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Urheberrechts Problem

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechts Problem

Trotz seiner Länge, stellt dieser Post selbstverständlich in keiner Weise eine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur die persönliche Meinung des Users wieder....

(Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Beiträge)

Ist sie nicht.
Wenn die Zeitung eine anderweitige Nutzung untersagt, die Fotografin die Bilder dennoch an Dritte weitergibt sind Probleme vorprogrammiert.

Da sollte man sich zumindest absichern, um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Vor allem dann wenn hier im Vorfeld schon so ein Hick Hack herrscht.
Den Hinweis hätte es nicht gebraucht, von einer Rechtsberatung sind wir mit unserer Diskussion noch reichlich entfernt. Der Wortlaut meiner Aussagen ist zudem so gewählt, dass Aussagen, sofern sie dann gemacht werden, allgemein gehalten sind.

Es steht dir natürlich frei mir aufzuzeigen, wo ich mich ggf. aufs Glatteis begeben habe, damit zukünftig dieses Forum keine rechtlichen Schritte befürchten muss - oder noch schlimmer: ich.

Die vorprogrammierten Probleme mit Zeitung und Fotografin, die du siehst, bleiben für den Beitragseröffner (BE) irrelevant, weil sie nur das Verhältnis Zeitung zu Fotografin betreffen und nicht ihn. Das müssen die untereinander klären und erst danach kann sich eine Lage ergeben, die eventuell auch auf den Beitragseröffner (BE) Auswirkungen haben kann, was aber schon wieder im Bereich der Spekulation liegt.

Ich persönlich finde nicht, dass hier ein Hick-Hack herrscht. Wenn es so war wie geschildert, sind hier doch eine ganze Menge brauchbare Hinweise zusammengekommen, die die Situation allgemein betrachtet beleuchten.
 

Fotografie

hanco

ex

AW: Urheberrechts Problem

Die vorprogrammierten Probleme mit Zeitung und Fotografin, die du siehst, bleiben für den Beitragseröffner (BE) irrelevant, weil sie nur das Verhältnis Zeitung zu Fotografin betreffen und nicht ihn. Das müssen die untereinander klären und erst danach kann sich eine Lage ergeben, die eventuell auch auf den Beitragseröffner (BE) Auswirkungen haben kann, was aber schon wieder im Bereich der Spekulation liegt.

Von wegen. Hat die Zeitung sich die exklusiven Nutzungsrechte gesichert, dann ist der TE bei einer Veröffentlichung genauso dran.
Oder würdest Du Dir das als Kunde gefallen lassen?
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechts Problem

Es gab eine Zeit in meinen Sturm- und Drangjahren, da begann die Antwort auf deinen Satz mit: "Noch so'n Satz ..." - der Rest ist Geschichte.

Von wegen. Hat die Zeitung sich die exklusiven Nutzungsrechte gesichert, dann ist der TE bei einer Veröffentlichung genauso dran.
Oder würdest Du Dir das als Kunde gefallen lassen?
1. Wissen wir nicht, was sich die Zeitung gesichert hat - hier greift wieder reine Vermutung - und
2. weiß der BE (TE oder auch TO) dann davon, da man Rechte nicht einfach so bekommt, sondern Verträge immer einvernehmlich zustande kommen müssen.

Also, bitte nicht einfach Aussagen einwerfen, die an sich richtig sind, aber mit dem Sachverhalt, der diskutiert wird, nicht unmittelbar zu tun haben.

Die sogenannten Exklusivrechte, wie du sie nennst, gibt es eigentlich nicht, sondern sie stellen im Prinzip nur eine vertragliche Vereinbarung dar, bei der eine Seite der anderen Seite bestimmte Rechte auf Zeit oder dauerhaft einräumt. Der gewährende Teil kann danach nicht selten Nutznießer der Vereinbarung dahingehend sein, dass etwas mehr Geld fließt.
 
Zuletzt bearbeitet:

hanco

ex

AW: Urheberrechts Problem

1. Wissen wir nicht, was sich die Zeitung gesichert hat - hier greift wieder reine Vermutung - und
2. weiß der BE (TE oder auch TO) dann davon, da man Rechte nicht einfach so bekommt, sondern Verträge immer einvernehmlich zustande kommen müssen.

EBEN! Deshalb hab ich das ja geschrieben. Insofern kannst du nicht sagen, es sei für den User uninteressant.

Die sogenannten Exklusivrechte, wie du sie nennst, gibt es übrigens nicht, sondern sie stellen im Prinzip nur eine vertragliche Vereinbarung dar, bei der eine Seite der anderen Seite bestimmte Rechte auf Zeit oder dauerhaft einräumt. Der gewährende Teil kann danach nicht selten Nutznießer der Vereinbarung da hingehend sein, dass etwas mehr Geld fließt.

Aha. Dass Du Dir da gerade selbst widersprichst ist dir schon klar, oder? Das Einräumen der Nutzungsrechte unter dem Gesichtspunkt, dass niemand anderes die Bilder veröffentlichen darf nennt man wie? Richtig - Exklusivrecht.
Schlags ruhig im Wörterbuch nach!
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Urheberrechts Problem

Wenn ihr nichts dergleichen unterschrieben habt, dann macht doch die Fotografin mal darauf aufmerksam, dass sie echte Schwierigkeiten bekommen kann, wenn sie die Bilder trotzdem verkauft/veröffentlicht. Vielleicht läßt sie sich ja auf einen Deal ein, der euch ein paar gratis Abzüge sichert und ihr eure Einwilligung?

Grüße

Liklik

Das könnte gehen. So eine Art Modelbezahlung nach TFP Basis. Völlig Legitim und für beide Seiten Lukrativ. Vielleicht solltet Ihr euch mal so einen TFP Vertrag im Netzt anschauen um zu wissen um was es dort geht. Zudem würde ich der Fotografin , falls kein Vertrag besteht, erst einmal eine unmißverständliche eMail schicken oder gleich Einschreiben / Rückschein.

Ich für meine Person würde jedoch auf die Bilder verzichten und der Fotografin eins auswischen. Erst sagen das Bilder überlassen werden und dann mit Kohle ankommen ist echt abgezockt. Also verbietet Ihr einfach jegliche Veräußerung von Aufnahmen auf denen Ihr erkennbar seid. Natürlich gehe ich von eurer wahrheitsgemässen Schilderung des Ablaufes aus.
 

NiKoCh

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechts Problem

Ich für meine Person würde jedoch auf die Bilder verzichten und der Fotografin eins auswischen. Erst sagen das Bilder überlassen werden und dann mit Kohle ankommen ist echt abgezockt. Also verbietet Ihr einfach jegliche Veräußerung von Aufnahmen auf denen Ihr erkennbar seid.

1. Es gab doch eine Absprache mit der BAMS zur Veröffentlichung, oder ?
Dann könnten die evtl. auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
3. Wichtig wäre mal zu wissen, ob und wie öffentlich die Veranstaltung war ?
4. Wie explizit ihr auf den Fotos zu sehen seid.
5. Ist eine Berichterstattung im öffentlichen Interesse ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechts Problem

EBEN! Deshalb hab ich das ja geschrieben. Insofern kannst du nicht sagen, es sei für den User uninteressant.
Ich schrieb es sei irrelevant. Zudem stimmt deine Aussage genaugenommen noch nicht einmal, denn der BE (TE oder TO) hat maximal dann mit Ärger zu rechnen, wenn er gegen eine etwaige Vereinbarung mit der Zeitung verstößt. Selbst, wenn er der Zeitung Rechte abgetreten hat, ist noch immer keine Aussage darüber getroffen, ob gegen diese Rechte auch verstoßen wird/wurde. - Wohlgemerkt, wir wissen noch gar nicht ob irgendwelche Rechte abgetreten wurden oder einfach nur vereinbart wurde, dass die Zeitung eine Reportage machen kann.

Aha. Dass Du Dir da gerade selbst widersprichst ist dir schon klar, oder? Das Einräumen der Nutzungsrechte unter dem Gesichtspunkt, dass niemand anderes die Bilder veröffentlichen darf nennt man wie? Richtig - Exklusivrecht.
Schlags ruhig im Wörterbuch nach!
Ich habe oben mal übrigens durch eigentlich ersetzt, was ich eigentlich auch schreiben wollte. Vielleicht wird die Absicht meiner Aussage dann klarer. Wahrscheinlich, so vermute ich aber, steckte zu viel Metaebene drin.

Unmissverständlich: Exklusivrecht stellt kein eigenständiges Rechtsgebiet dar, es gibt also kein Exklusivrecht, wohl aber den Begriff Exklusivrecht. Exklusivrechte sind in der Regel vertraglich vereinbart, entsprechende Verträge nennt man dann schon auch mal Exklusivverträge. - Es war also mehr eine Aussage, die mit etwas Augenzwinkern zu lesen war ob der Metaebene.

Das könnte gehen. So eine Art Modelbezahlung nach TFP Basis. Völlig Legitim und für beide Seiten Lukrativ. Vielleicht solltet Ihr euch mal so einen TFP Vertrag im Netzt anschauen um zu wissen um was es dort geht. Zudem würde ich der Fotografin , falls kein Vertrag besteht, erst einmal eine unmißverständliche eMail schicken oder gleich Einschreiben / Rückschein.

Ich für meine Person würde jedoch auf die Bilder verzichten und der Fotografin eins auswischen. Erst sagen das Bilder überlassen werden und dann mit Kohle ankommen ist echt abgezockt. Also verbietet Ihr einfach jegliche Veräußerung von Aufnahmen auf denen Ihr erkennbar seid. Natürlich gehe ich von eurer wahrheitsgemässen Schilderung des Ablaufes aus.
Was habt ihr immer alle mit der Fotografien. Die wurde wahrscheinlich von der Zeitung bestellt, hat in deren Auftrag Bilder gemacht und alles andere muss die Fotografien erst mal gar nicht interessieren. Wenn wer Bilder von ihr will, soll er dafür bezahlen, in sofern ist ihr Verhalten a) verständlich und b) wahrscheinlich auch vollkommen korrekt. Zwischen Fotografin und den abgelichteten Personen gibt es laut Aussage des BE (TE oder TO) keinen Vertrag, eventuell die Zusicherung die Bilder zu schicken. Ein Anspruch auf Herausgabe der Bilder besteht in der Regel allerdings nicht. Und ob die Fotografin die Bilder weiter nutzt, ist wieder ein anderer Sachverhalt, dem man nachgehen kann, wenn sie es tatsächlich tut.
 

Mega

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechts Problem

Ich für meine Person würde jedoch auf die Bilder verzichten und der Fotografin eins auswischen. Erst sagen das Bilder überlassen werden und dann mit Kohle ankommen ist echt abgezockt. Also verbietet Ihr einfach jegliche Veräußerung von Aufnahmen auf denen Ihr erkennbar seid.

1. Es gab doch eine Absprache mit der BAMS zur Veröffentlichung, oder ?
Dann könnten die evtl. auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
3. Wichtig wäre mal zu wissen, ob und wie öffentlich die Veranstaltung war ?
4. Wie explizit ihr auf den Fotos zu sehen seid.
5. Ist eine Berichterstattung im öffentlichen Interesse ?
es gab eine einwilligung für die berichterstattung
diese veranstaltung war nicht öffentlich.
zu sehen ist meine frau und einige andere menschen und das ritual selbst
die bericht erstattung sollte das öffentliche interesse ( soweit bei der bams möglich) aufklären zum thema heidentum/naturreligion/schamanismus
 
A

antonio_mo

Guest

AW: Urheberrechts Problem

Hallo Mega,

hast Du bis jetzt schon etwas mehr erreichen können?
Anfrage bei der BAMS evtl.??
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Urheberrechts Problem

@Tim_Kim, hanco & denyo111

Hi Leute, sagt mal, wenn ihr ein Model fotografiert, dass Euch die
Veröffentlichung genehmigt habt, kann es dann dem Model nicht ziemlich
egal sein, was IHR nachher für Verträge mit irgendwem abschließt?

Alle Rechte liegen doch beim Fotografen, und wenn der das Einverständnis
der abgelichteten Personen hat ...

Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass es ein Auskunftsrecht gibt, dass
dem TO Einblick in fremde Verträge ermöglicht!

Die Fotografin wird ihm darüberhinaus wohl auch nicht mehr als eine privat
zu nutzende Kopie, ohne weitere Rechte zukommen lassen. Diese müssten
ja dann explizit (schriftlich) erteilt werden.

Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege!

Gruß
SantoLeo
 
A

antonio_mo

Guest

AW: Urheberrechts Problem

Hi Leute, sagt mal, wenn ihr ein Model fotografiert, dass Euch die
Veröffentlichung genehmigt habt, kann es dann dem Model nicht ziemlich
egal sein, was IHR nachher für Verträge mit irgendwem abschließt?

Alle Rechte liegen doch beim Fotografen, und wenn der das Einverständnis
der abgelichteten Personen hat ...

Entscheiden wird sein was genau im Vertrag vereinbart wurde.
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Urheberrechts Problem

Entscheiden wird sein was genau im Vertrag vereinbart wurde.
Das stimmt natürlich!
Aber wie schon gesagt wurde, am besten schriftlich, da es mündlich im Streitfall
immer schwierig ist. Offensichtlich scheint mir im Moment nur, dass eine Zustimmung
erfolgt ist. Das dürfte auch anhand der Bilder offensichtlich sein.

Ergo bleiben dann die Rechte, die man nachweisen kann. Es gilt nämlich der Grundsatz:
Alle Rechte, die dir vom Urheber nicht explizit gewährt wurden, hast du auch nicht!

Da wird es schon schwierig genug nachzuweisen, dass man einen Abzug bekommen sollte.
Über weitere Rechte reden wir dann lieber erst gar nicht.


Edit: Der oben angesprochene Grundsatz wird übrigens in einer der beiden Folgen hier besprochen




Sind durchaus interessant - zumindest für Einsteiger wie mich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ingmar

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechts Problem

...Was für eine Vereinbarung zwischen Fotografin und Zeitung besteht, spielt für die Beurteilung des Falles der Bilder keine Rolle. Die Freigabe für die Veröffentlichung in der Zeitung scheint ja zu bestehen (solange sie nicht widerrufen wurde) und die Fotografin hat dazu nur die Bilder gemacht.

Nichts anderes habe ich geschrieben. Das zustimmen, das Fotos gemacht werden dürfen (für diesen bericht) reicht als Zustimmung. Jede andere weiterverwertung ist nicht Bestandteil des stummen Vertrages.
 
A

antonio_mo

Guest

AW: Urheberrechts Problem

Ich denke mal, hier geht es auch eine gewisse Selbstverständlichkeit seitens der BAMS.
Ist ja nicht irgendeine Zeitung, daher sollte es auch selbstverständlich sein, wenn die BAMS einen Bericht schreibt über eine Person und von dieser Person auch Bilder machen darf, dass diese Person auch einige kostenfreie Abzüge bekommt!
Ich vermute mal, dass die Fotografin hier versucht was rauszuholen, ob es erlaubt ist oder nicht, dass hängt vom Vertrag ab, sofern es einen gibt und wenn nicht dann der Deal mit der BAMS!
 

storyboard

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechts Problem

Hmm, Bild und was selbstvertändlich??? Naja ich weiß nicht..........

Aber ich lese immer die Fotografin kann/darf und so weiter, für mich entsteht beim lesen des Beiträge, das die Abgebildeten keinerlei Rechte haben.

Haben Sie aber, nämlich jede weitergehende Nutzung als die für den Artikel nötige zu untersagen und eine eventuell erteilte Genehmigung zurückzuziehen.

Wenn man den Vergleich zu Modelverträgen heranziehen will, scheinen einige zu denken, hat das Model erstmal unterschrieben kann der Fotograf tun und lassen was er will.
Das Model kann aber auch eine Einwilligung zurückziehen und eine Weiterverbreitung untersagen.
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Urheberrechts Problem

Hmm, Bild und was selbstvertändlich??? Naja ich weiß nicht..........

Aber ich lese immer die Fotografin kann/darf und so weiter, für mich entsteht beim lesen des Beiträge, das die Abgebildeten keinerlei Rechte haben.

Haben Sie aber, nämlich jede weitergehende Nutzung als die für den Artikel nötige zu untersagen und eine eventuell erteilte Genehmigung zurückzuziehen.

Wenn man den Vergleich zu Modelverträgen heranziehen will, scheinen einige zu denken, hat das Model erstmal unterschrieben kann der Fotograf tun und lassen was er will.
Das Model kann aber auch eine Einwilligung zurückziehen und eine Weiterverbreitung untersagen.
Das würde ich jetzt als gefährliches Halbwissen / Nicht-Wissen einstufen!!!

Zurück ziehen kann das Model erstmal gar nix so einfach!
Vertrag ist Vertrag! Natürlich kann sie versuchen ihn zu widerrufen,
aber das geht nur mit Einwilligung des Fotografen / Urhebers oder
einer "Klage", bei der sie genau begründen muss, warum!!!
Das muss der Richter dir dann aber auch abnehmen.

Siehe hier unter "Anfechtung": Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release ? Recht am Bild

Wenn das nicht so wäre, könnte ja kein Fotograf mehr sicher sein,
ob er SEINE Bilder nächste Woche noch veröffentlichen darf!

Ein Stück weiter unten steht auch noch, das ggf. Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Model geltend gemacht werden können, wenn die
Einwilligung zurückgezogen wird. Auch interessant ;).
 
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