammenkommen ...:'(
warum unterstellst du mir, "das ich das alles nicht lesen mag"

darf ich dich daran erinnern, :
ich habe aber bereits um 14:55 geschrieben,
das beide Parteien sich schon einigen konnten

(auf meinen und des Forums-Rat hin, hat die Künstlerin sich an den Fotografen gewand)

Es war tatsächlich so, dass der Fotograf das als Auftragsarbeit ohne Urheberrecht gesehen hat.

und du tust so als wolle ich hier Unrecht tun.
In meinem zweiten Posting steht bereits, dass ich NICHT BESCHEISSEN werde und auch keine Hinweise darauf hin möchte.

es geht NICHT um eine grobe Urheberrechtsverletzung sondern nur über eine erweiterte Verwendung!
Die kommerzielle Nutzung ist längst erlaubt, die Veröffentlichlichung ist erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ackbar

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

@AndreasKiel:
Also ein kleines Statement leiste ich mir doch noch, da ich mich durch diese Art doch ein klein wenig Angegriffen fühle.. Ich will mich aber nicht auf das hier teilweise erreichte Niveau einlassen, deshalb verkneife ich mir doch lieber einige Dinge, die mir dabei druch den Kopf gehen.

Also mein Zitat stammt von der Seite einer Anwaltskanzlei, der ich auf jeden Fall schon mal mehr glaube als dir. Das ich nicht direkt den Paragraphen zitiert habe liegt nur daran, das sowas für viele ehr unverständlich ist. Da ist ein gut geschriebener kleiner Text für die meisten nachvollziehbarer. Außerdem steht ja der Paragraph im Zitat, so das jeder der es genau wissen möchte nachlesen kann.

Du hast scheinbar nicht verstanden, das es nicht um die Fotos, sondern um die gemalten Bilder geht und das ich direkt sagte, "wenn die Bilder als Kunst anerkannt werden". Dann sagst du ich würde etwas falsches erzählen um anschließend das selbe zu sagen.. An dieser Stelle muss ich mir mal wieder ein paar Kommentare verkneifen.

Was das abfotografieren angeht magst du vielleicht recht haben, zumindest kann ich dir das Gegenteil nicht beweisen, da ich auch keine Lust habe nach der Quelle zu suchen. Auf jeden Fall würde ich dir raten an deiner Art zu arbeiten. Abgesehen davon, das du die Forenregeln missachtest (siehe Doppelpost) hast du einen Ton an dir, der auf mich einfach unhöflich bis unverschämt wirkt. Ob du wirklich weißt wovon du da redest oder nicht macht da für mich nicht mehr wirklich einen Unterschied, denn allein die Art wie du es äußerst disqualigiziert dich in meinen Augen für eine sinnvolle und angenehme Diskussion.

Sollte dieser Post als nicht zum Thema gehörend betrachtet werden, kann er natürlich durch die Moderatoren entfernt werden, aber das wollte ich dann doch loswerden.
 
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