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Urheberrechtsfrage

skynet_PSD

Nicht mehr ganz neu hier

Hi,

Ich war mir nicht ganz sicher in welchen Forumsbereich das Thema am besten passt, aber da ich das Bild mit PS erstellt habe, ist es hier wohl ok :)

Ich habe ein Bild von einem Gitaristen (der mit dem schwarzen Zylinder :) ) in photoshop in eine Schablone umgewandelt. Also diese schwarz weißen umrissvorlagen, die es auch zu Zensursula, Stasi 2.0 etc gab.
Ich würde mir das nun gerne auf ein Tshirt Drucken lassen (nur für mich, also nicht verkaufen etc), bin aber irgendwie unschlüssig, wegen dem Thema Urheberrecht.
Bei den ganzen Onlineshops (die irgendwie alle doch zu spreadshirt gehören) muss man bei eigenen Motiven immer bestätigen, dass das Motiv keine Rechte verletzt und eben im Falle einer Verletzung alle Ansprüche tragen.
Wie ist denn das bei solchen selbst erstellten Vorlagen, die aber ja auf einer bekannten Person basieren?

Vielleicht hat ja irgendwie jemand Durchblick bei diesem Thema.
Ich find das ganze Urheberrechtsthema zu verwirrend. Man traut sich ja mittlerweile garnicht mehr irgendwas zu veröffentlichen
 

Photoshop

virra

lazy lizzard

AW: Urheberrechtsfrage

Kommt wahrscheinlich drauf an, ob das Bild zu einer entsprechenden Bearbeitung/Nutzung freigegeben war. Der Gitarrist selber dürfte eine Person des öffentlichen Lebens sein und deswegen nicht unter das strenge Recht auf eigene Bild fallen. Wurde das Bild jedoch auf einem Konzert aufgenommen, kann der Veranstalter Rechte am Bild haben oder es könnte sein, dass das Bild unrechtmäßig gemacht wurde, da oft das Fotografieren verboten ist. Hat ein Profi das Bild geschossen: siehe oben.
 

skynet_PSD

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfrage

mmh schwierig.
Das Bild hab ich über die Google Bildersuche gefunden:

So wie ich das sehe, wurde das Bild auf einem Konzert aufgenommen (nicht prof.), allerdings 1989. Ich bezweifel, dass dort schon konzertfotos verboten waren.
 

GND

GND

AW: Urheberrechtsfrage

Wurde das Bild jedoch auf einem Konzert aufgenommen, kann der Veranstalter Rechte am Bild haben

Ich glaube nicht, dass das nachweisbar ist, auf welchem Konzert das Foto entstanden ist. Und falls das fotografieren dort untersagt war, kann er dafür auch nicht haftbar gemacht werden, weil er das Foto ja nicht selbst geschossen hat. Und die Band gibt's auch nicht mehr. Wieviele Leute lassen sich Elvis, Michael Jackson etc. auf's T-Shirt drucken, und kein Mensch fragt danach, ob das Foto davon selbst gemacht, kopiert oder gekauft ist. Und für den Eigenbedarf erfüllt es auch nicht den kommerziellen Nutzen, sprich gewinnorientiert gehandelt zu haben.
 

thexe

ein Albtraum

AW: Urheberrechtsfrage

zumal es hier ja nicht um das original-bild geht, sondern um einen vektorisierten nachbau
 

Sasch0604

Nikonator

AW: Urheberrechtsfrage

Ich denke du kannst dir dein T-Shirt drucken
WEIL :

1. Slash ist eine Person des öffentlichen Lebens und darf somit auch ohne sein Einverständiss fotografiert und die Bilder Veröffentlicht werden Sonnst könnte ja jeder Promi der in der Zeitung ist den Verlag verklagen !!
2. Du erstellst dir das T-Shirt nur für dich selbst, also Verkaufst es nicht !! Wenn du es Verkaufen wollen würdest müsstest du einen Lizenz Vertrag mit Slash abschliessen und entsprechend Lizenzgebühren zahlen.
3. Wenn Ich Slash wäre fänd ich das ziemlich "cool" weil du machst ja so "kostenlose Werbung" für ihn ....
4. Wenn du das Bild aus dem Netz hast gelten die Urheberrechte des Fotografen du müsstest als den Fotografen des Bildes fragen ob du das Bild verwenden "darfst"
5. Ich persöhnlich denke "Mach mal dein Shirt" ;-) wie schon einige Leute vorher hier geschrieben haben "Viele Leute basteln sich selber Shirts" meine Frau ist tierischer BON Jovi Fan und ist schon X-Mal auf Konzerten gewesen mit selbstgemachten Aufdrucken ect. und hatte nie Probleme

LG Sasch
 

jama2000

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechtsfrage

Wenn du nur die Gittare, ohne den Gittaristen aufdruckst kann ich meiner Meinung nach keine Probleme geben.
 

Die_Katz

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrechtsfrage

Also ich denke mal, dass es mit deinem Bild keine Probleme geben sollte,
wenn du keine Massenware daraus machen willst.
 
D

dnumiar

Guest

AW: Urheberrechtsfrage

Ich glaube, da du das Bild noch nach eigenen Vorstellungen bearbeitet hast und dem Bild somit DEINE persönliche Note gegeben hast, kanst du das T-Shirt machen. Das Bild wurde ja nicht eins zu eins übernommen und nach einer persönlichen Gestaltung wird es schon schwierig mit Urheberrecht. Da es ja deine Idee war, das Bild genau so zu bearbeiten, wie es denn nun gemacht hast. Und wie schon die Schreiber vorher erwähnt haben, die Wahrscheinlichkeit das du dir gerade wegen dieses Bildes Ärger einhandelst, ist eher gering. Als Tipp vielleicht noch, warum gehst du nicht in einen ansässigen Laden und lässt dir dort das T-Shirt drucken. Ich habe bei meinen Aktionen noch nicht erlebt, dass dort eine Urheberrechtserklärung unterschrieben werden muss.

Gruß Raimund
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechtsfrage

Praktisch fällt mir keine Regelung des Urheberrechts ein, die Dir Deine benötigte Handlung so richtig erlaubt. Freiheiten für privat (im Gegensatz zu gewerblich) gibt es bei Patenten. Die gibt es aber nur auf Erfindungen. Bei Werken - dazu zählt das Bild - gilt eben das Urheberrecht. Hier gibt es *allgemein* keinen Privat-Freiraum. Aber in einigen Spezialfällen. Das ist die Sache mit der "Privatkopie". In den Zeiten der Musikkassette sowie des Kopiergeräts wurde mit jedem Gerät und jedem Datenträger pauschal z.B. von der Gema, der VG Wort etc. pauschal ein bisschen Geld einkassiert. Dafür durfte man dann eigentlich urhebergeschützte Werke wie Bücher (in Auszügen) oder Schallplatten im Privatrahmen kopieren. Bei Musik hat sich mit den MP3s der Rahmen ohnehin geändert.
Jetzt hast Du leider ein Foto und keine Buchseite. Dann wäre da nämlich eine passende "Privatlücke". Bei Fotos kenne ich keine entsprechende Frei-Regelung. Die Gesellschaft, die hier in Deutschland pauschal die Recht wahrnimmt wäre die VG Bild. Deren Tarife sind .
Demnach wäre für einen Einzeldruck A4 mit bis zu 100 Exemplaren (1 fällt wohl in die Gruppe 1- 100 ...) 65,00 Euro zu zahlen. Jetzt weiß ich nicht, welche Größe Du trägst, meist sind diese Folien für Textilien aber wohl A4.
Soweit die Theorie.
Vermutlich wirst Du als Privatperson mit Deiner Privatfrage aber nicht mal eine Antwort kriegen, selbst wenn Du das wirklich fragst. War zumindest bei der Gema so, wenn man als Privatperson tatsächlich gefragt hat, wieviel 5 Songs auf eine CD Brennen für einen Verwandten denn kosten und wie man das entrichten soll.

Wie ist denn das bei solchen selbst erstellten Vorlagen, die aber ja auf einer bekannten Person basieren?

Intessanter Punkt. Ab gewissen Veränderungen - man spricht von Schaffenshöhe - ist Dein Werk nicht mehr nur eine Kopie oder Abkupferung. Du kannst mit kunstvollen Veränderungen (D)ein eigenes Werk schaffen. Das würde dann ebenfalls Urheberschutz geniessen. Darauf hättest Du dann die üblichen Rechte, z.B. das der Vervielfältigung. Dabei unterliegt bei einer so bekannten Persönlichkeit auch das Recht am eigenen Bild. Du bist dann eben malender Künstler und dieser Musik hat Dich zu einem S/W-Porträit inspiriert. Das kann Dir nicht untersagt werden.

Aber: ein schlichtes Vektorisieren, das auch noch ein Tool automatisch gemacht hat, wird nicht reichen. Ein Abmalen (falls Du ein so ein Zeichenpad hast oder so ...) der Silhouette schon. Es ging Dir ja nur um eine Art Scherenschnitt.

Da Spreadshirt tatsächlich im großen Stil arbeitet, stehen die vermutlich auch unter starker Beobachtung und fordern von Einsendern eben die Übernahme der Verantwortung. Nicht dass irgendein Gravenreuth absichtlich etwas Drucken läßt und nach Erhalt des T-Shirts Spreadshirt wegen Raubkopiererei mit deren T-Shirt als Beweisstück abmahnt (das war ein Anwahlt, der so gearbeitet hat). Das ist vermutlich deren Horror-Szenario, darum die Regelung.

Pragmatischer Ansatz:
Ich würde mit dem Bild auf einem USB-Stick zu einem gut ausgestatteten Copy-Laden mit T-Shirt-Ausstattung vor Ort gehen. Nicht online, nicht Internet - nichts mit digitalen Fingerabdrücken auf E-Mail-Servern, FTP-Backups etc.
Dort wirst Du relativ sicher überhaupt kein Problem haben. Am Besten zahlst Du auch noch bar. Vielleicht weiß die Person im Copy-Laden sogar, dass er für die Geräte auch an die VG-Bild Pauschalen bezahlt. Dann wäre alles vollends in Butter.
Damit solltest Du aber tatsächlich nicht handeln und das nicht öfter machen - auch wenn Freunde das Werk dann cool finden.

Wichtig: Das schildert nur meine Meinung wieder und ist keinesfalls als Rechtsberatung o.ä. gemeint oder zu verstehen.
 

FotoRossi

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfrage

also am besten ist du kopierst ganz einfach keine Fotos die nicht von dir sind.
mit versteckten Wasserzeichen lassen sich auch veränderte Fotos im Internet finden.
 

virra

lazy lizzard

AW: Urheberrechtsfrage

Egal, ob man es nachweisen KANN oder nicht: Es ist wurscht ob für private Nutzung oder zum Verkauf – wenn das Bild nicht freigegeben war für eine entsprechende Bearbeitung, ist das ein Verstoß gegen das UhG. Es ist sogar so, dass man sich die Bilder (mal eben bei google gefunden) nicht mal auf seinen Rechner runterladen DARF. Was du nun machst, oder wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man die dran kriegt, ist eine andere Frage.
 

skynet_PSD

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfrage

Also erst mal Danke für die vielen Antworten.
Wie man an den Antworten sieht, sind die Meinungen recht vielfältig.
Da scheint das Uhrheberrecht also wirklich noch nachbesserungsbedarf zu haben :)

Naja ich werde dann wohl mal hier den Ratschlägen folgen und einen lokalen Shop aufsuchen. Mal schauen, ob es dann da irgendwelche Diskussionen gibt :D

Es ist sogar so, dass man sich die Bilder (mal eben bei google gefunden) nicht mal auf seinen Rechner runterladen DARF.

Das halte ich für ein Gerücht. Hast Du dafür eine Quelle?
Im Prinzip werden bei jedem Aufrufen einer Website über den Browser Bilddaten lokal (temporär) abgespeichert.
Dadurch wurde das Bild ja bereits heruntergeladen.
 

xuLLix

Dr. der Blödsinnologie

AW: Urheberrechtsfrage

Was das temporäre Speichern auf dem Computer angeht. Da streiten sich die Juristen.

Da es notwendig ist, dass der Computer das Bild temporär Speichert um es Anzuzeigen, sagen einige Juristen, es sei ok. Es gibt aber auch andere, welche klar sagen, es sei Verboten.

Aber das liegt glaube ich, immer im Auge des betrachtenden Gerichts
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Urheberrechtsfrage

Hallo,
Da Du es bereits gemerkt haben wirst, hast Du schon einige Ratschläge in Deinem Thread erhalten. Ich muss Dir deshalb ganz klar eine Empfehlung geben:
Alle Anworten hier haben keine rechtliche Relevanz. Eine rechtlich relevante Auskunft diesbezüglich kann Dir nur ein Fachmann/Fachfrau sprich eine Anwältin oder Anwalt geben.
Da bist Du dann sicher, dass Du Dich nicht auf das Glatteis begeben hast. Nicht umsonst fragen diese Dienstleister die Bestätigung ab!
Grüße
 

rakader

Watmahatdahatma

AW: Urheberrechtsfrage

Teilweise interessante Rechtsauffassungen hier. Nur weil jemand auf einer Bühne steht, ist er nicht automatisch Person des öffentlichen Lebens. Weil er aber auf einer Bühne im halböffentlichen Raum stand, durfte er fotografiert werden, sofern dies vom Veranstalter nicht untersagt wurde (vgl. diverse Regelungen bei Pop-Konzerten -> Berichte u.a. bei Freelens). (Das Thema geht aber noch weiter…)
Das Zitieren bekannter Posen und Abbildungen, auch durch Verfremdung (vgl. das berühmte Zappa-Bild auf dem Klo oder der Zappa-Schnauzer, die Rolling Stones-Zunge) kann Schadenersatz nach sich ziehen. Viele Künstler nutzen Umrisse als geschützte Bildmarke. Näheres in den Datenbanken der Patentämter etc.

Kurzum: Die Einzelfälle sind so häufig wie die Bilder selbst. Am einfachsten beim Künstler oder seinem Management (Homepage -> Webmaster) nachfragen. Bei Privat dürfte es da immer ein wohlwollendes OK geben. Aber Vorsicht bei einem Verkauf! In der Güterabwägung dürfte in diesem Fall das Bild wohl unerheblich sein, vielmehr der prominente Umriss (und damit der Anlass für Dein T-Shirt) im Vordergrund stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

virra

lazy lizzard

AW: Urheberrechtsfrage

…Das halte ich für ein Gerücht. Hast Du dafür eine Quelle?
Im Prinzip werden bei jedem Aufrufen einer Website über den Browser Bilddaten lokal (temporär) abgespeichert.
Dadurch wurde das Bild ja bereits heruntergeladen.

Es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich ein Bild temporär unbemerkt, automatisch zur Anzeige einer Seite irgendwo zwischenspeichere (was der Betreiber einer Internetseite stillschwiegend genehmigt hat, denn sonst könnte man die Inhalte nicht sehen, was ja der Zweck der Seite ist) oder ob ich wissentlich ein Bild zum Zwecke der Archivierung und/oder späterer Nutzung downloade.

Ich bin zwar nur Laie, aber ich denke so in der Art ist es.

Quelle? Nö, nicht direkt, aber wenn du dir das mal durchliest, könntest das evtl auch so verstehen --->

Detailseite Publikationen zum Urheber- und Kunstrecht: Karsten + Schubert - Rechtsanwälte für Wirtschafts- und Unternehmensrecht - Berlin

Unter Menüpunkt INTERNETRECHT die Publikation Die Abmahnung wegen File sharing aufrufen und im PDF ist unter Punkt 2 zu finden:
…Selbstverständlich ist auch der reine Download urheberrechtlich geschützter Werke
außerhalb von Tauschbörsen rechtswidrig. Er stellt eine Vervielfältigung im Sinne
des § 16 UrhG dar, die ebenfalls nur mit Einverständnis des Rechteinhabers vorge-
nommen werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:

rakader

Watmahatdahatma

AW: Urheberrechtsfrage

Es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich ein Bild temporär unbemerkt, automatisch zur Anzeige einer Seite irgendwo zwischenspeichere (was der Betreiber einer Internetseite stillschwiegend genehmigt hat, denn sonst könnte man die Inhalte nicht sehen, was ja der Zweck der Seite ist) oder ob ich wissentlich ein Bild zum Zwecke der Archivierung und/oder späterer Nutzung downloade.

Ich bin zwar nur Laie, aber ich denke so in der Art ist es.

So ist es. Das Schlüsselwort ist "stillschweigend". Auch die Archivierung ist nicht verboten (sonst wären Caching-Dienste mit Speicherabzügen wie Google Cache immer rechtswidrig).

Meine Seminarwissen in Medienrecht ist zwar mittlerweile etwas angestaubt, aber der grundsätzliche Unterschied liegt in 2 Rechtsgütern zwischen a) Nutzung, Verwertung und Urheberschaft und b) zwischen Privat und Geschäftlich.

Grundsätzlich gilt auch der Unterschied zwischen Text und Bild. Vgl. die derzeitige Diskussion um Zitatlängen und Newsaggregatoren, gegen die etwa in Deutschland der Springer-Verlag vorgeht. Ein Bild dagegen ist immer 100 Prozent; doch auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei kunsthistorischen Abhandlungen.
Bei Text markieren – wenn ich es richtig im Kopf habe – 30 Zeilen die maximale Grenze wissenschaftlichen Wohlverhaltens (Großzitat) (der entsprechende Wikipedia-Artikel ist hier sehr ungenau).

Da es noch kein originär kodifiziertes digitales Urheberrecht (oder besser: Nutzungs- und Verwertungsrecht) gibt, vielmehr sich die gängigen Rechtsnormen an der analogen Welt orientieren, ist folgende Eselsbrücke "ob ich darf oder nicht" evt. hilfreich:

In einem Katalog (wie Versender like Otto) stellen Firmen ihre Waren aus, mit der explizienten Aufforderung, diesen nach Hause zu nehmen. Nicht anders verhält es sich mit der elektronischen Visitenkarte Netzseite.

Hat der Versender seinen Katalog hingegen angekettet (wie bei Vernissagen, Kunstauktionen etc.), will er, dass die Kunden dies nicht mit nach Hause nehmen; der Katalog dient als Anschauungshilfe. Ähnlich verhält es sich bei Bildern von Fotodiensten (laif, Bilderberg), wo ich einen Dummy mit Wasserzeichen präsentiert bekomme und das qualitativ hochwertige Bild mit entsprechendem NUTZUNGsrecht gegen Entgelt herunterladen kann. Wer diese Schranken umgeht, handelt rechtswidrig.

Ebenfalls ist es gängige Rechtsauffassung, dass der Anbieter, wenn er ein Kopieren verhindern will, entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen muss (z.B. Flash). Gegen einen Screenshot kann man nichts machen, wie früher auch nicht gegen das Abfotografieren in einer Galerie. Andernfalls darf der Anbieter (z.B. der Fotograf) nichts ausstellen, denn das ist ein Internetauftritt. (Er kann sich dann auf dem Dachboden mit dem Diaprojektor seine Bilder anschauen.) -> Schöner Text hierzu: Christoph Ransmayr - Die vergorene Heimat.

Grundsätzlich gilt: Die Urheberschaft ist sakrosant, unveräußerbar (auch wenn es in Deutschland regelmäßig Verlage gibt, die durch sittenwidrige Verträge (Fachsprech: Buy-out-Verträge) versuchen, dieses Recht zu unterlaufen (vgl. Nordseezeitung, Gruner & Jahr).
Diesem untergeordnet ist das Verwertungsrecht (ich als Verlag (Rechtssubjekt) verkaufe das Bild an Werbeagenturen), und diesem wiederum das Nutzungsrecht (das Foto vom Bildband in der Galerie, das *mir* (natürliche Person) als Gedankenstütze dient).
 
Zuletzt bearbeitet:
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