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Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

patrick_l

Hat es drauf

Hi allerseits,

ich habe da mal eine Frage bezüglich verfassungswidrige Zeichen in Composing und od. Artworks. Und zwar folgendes - ich arbeite gerade an einem Artwork das die deutsche Geschichte darstellen soll. Unter anderem möchte ich die Mauer, den zweiten Weltkrieg aber auch Themen wie Bergbau, Erfindungen aufgreifen.

Der Bildaufbau sieht folgendermaßen aus: Vorne ein Querschnitt durch die Erde. Oben über Tage sieht man eine Zeche, Reste der Mauer und typische Elemente die eben zu Deutschland passen.

Unter der Erde mehre Schichten. Unter anderem soll hier nochmal der Bergbau aufgegriffen werden. Nun zum eigentlichen. Ich habe mich gefragt wie ich den zweiten Weltkrieg oder die Zeit der Nazis allgemein verarbeiten kann - nun dachte ich das ich unter der Erde ein auseinander fallendes Hakenkreuz darstelle. Quasi wie ein Fossil.

Meine Frage jetzt, ist es bei künstlerischen Arbeiten dieser Art erlaubt auch mit verfassungswidrigen Zeichen zu arbeiten. Ich weiß das keiner von euch eine rechtsgültige Aussage machen kann auf die ich mich berufen könnte, aber vielleicht weiß der ein oder andere ja mehr darüber.

Grüße Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

karsten1077

Bin wieder da

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

da scheint es im moment noch keinen eindeutigen sachverhalt zu geben, scheint aber zur tolerierung oder wie man es nennen will zu tendieren. hier mal 2 links
http://www.neon.de/artikel/sehen/gesellschaft/duerfen-es-verfremdete-hakenkreuze-sein/646304
Durchgestrichenes Hakenkreuz


Ein durchgestrichenes Hakenkreuz


§ 86 Abs. 3 StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, verbietet keine Verwendungen, die der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre dienen.
Um dem Rechtsextremismus entgegenzutreten, haben antifaschistische Gruppen Symbole der Ablehnung entworfen, darunter ein durchgestrichenes oder durchbrochenes Hakenkreuz. Für mehrere deutsche Staatsanwaltschaften (OStA B. Häußler, Stuttgart) waren jedoch solche Hakenkreuzdarstellungen von den Verbotsgesetzen mitbetroffen.
Das Amtsgericht Mannheim verurteilte einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro, weil dieser einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte und nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger damit gegen den Nationalsozialismus äußere. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen.
Das Amtsgericht Tübingen verurteilte einen Studenten für das Tragen eines Ansteckers mit durchgestrichenem Hakenkreuz 2005 zu einer Geldstrafe von 50 Euro. Am 16. März 2006 hob das Landgericht Tübingen dieses Urteil auf:[10] Der Träger sei eindeutig als Antifaschist hervorgetreten, das Symbol lasse selbst für Touristen seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus erkennen und der Träger wäre auch sonst durch einen „Verbotsirrtum“ entlastet gewesen, da bundesdeutsche Polizeistellen und Behörden § 86a StGB unterschiedlich ausgelegt hätten.[11]
Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler der Firma Nix-Gut Records für den Versand von Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Es sei rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, die sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (etwa „Nazis raus!“). Denn es handle sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand. Daher sei dessen objektive Erfüllung unabhängig von der subjektiven politischen Meinung des Verwenders. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannt werden.
Das Urteil stieß bei deutschen Strafrechtlern und Politikern vielfach auf Empörung und wurde auch im Bundestag debattiert. Das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei zu fördern, nicht zu kriminalisieren. Auf eine parlamentarische Anfrage hin kündigte das Bundesministerium der Justiz eine Gesetzesänderung an, falls der Bundesgerichtshof Urteile gegen Träger antinazistischer Symbole bestätigen würde.[12]
Dieser hatte das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, schon 1973 für nicht strafbar erklärt.[13][14] Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte bei der Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2007 diese Auffassung.[15] Am 15. März 2007 sprach der BGH den Versandhändler frei[16], weil eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt,“ dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht widerspreche und daher von § 86a StGB nicht erfasst werde.[17]


gruß karsten
 

FrankHe56

Aktives Mitglied

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Nach meiner Ansicht kann das Zeichen an sich nicht verfassungswidrig sein, sondern nur seine Verwendung für verfassungswidrige Zwecke. Wie will man z.B. in Schulen Aufklärung über den Nationalsozialismus erreichen, wenn man nicht auch in Bild und Ton die Wahrzeichen dieser politischen Richtungen zeigen könnte? Auch haben z.B. das Hakenkreuz durchaus nicht die Nationalsozialisten erfunden, das gab es schon früher in ganz anderem Zusammenhang. Ich muß doch wohl über die Geschichte berichten dürfen.
Wenn die Verwendung des Zeichens nicht propagandistisch oder aufhetzend erfolgt, spricht meiner Ansicht nichts dagegen. Es kann nach meiner Ansicht auch nicht erwartet werden, das Zeichen nur in a*****nationalsozialistischer Weise darzustellen, sondern es muß auch erlaubt sein, das Zeichen ganz neutral im Rahmen einer - künstlerischen - Darstellung der Zeit damals zu verwenden.
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Hallo Patrick,

lies mal den § 86 des StGB. Insbesondere Absatz 2. Interessant wäre dann auch noch § 86a. Da ich hier keine Rechtsberatung geben darf, geh im Zweifelsfall zu einem Anwalt.

Gruß Peter
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Nach meiner Ansicht kann das Zeichen an sich nicht verfassungswidrig sein, sondern nur seine Verwendung für verfassungswidrige Zwecke. Wie will man z.B. in Schulen Aufklärung über den Nationalsozialismus erreichen, wenn man nicht auch in Bild und Ton die Wahrzeichen dieser politischen Richtungen zeigen könnte? Auch haben z.B. das Hakenkreuz durchaus nicht die Nationalsozialisten erfunden, das gab es schon früher in ganz anderem Zusammenhang. Ich muß doch wohl über die Geschichte berichten dürfen.
Wenn die Verwendung des Zeichens nicht propagandistisch oder aufhetzend erfolgt, spricht meiner Ansicht nichts dagegen. Es kann nach meiner Ansicht auch nicht erwartet werden, das Zeichen nur in a*****nationalsozialistischer Weise darzustellen, sondern es muß auch erlaubt sein, das Zeichen ganz neutral im Rahmen einer - künstlerischen - Darstellung der Zeit damals zu verwenden.


Das Verwenden dieser Zeichen ist gesetzwidrig!!!!!!!!!

Die Rechtsprechung hat doch sogar vor diesen T- Sirt- Logos mit einem zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuz gehadert.
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Ich danke euch schon mal für die hilfreichen Antworten. Vor allem wegen der ganzen Fälle die es bereits in der Vergangenheit gab (Karstens Beitrag) war ich direkt etwas unsicher ob und inwiefern ich damit arbeiten darf oder kann.

Im Grunde soll mein Artwork all das, bzw. einen Teil von dem darstellen was auch in der Schule durch Bücher vermittelt wird. Ich werde mir aber nochmal die einzelnen Paragrafen im StGB durchlesen. Ich finde es aber schlimm das es so geahndet wird. Ich meine es scheint beinah so als wolle man vieles unter den Teppich kehren und geschichtliche Ereignisse eher mit begraben.
 

Preach

schon 'ne Weile dabei

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

etwas OT: Ich finde, dein Projekt hört sich sehr interessant an
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Hey Patrick,

mir ist noch eingefallen, dass du mal den Begriff "künstlerische Freiheit" in einer Suchmaschine deiner Wahl eingibst.

Gruß Peter

P.S.: Ich schaue lieber in meine Bücher, obwohl das manchmal länger dauert.
 

Rata

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Kunst darf alles!
Fragt sich nur, was als „Kunst“ interpretiert oder – im Zweifelsfall ;) – geduldet wird.

Ich würde nicht einmal fragen, solange ich keine verherrlichende Absichten verfolgte und diese meine Intention aus der Interpretation lesbar ist.
Ein Hakenkreuz, noch dazu zerstört und als Beiwerk, dürfte in der Kunst immer gedeckt sein.



Lieber Gruß
Rata

8)
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

,
mir ist noch eingefallen, dass du mal den Begriff "künstlerische Freiheit" in einer Suchmaschine deiner Wahl eingibst.

Danke Peter, mal schauen was ich selber noch alles finde.

P.S.: Ich schaue lieber in meine Bücher, obwohl das manchmal länger dauert.

Ich selber habe auch nichts gegen Bücher. Ganz im Gegenteil. Habe mich schon während meiner Schulzeit neben Kunst viel für Wirtschaft, Politik und Geschichte interessiert. Vielleicht kam mir auch gerade deswegen die Idee so ein Artwork auf die Beine zu stellen.

Halt alles mal anders aufarbeiten. Drückt mir aber mal die Daumen das es so wird wie ich mir das vorstelle und vor allem das ich mir nicht irgendeinen ärger damit einhandle.
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Klar ich drücke dir die Daumen. Künstlerische Freiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit u.s.w. sind vom Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Es kann dir also meiner Meinung nach für deinen Zweck nichts passieren.

Viel Erfolg und gute Nacht. Gruß Peter
 

gerika

Hat es drauf

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Wo man in was schaut, ist egal, solagen es unter anderem aktuell ist.
Hineinschauen muss man ins StGB. Karsten1077 hat es ja aufgelistet.

Hier nochmal

In § 86 Abs 3 StGB heißt es
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

In § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen beinhaltet wird in Abs.3 auf § 86, Abs. 3 und 4 Bezug genommen, mit dem Hinweis "GILT ENTSPRECHEND"

Damit schließe ich mich FrankHe56 an.

Entscheidend ist, wer am Ende bestimmt was "Kunst" ist.
 
C

chrisscha

Guest

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Es hängt auch vom Kontext ab, wenn man die Symbole als verfassungsfeindlich werten könnte, dann ist es es verboten, aber siehe oben, Kunst etc..... .

Gruß
 
W

Wolfwent

Guest

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Ich weiß nicht, ob ich da nun einfältig denke oder zu simpel: Geh zu einem Anwalt, frag den. Oder die Polizei? Oder schau nach, ob man als Künstler nicht eine Erklärung mit abgeben kann/bei einem Notar/Anwalt hinterlegen kann, dass die Verwendung des Zeichens in deinem Kunstwerk nicht der rechtsextremen Propaganda dienen soll.
Allerdings ist halt immer noch die Frage, ob das ein Anwalt machen kann, welcher Art dieser Anwalt sein muss (Steueranwalt hilft da vermutlich nicht viel) und wieviel der womöglich als Gebühr nimmt. Sind jetzt gerade spontane Ideen, die ich noch hatte.
Grüße und viel Erfolg an dich!
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Ich habe jetzt auch noch einiges nachgelesen und bin mir immer sicherer das ich das Hakenkreuz (Swastika wie es eigentlich heißt, danke tr4ze ;)) ohne Probleme in meinem Werk verbauen kann. Danke auch nochmal an dich, gerika.
 

Micha8583

Padawan

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Wenn ich mir Karstens Beitrag anschaue und mit meinem rudimentären Rechtsverständniss abgleiche, waren die Probleme nur a) bei der Zurschaustellung in der "arglosen" Öffentlichkeit und b) bei Gewerbe (T- Shirts). Selbst da hatten die untergeordneten Gerichte so ihre Schwierigkeiten.
Rata bringt es auf den Punkt: "Kunst darf alles".
Der Trick ist dabei, den Kontext des Displays einwandfrei auf Kunst zu lassen. Also nur in Vernisagen, Staatsgalerien oder demSchulfoyer vor dem Kunstzimmer.
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

ich denke auch das es in diesem fall sehr stark darauf ankommt, bei wem die eventuelle anzeige landet. wie bereits gesehen in stuttgart zu 3600€ verknackt, in berlin wird nicht mal die anzeige aufgenommen.

gruß karsten
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Ich meine es scheint beinah so als wolle man vieles unter den Teppich kehren und geschichtliche Ereignisse eher mit begraben.

Ja, genau das meine ich auch! Oder ist euch bekannt, dass genau so kritisch über den "Roten Stern" oder insbesondere die restliche Symbolik der Kommunisten diskutiert wird. Und das ja kein falscher Eindruck entsteht, ich finde es gut das man über die sogenannte "Wiederbetätigung" wacht. Aber eben in alle extremen Richtungen. Da dies aber kein politischer Tread ist, bedaure ich für Patrik, dass er wahrscheinlich besser ein anders Symbol oder Zeichen verwenden sollte. Seine angedeutetetes Vorhaben wäre wahrscheinlich künstlerisch sehr interessant geworden.
 

geia1

Aktives Mitglied

AW: Verfassungswidrige Zeichen in Composings & Artworks

Sende an das zuständige Ministerium eine Anftage, Mache eine Handskizze zur besseren Verständnisdazu und schreibe was du mit dem Bild ausdrücken willst.
 
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