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Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Ich habe eine rechtliche Frage und schicke gleich vorweg, daß ich sämtliche Antworten als Hinweis und nicht als rechtsverbindlich betrachte!

Ich habe den Vertragsentwurf eines Verlages für einen Fotoauftrag vorliegen und in diesem fordert dieser:" Das Eigentum am Originalwerk geht auf "den Verlag" über."
Meiner Ansicht nach steht das unveräußerliche Urheberrecht doch über diesem Eigentumsanspruch d.h. der Verlag darf meine Fotos zwar uneingeschränkt und exklusiv nutzen, ich für mich allerdings auch.

Oder wie seht Ihr das????
 

Avalon

Ritter aus Leidenschaft

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

in deinen Fall handelt es sich um Auftragsarbeiten, du machst also das Foto also auf direkte Anweisung des Auftraggebers, quasi als sein Angestellter. Das Ganze wird juristisch noch mal anders bewertet, als wen du direkt ein fertiges Foto veräußerst. Im Zweifelsfall kann dir da wirklich nur ein entsprechender Fachanwalt weiterhelfen, mit "gesunden" Menschenverstand allein kommt man bei solchen Dingen leider kaum weiter...
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Egal wie man es dreht oder wendet. Das einzige was hier vertraglich geregelt werden soll, bzw. der Verlag anstrebt, die alleinigen Nutzungsrechte (in jeglicher Form).

Edit:
in deinen Fall handelt es sich um Auftragsarbeiten, du machst also das Foto also auf direkte Anweisung des Auftraggebers
Familie Müller im Fotostudio Hans und Franz ist auch Auftraggeber. Die Familie (nur ein Beispiel) gibt in Auftrag den Geburtstag von Oma Gitta auf Bild festzuhalten. Also eine Auftragsarbeit. Trotzdem werden die Rechte nicht abgetreten, geht auch gar nicht. Zumindest die Urheberrechte. Das einzige was vertraglich festgehalten werden kann, wie die Bilder von XY verwendet, reproduziert und im welchem Umfang veröffentlicht werden dürfen.

Wie in meinem Beispiel kann bei Fotoaufnahmen, Produktionen etc. vertraglich vereinbart werden, in welchem Umfang die produzierte Arbeit genutzt werden darf. Wenn man das ganze Werk, also auch die Rohdaten verkauft, ist man zwar noch Urheber, hat aber die Rechte zur Nutzung gegen ein entsprechendes (hohes ) Honorar verkauft. Ob das so rechtens ist, gute Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:

Avalon

Ritter aus Leidenschaft

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Familie Müller im Fotostudio Hans und Franz ist auch Auftraggeber. Die Familie (nur ein Beispiel) gibt in Auftrag den Geburtstag von Oma Gitta auf Bild festzuhalten. Also eine Auftragsarbeit. Trotzdem werden die Rechte nicht abgedrehten, geht auch gar nicht. Zumindest die Urheberrechte. Das einzige was vertraglich festgehalten werden kann, wie die Bilder von XY verwendet, reproduziert und im welchem Umfang veröffentlicht werden dürfen.

In dem Sinne meinte ich es auch. Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber und kann nicht an dritte abgetreten werden, nur das Verwertungsrechten kann an dritte abgetreten. Bei einen Angestellten z.B. fallen die alleinigen Verwertungsrechten üblicherweise immer seinen Arbeitgeber zu, zumindest wird es meist so vertraglich geregelt.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Meiner Ansicht nach steht das unveräußerliche Urheberrecht doch über diesem Eigentumsanspruch d.h. der Verlag darf meine Fotos zwar uneingeschränkt und exklusiv nutzen, ich für mich allerdings auch.
Unveräußerlich ist die Urheberschaft - §7 UrhG
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Nach meinem Verständnis: Niemand außer Dir darf behaupten, dass er das Werk geschaffen hat. Wenn Du der Schöpfer eines Bildes bist, dann bleibst Du das auch. Das ist gewissermaßen dann Geschichte. Das ändert sich frühestestens mit der Einführung von Zeitmaschinen.

Natürlich kann man auch hier vereinbaren, dass kein Autor genannt wird. Wenn Du dem zustimmst, kannst Du meiner Meinung aber nicht danach irgendwo Rechte suchen, die es Dir trotz Bezahlung für eben diesen Verzicht doch erlauben, mit Deinem Werk zu werben. Da wäre es aus meiner Sicht redlich von Vorneherein zu sagen: ich unterschreibe den Vertrag nur, wenn ich das Werk xy zumindest selbst zeigen darf oder wenn der Verlag darunter schreibt, "dass hat Künstler xz gemacht".

Wer etwas verkauft oder veräußert verliert zumeist natürlich auch Rechte an dieser Sache. Auf die Idee käme man bei Auto niemals - auch wenn man es selbst gebaut hätte: ich verkaufe es zwar, aber ich will eigentlich weiter drüber verfügen. Wenn der Gedanke so unangenehm für Dich ist,
- verkaufe diese Werke nicht oder
- setze Dich zumindest im Vorhinein für Vertragsklauseln ein, mit denen Du leben kannst.

Eine typische Klausel, die ich im Zusammenhang mit Verlagen heute kenne, ist etwa: Nach Ablauf von x Jahren darf ich im Falle keiner weiteren Auflagen das Werk (Foto, Artikel etc.) wieder selbst nutzen.

Die Formulierung mit dem Eigentum zielt offensichtlich darauf, dass der Verlag möglichst viele Rechte auf seine Seite ziehen will. Das geht also mit der Urheberschaft ohnehin nicht - aus Deiner Sicht ist allerdings jegliche Nutzung schon außer Sicht. Könnte aber auch ein Fall von "versuchen kann man's ja mal" sein - es bleibt bei der Empfehlung Nachhaken.

Das habe ich übrigens als Berater quasi in jedem Projekt: hier gibt es sog. NDAs (Verschwiegenheitsvereinbarungen). Da kann ich noch so tolle Sachen erlebt haben, die ich dann der Welt gerne wahnsinnig erzählen würde. Darf ich aber nicht - sonst ist es nunmal Vertragsbruch. Natürlich will niemand, der jemanden in seinen internen und vorerst geheimen Projekten teuer zu Hilfe holt, danach vor dem offiziellen Start die Konkurrenz in Kenntnis gesetzt wissen. Wenn man das immer einfach so umgehen könnte - "hey, ich hab's unterschrieben aber das Grundgesetz garantiert doch Redefreiheit ..." - dann würde keine Firma noch Berater, Freelancer, Externe, ... ja - auch Fotografen mehr hinzuziehen. Aus meiner Sicht ein Pyrrhussieg.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermitdemlooptanzt

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Genau, Urheberrecht und Nutzungsrecht sind erst einmal zwei verschiedene Dinge. Wie meine Vorredner schon sagten, ist das Urheberrecht nicht abtretbar. Du hast die Möglichkeit die Nutzungsrechte teilweise oder uneingeschränkt (ausschließlich) abzutreten, das ist halt alles Verhandlungssache. Was dein Auftraggeber scheinbar verlangt ist das ausschließliche Nutzungsrecht, d. h. sie wollen darüber bestimmen wo, wie und wie lange sie es nutzen. Ich würde an deiner Stelle zumindestens einräumen, dass auch du weiterhin das Bild für nicht kommerzielle Zwecke (Referenz auf deine Website z.b.) verwenden darfst. Lies am besten mal UrhG § 31.

viele Grüße
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Die Formulierung mit dem Eigentum zielt offensichtlich darauf, dass der Verlag möglichst viele Rechte auf seine Seite ziehen will. Das geht also mit der Urheberschaft ohnehin nicht - aus Deiner Sicht ist allerdings jegliche Nutzung schon außer Sicht.

Das ist der wichtige Punkt. Du bist und bleibst der Urheber, darfst aber - weil vertraglich so geregelt dieses besagte Bild nicht weiter verwenden. Dazu gehört eben die Reproduktion, das veröffentlichen od. anderweitige verarbeiten. Gegen eine entsprechende Honorierung ist da auch nichts einzuwenden.

In anderen Bereichen gibt es z.B. auch die Möglichkeit einen geringen Betrag zu bekommen, eine geringe Stückzahl selber zu vertreiben und od. nur Prozentual an den erwirtschaften Einnahmen beteiligt zu werden. Das ist z.B. bei Musikkünstlern der Fall. Der Plattenvertrag von meinem Cousin ist z.B. so aufgesetzt. 2000 Platten dürfen selber vertrieben werden, danach ist Feierabend. War jetzt nur ein Beispiel für andere Bereiche, vielleicht bisschen OT, aber denke es passt trotzdem ganz gut hier hin. Halt wegen unterschiedlicher Rechte, abtreten von Rechten und vertraglichen Vereinbarungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

virra

lazy lizzard

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

Üblich ist durchaus, dass man die Nutzung für Eigenwerbung behält. Also als Beleg für deine Fähigkeiten. Weitergehende Nutzungen sind eher unüblich. Aber natürlich ist die Nutzung frei vereinbar und eine exklusive Nutzung durch den Auftraggeber sollte teurer sein, als eine, die nicht exklusiv ist. Die ausschließliche Nutzung für die Eigenwerbung sollte jedoch nicht zu einer Preisreduzierung führen.
 

RosiS

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk

So wie ich Deine Frage verstehe, verlangt der Verlag von Dir das ausschließliche Nutzungsrecht an dem oder den Bildern. Dieses verlangen sie meist zur eigenen Absicherung, damit ihre bezahlten Bilder nicht über Fotolia und Co dann doch bei der Konkurenz in den Werbebroschüren landen. Da Du aber als Fotograf auch gerne Referenzen vorweisen möchtest, die Du für eigene Werbung benötigtst, kannst Du oder solltest Du eine Referenzklausel mit in dem Vertrag mit einbringen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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