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Vorgehenseise bei beschiss

Ben78

Nicht mehr ganz neu hier

hallo leute,

wie kann man an besten bei einem kunden vorgehen, der einen bescheisst?

Also folgender sachverhalt: kunde hat seite anbezahlt. Seite ist fertig und von ihm angenommen worden. Dann besitzt er die frechheit, die seite auf seinem server zu lassen und ändert das passwort ab. Rührt sich nicht mehr bei mir und will mich durch verarschungen bzw. dumme sprüche auch noch ärgern. Dieser Drecksack treibt mich in den absoluten wahnsinn!!! Wie kann ich gegen so einen abschaum am besten vorgehen??? Ich habe ihm bereits straf- als auch zivilrechtlich gesroht (per sms) der nimmt das aber nicht ganz ernst und will mich auch noch auslachen. Was kann ich am besten machen???

Ich tippe gerade mim iphone, deswegen kleine rechtschreibung
 

kleinerVampir

Aktives Mitglied

AW: Vorgehenseise bei beschiss

Ganz ehrlich ? So wie du dich hier gibst, kann ich persönlich dich auch nicht für ernst nehmen. Wenn du dich dem "Kunden" gegenüber genauso verhälst, dann kein Wunder dass da keinerlei Reaktion kommt.

Aber erstmal stellen sich doch folgende Fragen:

Bist du Gewerbetreibender oder Privatperson ? Ich nehme an letzteres, denn sonst würdest du dich hoffentlich nicht so benehmen wie du es hier gerade getan hast.

Hast du einen schriftlichen Vertrag geschlossen mit dem "Kunden", oder war das alles nur "so eine mündliche Absprache" ?

Hast du den Kunden schon einmal schriftlich zur Zahlung aufgefordert oder ihn angemahnt ? Und mit schriftlich meine ich jetzt nicht per SMS !

Außerdem nochmal am Rande bemerkt: "Drecksack", "Abschaum" etc. lassen nicht gerade auf eine soziale Kompetenz deinerseits schließen und erfüllen nebenbei noch den Straftatbestand der Beleidigung.

Und falls du dir hier ensthaft Hilfe erwartest, würde ich ganz schnell den Edit Button benutzen und meinen Beitrag überarbeiten !!!


Edit: da war jemand schneller ;)
 

MyBad

localhorst

AW: Vorgehenseise bei beschiss

Wenn die Drohung nicht hilft, hast du folgende Möglichkeiten:
1. Noch einmal eine schriftliche Mahnung verfassen. per SMS ist Unsinn!
2. Sollten die Mahnungen nicht helfen - Anwalt einschalten. (kommt aber auf den Streitwert an!)
3. daraus lernen und fertige Produkte erst nach erfolgter Zahlung dem Kunden überlassen!

Sich darüber aufregen und mit Kraftausdrücken umsich zu werfen ändert nichts an der Situation.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Vorgehenseise bei beschiss

1. Noch einmal eine schriftliche Mahnung verfassen.

Warum?

In Deutschland muss nicht gemahnt werden um in den Verzug zu geraten.

TE: zum Ton wurde einiges gesagt. Um dir dennoch zu helfen:

Schreibwarengeschäft - Vordruck Mahnbescheid für 2,50 - Ausfüllen und ab zum Gericht - warten
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Vorgehenseise bei beschiss

Warum?

In Deutschland muss nicht gemahnt werden um in den Verzug zu geraten.

TE: zum Ton wurde einiges gesagt. Um dir dennoch zu helfen:

Schreibwarengeschäft - Vordruck Mahnbescheid für 2,50 - Ausfüllen und ab zum Gericht - warten

das muss man aber ankündigen, es muss ein definitives datum in der rechnung stehen, und auch nur zwischen zwei Kaufleuten, ansonsten muss man wohl oder übel eine Mahnung schreiben.

anonsten gebe ich den Vorrednern recht,
ich verstehe ja die aufregung, aber in dem Ton... da wundert auch mich nichts.
 

Solla

Aktives Mitglied

AW: Vorgehenseise bei beschiss

hallo verstehe ja durchaus Deinen Ärger, aber ganz unschuldig bist Du da an der Situation vermutlich auch nicht. Warum hast Du den eigentlich die Seite schon auf den Server des Kunden hochgeladen? Das ist der größte Fehler, den Du machen kannst. Nur zu Demozwecken wirst du doch hoffentlich nen eigenen Server haben, auf den Du das erstellte hochladen kannst.

Wäre ja gerade so als würdest Du ein Haus verkaufen wollen und den Kunden, der angezahlt hat schon mal die Schlüssel geben, der Wechselt dann das Türschloss und Du kommst nicht mehr rein! Nein im Ernst in Zukunft solltest Du das anders regeln.

Was das die Vorgehensweise zur Schadensbegrenzung angeht. Eine Mahnung per SMS würde ich auch nicht ernst nehmen! Das macht man doch nicht! Wenn Du im Rechtsschutz bist, dann lass den das Regeln. Oder gibt es etwa gar keinen Vertrag zwischen Dir und dem Kunden? Dann jedenfalls hättest du schlechte Karten, denn dann würde Aussage gegen Aussage stehen und damit kannst Du das alles Vergessen.

So wie sich das für mich nun darstellt - da ich ja nichts Näheres weiß, ob Du als Firma oder als Privatperson nebenbei die Seite erstellt hast - wirst Du das ganze vermutlich unter Lehrgeld abbuchen müssen.

B.G. und viel Erfolg für künftige Projekte, die Du hoffentlich besser planst!
Solla
 

Dennis

aka denyo111

AW: Vorgehenseise bei beschiss

...es muss ein definitives datum in der rechnung stehen...

Das ist natürlich richtig.

Ohne Datum kann der MB aber die Mahnung ersetzen insofern ist auch da nicht zwingend eine Mahnung nötig.

(natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung ;))
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Vorgehenseise bei beschiss

Das ist natürlich richtig.

Ohne Datum kann der MB aber die Mahnung ersetzen insofern ist auch da nicht zwingend eine Mahnung nötig.

(natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung ;))

richtig richtig
(auch von mir nur Meine Meinung / Wissenstand)
da der Gute aber weder das eine noch das Andere gemacht hat, scheint man durch ein offizielles in Verzug setzten keine Nachteile zu befürchten
:lol:
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr_Quick

Ich bin so - wie Ich bin

AW: Vorgehenseise bei beschiss

Hallo

Im Vertrag alles relevante und Wichtige hervorheben und nortieren.
Beide müssen unterschreiben.
Auf der Rechnung aufführen, wann die Zahlung zu erfolgen hat (bedenken das die Banken auch etwas Zeit brauchen).
Sollte die Zeit verstrichen sein, mal freundlich beim Kunden anfragen, ob die Zahlung vergessen wurde (nicht wie in deinem Falle, mit Schimpfwörtern).
Meistens sind die Kunden erschrocken und sagen "Ja habe ich vergessen, wird gleich beglichen".
Trifft dies nicht zu, einen netten Brief schreiben das die Zahlung im Verzug ist.
Weiterer Schritt, Mahnung schicken, dies evtl. Wiederholen.
Erfolgt auf dies hin keine Zahlung, dann kann man immer noch das Inkasso beauftragen (Streitwert beachten).

Meine Vorredner schließe ich mich an, keine SMS und natürlich ein normales Auftreten - keine negativen Fachausdrücke verwenden.

Gruß

Mr.Quick
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Vorgehenseise bei beschiss

Es wurde jetzt schon mehrmals erwähnt das der Ton die Musik macht. Wenn man es professionell angeht sollte man auch in solchen bzw. gerade in diesen ärgerlichen Situationen stets die Ruhe bewahren. Das erleichtert einem auch das fällen von weiteren Entscheidungen. Bevor man jetzt Mahnungen verschickt sollte man versuchen ein sachliches Gespräch zuführen.

Wenn der Kunde sich aber nicht darauf einlässt, kein Kontakt hergestellt werden kann würde ich wie von Denyo geschrieben im Schreibwarengeschäft einen passenden Vordruck kaufen. Das ganze dann noch per einschreiben.

straf- als auch zivilrechtlich gesroht (per sms)
Das ist auch Mist. Kontakt mit Kunden sollte in meinen Augen immer schriftlicher per E-Mail oder über den Postweg erledigt werden. Auf keinem Fall per SMS. Finde ich persönlich nicht besonders seriös. Am besten ist halt das persönliche Gespräch.

Für die Zukunft:
Wenn du Aufträge hast dann halte die Kundenwünsche, deine Arbeiten, Kosten und alle relevanten Punkte schriftlich per Vertrag fest. So kannst du später im Erstfall auch auf etwas Verweisen. Unter anderem Vertragsbruch oder andere Probleme. Auch sollte dem Kunden erst dann die erstellte Website überlassen werden, wenn die Rechnung komplett bezahlt wurde. Solange wird die Seite nur auf einem eigenen Webspace / Server geladen.

Eine Idee von mir wäre das anlegen einer eigenen Webseite. Der Kunde bekommt mit dem aufgesetzten Vertrag eine Kundennummer. Mit dieser kann er sich dann auf deiner Seite einloggen und den aktuellen Entwicklungsstand einsehen. Das hat auch für die Kunden einen tollen Vorteil - zusätzliche Wünsche können direkt verarbeitet werden. Also nicht erst am ende. Erspart wiederum etwas Zeit. Aber das ist ja hier jetzt nicht der Punkt.

Zu guter Letzt möchte ich noch sagen das aufregen nicht gesund ist. Außerdem wirkt sich das Aufregung negativ aus. Entscheidungen und eigene Handlungen werden da durch mit beeinflusst. Also besser Ruhe bewahren, sachlich bleiben und auch nach außen prof. zeigen. Außerdem Äußerungen wie hier unterlassen. Das Internet scheint zwar groß zu sein, aber trotzdem sind solche Inhalte gerade als Gestalter nicht das beste. Ganz und gar nicht. Oder was glaubst du was ein potenzieller Kunde denkt wenn er durch Zufall dein Worte ließt?

Denken > Schreiben > Posten ;)

Grüße Otto
 
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