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Goethe-Zitat

mbrown04

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,
darf man in einem Flyer/Folder ein Zitat des deutschen Dichterfürsten Goethe verwenden bzw. wer muss seine Erlaubnis dafür geben?
MfG mbrown04
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Nicht ganz einfach zu beantworten. Im Netz finden sich zum Zitatrecht viele Hinweise, verbindliche Aussagen sollte allerdings nur ein FA machen ... ;)

Es wäre vielleicht ganz gut zu wissen, in welchem Zusammenhang das Zitat platziert werden soll und in welcher Weise die Veröffentlichung erfolgen soll.
In diesem Falle vielleicht nicht greifend, aber auch Urheberrechte können vererbt werden ... ;)

LG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

Frit

Hardcore-Lurker

Nach §§ 64 ff. UrhG gilt das Recht sogar nur 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da der gute Johann Wolfgang schon etwas länger abwesend ist, haben wir es mit einem typischen Fall von Gemeinfreiheit zu tun. (Wahrscheinlich wäre es anders, würde jemand den ganzen Faust zitieren).

Für Kurzzitate (einzelne Sätze) gilt außerdem die sog. Entlehnungsfreiheit.
 

woffi

Universal-Dilettant

Nach §§ 64 ff. UrhG gilt das Recht sogar nur 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da der gute Johann Wolfgang schon etwas länger abwesend ist, haben wir es mit einem typischen Fall von Gemeinfreiheit zu tun. (Wahrscheinlich wäre es anders, würde jemand den ganzen Faust zitieren).

Für Kurzzitate (einzelne Sätze) gilt außerdem die sog. Entlehnungsfreiheit.
Goethe würde ich für gänzlich unbedenklich halten, Faust bspr. gibt es im Projekt Gutenberg (). Bei sonstigen Zitaten immer Quelle angeben. In wissenschaftlichen Arbeiten sind die Freiheiten übrigens größer (ohne Quelle gibt es dann aber wissenschaftlich etwas auf die Finger -> Guttenberg).
 

Luther_Sloan

Nicht mehr ganz neu hier

Solange man es als Zitat kenntlich macht, kann man fast alles posten, sofern es nicht gegen andere Gesetze, Sitten und Anstand, Foren- und Firmenregeln, etc. verstößt, man den Urheber angibt und keinen kommerziellen Gewinn anstrebt oder erhält... :)
(Faktische Kurzfassung ohne Anspruch auf rechtliche oder moralische Gültigkeit unter allen Umständen und ohne Anspruch auf juristische oder sonstige Korrektheit.) :)

Nein, ernsthaft: ein Goethe-Zitat (auch mit Nennung) ist als solches kein Problem. Das kannst Du auch in gedruckter Form verwenden, solange es kenntlich gemacht wird, wobei da schon ausreicht, wenn nach dem Zitat (gerne in " ") eine Klammer steht mit "Goethe").
Man kann ja froh sein, wenn heutzutage überhaupt noch jemand Goethe zitiert bzw. liest.

Du schlägst ja auch mit dem Zitat auf dem Flyer selbst keinen Gewinn, sondern bedienst Dich dessen als Mittel, wobei das wie gesagt, hier kein Urheberproblem gibt.
 

mbrown04

Noch nicht viel geschrieben

Vielen Dank allen für die konstruktive Antwworten. Anbei besagtes Zitat - welches ich übrigens recht zeitlos finde - als Dankeschön:

Wenn es eine Freude ist,
das Gute zu genießen,
so ist es eine größere,
das Bessere zu empfinden,
und in der Kunst
ist das Beste gut genug.

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann


MfG mbrown04
 

Leander

Aktives Mitglied

Bei den Plattenhüllen von Frankie Goes To Hollywood wurden auch viele solcher klasssichen Zitate verwendet. Kann mir nicht vorstellen, dass Paul Morley (der Macher) da irgendwo um Erlaubnis gefragt hat
 

kopfam

Nicht mehr ganz neu hier

Bei den Plattenhüllen von Frankie Goes To Hollywood wurden auch viele solcher klasssichen Zitate verwendet. Kann mir nicht vorstellen, dass Paul Morley (der Macher) da irgendwo um Erlaubnis gefragt hat

Aber zumindest die Rechtsabteilung der Plattenfirma könnte einen Blick darauf geworfen haben... :)
Allerdings ist das auch eine andere Zeit gewesen und wir reden hier auch von einem anderen Verwendungszweck sowie nationalem und nicht ausländischem/internationalen Urheberrecht und dessen Anwendung. Anderes Paar Stiefel.... und bereits abgehakt....
 

Caesarion2004

Aktives Mitglied

Sehe ich auch so.
Ist ein anderer Sachverhalt. Noch dazu aus den 80ern und damals war das eh kein Problem wie heute oft. Zumal nach deutschem Recht (und das wäre hier im ursprünglich diskutierten Fall das ausschlaggebende) die entsprechenden Schutzfristen bereits abgelaufen sind und außerdem ja nur zitiert werden sollte (mit Angabe der Urhebers).

Grüße
Caesarion2004
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Zumal nach deutschem Recht (und das wäre hier im ursprünglich diskutierten Fall das ausschlaggebende) die entsprechenden Schutzfristen bereits abgelaufen sind.

Wenn Du damit die Urheberrechte meinst, dann mag das in diesem Falle so sein, aber wie schon gesagt: Urheberrechte sind vererbbar und somit kann man nicht einfach pauschal sagen, dass es da keine rechtlich relevanten Besitzansprüche mehr geben könne, sondern diese können auch noch über den Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ableben des ursprünglichen Rechteinhabers Gültigkeit besitzen!

LG
Frank
 

Caesarion2004

Aktives Mitglied

Wenn Du damit die Urheberrechte meinst, dann mag das in diesem Falle so sein, aber wie schon gesagt: Urheberrechte sind vererbbar und somit kann man nicht einfach pauschal sagen, dass es da keine rechtlich relevanten Besitzansprüche mehr geben könne, sondern diese können auch noch über den Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ableben des ursprünglichen Rechteinhabers Gültigkeit besitzen!

Da hast Du durchaus recht - allerdings ist im vorliegenden Falle des Goethe-Zitats nicht davon auszugehen, dass eine Vererbung der Nutzungs- und Verwertungsrechte erfolgte bzw. hier greift, zumal die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen wie das BGB, insb. das Urheberrecht nicht mehr (bzw. noch nicht) greifen würden.
Zumal wie hier nur von einem kleinen (kenntlich gemachten) Zitat reden und keine Übernahme eines ganzen Textes. Zugegeben, man kann bei einem Flyer u.U. eine kommerzielle Nutzung unterstellen, allerdings ist die Frage der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.
Bei neueren Werken / Künstlern kann ich bestätigen, dass da tatsächlich Erben Rechte an Texten, Bildern, etc., also kreativ Erschaffenem vererbt bekommen haben. In dem Fall wäre der Rechteinhaber zu ermitteln und von ihm eine Erlaubnis einzuholen. Besonders verzwickt wäre es, wenn nach deutschem bzw. EU-Recht kein Rechtsschutz mehr bestünde, aber z.B. amerikanisches Recht greift und der Flyer (oder sonstige Werbung, etc.) über den Teich reicht. Den Fall kenne ich von einem Kollegen - das war viel Aufwand und letztlich wechselten 250 Dollar den Besitzer. Vom Zeitaufwand mal ganz zu schweigen. Das war allerdings ein Bild mit Zitat oder Widmung drunter, wenn ich es noch richtig weiß.
Aber ich bin kein Fachanwalt für Medienrecht und will auch das Thema nicht strapazieren.
Ich bezog mich primär auf obigen Fall und habe den Rest nicht weiter aufgeführt. Wollte damit nicht abstreiten, dass es nicht auch andere Fälle gibt, z.B. wenn Stiftungen oder Museen als Erben ausdrücklich bedacht wurden. :)

LG
Caesarion2004

(Keine dieser Aussagen hat Anspruch auf juristische oder inhaltliche Vollständigkeit oder Richtigkeit!) :)
 
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