AW: frage zu bildrechten
Was bei allen Antworten noch nicht bedacht wurde ist die Öffentlichkeit.
Diese Veranstaltung ist anscheinend nicht öffentlich ( von einer Behörde genehmigt )
Also privat
somit der nächste Schritt, was hat der Veranstalter geschrieben.
Wenn du die Startgebühr gezahlst...