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Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

SantoLeo

Hobby-Canonier

Hallo zusammen, ich habe ein kleines Anliegen zum Thema "Fotorecht".

Gleich vorweg: Ich benötige keine Rechtsberatung und erwarte dies auch von niemandem.

Mich interessieren konkrete Fälle von denen ihr wisst, bei denen Bilder auf Webseiten veröffentlicht wurden, ohne
dass es eine Zustimmung seitens der Personen auf dem Bild gegeben hat.

Kennt ihr also Leute (oder vllt. ihr selbst), die z.B. von einem Anwalt abgemahnt wurden
und Bilder von ihrer Seite nehmen mussten?! Wie ist das geendet?
Was gab es für Strafen? Gab es überhaupt welche?

Hintergrund: Unser Verein veranstaltet seit zig Jahren Karnavalssitzungen mit über 1000 Gästen und nun
sollen auch Bilder auf die Vereinshomepage. Wir versuchen nun das Ganze auf eine solide Basis zu stellen,
werden jedoch mit Aussagen wie: "Das brauchen wir nicht! Ist doch 'ne öffentliche Veranstaltung!" durch den Vorstand ziemlich ausgebremst.

Dieser Post soll mir bei der Argumentation gegen eine andere Aussage weiterhelfen:
"Was soll da schon passieren, außer dass wir das Bild wieder runternehmen müssen?!"


Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

Silvio

Aktives Mitglied

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Sorry, konkrete Fälle kann ich dir nicht nennen. Ich kann Dir aus meinem Alltag, als ich beim Fernsehen gearbeitet habe erzählen:
Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet, muss man damit rechnen, dass man fotografiert wird, auch alle 1000 Gäste auf euren Veranstaltungen. Aber Vorsicht, bei Portraitfotos oder Fotos mit 2 Personen könnte es Probleme geben (Wenn z.B.: der Herr M. mit seinem Seitensprung geknipst wird und wegen diesem Foto seine Frau sich von ihm scheiden lässt, kann er Euch verklagen)

LG Silvio
 

GIS

geo- und fotografiker....

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet, muss man damit rechnen, dass man fotografiert wird, auch alle 1000 Gäste auf euren Veranstaltungen. Aber Vorsicht, bei Portraitfotos oder Fotos mit 2 Personen könnte es Probleme geben (Wenn z.B.: der Herr M. mit seinem Seitensprung geknipst wird und wegen diesem Foto seine Frau sich von ihm scheiden lässt, kann er Euch verklagen)

LG Silvio

das letzte stimmt so nicht: wenn es sich eindeutig um eine öffentliche Veranstaltung handelt, geht man das "Risiko" ein, im Rahmen dieser Veranstaltung fotografiert zu werden und zur Öffentlichkeitsarbeit des Karnavallvereins herangezogen werden.
Klar, es muss im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung und in der Öffentlichkeit sein (nicht irgendwelche Aktionen im Hinterzimmer).

Es ist auch der Unterschied zu machen, ob es sich um kommerzile Fotos (Werbung) handelt oder rein dokumentarischer Natur ist.

Klar wenn du Porträs weg lässt und nur Massen-Aufnahmen zeigts, entgehst du evt. viel Diskussion und Ärger, so gesehen würde ich mir schon überlegen was ich da auf die Seite setze.
 
P

pavo777

Guest

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Silvio hat schon recht. Besucher öffentlicher Veranstaltungen dürfen ungefragt als Beiwerk veröffentlicht werden. Aber wie Silvio schon sagte, man darf keine Person(en) explizit anzoomen und als Hauptmotiv auf dem Bild erscheinen lassen, das verletzt das Persönlichkeitsrecht/das Recht am eigenen Bild. Allerdings darf man den ganzen Besuchersaal in seiner Masse ablichten und wenn dabei ein heimliches Liebespäärchen dabei ist, hatten sie halt Pech gehabt. Ein konkretes Beispiel: Ein Fotograf lichtete ein romantisches Bild an einem Wasserbrunnen ab, wo sich ein Mann und eine Frau küssten. Er reichte dieses Bild bei einer Zeitung ein und es wurde veröffentlicht. Daraufhin gab es Stunk, denn es handelte sich um ein "heimliches Päärchen" und dieses Päärchen war das Hauptmotiv im Bild. Hätte der Fotograf den Brunnen als Hauptmotiv anvisiert und wäre das Päärchen Beiwerk gewesen, hätte die rechtliche Sache anders ausgeschaut. Was letztendlich dabei rauskommt, hängt vom individuellen Fall ab, je nachdem ob nur Abmahnung oder gar noch Regressansprüche.... gruß
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Hallo, danke schonmal für die Antworten.

Ich habe mich schon eine ganze Weile mit dem Thema auseinander gesetzt.
Was ihr ansprecht mit den Versammlungen findet sich auch hier:

----------------------------------
Frage:
Wann ist eine Einwilligung nicht erforderlich?
Antwort:
Dies ist in § 23 Abs. 1 KUG (http://www.gesetze*im*internet.de/bundesrecht/kunst*urhg/__23.html) geregelt. In Kurzform bei
1. Persönlichkeiten der Zeitgeschichte,
2. Personen, die nur Beiwerk neben einer Landschaft oder öffentlichen Örtlichkeit sind,
3. Personen auf Versammlungen und öffentlichen Aufzügen und bei
4. Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst.

Aber auch dann ist eine Veröffentlichung unzulässig, wenn dadurch ein berechtigtes In*teresse der abgebildeten Person verletzt wird.

[Zitat aus F o t o r e c h t - F A Q von Rechtsanwalt Dr. Stephan Ackermann, Rostock]
----------------------------------

Sind Veranstaltungen, für die man Karten kaufen muss in diesem Sinne "Versammlungen" oder "öffentliche Aufzüge"???

Oder muss hier ein spezieller öffentlicher Aushang oder eine Bemerkung z.B. auf den Eintrittskarten erfolgen???

Edit: Quellen dazu sind natürlich besonders gern gesehen :) .
 
Zuletzt bearbeitet:

mastermind611

Aktives Mitglied

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Nach meinem Rechtsempfinden ist die Veranstaltung nicht öffentlich, wenn ich Eintritt zahle und damit nur ein beschränkter Kreis von Personen Zugang hat. Dann wird das aus meiner Sicht über die Teilnahmebedingungen, AGB, oder so geregelt.
Schau mal unter Paragraph 8 in folgenden AGBs:
http://www.run4ideas.de/agb.pdf

Die sind einfach mal über Suchmaschine gefunden worden. Es gibt da sicher noch mehr Quellen über die einschlägigen Suchmaschinen zu finden.
VG
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

@mastermind

Mein bisheriger Kenntnisstand ist, dass die Veranstaltungen öffentlich sind,
da ja im Prinzip jeder eine Karte erwerben kann.
Insofern ist es keine Privatveranstaltung. Aber ob es damit gleich ein
öffentlicher Aufzug gemäß KUG ist ...?!?!?


Edit: Danke für den AGB Link. So etwas war eben auch unsere Absicht (Karten & Aushang)
 

chuckyaliasj154

Noch nicht viel geschrieben

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Moin moin!

Ich war mal für eine Foto-Community tätig, die Fotos von Veranstaltungen im Auftrag gemacht hat.
Wir haben das Persönlichkeitsrecht so umgangen, das wir ein Schild am Eingang gut sichtbar platziert haben, auf dem über die Aufnahmen informiert wurde und mit Betreten der Veranstaltung das Recht am Foto an den Veranstalter übertragen wird.

Somitist man erst mal aus der Verantwortung bezüglich "Ich habe nie zugestimmt das ein Foto von mir gemacht wird"

Natürlich will man sich dadurch nicht die Gäste vergraulen. Daher zeigt man jedem einzelnen Gast ( Bei Aufnahmen von einzelnen oder 2-5 Leuten ) das Foto und lässt sich die mündliche Zustimmung geben. Im Zweifelsfall würde sich das dann so auswirken das Du das Foto entfernen musst, aber keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden können, da die Zustimmung ja wiederrufen wurde.

Wir haben in der Community damit einige Abmahnungen und Klagen umgehen können.

Nun noch ein Wort zur Gegenseite... ich bin der Meinung man sollte fair mit den Leuten umgehen. Daher haben wir in der Community es immer so gemacht, das wir Karten verteilt haben auf der stand wie man Bilder entfernen lassen kann von der Seite und wo die Bilder zu sehen sind. So kann sich jeder am anderen Tag noch mal vom Bild überzeugen und es ggf. entfernen lassen. Das ist fair und es wird euch sicher kein Richter verurteilen, weil ihr ausreichend Sorge getragen habt, das jedem klar war was da los ist.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben, auch wenn es leicht "Rechtsberaterisch" wurde. Dennoch der Hinweis das es sich bei meiner Äußerung nicht um eine Rechtverbindliche Auskunft handelt und kein Anspruch auf Rechtsgültigkeit besteht. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Medienanwalt befragen und bei Klage oder Abmahnung sofort zu Rate ziehen!
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

@
danke für die Auskunft. Das bestätigt mich erstmal in unserem Vorhaben.
Bei Bedarf hole ich mir natürlich professionelle Rechtshilfe.

@mindmaster611
Ich ziehe meine Aussage von eben zurück. Habe in der Photscala gerade folgendes gefunden:

Wesentlich problematischer ist der Umgang mit dem Konzertveranstalter.
Juristisch gesehen handelt es sich bei einem Konzert um eine geschlossene und private Veranstaltung.
Diese wird in der Regel von einer Konzertagentur veranstaltet, ...
In unserem Fall sind wir ja selbst der Veranstalter und die Veranstaltung ist dann doch nicht öffentlich.
Daher ist das Schild am Eingang wohl ein MUSS bzw. Minimum.

PS: Ein fairer Umgang mit unseren Gästen versteht sich von selbst.
Wir sind ja schließlich alle aus demselben Stadtteil und hier kennt man
sich und jeder jeden irgendwie. Und nächstes Jahr sollen ja alle wiederkommen.

Edit - Mmmmh, Stefan von PSD schreibt hierzu folgendes im Tut:
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Bsp: Das meint Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: Diese unterfallen der Abbil-dungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.
Am „kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun“ fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen.
Jetzt bin ich wieder verwirrt. Konzert also doch öffentlich?!?!

--------------------------------------------
Edit - Nochmal zurück zur Ursprungsfrage:
Sind jemandem Fälle bekannt, bei denen Bilder zurück gezogen werden mussten?
 
Zuletzt bearbeitet:

WCSFanzine

Perfekt Unperfekt

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Also da kann ich auch ne Kleinigkeit zu sagen.
Ich bin selbst Veranstalter von Konzerten. Diese Konzerte veranstalte ich im "öffentlichen Raum" Die Location ist ein Jugendzentrum dass von einigen Leuten besucht wird. Wenn sich diese Besucher explizit auf dem Konzert befinden und somit auch Gefahr laufen auf Fotos zu erscheinen, können sie weder dagegen Klagen noch dich Auffordern die Bilder zu entfernen. Dazu muss man noch nicht mal darauf Hinweisen dass Bilder gemacht werden und diese auf Internetplattformen veröffentlich werden. Dies gilt für Bilder, die ich zb von der Bühne Blind ins Publikum mache. Ganz anders ist die Sache wenn ich jemanden ganz geziehlt fotografiere. Dabei muss ich von dieser Person ein Einverstädnis bekommen weil sie das recht am eigenen Bild hat, ungeahndet des öffentlichen Raums oder des Aufstelens von einer Infotafel am Eingang. Diese Erfahrung habe ich mit Blutzoll bezahlt da ein etwas angestaubter Besucher gegen mich als Veranstalter und Fotograf vorgegangen war. Er bekam in zweiter Instanz recht und es wurde gegen Zahlung einer Entschädiguung an besagten Herrn eingestellt. Aber es belief sich in einem noch tragbaren Rahmen. Seit dem bekommt jeder Gast der durch die Kasse geht auch einen Flyer mit Visitenkarte. So unterliege ich nicht mehr der Informationspflicht und habe die Bildrechte an allem auf der Veranstaltung da sich der Gast ja vor dem bezahlen entscheiden kann ob er der Veranstaltung beiwohnen möchte oder nicht(wenn er garantiert nicht auf nem Bild erscheinen will soll er halt kehrt machen aufn Absatz und draußen bleiben).
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Also da kann ich auch ne Kleinigkeit zu sagen.
Ich bin selbst Veranstalter von Konzerten. Diese Konzerte veranstalte ich im "öffentlichen Raum" Die Location ist ein Jugendzentrum dass von einigen Leuten besucht wird. Wenn sich diese Besucher explizit auf dem Konzert befinden und somit auch Gefahr laufen auf Fotos zu erscheinen, können sie weder dagegen Klagen noch dich Auffordern die Bilder zu entfernen. Dazu muss man noch nicht mal darauf Hinweisen dass Bilder gemacht werden und diese auf Internetplattformen veröffentlich werden. Dies gilt für Bilder, die ich zb von der Bühne Blind ins Publikum mache. Ganz anders ist die Sache wenn ich jemanden ganz geziehlt fotografiere. Dabei muss ich von dieser Person ein Einverstädnis bekommen weil sie das recht am eigenen Bild hat, ungeahndet des öffentlichen Raums oder des Aufstelens von einer Infotafel am Eingang. Diese Erfahrung habe ich mit Blutzoll bezahlt da ein etwas angestaubter Besucher gegen mich als Veranstalter und Fotograf vorgegangen war. Er bekam in zweiter Instanz recht und es wurde gegen Zahlung einer Entschädiguung an besagten Herrn eingestellt. Aber es belief sich in einem noch tragbaren Rahmen.
Hi, bis hierhin interessant und verständlich.
Ich nehme an, der besagte Gast wurde von dir in Porträtform abgelichtet?!
Seit dem bekommt jeder Gast der durch die Kasse geht auch einen Flyer mit Visitenkarte. So unterliege ich nicht mehr der Informationspflicht und habe die Bildrechte an allem auf der Veranstaltung da sich der Gast ja vor dem bezahlen entscheiden kann ob er der Veranstaltung beiwohnen möchte oder nicht(wenn er garantiert nicht auf nem Bild erscheinen will soll er halt kehrt machen aufn Absatz und draußen bleiben).
Jetzt hängst du mich gerade wieder ab.
Wo liegt denn der Unterschied zwischen einem Aushang (groß und lesbar)
an der Kasse und dem Verteilen von Flyern mit Visitenkarten???
In beiden Fällen hast du doch nichts Schriftliches von den Gästen, oder?

PS: Meine letzten Beitrag habe ich eben noch erweitert um Stefans (PSD) Tutorialeintrag.
 

WCSFanzine

Perfekt Unperfekt

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Aber den flyer können sie sich mit nach hause nehmen um ggf später kontakt mit mir direkt aufzunehmen. bei einem plakat wird das schon etwas schwerer.
der besagte gast war nur durch zufall auf dem bild der person die eigentlich abgelichtet wurde. er hat sich quasi im hintergrund durch geschlichen.
meine vermutung dagegen geht ja eher in die richtung dass diese person den beamtenstatus hat. die treibt sich auf allen veranstaltungen rum um zu schaun dass auch ja nicht böses veranastaltet wird hehe.
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen


Ja, das stimmt wohl mit dem Flyer. Aber rechtlich sehe ich da jetzt keinen Unterschied.
Höchstens praktisch, weil ich beim Eingangsschild daheim deine Kontaktdaten und die Webadresse vergessen habe...
Aber sonst?

Ich glaube, ich beschränke mich einfach auf Fotos von der Bühne.
Dann hat man keinen Ärger. Es sei denn, es wird mal ein Gast auf die
Bühne geholt, dann geht das Spiel wieder von vorne los... :)
 
Zuletzt bearbeitet:

WCSFanzine

Perfekt Unperfekt

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

ach ich denke es kommt immer darauf an welche konzerte du fotografierst. bei einigen bands sollte man vorher auch schon mal vorsichtshalber nen TFP oder ähnliches ansetzen. Gerade was den rockbereich angeht haben bands die seit kurzem auch im tv beworben werden interesse an alten aufnahmen. Nenedie Bühne ist ein Ort für künstleriche Entfaltung haha. dann hat der gast nix zu melden
 

micha46

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

schau mal , da sollte was relevantes für dich dabei sein.
Sonst besorg dir mal dieses Buch:
"Fotografie und Recht" von Jens Brüggemann und Daniel Kötz
Sind auch sehr interessante Sachen drin, ich hatte es mir mal aus der Bibliothek ausgeliehen.
 

HansjoergOtt

Aktives Mitglied

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Wo liegt denn der Unterschied zwischen einem Aushang (groß und lesbar)
an der Kasse und dem Verteilen von Flyern mit Visitenkarten???
In beiden Fällen hast du doch nichts Schriftliches von den Gästen, oder?
quote]
Hallo,
du kannst das Problem minimieren, indem du auf die Eintrittskarten einen rechtlichen Hinweis druckst, dass derjenige, der die die Karnvalsveranstaltung besucht, mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden ist. Das machen z.B. auch Fernsehsender bei ihren Shows so.
Herzliche Grüße
Hans-Jörg
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Wo liegt denn der Unterschied zwischen einem Aushang (groß und lesbar)
an der Kasse und dem Verteilen von Flyern mit Visitenkarten???
In beiden Fällen hast du doch nichts Schriftliches von den Gästen, oder?
quote]
Hallo,
du kannst das Problem minimieren, indem du auf die Eintrittskarten einen rechtlichen Hinweis druckst, dass derjenige, der die die Karnvalsveranstaltung besucht, mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden ist. Das machen z.B. auch Fernsehsender bei ihren Shows so.
Herzliche Grüße
Hans-Jörg
Ja, genau. Darüber hatten wir intern auch schon diskutiert.
Bei den Kamerafahrten durch's Publikum dürfte die gleiche Problematik bestehen,
und das sind ja definitiv "Porträtaufnahmen".
 
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Hallo!
Wenn mehr al Personen auf dem Foto zu sehen sind, ist das ok. Weniger: da mußt du vorher fragen ob sie damit einverstanden sind.
Wenn sich Personen allerdings extra "in Pose" schmeissen vor dem Fotografen, gilt dies rechtlich als stillschweigendes Einverständnis.
Ansonsten: ist das Persönlichkeitsrecht verletzt und es kann teuer werden.Das hat mir selbst meien Freundin (Anwältin) gesagt.
Die muß es ja wissen
SMILE!
LG
Newbienew
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Hallo!
Wenn mehr al Personen auf dem Foto zu sehen sind, ist das ok. Weniger: ...
Hi, sag mal hat sich hier bei dir ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen?
Falls du auf diese ominöse Personenzahl bei Gruppenfotos anspielst, zitiere ich hier nochmal den oben angesprochenen Rostocker Anwalt:
Frage:
Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf
dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt?
Antwort:
Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wieviel Personen auf dem Foto sind,
sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk,
ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls * aber nur, wenn die Person auch
erkennbar ist! * doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die
Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Recht*
sprechung meist bejaht!
Ich persönlich halte das sowohl für logisch, als auch vertrauenswürdig.
 
M

MissNoeud

Guest

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Auf jeder öffentlichen Veranstaltung (Zusammentreffen von Leuten, die keinen persönlichen Zugang zueinander haben und sich nicht kennen) geht man davon aus das man fotografiert wird. Man sollte allerdings bei Einzel oder Potrait Aufnahmen nach der Einverständis der fotografierten Personen fragen. Es kann allerdings auch sein, dass diese zu betrunken sind und das am nächsten Morgen wieder vergessen haben und nicht damit einverstanden waren..dann sollte man in dem Fall auf jeden fall, auf der Seite auf der die Bilder hochgeladen werden, erwähnen das man mit einer E-Mail dieses Foto sofort wieder entfernen kann.
Das Thema habe ich vor kurzem im Fach Eventmanagement noch durch genommen :) Ich gehe mal davon aus, das mein Lehrer keinen Mist erzählt :D
 
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